Bescheid vom Schornsteinfeger

Lieschen M

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Habe ich doch heute tatsächlich einen Bescheid vom Bezirksschornsteinfeger bekommen.

Er teilt mir mit, dass ich eine Feuerstättenbegehung 2013, 2015 und 2017 machen lassen muß. Für diese Mitteilung (Bescheid) stellt er über 10 Euro in Rechnung.

Ich finde, das ist nur noch frech. Teilt nächstens das Finanzamt per Bescheid mit, dass ich 2012, 2013, 2014 eine Einkommenssteuererklärung abgeben muß und kassiert dafür.
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Diese Geldschneiderei ist noch ausbaufähig. Der TÜV könnte doch auch...

Ich frage mich nun, auf welcher Grundlage darf ein Bezirksschornsteinfeger solch einen Bescheid ausstellen?

Hat von euch noch jemand eine solche kostenpflichtige Mitteilung bekommen?
 
  • Lieschen M

    Foren-Urgestein
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    Auf der Rechnung stand also nur, dass du auch 20irgendwann und 20danach eine Feuerstättenbegehung durchführen lassen mußt.

    Das ist ja dann eine freundliche Mitteilung und kein kostenpflichtiger Bescheid.

    Ich möchte zu gerne wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage, solch ein kostenpflichtiger Bescheid ausgestellt werden darf.
     
  • Stellschnecklein

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    Interessant…

    … sind in diesem Zusammenhang auch viele Zusatzleistungen, die schon jetzt nicht zum eigentlichen Tätigkeitsfeld des Schornsteinfegers gehören, die er aber entweder ungefragt oder nach kurzer Nachfrage "soll ich das auch saubermachen?" aber meist ohne vorherige Information über die Zusatzkosten erledigt und für böse Überaschungen sorgt, wenn dann später die Rechnung ins Haus flattert.

    Es ist m.E. schon an der Grenze der Zumutbarkeit, dass aufgrund neuerer Gesetze (Konjunkturfördermaßnahmen?) die Kaminreinigung nicht mehr von den Reinigungöffnungen innerhalb des Hauses erledigt werden darf, sondern nur noch von oben, also vom Dach aus. Außerdem sind viele, jahrelang problemlos, ohne Belästigung von Umwelt der Nachbarn betriebene Schornsteine nicht mehr zulässig, müssen deutlich erhöht und extra sturmsicher ausgeführt werden.
    Das bedeutet im einzelnen z.B. Installation eines Ausstiegsfensters im Dach, Sicherheitstrittstufen bis zum Schornstein, Neuaufbau des gesamten Kamins von unten her plus Edelstahl-Erhöhung oder stahlbewehrter Systemschornstein etc. etc. etc. Also Investitionen für viele tausend Euro, obwohl das System bisher gut funktionierte.

    Dagegen sind die 10 oder 12 Eure unzulässige Gebühr zwar unerheblich, aber man wird wachsam sein müssen, was noch alles kommt. Wir haben die neuen liberalisierten Gesetze, aufgrund derer Schornsteinfeger ihr Monopol mit fest verbuchtem Einkommen verloren haben, nicht gemacht. Niemand wird gezwungen, Schornsteinfeger statt vielleicht Heizungselektroniker oder Energieeffizienztechniker zu werden. Es reicht doch schon, dass viele Gesundheitsleistungen wie z.B. das Ausstellen einer Arztbesuchbescheinigung (Attest) inzwischen kostenpflichtig sind, da muss man nicht noch mehr zulassen.
     
    M

    mikaa

    Guest
    man , da bin ich ja froh das unser (an der Giebelwand angebrachter) Edelstahlkamin für den Kaminofen von unten gefegt wird. Da würde der von oben niemals drankommen. Wegen Dachüberhang und Abstandmass.
    Allerdings hat der Kaminkehrer dieses Jahr schon das gelagerte Kaminholz auf Qualität und Restfeuchte überprüft und die Lagerstätte inspiziert.
     
  • M

    Marsusmar

    Guest
    Ich hatte einen Onkel der Bezirksschornsteinfeger war. Verstorben noch vor der Wende. Wenn jemand 10 Markstücke hatte udn immer flüssig war dann er. Meine Mutter war Lehrerin und hat weniger verdient. Dabei war er, sorry:? weniger hell als sie, viel weniger. Das sollte alles sagen.

    Die gebührensatzung nach der heute und damals alle Schornsteinfeger arbeiten, wird nicht von ihm gemacht das entscheidet der Stadt -oder Landrat.

    Also wählen gehen, oder wie wir keinen Kamin, keine Heizung mit Schonstein. WP und man sieht ihn nie wieder.

    Aber nicht vergessen, einen fremden Schornsteinfeger anfassen, soll Glück bringen.


    Gruß Suse
     
  • Stellschnecklein

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    ...
    Die gebührensatzung nach der heute und damals alle Schornsteinfeger arbeiten, wird nicht von ihm gemacht das entscheidet der Stadt -oder Landrat.
    ...
    Das stimmt, aber heutzutage geht es oft um Dienstleistungen, die gar nicht mehr in den eigentlichen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers, der von der Gebührenordnung abgedeckt ist, fallen, sondern die unter der Rubrik "Wildern in fremden Revieren" laufen, also eigentlich zum Job des Heizungsbauers gehören.

    Damit und durch ständig neue DIN-Vorschriften, die den Bauherrn zu Umbau- und Ergänzungsmaßnahmen zwingen und natürlich einen Rattenschwanz an Überürüfungen durch die Schornsteinfeger nach sich ziehen, halten sie sich gut am Leben. Ist ja auch okay, jeder versucht's halt mal, aber gefallen lassen muss man sich nicht alles.
     

