Darf ich einen Strauch Mitte März entfernen? Hilfe!

Michael12

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Hallo ihr Lieben, :cool:

kurze Frage.

In unserem Garten steht ein Haselnussstrauch (genau an der Grenze zum Nachbargrundstück).
Das gute Stück ist ca. 4-5m hoch und soll nun weichen, da ich dort gerne einen Durchgang machen möchte.

Nun habe ich erfahren, dass anscheinend vom 1. März bis Ende September ein Schnittverbot für Bäume, Sträucher etc. gilt.

Das Problem ist nun, dass ich dann den Durchgang somit theoretisch erst Ende des Jahres machen kann, was mir enorme Probleme für meine Gestaltungsmaßnahmen in meinem Garten bescheren würde, da ich ansonsten an keiner anderen Stelle z.b. mit einer Fräse oder sonstigem schweren Gerät in den Garten kommen kann.

Es ist auch offensichtlich, dass in dem Strauch nichts nistet bzw. brütet.
Die Nachbarin hat lediglich ein Vogelhaus an einen der Zweige des Strauchs gehängt. Darf sie das überhaupt?

Könnt ihr mir sagen, ob ich nun tatsächlich bis Ende des Jahres mit dem Entfernen des Strauchs warten muss? Das wäre sehr schlecht.

Vielen Dank euch für eure Unterstützung.

VG
Michaela:eek:
 
  • Okolyt

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    Hallo Michaela,

    ich würde ihn wegmachen, denn so ganz eindeutig ist dieses Gesetz nicht.
    Gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ zwischen 1. März und 30. September „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“.
    Einige vertreten die Meinung, dass Bäume im Wald oder in Privatgärten davon ausgenommen sind.... Mein Nachbar hat am letzten WE erst einen riesigen Kirschbaum gefällt.
    Wie uneins man sich darüber ist, ist schön in einem Artikel der WAZ vom 26.03.14 nachzulesen:
    Allerdings wird die Frage, was eine gärtnerisch genutzte Fläche ist, unterschiedlich bewertet: Während das Landesbüro des Naturschutzbundes die Auffassung vertritt, dass Bäume in Gärten vom Schnittverbot erfasst werden, weil private Gärten nicht für die Erwerbstätigkeit genutzt werden, sieht das Landesumweltministerium (NRW) auch in Ziergärten gärtnerisch genutzte Grundflächen. Demnach würden Baumschnittmaßnahmen nicht unter das Verbot fallen.
    Vorsicht beim Stutzen von Bäumen und Hecken - | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/staedte/mue...aeumen-und-hecken-id9160799.html#plx391725305


    Du schreibst selbst, dass in dem Haselnussstrauch offensichtlich kein Vogel nistet. Von daher würde ich jetzt anfangen oder hast du "schlimme" Nachbarn? :rolleyes:
     
  • Michael12

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    Ich will hier nicht von schlimmen Nachbarn sprechen und gegen das Vogelhaus habe ich natürlich auch Nichts.
    es geht mir lediglich darum, ob man etwas ohne Zustimmung des jeweiligen Nachbarn, welchem z.B. der Baum oder der Strauch gehört etwas anbinden oder aufhängen darf.

    Ich habe ja selbst 3 Brutkästen und Vogelfutter an diversen Bäumen und Sträuchern in unserem Garten angebracht.

    Für mich wäre es im Endeffekt wichtig, dass ich den Haselnuss-Strauch entfernen kann, damit ich mit meinen Gerätschaften in den Garten kommen kann um den Garten entsprechend zu gestalten.
     
  • thomash

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    Jein

    Ein Gartenbauer darf ganzjährig Bäume fällen und Hecken entfernen. Das muss auch so sein, denn sonst wäre er arbeitslos.

    Ein Privatmann in seinem Garten darf auch fast alles machen, es sei denn dass es besondere Gründe gibt, hier kommt vor allem der Tierschutz - wie von dir schon erwähnt - zum tragen.

