Carport und Ärger mit Nachbarn

tina1

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Hallo,

wir haben seit 13 Jahren einen Doppelcarport auf unserem Grundstück.
Unser Haus steht mit dem Giebel zur Straße und die Einfahrt liegt auf der rechten Längsseite. In deren Verlängerung befindet sich in der rechten hinteren Ecke unseres Grundstücks der Carport. Dessen linke Hälfte befindet sich sozusagen hinter unserem Haus.
Die gleiche Grundstücksaufteilung hat mein rechter Nachbar, mit dem wir uns bis vor Kurzem noch gut verstanden haben.
Nun sind wir seit einiger Zeit im Besitz eines kleineren Wohnmobils, welches wir auf unserem Grundstück unterstellen wollen bzw.müssen.
Deshalb hat mein Mann das Dach des Carports auf die zulässige Höhe von 3m angehoben. Es sind etwa 60-70cm mehr als vorher.
Als wir mit unserem Nachbarn darüber sprachen, hat uns seine Gattin erklärt, daß ihr das nicht gefällt.
Mein Mann hat sein Bauwerk also begonnen und eines Nachmittags, als das Dach fertig war, kamen die Nachbarn von einem Ausflug heim und standen sofort an der Grundstücksgrenze und unterstellten uns, es sei zu hoch und außerdem hätten wir wohl an der falschen Stelle gemessen.
Ich möchte dazu erklären, daß unsere Grundstücke nach allen Seiten abschüssig sind, also mein Nachbar liegt etwa um 20 cm tiefer. Er war der Meinung, man hätte dort messen sollen, was wir auch getan haben. Definitifv ist die zulässige Höhe nicht überschritten. Allerdings sind irgendwie an der vorderen Ecke 2cm zuviel. Liegt wohl an einem Meßfehler, bzw.Ablesefehler des Zollstockes. Aber das ist ja auch nicht der Stein des Anstoßes.
Meine Nachbarn wünschen nun den Rückbau oder eine Kürzung der Höhe, da sie einen unerwünschten Schattenfall auf ihre am Ende ihres Gartens bisher ungenutzte Wiese befürchten. Allerdings steht ein großer Kirschlorbeer gleich neben unserem Carport in ihrem Garten, der noch höher ist.
In Zukunft planen sie dort einen kleinen Tisch und 2 Stühle aufzustellen.
Wohlgemerkt, sie haben eine große Terrasse, die von uns in keinster Weise durch diesen Carport beschattet wird. Auch wirft er keinen Schatten auf irgendwelche Fenster oder das Haus, da es sich um die äußerste Ecke des Grundstücks handelt.
Sie sind nun der Meinung, durch die Erhöhung haben sie eine längere Zeit eine größere Beschattung als bisher. Darauf sollten wir nun Rücksicht nehmen.
Dazu möchte ich noch sagen, daß ihnen es schon damals nicht gefallen hat, daß wir unseren Carport dort errichteten. Eine andere Stelle kam auf dem Grundstück nicht in Frage. Außerdem ist ihr Carport genauso positioniert und es hat ihren Nachbarn auch nicht gestört.
Irgendwo muß er ja hin.
Mein Mann will sich jetzt auf folgenden Kompromiß einlassen.
Wenn das WoMo in der Höhe hineingeht, will er den überflüssigen "Luftraum"wieder beseitigen. Also, Dach wieder runter.
Ich bin der Meinung, daß der gewünschte Effekt trotzdem ausbleibt oder erheblich kleiner sein wird, als der Nachbar hofft. Meiner Meinung nach reduziert sich der Schattenwurf nur gering oder gar nicht, denn etwas entfernt stehen riesige Koniferen, die auch ihren Teil dazu beitragen.
Wobei, ich kann nicht meinem Nachbarn zu jeder von ihm gewünschten Tageszeit die Sonne scheinen lassen, bloß weil er gerade in dem Moment mit seinem mobilen Tischchen dort sitzen und sich sonnen will.
Bisher haben sie den Tisch immer an ihrer hinteren Hauswand stehen gehabt. Dort ist auch jetzt noch Sonne. Warum bleiben sie nicht einfach dort sitzen?
Ich halte den Aufwand, den man von uns verlangt im Hinblick auf das fragwürdige Resultat für unangemessen.
Kann man den Schattenwurf irgendwie messen oder berechnen oder was kann man da machen?
Ich habe vorher und nachher Beobachtungen gemacht und bin zu dem Resultat gekommen, es hat sich nichts verändert.

LG tina1
 
  • tina1

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    Hallo Mutts,

    unser Nachbar hat im Frühsommer 1995 gebaut, da noch ohne Carport.
    Wir haben im September 1995 gebaut, damals auch noch ohne Carport, allerdings ist auf den Bauunterlagen schon die Stelle für die damals geplante Doppelgarage eingezeichnet und genehmigt gewesen. Wir haben aber keine vom Preis erschwingliche Garage ohne Mittelwand gefunden und uns zum Carport entschlossen. Damals mußten wir eine Änderung der Baugenehmigung beantragen, die auch genehmigt wurde. Uns so steht seit Frühjahr 1996 der Carport dort. Alles o.k. und von der Behörde abgesegnet. Als wir uns kürzlich zur Erhöhung selbigen entschlossen haben, hab ich beim Bauordnungsamt angerufen und nachgefragt. Mir wurde erklärt, daß er auf 3m ohne Erteilung einer erneuten Genehmigung aufgestockt werden darf.
    Das ist nun geschehen.
    Allerdings ist der Nachbar der Meinung, wir müßten ihm zu jeder Tageszeit an jedem Platz seines Gartens ungehindert Sonne zukommen lassen, insofern sie scheint. Das ist jetzt etwas übertrieben.
    Vielleicht müssen wir demnächst noch unser Haus abreißen, damit er ungestört sonnenbaden kann.
    Also, als wir den Carport damals bauten, haben wir ihn nicht gefragt. Schließlich hatten wir ein genehmigtes Bauprojekt. Was wäre denn gewesen, wenn er nein gesagt hätte? Das zu entscheiden liegt doch nicht bei ihm. Hätten wir dann unsere Fahrzeuge auf den Dorfplatz stellen sollen?
    Er hat doch seinen Nachbarn auch nicht um Erlaubnis gebeten.

    LG tina1
     
  • malocher

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    Hessia
    Kann Mutts nur zustimmen, wenn die Genehmigungen da sind kann
    euch der Nachbar garnichts. Ausser böse sein und sich in der Folge
    blöd benehmen. Aber ich würde mir von ihm ganrichts vorschreiben lassen
    vor allem solche unfundierten Phantasiebehauptungen wie dass überall
    Sonne hinkommen muss etc.

    Ich denke selbst wenn du den Carport einreisst kommt er noch mit
    irgendwelchen Forderungen. Die zwei genannten Zentimeter können allerdings
    zum Problem werden wenns mal vor Gericht gehen sollte. (genaues kann
    aber nur ein Anwalt sagen etvl. gibt es ja Toleranzgrenzen etc.)

