Erstellung einer Böchung mit 100% Gefälle

Sparius

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Hallo liebe Gartenfreunde,

wir haben mit unserem Garten (und mit unserem Neubau) ein riesiges Problem. Wir haben ein Grundstück was insgesamt aber besonders zu einem Nachbarn hin stark abfällt. Insgesamt sind es knapp über 3 Meter Höhe auf 3 Meter Länge.
Der Architekt hat einfach eine Böschung gezeichnet und so getan als wäre alles kein Problem. Wir wollten daher einfach Erde anschütten und den Hang mit Bodendeckern beflanzen um eine gewisse Festigkeit zu bekommen bei wenig Pflegeaufwand.

Unser Gartenlandschaftsbauer hat nun jedoch gesagt, dass eine Böschung mit so einem starken Gefälle quasi nicht möglich wäre. Mehr als 60% Gefälle könne er nicht herstellen. Nun sind wir ratlos.... wir müssen das Haus auch in einer enstprechenden Höhe anfüllen weil das Bauamt sonst den Bau nicht abnimmt.... Erhöhen dürfen wir laut Amt das Gelände auch um max. 1 Meter.... alle Gedanken die wir hatten sind leider nicht machbar.

Daher hoffe ich jemand hier hat vielleicht einen guten Tip oder aber widerlegt den GaLa-Bauer.

Vielen Dank schon einmal vorab.



MfG
Sparius
 

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  • Marmande

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    Wenn Du furchtbar pappigen Lehmboden auftreiben kannst, wäre es dann nicht doch machbar? Eventuell in der Mitte des Gefälles eine Art Sicherung aus Metall einrammen wie man sie bei Baugruben kennt. Diese wäre dann ja irgendwann zugewachsen.
    Ich habe eine Böschung an der Terrasse aufgefüllt. Das ist unten Sandboden und drüber kam ein als Mutterboden verkaufter Lehm. Anfangs war ich darüber wütend, mitterweile bin ich froh. Es ist in gut 25 Jahren noch nie was weggerutscht. Gefälle ist allerdings weniger steil in etwa 1,5 auf knapp 3 Meter.

    Wenn das nicht funktioniert, wird es sicherlich aufwendig. Dann müßte man m.E. nach terrasieren und mit Mauern abfangen.
     

    hofergarten

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    Ich würde es mal auffüllen und das Haus abnehmen lassen.
    Was danach kommt ist eine andere Sache die du dir mit dem Nachbarn ausmachen kannst, wo kein Kläger da kein Richter.
     
  • Sparius

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    Guten Abend,

    zunächst danke für die Antworten!

    @Marmande: Leider nicht. 1,5 Meter auf 3 Meter wären kein Problem, sogar ein Traum für uns, aber hier sind wir ja bei der doppelten Steigung. Laut GaLa-Bauer hält dies einfach nicht, abgesehen vom Aufwand der Herstellung.

    @hofergarten: Unser Wunsch wäre eine Lösung zusammen mit den Nachbarn gewesen, diese würden auch bzgl. Wasserableitung etc. profitieren, leider stellen diese sich quer und würden auch eine Abänderung des Geländes nach Abnahme bei der Stadt melden, wir haben also leider einen "Kläger". Ist immer schade wenn es so läuft, aber es gibt anscheinend Menschen mit denen ist nicht vernünftig zu reden.

    Für weitere Vorschläge / Hinweise bin ich daher weiter dankbar.

    MfG
    Sparius
     
  • Sparius

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    Hallo heiteck,

    danke für die Antwort.

    Genau. das war auch unser erster Gedanke, zumal das hier in der Siedlung eigentlich alle haben, wenn auch nicht mit so viel Höhenunterschied. Und genau da liegt dann das Problem im Baurecht. Wir dürfen insgesamt( also einmal 1 ider in Stufen zB. 50 / 50) 1 Meter in Anfüllen hinter den L-Steinen und danach erst ab 3 Metern wieder also erst auf Haushöhe... damit gewinnen wir etwas aber leider nicht genug für einen stabilen Hang, daher scheidet die Lösung leider leider aus.

    MfG
    Sparius
     

    heiteck

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    Ach so. Hatte nicht verstanden, was Du mit "Anfüllen" meintest.

    Also, man kan ja auch Dächer bis zu 45 Grad Neigung begrünen.
    Dann müsste es für Euer Problem doch auch entsprechende Befestigungsmöglichkeiten geben...
     

    GerdOtto

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    Ich würde als erstes mal 1 mtr. am Äußersten Rand hoch mauern. Das ist ja offenbar erlaubt. Dann hast du ein Gefälle von 2 mtr. auf einer Länge von 3 mtr. Dann fängst Du von unten an und gräbst 1 mtr. waagrecht in den Hang. Dann ziehst Du eine Mauer von ca. 70cm hoch. Du bist ja dann immer noch in der alten Schräge, nicht höher. Dann gräbst Du wieder 1 mtr. waagrecht in den Hang und machst die nächste Mauer......Bis Du oben bist.

    Dann hast Du 2 Terrassen mit einer Tiefe von 1 mtr. Da kannst Du alles anpflanzen.

    Was ich nicht verstehe,
    Das Bauamt verlangt das Du auffüllst, verbietet aber dass Du mit Erde auffüllst? Wie soll denn das gehen?

    Mir fällt gerade noch ein Plan B ein.