    Es gibt zwei Vorgehensweisen:

    • Frag um Befreiung beim Amt für Umweltschutz an. Ich hatte seiner seits noch am selben tag per Email die Befreiung bestätigt bekommen (und ich hab 20 Bäume im April gefällt)
      Da du einen zwingenden Grund vorweisen kannst, sollte es auch keine Probleme geben. Ob städtische Behörden da auch so kulant sind weiß ich nicht.
    • Wo kein Kläger da kein Richter. Wegmachen und danach evt um Entschuldigung bitten. Mehr als eine Ordnungswiederigkeit wird es nicht sein, wenn das Artenschutzgesetz beachtet wird.
    Bei bösen Nachbarn ist der erste Weg vorzuziehen, ansonsten der Zweite.
     
  • thomash

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    Baum fällen kann mit Geldstrafen bis zu 50.000€ bestraft werden. Dies gilt aber natürlich nur wenn man z.b. eine 100jährige Linde auf öffentlichem Grund fällt.

    Büsche selbst stehen fast nie unter einem besonderen Schutz.

    Im eigenen Garten darf eigentlich fast jeder Baum gefällt werden und Büsche sowieso, es sei denn es gibt eine regionale Sonerregelung wie dies teilweise in Städten der Fall ist.

    Grund wieso man dies nur zu bestimmten Zeiten darf liegt daher nicht dem Pflanzenschutz, sondern dem Tierschutz (Nestbau). Wenn man sorgfältig prüft das kein Nest da ist rechne ich höchtens mit 50 € Ordnungswiederigkeit.

    Ganz kritisch wird es, wenn im Stamm eine Höhle eines Spechtes ist oder ein Nest einer anderen seltenen Vogelart. Dann werden die Strafen gleich mal 4 stellig.

    z.B. 1500€ für einen getöten Maulwurf.
    http://www.sueddeutsche.de/panorama...fe-fuer-die-jagd-auf-einen-maulwurf-1.2195419

    Besser ist es natürlich sich eine Genehmigung einzuholen und das geht - zumindest bei uns auf dem Land - recht unbürokratisch per Email.
     

    Elkevogel

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    Mal ehrlich,

    es gibt Gesetze zum/in Sachen Gehölzschnitt ab 01. März in Bezug auf die Nistzeiten. Und dort gibt es durchaus auch Ausnahmen für den Privatgarten - beides ist gut so!

    Wie erklärt ihr mir aber nun, dass noch im März in unserer Ecke durch Landkreise (KN und VS) und auch einzelne Gemeinden kilometerweise Sträucher radikal und teilautomatisiert geschnitten wurden.
    Da wird einfach mit einer Maschine senkrecht alles Gehölz in einem vorher bestimmten Abstand zur Straße abgesäbelt. Und es fragt niemand nach Vogelschutz:schimpf::schimpf::schimpf:

    Und nein - es geht mir hier nicht nur um Hauptverkehrsstrecken (Bundes-/Land-/Kreistraßen) oder besonders gefährliche Straßenabschnitte wo aus Sicht-/Sicherheitsgründen ein Schnitt notwendig war.
    Da sind Nebenstrecken bei, die täglich nur von 20 - max. 100 Fahrzeugen genutzt werden. Und grade dort - im dichten Gebüsch mit wenig Betrieb drum rum - suchen sich doch die Piepmätze ihre Brutunterkunft.

    Ich schäme mich für fast jeden Zweig, den ich ab März irgendwo rausschneide und in der Nachbarschaft wird ganz offiziell gewütet.

    Ärgerliche Grüße vom
    Elkevogel
     

    thomash

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    Weniger wäre manchmal mehr.

    Andererseits geht es gerade bei Nebenstrecken um Verkehrssicherheit. Einige verrückte Autofahrer meinen, dass nur weil kein anderes auto weit und breit ist, dass sie auf dem Nürburgring wären.
    Bei uns ist so eine Straße am Grundstück vorbei in dem stündlich ein auto fährt. Aber dies stört nicht denn in einer Sekunde ist es schon wieder weg.