    Lass ihn ruhig quäken, es ist noch zu früh an Rechtstreit nur zu denken.

    grüße
     

    tina1

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    Hallo,

    ich glaube nicht, daß das Bauamt zur Abnahme kommt, es sei denn, wir wünschen es ausdrücklich und zahlen kräftig dafür.
    Hier mal ein Foto vom Tatort.
    Die ganz rechte Seite zeigt, daß die Büsche auf seiner Seite noch erheblich höher sind.(die höheren Pfosten links im Bild sind die Mittelreihe-die Perspektive täuscht da).
    Es ist ja nicht so, daß er ständig im Schatten sitzen müßte. Wenn an besagter Stelle Schatten ist, liegt seine Terrasse in der prallen Sonne.
    Allerdings hat mein Nachbar vor unserer Haustür und gegenüber meines Badfensters einen Zierpflaumenbaum, der uns dann, wenn er Blätter trägt, so beschattet, daß ich im Bad auch am Tag Licht einschalten muß und die Gardine abnehmen. Dieser Baum muß deshalb dort stehen, damit er auf seiner Terrasse vom Haus dahinter nicht gesehen wird. Also warum setzt er sich dann nicht auf besagte?
    Wir drängen schon jahrelang auf Verschnitt. Da heißt es immer, sie können sich das nicht vorstellen. Ich hab sie sogar herein gebeten, was abgelehnt wurde. Da ist man völlig uneinsichtig und unwillig.

    LG tina1
     

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  • tina1

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    Hallo Mutts,

    die 2 cm sind wir durchaus willig, auch wenn es witzlos ist, zu kürzen.
    Die Pflaume wurde uns als klein und schlank bleibender Baum ans Herz gelegt.
    Dieser sollte verhindern, daß sie uns aus ihrem Arbeitszimmerfenster auf die Haustür schauen und der hintere Nachbar von seinem Balkon nicht auf ihre Terrasse sehen kann. Der hintere Nachbar war erst ein Rentnerpärchen, die hätten durch ihre Brille nichts gesehen und außerdem hätten sie sich sehr weit über die Balkonbrüstung lehnen müssen. Nun ist dort ein neuer Nachbar, der hat ein Katzennetz angebracht. Eh der einzog, war ich mal zwecks Aussichtsprobe auf diesem Balkon. Von dort kann man absolut nichts sehen. Nicht mit und nicht ohne Baum. Als wir merkten, was es mit dem Baum wird, haben wir jedes Jahr den Nachbarn angesprochen, er möge den Baum verschneiden.
    Ich hab per Gerichtsbeschluß den Baum der anderen Nachbarin linkerseits fällen lassen. Das war genau das Gleiche. Er stand nicht im Grenzabstand und wir haben jedes Jahr mit ihr ohne Erfolg gesrochen.
    Allerdings hat er Haus, Terrasse, Fenster, Pflaster u.ä.beschädigt.
    Das Beispiel kann man zu 100% übertragen. Der Baum stand nicht im Grenzabstand und mein Anwalt hat damit argumentiert und die Einspruchspflicht ist 10 Jahre, allerdings greift die nur, wenn man nichts gegen die Anpflanzung gesagt hat. Das haben wir aber. Die beginnt erst dann zu laufen, wenn wir nichts gegen diesen Baum gesagt hätten.
    Damit soll verhindert werden, daß irgendwo ein 10 Jahe alter Baum in Frieden wächst und plötzlich kann man seinen Nachbarn nicht mehr leiden und sagt dann, daß der Baum schon lange oder schon immer stört und nun weg soll. Da trifft der Bestandsschutz.
    Was mich derart ärgert ist, daß sie ständig und überall Rücksichtnahme und Verständnis fordern, selbst aber zu keinem Gegenschritt bereit sind.

    LG tina1
     

    tina1

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    Hallo Mutts,

    mir ist das schon klar, daß man die Regeln einhalten muß. Ich für meinen Teil, hab die Regeln eingehalten, bzw.säge die 2 cm ab.
    Im Gegenzug lasse ich den Baum fällen, wenn man auf Rückbau des Carports drängt.

    LG tina1
     
  • aLuckyGuy

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    Peine
    die 2 cm sind wir durchaus willig, auch wenn es witzlos ist, zu kürzen.
    Also normalerweise kann man 2 cm doch gar nicht so genau messen. Ich meine, da lege ich bsw. einfach einige Betonplatten etwas höher oder schaufel etwas mehr Erde darauf und schon passt das wieder. :-D

    Was mich manchmal wirklich wundert, das hier in Deutschland die meisten Menschen von morgends bis abends ein Loblied auf das Privateigentum singen, aber wenn es darauf ankommt, benehmen sich einige wie im tiefsten Stalinismus. Ich gehe halt immer von mir selber aus. Ich meine, solange der Nachbar die Gesetze einhält und sich nicht vorsätzlich rechtswidrig verhält, habe ich doch kein Recht ihm irgendwas verbieten zu wollen. Carport 2cm zu hoch... ich fasse es nicht. :rolleyes:
     
  • tina1

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    Hallo,

    ich säge die 2cm weg, ich als Frau höchstpersönlich, damit Ruhe ist. Auch ich find den Aufwand wegen dieser Lächerlichkeit witzlos.

    LG tina1
     

    Lavendula

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    Hallo Tina,
    es kribbelt mir richtig in den Fingern zu deinem Problem etwas zu schreiben.
    Mutts hat ja alles korrekt geschrieben, sie hat vollkommen Recht!
    Bezüglich deiner Nachbarn sage ich folgendes:
    Der einzige Fehler den ihr gemacht habt ist, daß ihr euch ein Womo
    geleistet habt, das ist jetzt der ganze Ärger, und es geht um jeden cm!!:(
    Du hast ja deutlich geschrieben wie sich das alles vorher verhalten hat.
    Ich könnte die Wände hochgehen.
    Wenn ich sowas höre, ihr hattet euch vorher gut verstanden, und jetzt das.
    Ich finde das sehr mies, aber das ist kein Einzelfall.
    Hoffentlich könnt ihr euch im einigen, aber das Spannungsfeld ist schon da,
    egal wie alles ausgeht!!
    Ich wünsche euch gute Nerven für diesen Nachbarschaftskrieg,
    und eine tolle Fahrt mit dem Womo.;);)

    LG Lavendula:eek:
     

    malocher

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    Hessia
    Also ich weiss nicht recht, was ich da so lese da sieht das ein bischen einseitig aus.
    Ich meine der/eure Nachbarn haben lediglich verbal rumgemosert
    und ihr habt vorher den Rechstweg gewählt?
    Damit macht man sich keine Freunde in der Nachbarschaft wenn man
    immer den Rechtsweg einschlägt. Kann aber sein dass ich das
    falsch sehe, ich hab ja nur die paar Posts dazu gelesen.

    grüße
     

    tina1

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    Hallo,

    nein, Roxi, das sind die netten, bei denen ich immer, wenn sie im Urlaub waren, die Blumen gegossen habe.
    So etwas hätte ich nie erwartet. Wir haben jahrelang das WOMO beim Kumpel auf dem Dorf, ca.35 km entfernt, im hinteren Gartenteil stehen gehabt. Erstens ist es so weit weg, um mal kurz nach der Arbeit noch was zu machen, zweitens wollen wir den Leuten nicht ewig auf den Nerv gehen und drittens steht es dort im Freien.
    Ich kann doch meinem Nachbarn nicht ständig Sonnenstrahlen bescheren, bloß weil er gerade jetzt dort sitzen will.
    Erst mußte diese Pflaume her, damit ihn keiner auf der Terrasse sieht und nun, wenn dort Sonne ist, will er unbedingt hinter bzw.neben dem Carport hocken, auch wenn da Schatten ist. Und wir sollen das Ding, wenns geht, abreißen.
    Manchmal kommen die mir vor, wie kleine ungezogene Kinder.
    Ich will........und das jetzt gleich.

