Einfriedung

S

Surfy

Guest
Hallöchen allerseits :cool:
Ich bin auf der Suche nach einer Problemlösung auf das Forum gestoßen und hoffe, dass ihr uns helfen könnt.
Es geht um die Einfriedung zwischen zwei Grundstücken in einem reinen Wohngebiet in BW, auf dem ein Doppelhaus steht. Die Grenze verläuft mitten auf einer niedrigen Mauer mit Kreuzzaun. Der Nachbar hatte in den 60ern (Baujahr) direkt am Zaun entlang auf seiner Seite eine Hecke gepflanzt, die der jetzige Nachbar heute unkontrolliert wuchern lässt (ca. 2,5 m Höhe mittlerweile)
Da das Kraut auch zu uns rüberwuchert, müssen wir die Hecke immer schneiden, was uns langsam auf den Zeiger geht. Wir haben daher geplant, auf unserer Seite einen recht hohen Sichtschutzzaun aufzustellen, der das Gestrüpp zum Nachbar zurückdrängt.
Nun würden wir nicht in Deutschland leben, wenn es nicht dafür auch noch Gesetze gibt. Nach dem Nachbarschaftgesetz ist Nachbar's Hecke zu nahe und zu hoch. Ergo, müsste man den Sichtschutz auch 'gesetzeswidrig' dicht aufstellen. Wenn man dem Nachbar das erklärt und der sein OK gibt, müsste das doch trotz Gesetz klappen, oder was meint ihr?

Die nächste Frage ist, aus was diese Wand bestehen müsste. Eigentlich würden wir gerne eine Mauer aus Bimssteinen hochziehen - das hält auch die ganzen Spinnen fern. Die fertigen Holzelemente der Baumärkte sind nicht nur zu niedrig, sondern auch recht teuer - abgesehen davon, dass die Elemente Löcher haben, wo die Hecke durchwuchern kann. Gibt es bei einer Mauer nicht noch mehr Vorschriften, so 'roter Punkt' mäßig?
 
  • EvaKa

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    Surfy,
    um Gottes Willen - tut euch das nicht an!!!!
    Könnt ihr nicht nochmals mit dem Nachbarn reden und klarmachen, welche Option ihr im Kopf habt, wenn er nicht endlich was an seiner wildwuchernden Hecke tut..... ehrlich, ihr ärgert euch irgendwann die Plötze über so eine hohe MAUER!!!!
    Konfrontiert ihn doch mit dem in BW gültigen Nacbarrecht...
    Eva-Maria
     
  • A

    Apisticus

    Guest
    In BW sieht das so aus: Der Nachbar muss die Hecke auf 1,5 Meter Höhe schneiden. Höhere Hecken brauchen einen um die Mehrhöhe vergrößerten Grenzabstand. Er muss sie auch so schneiden, dass sie nicht zum Nachbarn über die Grenze wächst. Er muss sie von seinem Grundstück aus schneiden können. Man muss nicht dulden, dass er zum Schneiden auf das andere Grundstück geht. = Kein Hammerschlags- und Leiterrecht. Wie er das macht ist sein Problem. Man kann immer verlangen, dass die Hecke auf die gesetzliche Maximalhöhe, in diesem Fall 1,5 Meter zurück geschnitten wird, es gibt keine Verjährung, d.h. auch eine 10 Jahre nicht geschnittene Hecke muss zurückgestutzt werden, wenn der Nachbar es verlangt.

    Gruß
    Apisticus
     
  • S

    Surfy

    Guest
    Hmm, schon klar. Prinzipiell kann man es verlangen, aber gleich als actio mit Gesetzen schießen :confused:
    Das tut heutzutage eh schon jeder
     

    lostcontrol

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    ... es gibt keine Verjährung, d.h. auch eine 10 Jahre nicht geschnittene Hecke muss zurückgestutzt werden, wenn der Nachbar es verlangt.
    bist du da sicher apisticus?
    mein nachbar hat mir nämlich neulich erst erzählt wie sein vater sich wegen ein paar birken wegen meinem opi in den haaren hatte - und mein opi diesbezüglich auf die verjährung verwies...

    loschdi
    (die froh ist, dass sie mit nachbars gut klarkommt und garkeinen richtigen sichtschutz braucht wegen der paar nasen die zudem auch noch nett sind)
     
  • Feli871

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    Bei Bäumen ist das ja wieder anderst,
    aber hier gehts ja um ne Hecke.