    Ich plädiere dafür, die Büsche und damit die Vögel und andere Getier am Leben zu lassen und stattdessen diese Verrückten Blechboliden ausrotten zu lassen;)

    Wie ist es eigentlich ausgegangen. Wurde die Schnittgenehmigung erteilt?
     

    Michael12

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    Hallo zusammen,

    hier ein kurzer Zwischenstand:

    Folgende Instanzen habe ich abtelefoniert:
    - örtliche Gemeinde
    - Naturschutzamt
    - Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

    Keine der genannten Institutionen war zuständig oder zu einer definitiven Stellungnahme bereit.

    Nun bin ich beim Regierungspräsidium Karlsruhe gelandet.
    Nach Telefonat mit einer dortigen Mitarbeitern aus dem Bereich Umweltschutz und Vorbringen meines Belangens, wurde ich nun gebeten, eine schriftliche Stellungnahme (formlos) zu verfassen und ihr zukommen zu lassen.
    In dieser Stellungnahme müsste ausgiebig begründet sein, warum ich nicht noch mit dem Ausgraben des Strauches warten könne.

    D.h. ich muss nun trifftige Gründe vorweisen, warum der Strauch jetzt weg muss und nicht erst im Oktober.
    Laut Aussage der Mitarbeiterin "ist die Hürde sehr hoch eine Befreiung zu erhalten".

    Als Gründe werde ich nun anführe, dass ich zum Einen mit den Gerätschaften besser in meinen Garten komme (als z.B. eine Gartenfräse etliche Stufen von unserer Einfahrt hoch in den Garten zu tragen), dass unsere Garagentür oben neben dem Garten zu schmal ist um dort mit größeren Gerätschaften durchzukommen.
    Zudem werde ich anführen, dass ich an die Stelle, an welcher aktuell der Haselnussstrauch steht, meine Gabionen-Sichtschutzwand weiterführen möchte, damit ich im Sommer Sichtschutz vor den angrenzenden Nachbarn habe.

    Kennt ihr noch weitere Punkte, die ich mit in die Stellungnahme packen könnte?

    Bearbeitungsdauer wurde übrigens von der Mitarbeitern auf ca. 4 Wochen geschätzt.

    Danke Euch.

    VG
    Michaela
     
  • thomash

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    Mit den Argumenten wirst du niemanden beindrucken.

    Das einzige was dafür spricht ist "Sichtschutz", aber ich wage zu bezweifeln dass dies als "notwendig" erachtet wird.

    Du hast aber einen trifftigen Grund, denn du möchtest dort einen Weg anlegen.
    Jetzt gilt es einen Grund dafür zu finden, wieso der Weg jetzt angelegt werden muss und nicht erst im Herbst.

    Ein trifftiger Grund wäre natürlich wenn ihr gar keinen Weg hättet oder eine Baustelle geplant ist für die der Zugang benötigt wird.

    Erkläre mal wieso brauchst du den Weg überhaupt. Evt können wir das Anliegen dann so dringend formulieren dass die Genehmigung erteilt wird.
     
  • Michael12

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    Hallo Tomash,
    lieben Dank schonmal für die tolleUnterstützung und die schnellen Rückmeldung.
    Im Endeffekt möchte ich dort einen Weg in denGarten anlegen, um dort Gerätschaften wie eine Gartenfräse durchschieben zukönnen.
    Wir haben zwar noch einen Zugang zum Garten,allerdings sind das einige Stufen von unserer Einfahrt hoch in den Garten undda komme ich mit der Fräse nur mit sehr viel ´Manpower hoch, da diese jasau-schwer ist.
    Zusätzlich haben wir noch einen Zugang überunsere Garage, deren Garagentür verhältnismäßig schmal ist. Dort bekomme icheigentlich nicht viel Gerätschaften durch.
    Den Weg sollte ich jetzt anlegen können, damitich mit eben mit diesen Gerätschaften meinen Garten anlegen kann.
    D.h. ich muss die Erde dort umfräsen und 3Kubikmeter Sand einbringen um danach Rollrasen legen zu können.
    An der Stelle wo der Strauch steht sollte dannmeine Gabionen-Sichtschuitzwand weitergebaut werden.
    Ich hätte gerne im Sommer Sichtschutz in meinemGarten. Und da der Nachbar sehr „wissbegierig“ ist, würde ich darauf nur ungernverzichten.
    Für diese Wand liegt bereits eine große Mengean Granitsteinen im Garten.
    Diese Steine sollten also dannn in das neu zubauende Gabionen-Gitter gefüllt werden, damit ich dann wieder Platz im Gartenhabe, um den Garten umzufräsen , Sand einzubringen und Rollrasen legen zukönnen.
     