    LG tina1
     

    tina1

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    Also ich weiss nicht recht, was ich da so lese da sieht das ein bischen einseitig aus.
    Ich meine der/eure Nachbarn haben lediglich verbal rumgemosert
    und ihr habt vorher den Rechstweg gewählt?
    Damit macht man sich keine Freunde in der Nachbarschaft wenn man
    immer den Rechtsweg einschlägt. Kann aber sein dass ich das
    falsch sehe, ich hab ja nur die paar Posts dazu gelesen.

    grüße
    Wo ist das Problem?
    Wir haben einen 14 Jahre alten Carport lediglich erhöht, wozu wir keine Genehmigung, weder die des Nachbarn, noch die der Baubehörde brauchen.
    Ich hab lediglich das Bauamt gefragt, ob ich von denen eine Baugenehmigung brauche, GG war der Meinung, man braucht eine Genehmigung und ich hab gesagt, man braucht nicht. Die Dame vom Amt sagte, bis 3 m Höhe, können wir tun und lassen, was wir wollen. Dann haben wir den Carport aufgestockt.
    Und nun will der Nachbar dort nebenan einen Campingtisch aufstellen und ist der Meinung, wir würden ihm die Sonne nehmen. Dort war schon vorher Schatten, da der Carport auch vorher schon dort stand.
    Wenn überhaupt, was ich noch anzweifle, wird dort zeitlich gesehen etwas eher oder länger ein vielleicht auch etwas längerer Schattenkegel sein-wie gesagt, wenn überhaupt. Und bis dato wurde dieser Teil der Wiese nicht genutzt, nur zum Rasenmähen. Plötzlich will man dort sitzen.

    LG tina1
     

    malocher

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    Hessia
    Hallo Tina,
    ich meinte vielleicht sind die sauer weil ihr damals angefangen habt
    die Nachbarn zu verklagen und jetzt wollen sie euch eins
    reindrücken. Das meinte ich damit.

    Grüße
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo,

    ne, ne. Die waren damals unserer Meinung. Sie hätten auch geklagt, und zwar schon wesentlich eher. Sie meinte mal, sie hätte sich das nicht so lange bieten lassen.

    LG tina1
     
    A

    aloevera

    Guest
    mit erstaunen und interesse habe ich die beiträge verfolgt.
    ich denke, auf der einen seite ist es hauptsächlich der neid.

    bei uns ist es ähnlich, leider, wir hatten ein offenes carport, das genau auf der grenze steht, die grenzbebauung war vom vorherigen besitzer genehmigt.
    nun haben wir aus dem offenen carport ein geschlossenes carport gemacht.
    plötzlich wollen die neuen besitzer(die besitzer wechseln öfter) dieses
    nicht mehr dulden. nur sie können nichts machen, da wir uns vorher die
    genehmigung vom bauamt geholt haben, ich glaube was die am meisten ärgert, daß sie nicht mehr beobachten können, wer bei uns aus und ein geht.

    in deinem fall denke ich, ist es einfach nur schikane, entferne die 2cm zuviel
    und denkt an euren vorteil und nicht an den schikanösen nachbarn.
    demnächst verbieten sie euch noch, in den garten zu gehen, wenn sie
    an ihrem tischchen sitzen, ihr könntet ja mitbekommen, was sie dort essen
    oder trinken. freundliche grüße und viel durchhaltevermögen
    von aloevera:cool:
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo aloevera,

    ich glaube, bei meinen Nachbarn ist es so.
    Die Dame des Hauses hat diverse Bekannte, die erheblich größere Grundstücke(teils geerbt) haben. Diese Leutchen können je nach Schatten oder Sonneneinfall ihre Campingmöbel entsprechend platzieren. Und wenn sie irgendwo zu Gast war und ihr was gefallen hat, muß sie es auch haben oder umsetzen. So hat sie z.Bsp.mal geäußert, sie möchte in ihrem Garten sitzen und in die Weite schauen. Weit kann sie aber nicht schauen, da das Grundstück klein ist und bis zum Nachbarn sind es eben nur ein paar Meter. Um nun möglichst weit sehen zu können, muß sie eben an des Nachbarn Garten rücken. Da steht nun aber zum Leidwesen unser Carport und wirft seinem dämlichen Schatten. Also liegt es nahe, daß dieser weg muß, was nun mal nicht geht. So muß der Kompromiß her, daß der wieder "tiefer gelegt" wird. Das müßten wir doch verstehen.
    Vor Jahren noch hat sie Gitterzäune mit Wildem Wein berankt und eine Hecke gepflanzt, damit ja keiner guckt. Jetzt mußte der GG den Wein beschneiden und das Zaunelement entfernen, wegen der Aussicht. So hat sie vor Jahren unbedingt von der Terrasse in den Garten schauen wollen, wo sie sogar ihre eigenen Wäschespinne gestört hat und die bei Nichtnutzung abgebaut werden mußte, und über eine Markise wurde nachgedacht.
    Jetzt ist das Gegenteil der Fall. Sichtschutzspendende Koniferen wurden gefällt, die Hecke heruntergeschnitten, das Markisenprojekt begraben, und sie sitzt wie Graf Koks am Ende ihrer Terrasse und himmelt die Straße an.
    Sie findet eben pausenlos was anderes schön und da sind wir eben mit unserem Carport im Wege. Im Sommerschlußverkauf gab es günstig Holztischchen und 2 Stühle, die wurden Hals über Kopf gekauft und man dachte, sie könnten prima neben unserem Carport stehen. Daß sie da nun kurzzeitig im Schatten stehen, geht ja wohl nun gar nicht.
    Also, böser Nachbar, nimm gefälligst Rücksicht und mach deinen Carport nieder.
    Einfach krank. Mehr fällt mir dazu nicht ein.

    LG tina1
     

    O.v.F.

    Foren-Urgestein
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    Hallo Tina,

    das ganze kommt mir irgenwie bekannt vor,

    mein Nachbar zur Linken, Türke, hat vor Jahren das Haus gekauft, schönundgut,
    dann kam er auf die gloreiche Idee: "Wir bauen ein Balkon an, Hofseite."
    Architekt beauftragt, Bauplan eingereicht, Genehmigung kam.
    Nun sah es sein Nachbar zur Linken, was für ein Drum von Balkon das wird, (ca. 10 x 5 Meter).
    Der l. Nachbar ging von Pontius bis Pilatus, wenn ihr wißt was ich damit meine.
    Das Bauamt war mehrmals da und hat nachgemessen, keine Beanstandung!
    Das Ergebnis: Sie schauen sich nicht mehr an!
    Die Mitbewohner in unserem Haus haben auch angefangen zu knottern und mich gefragt:
    "Kann/darf er sowas überhaupt bauen?"
    Meine Antwort: "Wenn die Genehmigung vorliegt und er so baut wie der/die Plan/Genehmig ist, ja."