    Stellschnecklein

    Mitglied
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    Bei uns hat er eine fast 90-minütige Baustellenbegehung zwar auch bislang ohne Berechnung gemacht, aber die ganzen Auflagen (s.o.) die er uns für den Umbau gemacht hat, gleichen das mehr als aus (wir mussten sogar ein extra großes Ausstiegsfenster im Dach installieren, weil sein Gehilfe/Azubi "etwas wohlbeleibt" ist).
     
    Zuletzt bearbeitet:
    M

    mikaa

    Guest
    Ok, er hat das wohl erstmal vorab gecheckt, um evtl nachbesserungen anmerken zu können.
    Er war aber mit allem einverstanden.
    Ich glaube er hat gesagt das es ab nächstes oder übernächstes Jahr regelmässig geprüft wird / werden muss. Die Seriennummern und Typen unserer Kaminöfen mussten wir aber schon mal angeben.
    Ich bin jedesmal erstaunt wie wenig der schwarze Mann aus dem Kaminrohr rausbürstet.
    Ist ein Kamin von Paterre hoch bis über Firsthöhe ca 10m mit einem Drm von ca 200mm
    Da hängen 2 Kaminöfen dran, was der da rausbürstet ist weniger als eine halbe Kehrschaufel.
     
    B

    biofreak

    Guest
    Hallo Lieschen M, das Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes ist für die "Kehr - und Überprüfungsverordnung" (KÜO) zuständig, also auch für die Gebühren selbst.
    Im Bundesland BW wird ab 2013 die Feuerstättenbegehung von ehemals 5 Jahren nun auf 3 Jahre Abstand verringert, ein Schelm wer Böses denkt !
    Gehe mal auf www.Heiz-Tipp.de, hier sind alle Bundesländer aufgeführt und Du kannst detailiert nach dieser KÜO schauen.

    Gruß Biofreak
     

    tina1

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    Bei uns war er im Frühjahr auch, hat die neuen Regelungen erklärt, sich den Kamin angeschaut und mir erklärt, ich brauche auch beim Kehren nicht mehr heim zu sein, Einverständnis genüge, er würde von außen aufs Dach steigen.
    Darüber bin ich richtig froh, der Vorgänger hatte nämlich nie eine Leiter dabei, lieh sich immer unsere Malerleiter und hat jedesmal mit seinen schwarzen Pfötchen die Dachluke im Flur aufgeschubst und sich dort verewigt.:schimpf:
     

    bergedorferin

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    sollte man total verunsichert sein, dann einfach mal nach der zuständigen Schornsteinfegerinnung googlen und sich dort beraten lassen.

    Die schauen schon, ob alles rechtmäßig abläuft.
     

    Stellschnecklein

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    Ich halte es eher...

    ... nach der amerikanischen Devise:

    "Alles, was man privat erledigen kann, dafür braucht man keinen Staat!"

    Ich würde mich gerne dagegen erwehren, dass irgendwelche Gestalten mit Amtsberechtigung in mein Haus kommen und mit ihren Dreckspfoten meine Wände beschmutzen. Schornsteinfeger, dass riecht nach sozialdemokratischer Elendsverwaltung, nach Ordnungsamt, Sittenpolizei und Stasi.
     

    Lieschen M

    Foren-Urgestein
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    Na ja, Stellschnecklein, diese Aufforderung zur Selbstbedienung als "sozialdemokratischer Elendsverwaltung" oder gar "Sittenpolizei" zu betiteln, ist wohl eher überzogen.

    Ich überlege gerade, ob ich nicht wirklich einen Dankesbrief mit Gebührenbescheid an den Herrn Schornsteinfegermeister schicke. Das hat was! ;)

    Biofreak, die Seite mit den gesetzlichen Grundlagen wird leider gerade überarbeitet. Muß man wohl woanders gucken oder warten.

    Die Innung fragen? Was soll das bringen? Die waren da doch gewiß nicht ganz unbeteiligt.

    Und bis zu den nächsten Wahlen warten? Dauert mir zu lange, Suse. Aber Danke für den Tipp.

    Letzten Endes werde auch ich bezahlen, wenn auch zähneknirschend, und hoffen, dass nicht auch noch das Finanzamt auf solche geldschöpfenden Ideen kommt.

    Ärgerlich bleibt diese Selbstbedienungsmentalität allemal.

    :schimpf::schimpf::schimpf:
     

    Stellschnecklein

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    Wenn man bedenkt, …

    … dass Behörden, Banken und andere Firmen für jeden Pipifax "Bearbeitungsgebühren", "Säumniszuschläge" und "Spesen" erheben, so sollte man sich auch als Privatmensch wirklich überlegen, für die ganzen Zumutungen und Unverschämtheiten, denen man mit o.g. Institutionen und deren Vertretern ausgesetzt ist, entsprechende Gebühren zu erheben.

    Wenn ich als Freiberufler in eine Telefon-Warteschleife geschickt werde, so sollte ich z.B. die vertane Zeit nach meinen Stundensätzen berechnen. Das erzwungene Aufsetzen eines Schriftstückes inkl. Postversand sollte pauschal abgegolten werden.

    Hier hat sich in der Vergangenheit die allsseits beliebte GEZ besonders hervorgetan, denn sie verschickt in regelmäßigen Abständen ihre Briefe, die zwingend entweder eine Beantwortung als Einschreiben/Rückschein (andere kommen dort prinzipiell nie an) oder den Anruf bei einer kostenpflichtigen Warteschleifenhotline erfordern, den Empfänger somit auf jeden Fall außer Nerven Zeit und Geld kosten, außer man hat so starke Nerven und ignoriert diese Schreiben samt nachfolgender Mahnung prinzipiell.
     
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