    Michael12

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    Sorry für die Formatierungsfehler in meinem letzten Post. Keine Ahnung was da schief lief. Hoffe ihr könnt den Text trotzdem entziffern.
     

    Kapuzine

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    Hallo Michael,

    warum fragst du diese Nachbarn nicht einfach, ob sie was dagegen hätten, wenn du den Haselnuss jetzt entfernst? Dann könntest du denen gleich deine weitergehenden Pläne erläutern, nicht dass die erst später vor einer Wand, will heißen, vor ,,vollendeten Tatsachen'' stehen.
    Das mußt du wissen, ob sonst noch jemand die Aktion beobachtet, der dir evtl. Böses will und dich vielleicht anzeigt.

    Unsere Ligusterhecke, die sowieso zu dicht an der Nachbarsgrenze steht, fängt jetzt wieder an zu treiben. Der Nachbar würde mir aufs Dach steigen, wenn ich die im Sommer nicht regelmäßig bändigen würde, auf dass ja nix zu ihm rüberwächst.
    Die gemischte Hecke zum öffentlichen Gehweg haben wir im Dezember radikal zurückgestutzt, aber spätestens im Juni/Juli wird man davon kaum noch was sehen. Da sind wir aber in der Pflicht, die im Zaun zu halten, da die Fußgänger nicht behindert werden dürfen.
    Also wie jetzt???

    Manchmal denke ich auch: ,,Wer viel fragt geht viel irr''.

    Aber letztendlich ist es deine Entscheidung. Wünsch dir viel Glück ;)
     

    thomash

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    @Kapuzine Ich geb dir da recht und mach das auch oft so, aber es kann Dir durchaus passieren, dass irgendein iditischer Nachbar dies anzeigt aber da oftmals alle die gleichen Probleme haben kommt es eher selten dazu.

    @Michael Ich denke das müßte hinzubekommen sein.

    Generell könnte dir das Problem passieren, dass du auf einen kleinlichen Pedanten stößt, der Dir lapidar antwortet. Sie hätte dies besser planen müssen .....

    Um dies möglichst zu verhindern, sollte während der Baumaßnahme (egal ob Rasen anlegen oder sonst was) irgend etwas passiert sein mit dem nicht gerechnet werden konnte.
    Also schau mal im Baumarkt ob du ein Gerät findest, das du leihen kannst, welches von der Abmaßungen nicht durch die Tür kommt, weil es z.b. 4 cm z breit ist.

    Daher musstest du umplanen und einen neuen Weg in die Planung aufnehmen bei der dieser Busch im Weg ist.

    Ferner begründest du, dass wenn die Baustelle nicht gemacht wird du deinen ganzen Garten oder eines Großteils deines Gartens nicht nutzen kannst.

    Ferner muss sichergestellt sein, dass sich kein nest darin befindet, denn bei dem Gesetz geht es um tierschutz nicht um Pflanzenschutz.

    Da mi die genaueren Details fehlen kann ich es für dich nicht formulieren. Stell mal Bilder ein die so fotografiert sind, dass das Problem zwingend erkannt werden kann und mach dann mal eine Grobformulierung.
     

    thomash

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    Noch was. Wenn du Bauarbeiten (Gartenbauer oder sonst andere) dafür brauchst wird es vermutlich noch leichter, denn diese dürfen in der Regel fast alles, denn sonst wäre ihr Beruf nicht durchführbar.
     