    Nachdem wir dann in unsere Wohnung zogen, haben wir festgestellt, er kann in unser Wohnzimmer schauen. "Was tun sprach Zeus, die Götter sind besoffen". Die billigste und einfachte Lösung:
    Wir haben an unserem Wohnzimmerfenster Bristovorhänge angebracht.
    Er kan nun nur noch die Zimmerdecke sehen:mad:,
    Zu seinen Landsleute sagt er über mich, ich sei sein liebster und bester Nachbar, was will man mehr?

    Zu Deinem Problem, ich glaube auch, es ist der blanke Neid von Deinem Nachbar, 2 cm mehr Höhe vom Carport, bringen auch nicht mehr Schatten wie vorher.
    Da die Nachbarin immer was Neues haben will, vorschlag: Sie soll doch sich ein neues Haus am Ortrand kaufen, möglichst mit der Zusage vom OB, daß da kein Bauland mehr in 50 Jahren mehr gibt.
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo Opa,

    ich denke auch, daß da schon Neid im Spiel ist.
    Ich hoffe nur, daß unser Haus nicht irgendwann unerwünschten Schatten auf den Gartenweg oder die Einfahrt wirft, sonst müssen wir es auch noch "tieferlegen".
    Mit ihrem rechten Nachbarn, der nur mit seinem Garten an ihre rechte Carportseite grenzt, will sie sich auch noch anlegen. Sie hatte mich mal gefragt, ob sie gegen die dort schon lange Jahre wachsende Lärche eine Chance hätte, vorzugehen. Die sei ihr zu hoch. Die wirft morgens Schatten auf ihr Carportdach. Steht die Sonne im Süden und Westen stört sie gar nicht.
    Was hat sie dagegen, wenn ihr Carportdach morgens beschattet wird?
    Ich glaube, sie hat irgendwie gelitten.
    Der Carport bleibt, bis auf die 2 cm, wie er jetzt ist. Und wenn sie uns nicht mehr mit dem A...angucken, kann ich auch damit leben.
    Soll sie sich doch ein nettes Stückchen Wüste kaufen. Da kann dann die Sonne ohne Ende auf ihren kranken Geist ballern.

    LG tina1
     
    A

    aloevera

    Guest
    hallo tina,das ist die richtige einstellung, laßt euch nicht verrückt machen,
    solange ihr keine ordnungswidrigkeit begeht, kann sie euch gar nichts.
    und wenn sie nicht mehr mit euch spricht, dann eben nicht, auf solche
    nachbarn kann man auch verzichten.
    die sind mit sich selbst nicht zufrieden oder haben zuviel langeweile.
    meine nachbarin gibt ruhe, seitdem ich ihr eine kopie der genehmigten
    grenzbebauung in den briefkasten gesteckt habe, mit ein paar netten
    zeilen natürlich:D. sie grüßt mich nicht mehr, aber das geht mir sowas
    am a..... vorbei. :D
    also, bleibt stark und laßt euch von diesen querulanten nicht ärgern.

    liebe grüße und einen schönen abend
    aloevera:cool:
     

    conqueror

    Neuling
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    Hallo tina1,

    Ich persönlich finde es ohnehin nicht schön, wenn vor dem Haus ein riesen WOMO steht und dafür dann auch das passende Carport.

    Aber jedem das seine.

    ich muss sagen, das mit der Genehmigung ist von Land zu Land unterschiedlich, wenn du was änderst muss du es natürlich vorher genehmigen lassen.
    Aber wenn du es nicht brauchtest, laut eurem Bauamt, hat leider Gottes, wenns hart auf hart kommt, der Nachbar auch ein paar Wörtchen mitzureden.

    Dieser Schattenfall auf Nachbars Grundstück ist ein nicht zu unterschätzendes Problem, sogar die Baustelle hat man uns für ein Monat dicht gemacht bis zum Tage des Prozesses.
    Und einige mussten schon ihre kleinen Baracken wieder wegbauen oder im Garten versetzen, weil sie den Prozess wegen dem Schattenfall verloren hatten.
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo,

    Du scheinst hier alles, aber auch alles, falsch verstanden zu haben.
    Unser Carport ist schon 14 Jahre alt, ist lediglich um einige Zentimeter erhöht worden, wozu ich erstens keine Baugenehmigung brauche und zweitens auch meinen Nachbarn nicht um Erlaubnis bitten muß.
    Drittens ist das absolut nicht an der Straße und auch nicht in Sichtweite der Fenster des Nachbarn sondern in der allerhintersten Ecke unseres und des Nachabars Grundstück. Viertens kann ich meinen Nachbarn nicht zu jeder Zeit mit Sonne versorgen, bloß weil der just im Moment dort sitzen will. Er möchte nämlich zu jeder Zeit an allen Stellen seines Gartens Sonne haben. Das kann ihm keiner garantieren. Und das ist auch nicht mein Bier.
    Der Carport ist damals mit Baugenehmigung erbaut, jetzt erhöht worden und bleibt auch so, da er gegen keinerlei Gesetz verstößt.
    Unser WOMo ist ein LT28 und kein Riesenteil, aber auch das würde keinen was angehen.
    Es gab Zeiten, da wollte meine Nachbarin, daß ich mein Auto aus meiner Einfahrt nehme, da sie es von ihrem Arbeitszimmer aus nicht sehen möchte.
    Das sind einfach Leute, die stört der Furz auf der Gardinenstange.
    LG tina1
     

    aLuckyGuy

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    Das sind einfach Leute, die stört der Furz auf der Gardinenstange.
    Aber meiner Meinung ist das in Deutschland generell ein grosses Problem. Viele Leute denken tatsächlich, das sie mit dem Kauf ihres Haus und Grundstückes auch ein Anrecht auf Sonne, Aussicht, Grösse und Beschaffenheit der Nachbargärten und sogar die Ansicht der Außenfassanden sämtlicher angrenzender Nachbarhäuser haben.

    Ich meine, ist doch logisch das bsw. Bäume Schatten werfen. Na und? Wenn jemand ein freies und unverbaubares Grundstück mit maximal Aussicht möchte, muss er sich halt ein entsprechend freistehendes Haus kaufen und nicht ausgerechnet ein Haus mitten in einen Wohngebiet oder womöglich gar Reihenhaus. Oder ein anderes Beispiel, in einigen bayerischen Gemeinden wird sogar die Aussenfarbe des Hauses vorgeschrieben. Meine Güte, so viel Gängelei gab es ja noch nicht mal in der DDR.

    Ganz ehrlich, mir gehen die Deutschen mit ihren masslos übertriebenen Ordnungs- und Regulierungswahn manchmal tierisch auf den Zeiger.
     

    tina1

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    Hallo,

    es ist bei uns so, daß 3 nebeneinander liegende Grundstücke völlig gleich aufgeteilt sind. Das Haus steht mehr oder weniger mittig, der Eingang ist an der rechten Längsseite, damit auch die Einfahrt und der Carport ist in Verlängerung der Einfahrt an der äußersten rechten Ecke des Grundstücks, nicht in unmittelbarer Sichtweite der Fenster. Klar, daß man bei einem Grundstück von etwa 500 Quadratmetern den Carport des Nachbarn sehen kann. Irgendwo muß er ja hin. Er muß ja auch mit dem Auto erreichbar sein. Man kann ihn deshalb nicht hinter dem Haus verstecken.
    Hier mal ein Foto.
    Das Haus dahinter ist ein anderer Nachbar. Der ist froh, daß er von unserem Garten aus nicht auf seiner dahinter liegenden Wiese und im Pool gesehen werden kann und daß wir ihm nicht in seine gardinenlosen Fenster schauen können. Das Haus mit dem roten Dach liegt 2 Grundstücke weiter.
    Der Nachbar, der sich gestört fühlt, dessen Grundstück ist rechts daneben. Seine Büsche grenzen an unseren Carport und als dieser noch 30-40cm niedriger war, war auch alles o.k. Nun wirft angeblich der Carport erheblich mehr Schatten als vorher, was sich nicht beweisen läßt, da keine Sonne scheint.
    Die Büsche findet er in Ordnung, obwohl sie Dachhöhe haben, zumindest der Kirschlorbeer.
    Mein Mann meint auch, er hätte sich 1000 Quadratmeter in der Pampas kaufen sollen.
    Deinem letzten Satz kann ich mich voll und ganz anschließen.

