Ilona910
Mitglied
heute habe ich in meinen Postkasten geschaut und mich gleich am ersten Tag im Neuen Jahr geärgert.
Meine Tochter ist sehr krank. Darum hat sie im Oktober ihre Lehrstelle gekündigt. Da sie noch offene Lohnforderungen, Urlaub usw. zu bekommen hatte, wollte sie sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie hat sofort gesagt, dass sie Rechtschutz versichert ist. Der Anwalt meinte, er würde das so auslegen, dass sie keine Kosten hätte. Von ihrer Versicherung bekam sie vor einigen Tagen den Bescheid, dass die den Betrag von 27 € an den RA übwiesen hätten und die Angelegenheit geklärt wäre. Nun kam ein Brief von dem RA, mit der Bitte, 150 € zu überweisen! Ich finde das ja schon sehr merkwürdig um nicht zu sagen unverschämt. Sie war vielleicht 15 Min. in seinem Büro, er hat keinen Brief geschrieben, sondern nur mündliche Auskunft gegeben. Er weiß, dass sie wegen ihrer Kündigung kein Einkommen hat, und hat ihr noch gesagt, dass sie durch die Beratung keine Kosten hätte.
Können diese studierten Herren denn machen was sie wollen?
Wenn ich jetzt einen anderen RA um Rat frage, ob die Kostenrechnung rechtens ist, werde ich wohl wieder 150 € zahlen müssen, oder
Meine Tochter ist sehr krank. Darum hat sie im Oktober ihre Lehrstelle gekündigt. Da sie noch offene Lohnforderungen, Urlaub usw. zu bekommen hatte, wollte sie sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie hat sofort gesagt, dass sie Rechtschutz versichert ist. Der Anwalt meinte, er würde das so auslegen, dass sie keine Kosten hätte. Von ihrer Versicherung bekam sie vor einigen Tagen den Bescheid, dass die den Betrag von 27 € an den RA übwiesen hätten und die Angelegenheit geklärt wäre. Nun kam ein Brief von dem RA, mit der Bitte, 150 € zu überweisen! Ich finde das ja schon sehr merkwürdig um nicht zu sagen unverschämt. Sie war vielleicht 15 Min. in seinem Büro, er hat keinen Brief geschrieben, sondern nur mündliche Auskunft gegeben. Er weiß, dass sie wegen ihrer Kündigung kein Einkommen hat, und hat ihr noch gesagt, dass sie durch die Beratung keine Kosten hätte.
Können diese studierten Herren denn machen was sie wollen?
Wenn ich jetzt einen anderen RA um Rat frage, ob die Kostenrechnung rechtens ist, werde ich wohl wieder 150 € zahlen müssen, oder