    Mr.Ditschy

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    Würde das Teil einfach entfernen ... steht ja angeblich eh zu nach an der Grenze. ;)
     

    Kapuzine

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    Noch was. Wenn du Bauarbeiten (Gartenbauer oder sonst andere) dafür brauchst wird es vermutlich noch leichter, denn diese dürfen in der Regel fast alles, denn sonst wäre ihr Beruf nicht durchführbar.

    Na, thomash, das kann man auch nicht so sicher sagen.

    Letzten Sommer war ein Gärtner bei den übernächsten Nachbarn dabei, eine alte große Tanne zu beseitigen. (Unser Ligusterhecken-Nachbar liegt da dazwischen).
    Die wollten die Tanne so schnell wie möglich weg haben, da der Lig.-Nachbar bereits mit Klage gedroht hatte, weil die Tannenzapfen seine Dachrinne verstopft hatten und er bereits innen einen Feuchtigkeitsschaden hatte.

    Das Grundstück ist ziemlich einsehbar von der Straße. Eine Polizeistreife fuhr vorbei, da war es ganz schnell vorbei mit der Tannenbeseitigung. Gut, wenigstens waren die Äste zum Nachbarn schon weggeschnitten, es gab auch nur eine mündliche Verwarnung mit der Auflage, die Arbeiten im Herbst weiterzuführen.
     

    thomash

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    Das ist meiner Meinung nach übertrieben. Wie sollen denn ein Gartenbauer seine Job noch ausführen. Ich glaube sicher dass in dem beschriebenen Fall ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden würde.

    Es gab letztes oder vorletztes Jahr auch diesbezüglich eine Gesetztesänderung. So hat es mir zumindest das Landwirtschaftsamt erklärt. Diese besagt so in etwas, dass in Privatgärten Ausnahmegenehmigungen leichter erteilt werden können.
    Leider weiß ich nicht welches Gesetz dass ist. Evt kannst du danach fragen oder evt finde ich es noch raus. Das wäre natürlich nicht schlecht, wenn man direkt aus diesem Gesetz zittieren würde.
    Ich weiß leider auch nicht ob Landes- oder Bundesrecht.
     

    Kapuzine

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    ...es betraf ja Nachbarn, mich geht das im Grunde nix an. Ich wollte nur sagen, wie es beispielsweise sein kann.
    Der Gärtner ist selbständig, aber so wie ich das sehe, eher so als 1-Mann-Betrieb. An der Tanne wurde auch nie weitergemacht, es ist jetzt sozusagen eine halbe Tanne. :mad:
     

    thomash

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    upps ich hab esgefunden , das rettet dich.

    Letzlich reden wir über
    http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

    s. Absatz 5 Satz 2

    Dort ist die von mir erwähnte Gesetztesänderung!!!!!

    Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

    d.h. Du darfst es fällen.

    Beantrage aber dennoch die Befreiung, damit du eine sichere Bestätigung hast.
    Denn offenbar weiß das noch nicht einmal die Polizei.

    Ein anderer Punkt rettet dich nochmals ....

    unter Absatz 4 Ausnahmen Satz 4
    zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.

    Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass man den Behörden gelegentlich Paragrafen um die Ohren schlagen muss, um sein Recht zu bekommen.
     

    Schwabenpower85

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    Mal ehrlich, warum sprechen Sie das nicht mit dem Nachbarn ab?

    Wenn der Strauch "auf der Grenze" sitzt, gehört er beiden zu gleichen Teilen. Bei einer Haselnußhecke sollte es doch auch möglich sein, nur einen Teil zu stutzen (der Teil, der auf Ihre Seite rüberhängt).

    Bei Bäumen (oder Hecken), die auf der Grenze oder in Grenznähe sitzen, würde ich schon den Nachbar einbeziehen. Genausowenig sollte man einen Baum so pflanzen, daß der Schattenwurf den Nachbarn stört.

    Mit den Nachbarn reden, dann gibt es auch keine Anzeigen und ob ein Baum nun zwei Wochen zu spät gefällt wurde oder nicht, wo kein Kläger, da kein Richter. Außer, man verscherzt es sich mit den Nachbarn ;)
     

    Mr.Ditschy

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    Wenn der Strauch "auf der Grenze" sitzt, gehört er beiden zu gleichen Teilen.