    LG tina1
     

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    Ilona910

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    ihr habt euch doch vorher verstanden (Blumen gegossen):)
    Wie wäre es denn, wenn du mal eine Flasche Bier (Sekt, Wein, Sprudel egal) nimmst und in aller Ruhe mit deinen Nachbarn mal ein Gläschen trinkst und ihr dann mal das Problem besprecht, mit der Einleitung, dass ihr doch früher ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis gehabt hat:rolleyes:
    Ich bin der Meinung ein klärendes Gespräch ist mehr wert, als wenn man sich über Jahre nicht mit dem A...h anschaut. Kleine Mißverständnisse können so zu Feindschaften ausarten, die einem die Freude am Leben und Haus nehmen.:cool:
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo Ilona,

    das hat GG getan, also das mit dem Bier.
    Er hat sein Entgegenkommen bekundet, wenn das Wohnmobil reichlich Platz nach oben hat, will er den Rest, der oben überflüssig ist vom Carport, wieder weg machen. Aber ich denke, das lohnt nicht, es werden nicht mehr als 15cm sein und da wird sich der Aufwand nicht lohnen.
    Seit diesem Gespräch haben wir uns nicht mehr gesehen, also die Nachbarn und wir-wobei mir es so vorgekommen ist, als würden sie sich bewußt nicht im Garten an den Stellen aufhalten, wo wir in Sichtweite sind. Gegrüßt wird noch, aber mehr auch nicht, was aber auch sein kann, daß meine Nachbarn wohl in letzter Zeit oft nicht zu Hause waren. Und im Garten trifft man sich ja bei dem Wetter auch nicht zwangsläufig.
    Allerdings kann ich das Fahrzeug auch nicht auf der Straße stehen lassen. Das wünscht die Gemeinde nicht.
    Ein Selbständiger in der Straße, der ein ähnliches Fahrzeug als Transporter nutzt, wurde von der Gemeinde aufgefordert, seinen damals ebenfalls vorhandenen Carport um eine Stellfläche zu verbreitern und zu erhöhen, damit das Auto von der Straße verschwindet, obwohl bei uns kein Parkverbot ist.
    Diese Aufforderung würden wir auch bekommen.

    LG tina1
     
    B

    barisana

    Guest
    sehr interessant, das zu lesen. aber so kleinkarierte leute gibts überall.
    lasst euch nicht ins bockshorn jagen! macht das, was aloevera rät: lasst euch von der behörde eine bestätigung schreiben, dass ihr ohne extra genehmigung aufstocken durftet. eine kopie werft den nachbarn in den briefkasten mit einem kleinen anschreiben: "damit ist der fall für uns erledigt".
    wo gibt es denn anspruch auf sonne :confused:, damit sind vor gericht schon viele gescheitert und das mit recht. damit kommt man nur durch, wenn etwas ohne genehmigung gebaut wurde.
    ihr sitzt doch am längeren hebel. was in die brüche geht, ist halt ein guter kontakt zum nachbarn der war aber schon seit dem vorfall mit dem ach so schlanken bäumchen nicht mehr gegeben. darauf kann ich bei solchen nachbarn eh verzichten.
    Allerdings kann ich das Fahrzeug auch nicht auf der Straße stehen lassen. Das wünscht die Gemeinde nicht.
    soweit ich die StVO kenne, darf ein Fahrzeug, das ornungsgemäss angemeldet ist, sprich gültige kennzeichen hat, auf jeder öffentlichen strasse abgestellt werden. falls da nicht ein park- oder halteverbot steht.
    von so einem "anliegen" der gemeinde würde ich mich nicht beeindrucken lassen. denn dafür haben die keine handhabe.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    biotekt

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    soweit ich die StVO kenne, darf ein Fahrzeug, das ornungsgemäss angemeldet ist, sprich gültige kennzeichen hat, auf jeder öffentlichen strasse abgestellt werden. falls da nicht ein park- oder halteverbot steht.
    von so einem "anliegen" der gemeinde würde ich mich nicht beeindrucken lassen. denn dafür haben die keine handhabe.

    Na ja..... Für Lkw > 7,5 t und Fahrzeuge mit Anhänger > 2 t oder selbige besteht ein generelles Parkverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr in Wohngebieten [§ 12 (3a) StVO] und für jedes andere Fahrzeug gilt beim Abstellen § 12 (1) StVO - und wie immer "schwebt" § 1 StVO auch über dieser Frage. Das Abstellen von Transportern und Wohnmobilen auf den häufig schmaleren Straßen in reinen Wohngebieten führt immer wieder zu Behinderungen oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer, zu denen nun mal auch einerseits Fahrzeuge zur Ver- und Entsorgung (z.B. Abfallbeseitigung, aber auch Rettungswesen), andererseits spielende Kinder und Benutzer von Grundstücksausfahrten gehören....

    Eine ähnliche Anmerkung möchte ich zum Carport machen. Viele dieser "Blechkistenverwahrstände" sind nicht gerade architektonische Meisterleistungen, sondern haben optisch eher den Flair überdimensionaler Obstkisten..... Oft gilt auch: Je größer, desto hässlicher.....
    Ich kann und will hier keine fallbezogene Meinung äußern, aber darauf hinweisen, dass ich etliche überdachte Fahrzeugstellplätze kenne, die ich als Fall von "Verschandelung des Wohnumfeldes" ansehen. Die Dimensionen, die für die Unterbringung eines Wohnmobiles erforderlich sind, erleichtern es nicht gerade, einen wirklich ansehnlichen Carport zu bauen....

    Ebenfalls ganz allgemein geschrieben, würde ich grundsätzlich zum ernsthaften Versuch raten, unabhängig vom (Bau-/Nachbarschafts)Recht eine gemeinsam tragfähige Lösung für die Gestaltung des Grenzbereiches zu finden. Jeder Mensch ärgert sich, wenn sein Nachbar ihn durch Inanspruchnahme seiner "guten Rechte" mehr oder weniger in Zugzwang setzt. Bauwerke (und natülich auch dauerparkende Fahrzeuge vergleichbarer Dimension) sind nun mal i.d.R. dem "Gartenbild" abträglich.
    I.d.R. lässt sich so eine Beeinträchtigung durchaus mindern, aber oft bleibt ein Rest (mitunter sehr verständlicher) Verärgerung des Betroffenen darüber, das er in seiner Gartennutzung bzw. Gartengestaltung vom Nachbarn dauerhaft beeinflusst wird. Hier hilft erkennbar praktizierte gegenseitige Rücksichtnahme beiden Seiten.

