Fenstersanierung!

Mo9

Mo9

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Hallo,

ich hab mal eine Frage an Euch, vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Im letzten Oktober, standen bei uns die Fenstersanierung u.a. an. Sie wurden begutachtet, kleine Reparaturen wie den Schließer einstellen und so was hat unser Schreiner im Hause selber erledigt, aber so nebenbei, da er werder einenoffiziellen Auftrag dazu hatte, noch Hausmeister ist.
In unserer Eigentümergemeinschaft gibt es sowas nicht. Die Kosten sollten vom allgem. Hauskonto übernommen werden.
Da sich in unserer Wohnzimmerscheibe mit den Jahren bei jedem putzen in der Doppelverglasung immer Kondenswasser absetzte und feststand, daß die Dichtungen von der Sonne leicht porös wurden, ließen wir da natürlich eine neue Scheibe auf Anraten einsetzten.

Heute Morgen in aller Frühe dann der Schock: über 580 € bitte selbst zu tragen, es wäre alles mit einem Anwalt besprochen worden.... Die genaue Summe weiß ich jetzt nicht mehr, aber es spielt ja auch keine so große Rolle..

Mir geht es viel mehr um den Umstand, das gesagt wurde, die EG übernimmt die Kosten... so war das für uns eindeutig, denn sonst hätten wir eine andere Regelung gefunden, zu einem späteren Zeitpunkt!
Muß ich mich damit abfinden? Was meint ihr dazu?


Mo, völlig überrascht!
 
  • Commander

    Commander

    Moderator
    Mitarbeiter
    Hallo,

    ich hab mal eine Frage an Euch, vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
    Im letzten Oktober, standen bei uns die Fenstersanierung u.a. an. Sie wurden begutachtet, kleine Reparaturen wie den Schließer einstellen und so was hat unser Schreiner im Hause selber erledigt, aber so nebenbei, da er werder einenoffiziellen Auftrag dazu hatte, noch Hausmeister ist.
    In unserer Eigentümergemeinschaft gibt es sowas nicht. Die Kosten sollten vom allgem. Hauskonto übernommen werden.
    Da sich in unserer Wohnzimmerscheibe mit den Jahren bei jedem putzen in der Doppelverglasung immer Kondenswasser absetzte und feststand, daß die Dichtungen von der Sonne leicht porös wurden, ließen wir da natürlich eine neue Scheibe auf Anraten einsetzten.

    Heute Morgen in aller Frühe dann der Schock: über 580 € bitte selbst zu tragen, es wäre alles mit einem Anwalt besprochen worden.... Die genaue Summe weiß ich jetzt nicht mehr, aber es spielt ja auch keine so große Rolle..

    Mir geht es viel mehr um den Umstand, das gesagt wurde, die EG übernimmt die Kosten... so war das für uns eindeutig, denn sonst hätten wir eine andere Regelung gefunden, zu einem späteren Zeitpunkt!
    Muß ich mich damit abfinden? Was meint ihr dazu?


    Mo, völlig überrascht!
    guten morgen Mo,

    wenn das ganze mit der EG besprochen wurde, muß es da ja auch ein schriftstück bzw. protokol der sitzung geben. ansonsten frage ich mich was bei dem ganzen jetzt ein anwalt zu suchen hat.
     
    Mo9

    Mo9

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    billymoppel

    billymoppel

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    ohne, dass ich weiß, was da genau gemacht wurde: 580 teuros für ne scheibe und paar dichtungen????
    ich habe da vor ein paar jahren, als ich noch mieter war, und mir eine kaputt gegangen war, so was um die 40,00 bezahlt....
     
  • Stupsi

    Stupsi

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    gelöscht
     
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  • Mo9

    Mo9

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  • billymoppel

    billymoppel

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    darüber hinaus würde ich noch mal schauen, wie das mit den fesntern bei euch geregelt ist - üblicherweise sind die m.e. gemeinschaftseigentum...
     
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    rendai

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    Hallo Mo,

    eine Rechnung von 580 Euro ist echt kein Pappenstil!