    Der Haselnuss soll nicht auf der Grenze stehen, sondern an der Grenze ... dies heißt eigentlich auf seinem Grundstück, nur die Äste ragen zum Nachbarn rüber.




    Genausowenig sollte man einen Baum so pflanzen, daß der Schattenwurf den Nachbarn stört.


    Da stimme ich voll und ganz zu, aber dies klappt nicht mal bei der Planung eines Hauses ....
    ;)
     

    feiveline

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    upps ich hab esgefunden , das rettet dich.

    Letzlich reden wir über
    http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

    s. Absatz 5 Satz 2

    Dort ist die von mir erwähnte Gesetztesänderung!!!!!

    (5) Es ist verboten

    Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

    d.h. Du darfst es nicht fällen.
    Mit Gesetzestexten hast Du es nicht so, oder?

    Lies das rot gefärbte mal in einem durch...


    Und einen Weg anzulegen ist auch keine "Baumaßnahme" im Sinne des Gesetzes...:rolleyes:
     

    thomash

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    Erstens mal bist du im Lesen schlecht, denn der Poster will einen Rasen anlegen und anderes und muss den Weg anlegen um Maschinen transportieren zu können, also ist es eine Gartenbaumaßnahme.

    und zweitens verstehe ich den Text so

    es ist verboten .... die außerhalb des Gartens stehen ... zu schneiden.
    Der Busch ist aber innerhalb des Gartens.
     

    Elkevogel

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    Thomash,
    lese mal ganz langsam ....
    Feiveline hat Recht!

    Die Bäume stehen vor dem 2. Komma - die Hecken nach dem Komma sind "verboten"!
    Und Haselnuss ist doch eher Hecke/Strauch als Baum.
    Juristendeutsch:schimpf:

    Zugegeben - ich habe es auch erst nach 3 x mal lesen begriffen.


    Begriffsstutzige Grüße vom
    Elkevogel

    PS: bitte bleibt doch höflich und beschimpft euch nicht! So würdet ihr doch im wahren Leben auch nicht kommunizieren, oder?
     

    Mr.Ditschy

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    PS: bitte bleibt doch höflich und beschimpft euch nicht! So würdet ihr doch im wahren Leben auch nicht kommunizieren, oder?


    Den Satz dürftest du m.E. gerne in Groß und Fett posten ... manchmal auch in anderen Themen. ;) :pa:



    P.S.: Ein klassischer Form- Pflegeschnitt kann sich sicher auch mal unterhalb der Grasnarbe befinden. :grins:
     

    thomash

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    Oh man saß ich gestern auf dem Schlauch;)

    Bäume darf ich im Garten fällen aber keine Büsche - idiotisch aber so steht es da.

    Dann bleibt eben nur die Ausnahmeregelung zu erlangen mit der Begründung:

    unter Absatz 4 Ausnahmen Satz 4
    zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.

    Wichtig ist in der Formulierung klar zu legen wie wichtig es ist gerade jetzt den Rasen anzulegen etc.

    z.B. wenn man sonst große Teile seines Gartens nicht nutzen könnte oder weil man wegen des Unkrautflugs Problem mit Nachbarn hat, weil ein Gartenbauunternehmen beauftragt wurde oder ....
    Und - wie oben geschlidert - wie unerwartet das Problem ist.
     

    feiveline

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    Oh man saß ich gestern auf dem Schlauch;)

    Bäume darf ich im Garten fällen aber keine Büsche - idiotisch aber so steht es da.
    Nun bist Du ja wieder runter vom Schlauch... :pa: Juristensprache = schwere Sprache...:rolleyes:

    Trotzdem gilt das anlegen von Rasen nicht als (Garten)Baumaßnahme, dazu gelten per Gesetz z.B der Neubau von Häusern. Auch ein seriöser Gartenbaubetrieb wird in der "Schonzeit" keinen Busch roden wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt...
    Daher auch der Zusatz "zulässige" Baumaßnahmen, das heißt eine Baumaßnahme die einer Genehmigung bedarf... dazu gehört keine Rasenanlage.