    Grüße
    TB
     
    S

    sabine65

    Guest
    Hallo Tina!

    Bei uns in der Siedlung gibt es einige, die ihre Wohnmobile auf den Parkplätzen abstellen und regelmässig "umparken".
    Gerade im Sommer hat dies zur Folge, dass für uns Anwohner oftmals kein Parkplatz mehr frei ist, womit sich die Wohnmobilbesitzer nicht gerade eine Beliebtheitsmedaille einhandeln.

    Selbst wenn Du das Wohnmobil ausserhalb Deines Grundstückes abstellst und immer wieder umparkst, solltest Du bedenken, dass Du Dir evtl Ärger mit anderen Nachbarn einhandelst.
     

    tina1

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    Na ja..... Für Lkw > 7,5 t und Fahrzeuge mit Anhänger > 2 t oder selbige besteht ein generelles Parkverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr in Wohngebieten [§ 12 (3a) StVO] und für jedes andere Fahrzeug gilt beim Abstellen § 12 (1) StVO - und wie immer "schwebt" § 1 StVO auch über dieser Frage.Das Fahrzeug liegt bei 3,5t. Das Abstellen von Transportern und Wohnmobilen auf den häufig schmaleren Straßen in reinen Wohngebieten führt immer wieder zu Behinderungen oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer, zu denen nun mal auch einerseits Fahrzeuge zur Ver- und Entsorgung (z.B. Abfallbeseitigung, aber auch Rettungswesen), andererseits spielende Kinder und Benutzer von Grundstücksausfahrten gehören....Ich wohne in der verkehrsberuhigten Zone, wo die Straßen sehr schmal sind und gegenüber eine Arztpraxis ist, also keine Parkmöglichkeit für uns vorhanden.

    Eine ähnliche Anmerkung möchte ich zum Carport machen. Viele dieser "Blechkistenverwahrstände" sind nicht gerade architektonische Meisterleistungen, sondern haben optisch eher den Flair überdimensionaler Obstkisten..... Oft gilt auch: Je größer, desto hässlicher.....
    Unser Carport ist baulich gleich, allerdings 30-40 cm höher.
    Ich kann und will hier keine fallbezogene Meinung äußern, aber darauf hinweisen, dass ich etliche überdachte Fahrzeugstellplätze kenne, die ich als Fall von "Verschandelung des Wohnumfeldes" ansehen. Die Dimensionen, die für die Unterbringung eines Wohnmobiles erforderlich sind, erleichtern es nicht gerade, einen wirklich ansehnlichen Carport zu bauen....
    Es handelt sich eher um einen Kleintransporter, der zum WOMO umgebaut wurde VW LT28

    Ebenfalls ganz allgemein geschrieben, würde ich grundsätzlich zum ernsthaften Versuch raten, unabhängig vom (Bau-/Nachbarschafts)Recht eine gemeinsam tragfähige Lösung für die Gestaltung des Grenzbereiches zu finden. Jeder Mensch ärgert sich, wenn sein Nachbar ihn durch Inanspruchnahme seiner "guten Rechte" mehr oder weniger in Zugzwang setzt. Bauwerke (und natülich auch dauerparkende Fahrzeuge vergleichbarer Dimension) sind nun mal i.d.R. dem "Gartenbild" abträglich.
    Es handelt sich um die äußersten Ecken unserer beider Grundstücke. Dort hat der Nachbar lediglich Büsche und Rasen und hält sich dort auch nicht auf.
    I.d.R. lässt sich so eine Beeinträchtigung durchaus mindern, aber oft bleibt ein Rest (mitunter sehr verständlicher) Verärgerung des Betroffenen darüber, das er in seiner Gartennutzung bzw. Gartengestaltung vom Nachbarn dauerhaft beeinflusst wird. Hier hilft erkennbar praktizierte gegenseitige Rücksichtnahme beiden Seiten.
    Die gegenseitige Rücksichtnahme ist hier noch nie gegeben gewesen. Rücksicht nehmen seit 14 Jahren nur wir, Nachbar fragt keinen und macht, was ihm dünkt.

    Grüße
    TB

    LG tina1
     

    tina1

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    Hallo Tina!

    Bei uns in der Siedlung gibt es einige, die ihre Wohnmobile auf den Parkplätzen abstellen und regelmässig "umparken".
    Gerade im Sommer hat dies zur Folge, dass für uns Anwohner oftmals kein Parkplatz mehr frei ist, womit sich die Wohnmobilbesitzer nicht gerade eine Beliebtheitsmedaille einhandeln.

    Selbst wenn Du das Wohnmobil ausserhalb Deines Grundstückes abstellst und immer wieder umparkst, solltest Du bedenken, dass Du Dir evtl Ärger mit anderen Nachbarn einhandelst.

    Hallo,

    umparken ist hier nicht möglich. Ich müßte es dann fremden Leuten vor die Tür stellen. In der angrenzenden Neubausiedlung gibt es pro Haus nur 2 Stellplätze und bei den Reihenhäusern sogar nur einen. Die meißten Hausbesitzer dort haben aber selbst mehrere Autos.
    Stell ich es am Ortsrand auf einem Feldweg, wohnt wohl bald jemand illegal drinnen:rolleyes:.

    LG tina1
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo,

    einige dieser nachbarschaftlichen Büsche überragen auch jetzt noch den Carport. Und wie schon erwähnt, ist diese Gartenstelle völlig ungenutzt gewesen, jedenfalls bisher. Und nun, wo der Carport erhöht ist, will man plötzlich dort sitzen, wobei es mehrere Sitzplätze samt einer großen Terrasse gibt, auf der Sonne scheint, wenn die strittige Gartenstelle im Schatten liegt. Kann man sich nicht in Ruhe dor hinhocken und uns einfach in Ruhe lassen?
    Ich hab das Gefühl, es wird Streit gesucht, warum auch immer. Wir haben keinen Anlaß gegeben.
    Mein Nachbar hat den gleichen Carport und sein anderer Nachbar hat doch auch keine Einwände, zumal dieses Bauwerk dessen Pool beschattet.
    Getreu dem Motto:Bitte nehmt alle auf mich Rücksicht-Ich allerdings mache, was ich will.
    Ich hab es mir mal überrechnet, das WOMO wird bequem hineinpassen und damit basta und Ende im Gelände. Wegen überschüssiger 15 cm passiert hier nix.
    How, ich habe gesprochen.

    LG tina1, die auch kein Problem damit hat
     

    aLuckyGuy

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    Na ja..... Für Lkw > 7,5 t und Fahrzeuge mit Anhänger > 2 t oder selbige besteht ein generelles Parkverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr in Wohngebieten [§ 12 (3a) StVO] und für jedes andere Fahrzeug gilt beim Abstellen § 12 (1) StVO - und wie immer "schwebt" § 1 StVO auch über dieser Frage. Das Abstellen von Transportern und Wohnmobilen auf den häufig schmaleren Straßen in reinen Wohngebieten führt immer wieder zu Behinderungen oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer, zu denen nun mal auch einerseits Fahrzeuge zur Ver- und Entsorgung (z.B. Abfallbeseitigung, aber auch Rettungswesen), andererseits spielende Kinder und Benutzer von Grundstücksausfahrten gehören....
    Ja schon ... aber auch hier ist es doch wieder eine Sache der Verhältnissmässigkeit. Ein Fahrer eines Klein-LKW wird bestraft während manche Familien die komplette Strassen mit ihren Autos vollstellen können, so etwas juckt einfach niemand. Mein Schwiegervater stellt sein Firmen-PKW auch vor seinen Haus und wenn dann noch Familienbesuch kommt, geschieht es regelmässig, das vor dem Haus der Nachbarn alles komplett zugeparkt ist.

