Die Anlage eines Brunnens zur Grundwasserentnahme bis zu einer Tiefe von 15m ist in Berlin
anzeigepflichtig! Keine Erlaubnis, keine Genehmigung! Das ist schon erst einmal gut!
Hier ist ein Link zu den Details:
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In erster Näherung würde ich den Brunnenbauer befragen und danach weitere verwaltungstechnische Schritte einleiten.
Bohren oder spülen? Es gibt eine Fraktion, die gespülte Brunnen ablehnt. Ein gebohrter Brunnen hat den Vorteil, daß der Brunnenbauer die wasserführende Schicht genau erkennt. Ob nun ein 100er oder 150er Rohr eingelassen wird – mit einer 2 Meter Filterstrecke und einem Bereich unterhalb der Filterstrecke, in dem sich Sand sammeln kann, ist eine Frage der Kosten. 100mm dürften nach meinem Eindruck für die Gartenbewässerung reichen. In dieses Rohr kann man dann wahlweise eine Unterwassermotorpumpe oder den Saugschlauch einer Kreiselpumpe versenken. Die preiswertere und häufig angewandte Methode ist ein gespültes Loch, in das eine 2 Meter Filterstrecke an einem PE Rohr abgelassen wird. Da kommen dann nur noch Kreisel oder Jet Pumpen in Frage. Eleganter ist es, wenn man dieses Brunnenrohr hat. (Gespült oder gebohrt!) Man sollte den Brunnenbauer bezüglich der unterschiedlichen Kosten verhören. Einen richtigen Brunnen (also die Variante Brunnenrohr) kann man auch sanieren. Das sollte man auf jeden Fall machen. Ob nun gespült oder gebohrt… in Berlin ist das bei einer Tiefe von 12 Metern nach meiner Erfahrung ohne Belang.