    Das heißt, Dein Tipp, einen "Pflegeschnitt" kann man auch direkt über der Grasnarbe machen kommt in die Nähe zum Aufruf illegaler Handlungen und kann im schlimmsten Fall den Forenbetreiber in Bedrängnis bringen...
     

    thomash

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    Wenn ich einen Antrag stellen würde bei uns würde das definitiv reichen aber hier auf dem Land sind Büsche auch nicht so heilig.

    Ich würde es versuchen - was bleibt sonst.
     

    thomash

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    Da aber kein Nest im Busch ist, ist das eher zweitrangig. Natürlich geht es auch um die Bodenlebewesen etc. aber eben vornehmlich um die Vögel. Ich brauchte schon öfters eine Ausnahmegenehmigung und da war bei mir immer die erste Frage nach Nestern und bei Bäumen auch noch Baumhöhlen.
     

    feiveline

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    Der TE hat gefragt ob er den Busch entfernen darf oder nicht. Die Antwort darauf ist lt. Naturschutzgesetz "nein".

    Die von Dir angegebenen Ausnahmegründe laut sind Gesetzestext hier nicht gegeben, Punkt!

    Deine weiteren Tipps sind illegal, auch Punkt!


    Ob Du bei Dir auf dem Dorf dazu mal eine Ausnahmegenehmigung bekommen hast mag ja sein, hier wurde aber nach der rechtlichen Seite gefragt und diese wurde von Dir eindeutig falsch beantwortet.

    Vielleicht bekommt der TE ja auch eine Ausnahmegenehmigung, muss dabei aber bedenken dass Verwaltungshandeln auch Geld kostet.
     

    thomash

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    Fahr mal ein Gang zurück und lies erst durch um was es überhaupt geht.

    Es ist nicht illegal eine sondergenehmigung zu beantragen mit der Begründung von dem was gemacht werden soll. Wichtig dabei ist nunmal seine Gründe richtig auf das Papier zu bringen.

    Lügen hat keinen Zweck und würde ich auch nicht machen, denn möglicherweise macht die Behörde einen Vorortbesuch.
     

    Okolyt

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    Der TE hat gefragt ob er den Busch entfernen darf oder nicht. Die Antwort darauf ist lt. Naturschutzgesetz "nein".

    Die von Dir angegebenen Ausnahmegründe laut sind Gesetzestext hier nicht gegeben, Punkt!

    So ganz eindeutig sehe ich das nicht, denn es gibt schon unterschiedliche Auslegungen. Ich schrieb ja schon zu Beginn:

    Wie uneins man sich darüber ist, ist schön in einem Artikel der WAZ vom 26.03.14 nachzulesen:
    Allerdings wird die Frage, was eine gärtnerisch genutzte Fläche ist, unterschiedlich bewertet: Während das Landesbüro des Naturschutzbundes die Auffassung vertritt, dass Bäume in Gärten vom Schnittverbot erfasst werden, weil private Gärten nicht für die Erwerbstätigkeit genutzt werden, sieht das Landesumweltministerium (NRW) auch in Ziergärten gärtnerisch genutzte Grundflächen. Demnach würden Baumschnittmaßnahmen nicht unter das Verbot fallen.
    Vorsicht beim Stutzen von Bäumen und Hecken - | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/staedte/mue...aeumen-und-hecken-id9160799.html#plx391725305
     

    feiveline

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    Aus Deinem Link:
    Hohe Bußgelder
    Beim Beschneiden von Hecken allerdings gilt das Verbot allerdings grundsätzlich. Wer dagegen Verstößt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zentgraf: „Im Gesetz steht, dass bis zu 50.000 Euro Strafe möglich sind.“
    Und der Busch ist wohl eher eine Heckenpflanze...
     