    Eine ähnliche Anmerkung möchte ich zum Carport machen. Viele dieser "Blechkistenverwahrstände" sind nicht gerade architektonische Meisterleistungen, sondern haben optisch eher den Flair überdimensionaler Obstkisten..... Oft gilt auch: Je größer, desto hässlicher.....
    Ich kann und will hier keine fallbezogene Meinung äußern, aber darauf hinweisen, dass ich etliche überdachte Fahrzeugstellplätze kenne, die ich als Fall von "Verschandelung des Wohnumfeldes" ansehen. Die Dimensionen, die für die Unterbringung eines Wohnmobiles erforderlich sind, erleichtern es nicht gerade, einen wirklich ansehnlichen Carport zu bauen....
    Nun ja, allerdings sind das rein private Meinungen, die keinesfalls eine Rolle bei der Zulassung und den Bau eines solchen Carport spielen sollten. Ein Nachbar meiner Schwiegereltern hat sein Haus dunkelblau anstreichen lassen. Alle finden es furchtbar, nur er freut sich wie ein König. Und jetzt? Soll man jetzt diesen Mann die Farbe seines Hauses verbieten, nur weil die Nachbarn einen anderen Geschmack haben? Wer legt denn eigentlich fest welchen Geschmack man zu haben hat?

    Ebenfalls ganz allgemein geschrieben, würde ich grundsätzlich zum ernsthaften Versuch raten, unabhängig vom (Bau-/Nachbarschafts)Recht eine gemeinsam tragfähige Lösung für die Gestaltung des Grenzbereiches zu finden.
    Natürlich sollte man das. Aber wie ich schon sagte, die Geschmäcker sind nunmal leider verschieden. So gesehen sollte doch eigentlich Toleranz im eigentlichen Sinne von "etwas dulden" das Gebot der Stunde sein.
     
    R

    Rentner

    Guest
    Allerdings kann ich das Fahrzeug auch nicht auf der Straße stehen lassen. Das wünscht die Gemeinde nicht.
    Wohnmobile bis einschließlich 3,5 to zgM sind PKW im Sinne der StVO. Soweit keine entsprechenden VZ aufgestellt sind und nicht gegen sonstige Bestimmungen des §12 StVo verstoßen wird, würde ich mein Wohnmobil unbeeindruckt dort abstellen.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    B

    barisana

    Guest
    ich stimme pit zu für abgekoppelte wohnwagen gilt eine zweiwochenfrist. das ist für wohnmobile anders:
    lest hier:
    Nur das Abstellen ist bei Wohnmobilen wie bei einem Pkw frei von Zeiten gestattet. (wikipedia, camping)

    Auch Wohnmobile dürfen im öffentlichen Verkehrsraum unbegrenzt lange parken. (verbraucher news)

    Denn während Wohnmobile dort unbegrenzt lange parken dürfen, ist das Dauerparken von Caravans auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten.
    (berliner zeitung)
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo,

    ich hätte nie im Leben gedacht, daß es mit dem Carport Erhöhen einen derartigen Ärger geben wird. Ich hätte meinen Nachbarn fragen können, ob ich darf. Dazu sah ich keine Veranlassung. Stattdessen hab ich von unserer Absicht informiert und das auch nur rein zufällig als Smaltalk am Zaun, als man sich nach dem Motto unterhielt, was macht Ihr noch so in nächster Zeit?-wir wollen noch...usw.machen.
    Darauf sagte die Nachbarin, daß ihr das aber gar nicht gefiele. Mein Mann meinte, das ginge sie nichts an und würde ihn nicht interessieren.
    So schritten wir dann zur Tat. Das Problem war wohl eher, daß es geschah, als sie nicht zu Hause waren. Sonst hätten sie wohl von Anfang an reingeredet.
    Ich hätte fragen können. Da wären 2 Antworten möglich gewesen. 1.die Antwort "Ja", wäre wohl nicht gekommen. 2.Man hätte "Nein" gesagt. Was wäre da meine Alternative gewesen? Es gegen ihren Willen zu tun, was auch nur Streit mit sich gebracht hätte.
    Ihr erstes Argument war, daß wir falsch gemessen haben, obwohl sie es nur geschätzt hatten.
    Das hat sich nun als Irrtum ihrerseits herausgestellt und nun ist der Sonneneinfall schuld, oder muß schuld sein.
    Sollte nun nie wieder in D die Sonne scheinen, findet man wohl einen anderen Grund.
    Entgegenkommen gut und schön, aber wie? Ich könnte dieser Außenseite ein farblich anderes Outfit geben, eine Sonne oder was Nackichtes aufmalen.
    Zwei Anmerkungen noch zum Entgegenkommen.
    Anfangs, als die Bepflanzung an der Grundstücksgrenze noch niedrig und durchsichtig war, einigten wir uns, keiner errichtet einen Zaun, weil es nicht nötig ist. Der Sohn meines GG kaufte sich ein neues Auto, wollte es nicht in der Plattenbausiedlung 3 Wochen lang am Straßenrand stehen lassen, da er mit uns in den WOMO-Urlaub wollte und wir boten ihm an, den Pkw vor unseren Carport zu stellen. Als wir nachts aus dem Urlaub kamen, hatten wir plötzlich einen Zaun an der Grenze. Am nächsten Tag, beim näheren Besehen des zwischenzeitlich dort geparkten Neuwagens, sah unser Sohn, daß der Nachbar nicht nur den Zaun lasiert hatte, sondern das Fahrzeug auch gleich noch mit. Es kam keine Entschuldigung oder eine Entschädigung.
    Mein Nachbar hat in seinem Vorgarten auf dem Rasen einen Spülkanal(Gully), wo immer einmal eine Rohrreinigungsfirma zum Durchspülen kommen muß. Nebenan ist unsere Einfahrt. Irgendwann sollte an diesem Kanal ein neuer Deckel aufgesetzt werden. Ich war zu Hause, mein Auto stand im Carport, also man wußte und sah, daß ich heim bin.
    Als ich wegfahren wollte und aus der Haustür trat, stand die Stütze eines Autokranes in meiner Einfahrt und es sollte der Kanaldeckel über unser Grundstück auf das Transportfahrzeug gehietft werden. Mein Nachbar lungerte auf seiner Wiese rum und beobachtete das Tun, statt mal zu fragen, ob wir da was dagegen hätten und vorallem, ob ich mit dem Wagen weg will.
    Also, für mich ist das alles Andere als Entgegenkommen. Für mich ist das Rücksichtslosigkeit dollter Ausprägung.

    LG tina1
     

    tina1

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    Wohnmobile bis einschließlich 3,5 to zgM sind PKW im Sinne der StVO. Soweit keine entsprechenden VZ aufgestellt sind und nicht gegen sonstige Bestimmungen des §12 StVo verstoßen wird, würde ich mein Wohnmobil unbeeindruckt dort abstellen.

