Einfriedungsverbot! Was tun??

A

ako82

Neuling
Hallo liebe Community,Hi liebe Mitglieder!! Ich brauch mal von allen Hilfe! Ich habe folgendes Problem: in unserem Baugebiet ist eine "Einfriedung" in einem gewissen Bereich ( hier zur Straße hin) NICHT zulässig! Nun hab ich aber auf dem Lande große Probleme mit so manchem "Scheißerchen"! Gibt es da Möglichkeiten das Wörtchen "Einfriedung" etwas zu "dehnen"???? Hoffe ihr wisst was ich meine... 😉 Es geht um die Grenze, welche auf dem Bild zu sehen ist....
 

Anhänge

  • D

    Dobifan

    Mitglied
    Wie wird den "Einfriedung" exakt definiert? So im Amtsdeutsch dieser Vorschrift?
     
    A

    ako82

    Neuling
    Das ist ja das komplizierte! Das ist echt schwammig definiert. Mauern und Zäune ist klar! Aber wie sieht es mit Hecken aus! Wenn ja, was definiert eine Hecke?

    VG Achim
     
  • A

    ako82

    Neuling
    Hi,

    Also zwischen den Grundstücken, darf man bis 80cm hoch einfrieden, das passt ja ... Jetzt kommts aber: " in dem gekennzeichneten Bereichen zu öffentlichen Flächen sind keine Einfriedungen zulässig (Art. 91 Absatz 1 Nr. 4 BayBO)".
    Und gerade an der Grenze ist die gekennzeichnete Fläche und ragt 5,0m ins Grundstück...
     
  • ralph12345

    ralph12345

    Foren-Urgestein
    Artikl 91 gibts nicht. Ich nehme mal an, es ist der Art. 81 gemeint, welcher den Gemeinden die Möglichkeit gibt, eigene Vorschriften z.B. zu Einfriedungen zu geben.
    (1) Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen
    [...]
    5.über die Gestaltung der Plätze für bewegliche Abfallbehälter und der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen; [...]
    Ich würde erstmal anzweifeln, daß dieser Artikel es deckt, daß Einfriedungen ganz verboten werden. Aber ich bin kein Rechtsanwalt, von daher ist meine Meinung auch nur mit Vorsicht zu geniessen. Wenn man es drauf anlegt, könnte man ausloten, ob man die Einfriedung einklagen kann. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hat Bayern keine Vorschriften zum Thema Einfriedung im Nachbarrecht verankert.

    In der Regel wird die Umsetzung von Vorschriften aus Bebauungsplänen sehr mangelhaft kontrolliert. Verstösse werden allenfalls mit verhältnismässig kleinen Bussgeldern geahndet. Ein Rückbau ist bei Verstössen wie zuviel überbaute Fläche, zu hohe Gebäude zu erwarten, aber nicht, weil da ein Zaun falsch steht. Oder doch? Muß jeder selber wissen, ob er den Versuch wagt. Aber es gibt ja noch andere Lösungen:

    Man pflanzt da ein paar Büsche. Feuerdorn z.B., der hält Hunde auch zuverlässig fern und wenn man das geschickt pflanzt, kommt auch keiner auf die Idee, da eine Einfriedung zu sehen. Muß ja keine gerade geschnittene Hecke sein. Mit Blick auf die Fotos haben die Nachbarn da doch ganz passable Lösungen gefunden.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • C

    Chrisel

    Guest
    Also,

    wenn ich die Bilder richtig deute, ist die hecke der Nachbarn höher als 80cm.
    Die Büsche (Hecke) zur Straße haben sie einfach 4 Meter ins Grundstück gepflanzt.
    Mach es doch genau so, entweder müßt ihr Beide zurückbauen oder es bleibt so.
     
    D

    Dobifan

    Mitglied
    Das sehe ich auch so... opfere im Zweifelsfalle doch einfach die 5m und pflanze dann ein paar schöne Sträucher nach diesem Streifen. Über die Höhe... ja nu.. die müssen ja erstmal wachsen. :)

    Ich würde nur keine akkurat geschnittene Formschnitthecke wählen, sondern eher eine lockerere Art der Bepflanzung.
     
    bonifatius

    bonifatius

    Foren-Urgestein
    Wie wäre eine Einfassung mit Bodendeckerrosen, da laufen die Triebe über den Boden, werden stellenweise etwa 50cm hoch, da gibt es auch sehr dornige. Wenn Du so einen Streifen 60-80cm breit anlegst gehen da keine Hunde mehr durch.


    Hermann
     
    M

    marsusmar

    Guest
    Kann es sein, das damit wie so oft die ca 50 cm wiese/pure Erde gemeint sind hinter denen der Zaun gesetzt wird? Denn gar keinen Zaun/Hecke auf deinem Grundstück kann ich mich ja nun gar nicht vorstellen.


    Oder meinst du wirklich 5 m, die dir gar nicht gehören auf denen du nur Wegerecht hast, dann wäre das ja logisch. Dann würde ich mir was hübsches dafür überlegen (wenn das erlaubt ist) und dahinter etwas setzen das verhindert das jeder auf mein Grundstück rauf kann.