    tihei

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    Mein Nachbar hat am letzten WE erst einen riesigen Kirschbaum gefällt.
    Obstbäume sind per se gärtnerisch genutzt und fallen daher nicht unter das Verbot. Wenn man dem Artenschutz genüge getan hat (auf Nester von diversem Viehzeugs wie Vögel, Hornissen etc kontrollieren), kann der Baum weg.
    Hier kommt höchstens noch ein Schutz diese einen Exemplars im örtlichen Kataster in Frage.
    wurde ich nun gebeten, eine schriftliche Stellungnahme (formlos) zu verfassen und ihr zukommen zu lassen.
    In dieser Stellungnahme müsste ausgiebig begründet sein, warum ich nicht noch mit dem Ausgraben des Strauches warten könne.
    D.h. ich muss nun trifftige Gründe vorweisen, warum der Strauch jetzt weg muss und nicht erst im Oktober.
    Laut Aussage der Mitarbeiterin "ist die Hürde sehr hoch eine Befreiung zu erhalten".
    Hallo, das Spiel ist in etwa folgendes (was alles auf Paragraph 15 fußt):
    Aus deinem Schreiben muss hervorgehen, warum du das Vorhaben zu Zeitpunkt auf keinen Fall vermeiden kannst* UND dass du dir dem Eingriff in die Natur sehr wohl bewusst bist und daher eine gleichwertige Ausgleichspflanzung (also bepielsweise einen Hasel in gleicher Größe etc, Rest bitte googln) anderer Stelle in deinem Garten vornehmen wirst. Diese ist in jedem Fall notwendig, also hier besser gleich vernünftig und einsichtig auftreten.
    Es geht hauptsächlich darum, dass Spinner nicht einfach ersatzlos alles abholzen. Aus deinem Schreiben muss ersichtlich sein, dass du nicht zu denen gehörst.


    Wir haben zwar noch einen Zugang zum Garten,allerdings sind das einige Stufen von unserer Einfahrt hoch in den Garten undda komme ich mit der Fräse nur mit sehr viel ´Manpower hoch, da diese jasau-schwer ist.
    Zusätzlich haben wir noch einen Zugang überunsere Garage, deren Garagentür verhältnismäßig schmal ist. Dort bekomme icheigentlich nicht viel Gerätschaften durch.
    Den Weg sollte ich jetzt anlegen können, damitich mit eben mit diesen Gerätschaften meinen Garten anlegen kann.
    D.h. ich muss die Erde dort umfräsen und 3Kubikmeter Sand einbringen um danach Rollrasen legen zu können.
    An der Stelle wo der Strauch steht sollte dannmeine Gabionen-Sichtschuitzwand weitergebaut werden.
    Ich hätte gerne im Sommer Sichtschutz in meinemGarten. Und da der Nachbar sehr „wissbegierig“ ist, würde ich darauf nur ungernverzichten.
    Für diese Wand liegt bereits eine große Mengean Granitsteinen im Garten.
    Diese Steine sollten also dannn in das neu zubauende Gabionen-Gitter gefüllt werden, damit ich dann wieder Platz im Gartenhabe, um den Garten umzufräsen , Sand einzubringen und Rollrasen legen zukönnen.
    Das ist alles nichtig.
    Dein Antrag wird abgelehnt werden, denn
    ...die Gartenfräse mal da rüber zu wuchten ist zumutbar, weil man sich von anderen Personen dabei helfen lassen kann.
    ...die Rasenfläche kann problemlos nachträglich besandet werden.
    ...etc.
    (...ein kindliches “ich will es aber so“ ist kein stichhaltiges Argument.)



    Daher auch der Zusatz "zulässige" Baumaßnahmen, das heißt eine Baumaßnahme die einer Genehmigung bedarf... dazu gehört keine Rasenanlage.
    Eine Baumaßnahme im Sinne des Gesetzes ist alles, was den Charakter, also das Erscheinungsbild des Gartens verändert. Das kann sehr wohl eine Rasenanlage und das Entfernen von (wenig!!) Gehölz sein. Genehmigen muss man sich das nicht. Das hat nichts mit Häusern und Mauern zu tun.
     
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