    Ich weiss immer noch nicht wie lange die Mauer
    werden soll ... ein Bild wäre auch hilfreich.


    Was ist eigentlich gegen eine Hecke einzuwenden.
    Die ist bestimmt schöner als jede Mauer.
    Was von Nachbars Hecke zu weit zu mir rüber
    wächst schneid ich ab, er machts genauso.



    LG Feli
     

    lostcontrol

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    Was ist eigentlich gegen eine Hecke einzuwenden.
    Die ist bestimmt schöner als jede Mauer.
    feli, ich glaub ihm surfy sieht das anders - er/sie redet ja auch von "gestrüpp" und davon dass da spinnen abgehalten werden müssen usw.
    mir gefällt auch nicht jede hecke, aber schöner als 'ne mauer find ich sie eigentlich alle, auch schöner als diese komischen sichtschutzzäune...
     

    Feli871

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    Mei , Spinnen gibts doch überall im Garten,
    da wird auch ne Mauer nicht helfen :rolleyes:


    Ich würd ganz einfach was dagegen pflanzen, so
    wie es mir gefällt.
    Mauer käme für mich überhaupt nicht in frage.



    LG Feli
     

    avenso

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    also einmauern würde ich mich auch nicht unbedingt. Das hatten wir schon lang genug :(

    Ich würde auch mit dem Nachbarn bei einem Bierchen oder Grillwürstchen reden und ihm klar machen was es für Konsequenzen haben könnte.
    Es ist sicher nicht toll wenn eine dermaßen hohe Hecke direkt auf der Grenze steht (fehlendes Tageslicht, davon kann mein Vorgarten ein Liedchen singen wegen einer haushohen Tanne). Aber da tut sich angeblich in den nächsten Tagen etwas.

    avenso, der das bildlich festhalten wird.
     
  • kathi100

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    Hallo,

    bei uns ist es ähnlich - nur umgekehrt: unsere Nachbarn haben vor ihrer Terrasse soviel aufgeschüttet, dass sie nun genau in unseren ganzen Garten, auf unsere Terrasse und auf unsere Haustür sehen. Bei der Terrasse haben wir inzwischen einen Sichtschutz (schöne Bepflanzung) angebracht, rund um den Garten müssen die Smaragd-Thujen erst hoch werden, nur die Haustür ist noch das Problem. Als "Sichtschutz" wollen unsere Nachbarn nun eine Betonmauer hochziehen - ca. 3 Meter hoch und 10 Meter lang! Nun liebe ich zwar Kletterrosen etc., aber würden die unter solchen Bedingungen überhaupt gedeihen? Hätten die dann nicht zuwenig Luft und Sonne? Was meint Ihr?

    LG,
    kathi
     
    A

    Apisticus

    Guest
    Hallo Kathi,

    egal wo du wohnst, aber eine drei Meter hohe Mauer auf der Grenze kann nicht sein. Man misst für gewöhnlich vom ursprünglichen Höhenniveau aus, nicht von der Aufschüttung. Diese muss man abziehen. Mach dich mal schlau. Stichwort Nachbarrecht deines Bundeslandes.

    Gruß
    Apisticus
     

    kathi100

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    Hallo Kathi,

    egal wo du wohnst, aber eine drei Meter hohe Mauer auf der Grenze kann nicht sein.

    Hallo,

    die Mauer soll jetzt ca. 2,20 Meter hoch werden. Wobei uns zwar Sichtschutz schon wichtig ist, aber eine Mauer ist halt doch eine Mauer :rolleyes:. Andererseits hätten wir dann dadurch etwas besseren Lärmschutz - unsere Nachbarn feiern nämlich gerne auf der Terrasse und als wir nun jüngst gegen Mitternacht endlich einmal baten leiser zu sein, waren sie gleich beleidigt (bzw. sind es noch immer) :rolleyes:...

    LG,
    kathi (deren linker Nachbar sauer ist, weil wir auf unserem Grundstück einen Zaun gemacht haben und deren rechter Nachbar sauer ist, weil wir nun endlich einmal etwas gegen deren ewige Lärmbelästigungen gesagt haben ...)
     