    Hier bei uns wird so ein sinnfreier Landstrich an dich zu guten kosten angeboten. Steht uns eventuell demnächst auch vor, wir haben 10 m öffentlichen Bereich hinter dem Grundstück. Ungenutzt. War früher eine Pferdewiese, die zu uns auch noch teilweise abgezäunt ist.

    Im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle schon vor dem Text hier meine Stadt/Gemeinde angerufen haben. Und wissen was die meinen.

    Suse
     
  • A

    ako82

    Neuling
    Hallo zusammen,


    also es ist wirklich so, dass ich ab der Straße 5m in mein Grundstückreichend KEINE Einfriedung machen darf! Das war beim damaligem Bürgermeister ein Hirngespinst. Er wollte aufzeigen, dass auch ein kleines Dörflein ein sehr Modernes Wohngebiet haben kann im "KleinAmerika" - Style. Die Bauvorschrift ist allerdings schon von 1999.


    In meiner Straße jedoch haben fast alle gegen diese Vorschrift verstoßen. Nur ist es was anderes wenn Einheimische das machen. Ich bin nur zugezogen und möchte da kein Stress!


    Was genau gilt denn als Einfriedung? Wikipedia is da ein wenig zu undeutig.


    Gilt denn in dem Fall nicht das "aktuelle Ortsbild" zu bewahren?


    Was haltet Ihr eigentlich von Kirschlorbeer als "offene Hecke"?


    Ich Danke euch für eure Hilfe!
     
    karlh

    karlh

    Foren-Urgestein
    Dem, der fragt, wird es verboten. Der es einfach macht, der kommt durch. So einfach ist es leider bei uns.

    Ich bin kein Freund von Kirschlorbeer, zumal da schwarze Früchte dran wachsen, die giftig sind. Wenn nun mal Kinder vorbei gehen und die Früchte naschen, hast du ein zusätzliches Problem.

    Gruß Karl
     
    M

    maryrose

    Guest
    Erkundige dich doch mal bei deinem Nachbarn, der das euch über der Straße gegenüberliegende Grundstück doch auch "eingefriedet" hat. Natürlich gewachsen....


    maryrose
     
    D

    Dobifan

    Mitglied
    So richtig verstehe ich dein Problem nicht. Wenn es doch nur um die 5 m geht, dann lass die doch frei wie es sein soll und setz`dann eine locker gepflanzte Hecke? DAS ist doch dann nicht verboten? Oder hab ich das falsch verstanden?
     
    tina1

    tina1

    Foren-Urgestein
    So richtig verstehe ich dein Problem nicht. Wenn es doch nur um die 5 m geht, dann lass die doch frei wie es sein soll und setz`dann eine locker gepflanzte Hecke? DAS ist doch dann nicht verboten? Oder hab ich das falsch verstanden?
    5m frei lassen? So tief ist doch das Grundstück nicht oder kaum. Da würde ja die erlaubte Einfriedung ganz nah am Haus stehen. Irgendwie seltsam, oder?
     
    M

    Michael12

    Mitglied
    Setzte nen Kaminholzunterstand.
    Zählt nicht als Einfriedung, macht guten Sichtschutz und im Notfall haste sogar noch Brennholz falls mal dir Heizung ausfällt.
     
    ralph12345

    ralph12345

    Foren-Urgestein
    Frei lassen ist doch gar nicht gefordert. Nur nicht einfrieden.
    Einfriedungen sind Mauern, Zäune, Hecken. Aber eine lose Sammlung von Büschen, wie der Nachbar gegenüber ist keine. Also Büsche pflanzen und gut ist.
     
    S

    Schwabenpower85

    Neuling
    Einfriedungen zur Straße hin sind doch Mist, was soll das bringen?

    Ein paar Büsche hinsetzen damit die Vögel auch einen Unterschlupf haben ist doch völlig ausreichend.
     
    M

    Marbru

    Neuling
    Ein paar locker verteilte Buschrosen setzen. Die werden so breit und so hoch wie du möchtest, dazwischen noch einen schönen Unterstand für die Mülltonnen aus Holz und schon ist Ruhe ohne gegen Vorschriften zu verstoßen. Ansonsten bei Bauamt nach Alternativen fragen, die müssen ja Begrünungsordnung haben.
     
    aLuckyGuy

    aLuckyGuy

    Foren-Urgestein
    Also nach meinen Erfahrungen werden die Auflagen der Gemeinde meist nur wenig und wenn dann nur in neuen Baugebieten kontrolliert. Unser Wohngebiet existiert seit Ende der sechziger Jahre und da interessiert sich keine Sau mehr dafür welche Art von Zäunen irgendwann mal Vorschrift waren.

    Außerdem muss man unterschieden zwischen der Einfriedung eines gesamten Grundstückes und einer Einfriedung innerhalb eines Grundstückes. Letztere ist von der Grundstückseinfriedung unabhängig. Bspw. war bei uns mal 50 cm Jägerzaun vorgeschrieben. Den haben wir auch stehenlassen, aber gleich dahinter steht ein 1,80 hoher Sichtschutzzaun. Rechtlich kein Problem weil es zwei völlig unabhängige Dinge sind.
     
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