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Was sind das für Bäume?
Wie groß sind die Bäume?
Was für städtische Vorschriften hat ihr bei euch? (Baumschutzsatzung etc?)
Zu welcher Jahreszeit willst du fällen (lassen)?
Der §39 des Bundesnaturschutzgesetzes findet in Haus- und Privatgärten, von der zeitlichen Befristung her gesehen, keine Anwendung.
Wenn es in deiner Stadt/ Gemeinde darüber hinaus keine Baumschutzverordnung/-satzung gibt, brauchst du auch keine sonstige Fällgenehmigung.
Ein definitiver Hinderungsgrund liegt ansonsten dann vor, wenn du wildlebende Tiere ( z.B. brütende Vögel) durch die geplante Fällung beeinträchtigst.
So einfach ist das...
Wir mussten damals bei der Stadtverwaltung eine Genehmigung holen
da der Baum einen Stammdurchmesser von mehr als 80 cm hatte.
Jemand von der Stadtverwaltung hat den Baum begutachtet
und für krank befunden. Die Begutachtung des Baumes war
kostenpflichtig, ich weiß jedoch nicht mehr wie hoch der Betrag war,
ist schon zu lange her.
Hallo Gartenerde,
Wir haben hier eine Baumschutzverordnung - wie ich schon mehrfach leidvoll wegen der Auflagen bezüglich bestimmter Baumarten erfahren musste. Aber für Obstbäume wie Pflaume, Kirsche brauchen wir keine Fällgenehmigung.
Guck mal auf den Seiten für Eure Stadt bzw. Gemeinde, ob Du dort was findest.