Baumschnitt - Wie sieht das rechtlich aus?

N

Norbert

Guest
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich möchte meinen Garten umgestalten, dafür stehen mir aber noch 3 größere Bäume im Weg. Durchmesser der Stämme etwa 10 und 20 cm.

Wie sieht das rechtlich aus, mit dem fällen dieser Bäume?

Gruß

Norbert
 
  • U

    Unregistriert

    Guest
    AW: Baumschnitt

    Hallo!
    Das hängt davon ab von welchem Bundesland Du bist,
    von wo bist Du? ...ein guter Tipp ist auch die MA42 zu befragen..
    LG
    C
     
    N

    niwashi

    Guest
    AW: Baumschnitt

    MA42 ???

    niwashi, der auch im Namen der anderen Forumsmitglieder um Aufklärung bittet ...
     
  • N

    niwashi

    Guest
    AW: Baumschnitt

    mein Gott, die Wiener mit ihren Magistratsbezeichnungen, hätt ich wissen müssen - bin wohl zu lang von Ösiland weggewesen ...

    niwashi, der da gar nicht an Wien gedacht hat ...
     
  • A

    Apisticus

    Guest
    AW: Baumschnitt

    Hallo Norbert,

    aufgrund des § 25 sowie § 58 Abs. 6 NatSchG von Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg können Gemeinden eine Baumschutzsatzung erlassen.

    Ergo musst du dich bei deiner Gemeinde erkundigen, ob es eine solche Satzung gibt und wie sie ausgestaltet ist.
    Falls es keine gibt kannst du die Teile auf jeden Fall umhauen.

    Gruß
    Apisticus
     
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