    Du könntest direkt am Haus auffüllen. Also so 80 cm damit das Haus im Boden ist. Wie es das Bauamt will. Dann könntest Du dir tiefergelegt eine Terrasse 3 mtr * 4 mtr oder wieviel das ist, bauen. Damit würdest Du ja dem Nachbarn wahrscheinlich in den Kaffee spucken können. Mit dem Plan gehst Du zum Nachbarn und sagst Du hast ja keine andere Wahl und machst Ihm alternativ einen Vorschlag mit dem Du aufschütten kannst.

    Grüße
    GerdOtto
     
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    Sparius

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    Hallo GerdOtto,

    vielen Dank für die Antwort und den Tipp!

    Das mit den Terassen lasse ich mal vom Bauamt / GaLa-Bauer prüfen. Mein Bauch sagt mir, dass es nach Baurecht insgesamt auch zu viel (sichtbare Mauer ist), ansonsten finde ich die Idee gut. Auch wenn oben dann immer noch 60% Steigung sind, aber das wäre ja zu lösen.

    Die Idee mit der tieferen Terasse funktioniert leider nur mit Zustimmung der Nachbarn weil ansonst ja wieder zuviel abgetragen ist. Wenn wir einen Plan und ein Angebot haben für die von der Stadt geforderte Lösung werden wir sicherlich nochmal auf die Nachbarn zugehen und sie vor die Wahl stellen eine sehr zeitnah gemeinsame Lösung zu finden und sonst halt die gefundene und für beide Seiten nicht optimale Lösung durchführen.

    Das Bauamt verstehe ich des öfteren nicht. ;-) Mittlerweile haben die auch eingesehen, dass die verabschiedete Bebauunngs- und Geländeplanung nicht so ganz durchdacht war, sind aber in ihren eigenen Vorschriften gebunden.
    In dem Fall möchte das Bauamt, dass ich wie im Bauplan mit einer Steigung von 100% anfülle, das Gelände darf halt dann nur max. 1 Meter höher oder tiefer als geplant ausgeführt werden. Niedriger ist ohne Nachbarn jedoch keine Alternative weil wir dann eine Abstandsfläche auslösen.
    Also zusammengefasst, verlangt das Anfüllen, verbietet aber nur das erhöhen der Planung über den einen Meter oder das Errichten von Mauern / LSteinen in der eigentlich notwendigen Höhe.

    MfG
    Marius
     
  • Marmande

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    Es ist furchtbar kompliziert.
    Das nächste Haus baust Du bitte in der Mitte eines mindestens 10000 Quadratmeter großen Grundstücks und umgiebst dieses mit einer hohen Mauer.
     
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  • Taxus Baccata

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    Das sieht tatsächlich nach einem extremen Gelände statt nach einem sanften Hügel aus, kein Wunder, dass da selbst das Bauamt mit seinen unübersichtlichen Regelungen ins Straucheln gerät.
    Habt ihr zur anderen Seite wenigstens etwas ebenen Garten?

    Für euer weiteres Vorgehen drücke ich die Daumen, irgendeine Lösung muss sich ja finden lassen.
     

    Sparius

    Neuling
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    Vielen Dank für das Daumendrücken. wir haben noch ein bisschen ebenen Garten. Genug für Terasse, etwas Rasen, ein Gartenhaus, den Grill und ein Spielgerüst. :)
     

    hofergarten

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    In Österreich sichern wir solche Hänge mit so einer Art Maschendrahtzaun flach auf den Hang gelegt, damit keine Muren abgehen.
    HANG ABSICHERUNG
    Ich vermute in die Richtung solltest du denken ist sicher zulässig.

    Ich kenne die Firma nicht!
    Ich habe aber deren Bild genommen und deshalb der ganze Link

    Unter Google Bilder findet man viele Anregungen

    Falls dich die Nachbarn darunter stören, könntest du den Hang auch Wasserdicht versiegeln dann läuft bei denen unten die Bude voll. Dann werden die schon kommen und eine andere Lösung fordern, bei besonders 9xklugen Nachbarn, könntest du Glück haben und die Klagen dann auf eine Veränderung am Hang.
     

    GerdOtto

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    Also ich würde mir auch noch mal überlegen was ich will, und was auch irgendwie vernünftig wäre und würde dann den Architekt bitten das beim Bauamt durchzusetzen. Das ist sein Metier.

    Zu überlegen wäre vielleicht auch eine Kombination aus auffüllen mit Erde und einer Terrasse vielleicht aus Holz auf einer Säulen Konstruktion. Dann hättet Ihr eine gerade Fläche die man Nutzen kann. Ich würde auch überlegen das der Architekt dass dann mal mit den Nachbarn bespricht. Er ist Profi und kennt die rechtlichen Bedingungen.

    Ich bin ja normalerweise nicht für gerichtliche Auseinandersetzungen aber wenn die Vorgaben des Bauamts zu widersprüchlich sind ist es schon eine Option das vor Gericht zu klären.

    In meiner Heimatstadt verliert das Bauamt 2/3 aller Prozesse.
     

    Caramell

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    Sparius, das sieht wirklich nicht einfach aus, da gehört auf jeden fall der Architekt ins Boot geholt, der muss eine Lösung finden.

    Der Vorschlag von Hofergarten scheint machbar zu sein, wie das finanziell aussieht, weiß ich nicht. ich habe so etwas hier schon gesehen, allerdings bei Lärmschutzwänden die aus Erde aufgeschüttet wurden. Da wurde das auch so gesichert und die waren teilweise noch höher und auch sehr steil. Das wurde dann bepflanzt und sieht am Ende sogar gut aus.

    Den Nachbarn kann ich nicht verstehen, den eine gute Lösung, sichert ja auch sein Haus.
     
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