    Eben, und darum stelle ich es auch wie beabsichtigt dort ab.
    Es ist erlaubt und ob's gefällt ist mir egal, ich habe keine Alternative.
    Z.Z.steht es auf einem anderen Dorf bei einem Bekannten vor der Tür, da regt sich keiner auf.

    LG tina1
     

    tina1

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    Hallo Mutts,

    die dicksten Freunde sind wir nicht gewesen, also nichts mit ständigen Rumhocken beim Anderen zu jeder Gelegenheit.
    Ich hab Nachbars Zimmerpflanzen gegossen, wenn sie im Urlaub waren und auch die Kübelpflanzen auf deren Terrasse, die Mülltonne rausgestellt und den Briefkasten geleert. Dafür gabs dann ein Mitbringsel oder einen Blumenstrauß. Es wurde auch mal ein Stück selbstgebackener Kuchen über den Zaun gereicht oder zusammen ein Kaffee im Garten getrunken.
    Soweit zum Verhältnis.
    Ich sah keine Veranlassung für eine Erlaubnis. Was hätte ich denn bei einem NEIN, mit dem ich nicht gerechnet hatte, tun sollen? Wir müssen den Carport erhöhen. Es nach einem Nein trotzdem zu tun, sah für mich nach Trotzreaktion aus und wäre wohl auch so verstanden worden.
    Ein Gewerbetreibender in unserer Straße mußte den Einzelcarport in dem sein Mercedes stand in einen Doppelcarport umbauen und entsprechend erhöhen, damit der Transporter reinpaßt, der vor dem Grundstück stand. Wohlgemerkt ist dort kein Parkverbot. Das Gleiche wäre uns passiert.
    Als wir zugezogen sind, wie auch andere Nachbarn, haben wir eines Tages ein Schreiben unserer Gemeinde im Briefkasten gehabt, wir sollten bei der Bebauung und Planung unserer Außenanlagen soviele Parkmöglichkeiten schaffen, daß keines unserer Fahrzeuge auf der Straße steht.

    LG tina1
     

    biotekt

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    Mechernich (nördliche Voreifel)
    .....Die gegenseitige Rücksichtnahme ist hier noch nie gegeben gewesen. Rücksicht nehmen seit 14 Jahren nur wir, Nachbar fragt keinen und macht, was ihm dünkt.

    @Tina1

    Ich habe das Thema bewusst verallgemeinert. Du solltest dich also nicht persönlich angesprochen fühlen.
    Ich habe weder euer Wohnmobil (habe selbst eines herumstehen - allerdings "eingehaust")oder dessen Unterbringung noch irgendeine von dir dargestellte Verhaltensweise kritisiert.

    @ alle
    Allerdings empfinde ich Kommentare im Sinne von "Wer das hier zu beengt findet, der soll doch auswandern...", "Alles was nicht verboten ist, muss das Umfeld tolerieren...." oder Ähnliches als wenig hilfreich. Mit knappem Bauland, entsprechenden Preisen und entsprechenden Siedlungsweisen müssen nicht nur deutsche Normalverdiener (oder Besserverdiener) auskommen, sondern die überwältigende Mehrheit der Weltbevölkerung
    Wachsender Wohlstand und damit die Möglichkeit sich steigenden Ansprüche auch (zumindest teilweise) leisten zü können, verschärfen das Problem und verlangen nach tauglichen Lösungen. (Das "Aussiedeln" von Besserverdienern auf's Land oder in die Weiten Kanadas stellt keine taugliche Lösung dar, denn es vernichtet Ressourcen.)

    Das Problem der Enge (Kleinkariertheit) von Normalbürgers Lebensraum lässt sich m.E. eher
    durch Kooperation im direkten Umfeld als durch Vergrößerung der Grundstücke lösen.
    Sehr oft führt erst "Überfrachtung" von Flächen zur tatsächlichen Enge. Wird jedes Grundstück zum autarken "Anwesen" ausgebaut, das allen individuellen Ansprüchen Raum bietet (repräsentatives Wohnhaus, Parkplatz, Sonnenterrasse, Schattenterrasse, Grillplatz, Pool (möglichst mit Strand), Nutzgarten, Ziergärten diverser Typen, Gewächshaus für "Exoten", Trockenplatz, Müllplatz usw. dann werden auch großzügigere Grundstücke schnell eng.
    Das eigene WoMo (mieten ist eigentlich viel sinnvoller) als Drittwagen eines 2-Generationenhaushaltes + überdachtem Stellplatz + Zufahrt ist nur ein Beispiel dafür, wie aufwändig scheinbare individuelle Unabhängigkeit letztendlich wird. Aus den vielleicht 10 m², Grundfläche, die das Ding selbst unter sich beansprucht, werden mit Einhausung und Zuwegung ganz schnell 30 m², die allein seiner Unterbringung bei Nichtbenutzung geopfert werden und eventuell als Platz für Dinge fehlen, an denen häufiger Bedarf besteht.
    Kooperation zwischen Nachbarn kann solche Platzverschwendungen mindern helfen indem man z.B die Grenzbereiche gemeinsam besser nutzt.

    Historische Siedlungsformen zeigen, dass ein gewisses Maß kleinräumiger Zentralisierung unter beengten Verhältnissen zusätzliche Möglichkeiten schafft. Ich persönlich empfinde es nicht als nachteilig für meine Lebensqualität, wenn ich in Frankreich das dritte Auto, das bei aller Hin- und Herrangiererei niemals in die Erdgeschossgarage passt, auf einem 150 m entferntem Parkplatz abstellen muss.
    Ebensowenig stört mich, dass wir dort keine eigenen (vier) Abfallbehälter haben, sondern etwa 70 m zum nächsten Containerstadort laufen müssen. (Im Gegenteil - kein Platzverbrauch, kein Gestank...). Ich kann auch gut mit den 200 m Fußweg zum eigenen (nicht durch das eigene oder fremde Häuser verschattetene Garten (inmitten anderer) leben und damit dass ich mich mit den Nachbarn über die Wasserzuleitung einigen muss.
    Dafür ist das Hausgrundstück (ebenso wie benachbarten) zu 100% überbaut und hat nur zur Straße hin Fenster. Von der Dachterrasse aus genieße ich den Blick über die Dächer, das Schloss und das bewaldete Tal, wobei mich kein Nachbar stören kann.....
    So kann man auf ca 120 m² bebautes Grundstück und etwa 350 m² Garten (also noch nicht mal 500 m² eigenes Grundstück) auch sehr gut - insbesondere stressfrei - leben.
    Und noch einen Vorteil hat eine solche "kooperative Funktionstrennung": Es gibt Bäckereien, Läden und Kneipen in lächerlich geringer Entfernung - die Siedlung (das Dorf) ist (ähnlich einer Stadt) eher Lebensraum als Wohnstätte weil das Wohnumfeld eben nicht am eigenen (nicht vorhandenen) Zaun endet.

    Ich meine, ein derartiges Streben nach möglichst effizienteren Formen der Landnutzung zu Siedlungszwecken kann man zum eigenen und allgemeinen Vorteil auch (teilweise) unter den Bedingungen deutscher Neubaugebiete praktizieren - in einem gewissen Rahmen sogar ohne eine entsprechende amtliche Gängelung.

    Grüße
    TB
     
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