Lieschen M
Foren-Urgestein
Habe ich doch heute tatsächlich einen Bescheid vom Bezirksschornsteinfeger bekommen.
Er teilt mir mit, dass ich eine Feuerstättenbegehung 2013, 2015 und 2017 machen lassen muß. Für diese Mitteilung (Bescheid) stellt er über 10 Euro in Rechnung.
Ich finde, das ist nur noch frech. Teilt nächstens das Finanzamt per Bescheid mit, dass ich 2012, 2013, 2014 eine Einkommenssteuererklärung abgeben muß und kassiert dafür.
Diese Geldschneiderei ist noch ausbaufähig. Der TÜV könnte doch auch...
Ich frage mich nun, auf welcher Grundlage darf ein Bezirksschornsteinfeger solch einen Bescheid ausstellen?
Hat von euch noch jemand eine solche kostenpflichtige Mitteilung bekommen?
Er teilt mir mit, dass ich eine Feuerstättenbegehung 2013, 2015 und 2017 machen lassen muß. Für diese Mitteilung (Bescheid) stellt er über 10 Euro in Rechnung.
Ich finde, das ist nur noch frech. Teilt nächstens das Finanzamt per Bescheid mit, dass ich 2012, 2013, 2014 eine Einkommenssteuererklärung abgeben muß und kassiert dafür.
Diese Geldschneiderei ist noch ausbaufähig. Der TÜV könnte doch auch...
Ich frage mich nun, auf welcher Grundlage darf ein Bezirksschornsteinfeger solch einen Bescheid ausstellen?
Hat von euch noch jemand eine solche kostenpflichtige Mitteilung bekommen?