Abstand von Grunstücksgrenze in BaWü

Svenale

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Hallo Forum,

ich bin neu hier und habe ein Grundstück reserviert.
Auf diesem Grundstück ist eine Kettenbebauung vorgesehen zu der wir und unsere Nachbarn gehören.
Wir beide würden die Kettenbebauung gerne aufheben und in Alleinstehende Häuser umwandeln, was auch problemlos möglich ist.
ABER unser Grundstück ist nur 13m breit, d.h. bei Alleinstehendem Haus müßten wir ja zu beiden Seiten 2,5m Abstand halten und da wir noch eine Garage bauen müssen (ca.3m) bleibt somit eine Hausbreite von max. 7,5m übrig was ja leider sehr schmal ist.
Unsere neuen Nachbarn wären damit einverstanden, dass wir fast an die Grundstücksgrenze anbauen, da sie dort eh eine große Doppelgarage erreichten woll. Somit währen beide Häuser über 5m voneinander entfernt.
Leider hat mir der zuständige Beamte mitgeteilt, dass dies nciht möglich wäre, weil 2,5m pflicht sind.
Stimmt das so, oder gibt es da auch Ausnahmen?
Ich habe auch schon Häuser (die gerade in der Nachbarschaft gebaut werden) gesehen, bei denen war der abstand weniger als 2m.
Die werden zwar von dem selben Bauträger gebaut, aber einzel mit Grundstück verkauft.
Vielen dank schon mal für eure Hilfe
 
  • tina1

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    Der Bauträger baut, was der Kunde wünscht.
    Er hat aber keinen Einfluß auf die Bauvorschriften, die vom Bundesland vorgegeben sind und sich nach dem Bebauungsplan der Gemeinde oder Stadt richten.
    Sind in deiner Nachbarschaft solche abweichenden Abstände gegeben, dann kann das am Bebauungsplan, den du bei deiner Gemeinde/Stadt einsehen kannst, liegen.
    Bei mir an der Gartengrenze z.Bsp. gilt auch ein anderer Bebauungsplan.
     
  • Moorschnucke

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    Hallo Svenale,
    wie wäre es mit einer Tiefgarage?

    Wenn das Grundstück weit genug von der Straße entfernt liegt (Gefälle der Einfahrt!), könntet ihr einen Teil des Kellers als Garage nutzen und hättet seitlich keine Abstandsprobleme.

    Bei uns wurde so etwas genehmigt.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:eek:
     
  • Wühlfried

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    Abweichen von den Abstandsflächen ist u. U. möglich, dafür muß der Nachbar jedoch notariell die Abstandsflächen übernehmen.

    Deine Hausbreite kannst Du nur ändern, wenn einer Deiner Nachbarn (rechts oder links) die Abstandsfläche von Deinem Haus übernimmt, was aber von Seiner Nutzfläche des Grundstückes weg geht.

    Wenn Du z. B. bis auf 1,00 m an die Grenze baust muß er Deine Abstandsfläche von 1,50 m mit übernehmen und darf höchstens 4,00 m an die Grenze bauen. Allerdings weiß ich nicht, ob dann die 2,50 m noch gelten oder ob dann die normalen Abstandsflächen fällig werden, es kann also sein, daß der Nachbar noch weiter weg bleiben müßte...

    Abzuklären wäre natürlich noch, ob es möglich ist, euren Hausgiebel auf der Grenze (der ja bei DHH sowieso dort wäre) mit dem Garagengiebel eures Nachbarn zusammen zu bauen, daß er quasi mit seiner Garage die Abstandsflächen übernimmt...

    Da müßt Ihr euch mal mit dem Herrn vom Amt zusammensetzen, der euch das dann auch detailliert erklären kann.

    Gruß vom Wühlfried, der die Tücken der Abstandflächen noch halbwegs kennt...
     