    A

    Apisticus

    Guest
    Hi Kathi,

    ich kann solche Probleme gut nachvollziehen. Meine Antwort heißt: Nachbarschaftliche Rücksichtnahme ist keine Einbahnstraße. Wenn nichts zurück kommt, dann fahre ich auch die Egoistentour.

    Apisticus, der gute Joker hat, die die Nachbarn noch gar nicht kennen :)
     

    Tilia

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    Landkreis Osnabrück
    Kathi,

    erkundige Dich besser vorher, ob Du eine Baugenehmigung brauchst (ab 2 m Höhe?). Nicht dass Du Deinen Nachbarn auch noch die Freude gönnst, die Mauer wieder einreißen zu müssen.

    LG Tilia
     
    A

    Apisticus

    Guest
    Hallo Tilia,

    die Nachbarn wollen die Mauer bauen, nicht die Kathi.

    Gruß
    Apisticus
     

    aLuckyGuy

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    Nun würden wir nicht in Deutschland leben, wenn es nicht dafür auch noch Gesetze gibt. Nach dem Nachbarschaftgesetz ist Nachbar's Hecke zu nahe und zu hoch. Ergo, müsste man den Sichtschutz auch 'gesetzeswidrig' dicht aufstellen. Wenn man dem Nachbar das erklärt und der sein OK gibt, müsste das doch trotz Gesetz klappen, oder was meint ihr?
    Ich kann natürlich nur von den niedersächsischen Gesetzen ausgehen. Wenn es hier nicht von der Gemeinde ergänzende Verordnungen gibt, gilt nur das Nachbarrechtsgesetz sowie die Bauordnung. Danach kann man ohne Bedenken einen Sichtschutzzaun direkt an die Grenze setzen, solange er eine Gesamthöhe von 1,80m nicht überschreitet. Für alle Bauten, egal welcher Art, die höher sind, benötigt man Genehmigung vom städtischen Bauamt. Solange die Bauten die maximale Höhe von 1,80 nicht überschreiten, haben Nachbarn zumindest vom Gesetz her, keinerlei Einspruchsrecht.
    Man kann immer verlangen, dass die Hecke auf die gesetzliche Maximalhöhe, in diesem Fall 1,5 Meter zurück geschnitten wird, es gibt keine Verjährung, d.h. auch eine 10 Jahre nicht geschnittene Hecke muss zurückgestutzt werden, wenn der Nachbar es verlangt.
    Aha... also hier in Niedersachen sieht es bsw. so aus:
    § 54 [Ausschluß des Anspruchs aus Beseitigung oder Zurückschneiden]

    Der Anspruch auf Zurückschneiden von Anpflanzungen (Absatz 1 Satz 2 und § 53 Abs. 2) ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzungen über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe hinauswachsen und der Nachbar nicht spätestens im fünften darauffolgenden Kalenderjahr Klage auf Zurückschneiden erhebt.
     

    offroadlady

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    Hallo,

    ich hab das gleiche Problem wie surfy. Zum Nachbarn linkerseits steht eine Berberitzenhecke, völlig ungeschnitten und verwahrlost. Das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist vermietet und der Eigentümer im Ausland wohnend.
    Also kein Ansprechpartner und ich hab die Schnippelei der Hecke an der Haxe.
    Mauer dürfen wir nicht, wegen Bebauungsplan und außerdem ist sie nicht ortsüblich.
    Mein hinterer feierfreudiger Nachbar liegt mit seinem Grundstück über dem Niveau des unsrigen. Auf der Grenze stehen Pflanzsteine in doppelter Höhe übereinander, die extrem in unseren Garten kippen und bald wohl in meinen Erdbeeren liegen werden. Nun plant er darauf den Bau einer Mauer. Ist wohl nicht zulässig. Ich werde nichts unternehmen wollen, da ich froh bin, wenn einerseits der Lärm gedämmt wird, hoffe, es klappt, andererseits kippt dann wohl das Bauwerk in den Garten.
    Möchte noch erwähnen, daß man mit dem Typen nicht reden kann.
    Ich werde wohl warten müssen, bis die Mauer ungekippt ist und hoffen, daß er gut versichert ist.

    LG offroadlady
     
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