    Svenale

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    Hallo, vielen Dank schon mal für die vielen hilfreichen Antworten.
    Also die Kettenhausbebauung ist wirklich einfach auf zu lösen.
    Das mit der Tiefgarage ist eine nette Idee, aber da das gesamte Grundstück nur eine Breite von ca.13m im Bebaunungsfenster hat, würden wir dadurch nur 0,5m an Hausbreite gewinnen.
    Ich werde nächste Woche noch einmal bei dem Herrn auf dem Landratsamt anrufen und mit ihm noch einmal sprechen.
    danke nochmal,
    Grüße Sven
     
  • M

    Marsusmar

    Guest
    Dann verabschiede dich doch entweder von der Garage oder von dem Hausabstand zum Gehweg. Was dann für alle viel mehr Raum bedeutet. Wir stehen hinter unserer Tanne fast 20 meter weg von der Straße . Und haben dafür auch seitlich freie Sicht. Schräg vorm Haus steht unser Auto im Winter derzeit mit einem Gartenpavillion gegen einfrieren geschützt.
    Ein Carport macht lange nicht soviel zu wie eine Garage und hat weniger strenge bauregeln.

    Gruß Suse
     

    Wühlfried

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    Wie wäre es, die Garage vor das Haus zu bauen, so daß von oben gesehen ein L entsteht? In dem Bereich, in dem die Garage ans Haus stößt sind Fenster natürlich ungünstig, aber wenn im Haus daran ein Raum grenzt, der nicht zwingend mit Fenstern ausgestattet sein muß (Hausanschlußraum, Speisekammer, Waschküche etc.) wäre es schon möglich, zudem kann auf dem Garagendach (bei Verwendung eines Flach- oder Gründaches) eine Dachterrasse aufgebaut werden, die über eine Terrassentür im OG betreten werden kann.

    Möglichkeiten sind hier bestimmt vorhanden, nur braucht es etwas Geduld, Phantasie und Unterstützung vom zuständigen Herrn vom Amt (alternativ zu einem Architekten). Aber wenn man mit seinem Anliegen freundlich anfragt, sollte es keine Probleme geben, mit dem Bauamt eine Lösung zu erarbeiten.
     

    billymoppel

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    natürlich kann euer nachbar euch eine anbaubaulast erteilen. das bedeutet, dass ihr die grenze seines grundtsückes bebauen dürft und bedeutet im gegenzug, dass er auch die grenze soweit bebauen darf, wie ihr das getan habt. aber eben auf die grenze
    darüber hinaus kann er der unterschreitung der abstandsflächen natürlich zustimmen. hat mein nachbar auch, als ich meinen neuen seitenflügel gebaut habe. warum sollte das in bawü anders sein?
    und dann gibt es noch das sogenannte schmalseitenprivileg. auch das vermutlich auch in bawü.
    goggle dir einfsach eure bauorndnung.
    allerdings würde ich mich kundig machen, ob es nicht einen bebauungsplan gibt, der eben genau für eure grundstücke reihenbebauung vorsieht, der hätte dann vorrang vor allem.
    oder etwaige starre abstandsflächen.
    und ich würde mir überlegen, ob reihenbebauung nicht doch sinnvoll ist. letztlich bietet es mehr privatheit, weil es eine menge toter winkel bietet. ordentlichen schallschutz natürlich vorausgesetzt. ich sehe das bei einer freundin, die auch sehr wenig abstand zu den nachbarn hat - das ist ein leben auf dem präsentierteller. sie wäre mit einer reihenbebauung sicher auch besser bedient gewesen.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Schoko

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    Im schönen Bottwartal
    Die rechtlich sicherste Antwort bekommst Du beim zuständigen Bauamt. Die wissen über Bebauungsplan und die örtlichen Gegebenheiten am besten Bescheid. Und die Baulasteintragung musst Du da dann sowieso beantragen. Die muss dann noch notariell eingetragen werden, bedenkt auch die Kosten dafür.
    Baurecht und Nachbarschaftsrecht ist so komplex, da musst Du Dich an die Fachleute vor Ort wenden, gerade bei Planänderung etc.

    Grüße
    Schoko
     
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