    Um sich genauere Vorstellungen zu machen wäre es interessant zu wissen,was für eine Scheibe getauscht wurde (ich nehme an Iso-Glas!),ob Kunststofffenster oder Holz,welche Dichtungen?

    Früher hab ich in der Branche gearbeitet und kenne die Kostenrechnung...

    Wer die Kosten tragen muss weiß ich nicht.
    Nur der Preis ist sehr hoch angesetzt...

    rendai
     
    Mo9

    Mo9

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    Hallo,

    also ich kann es jetzt nur schätzen, aber die Thermopanefensterscheibe, Doppelverglasung in Kunststoffrahmen,eingesteckten Gummidichtungen? ist ca. 2/2,50 b x ca.1,30 h und ich denke der Preis ist gerechtfertigt.
    Aber jetzt mit der Rechnung zu kommen ~
    Im Protokoll steht nur, das die Fenster geprüft werden und das über die Hausgemeinschaft läuft...Ein Eigentümer erzählte, er würde sowas über die Glasversicherung laufen lassen..
    Ja zahlen denn die das?


    Mo, irritiert!
    jetzt habe ich gerade erfahren, das hier ein Nachbar recherchiert hat, weil er es nicht in Ordnung fand, das die Scheibe über die Hausgemeinschaft läuft.
    Ich komme leider jetzt nicht an die Unterlagen (längerfristige Renovierung),in denen das mit einem Paragraphen 7.. steht, das Fensterscheiben mit Kratzern oder leichten Beschädigungen, nicht der Allgemeinheit zu zumuten sei, sondern persönlich zutragen ist. Unsere Scheibe hatte weder Kratzer, noch Macken oder Beschädigungen, sondern es war normaler Verschleiß. Auf Grund der schwachen Dichtungen sammelte sich Kondenswasser zwischen den Scheiben und das nenne ich Altersschwach und gehört für mich zum Außenbereich.. Ich habe keinen Einfluß auf die Dichtungen gehabt, die wurden erst vor 2 Jahren mal ersetzt, da wars aber schon zu spät!

    Der Hausverwalter dachte sich, das es Ärger gebeben würde und schaltete seinen Anwalt ein, der aber der Ansicht war, daß es ein grenzwertiger Fall sei

    Na, jetzt weis ich genau so viel wie vorher..

    Mo, die keinen Weg sieht....
     
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    Ilona910

    Ilona910

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    Wirklich hilfreich ist mein Beitrag auch nicht:
    Mein Bruder hatte auch eine Eigentumswohnung. Dort wurden die Fenster auch gegen Neue ausgetauscht, aber jeder Eigentümer hat seine eigenen Fenster bezahlt.
    Vielleicht kann dir die Hausratversicherung weiterhelfen, mir ist schon mal eine Leiter beim Fensterputzen in das offene Fenster gefallen. Scheibe kaputt, Versicherung hat bezahlt.:cool:
     
  • Mo9

    Mo9

    Foren-Urgestein
    ..........
    Vielleicht kann dir die Hausratversicherung weiterhelfen, mir ist schon mal eine Leiter beim Fensterputzen in das offene Fenster gefallen. Scheibe kaputt, Versicherung hat bezahlt.

    siehste,
    grad das will ich nicht, wollt ich nicht, :mad:
    ist ja auch schon ausgetauscht seid 2-3 Monaten, nur heut kam die Rechnung!

    Mo wird wohl bezahlen müssen... Ist somit mein Forentreffen Geld ...tja:(
     
    billymoppel

    billymoppel

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    und wie ist nun di regelung im teilungsvertrag? sind die fenster sonder- oder gemeinschaftseigentum?
     
    R

    ruppi

    Foren-Urgestein
    Hallo Mo,

    die Hausratversicherung zahlt bei Glasbruch!! soweit dies mit eingeschlossen ist. Deine Scheibe ist nicht wegen den Dichtungen angelaufen, sondern weil die Verbindung zwischen Steg und Scheibe sich gelöst hat. Bei Thermopane und einigen anderen Herstellern, die mit dieser starren Verbindung arbeiten, sind ab und an ganze Fertigungsserien reklamiert worden. Dies ist eigentlich ein Reklamationsfall! Der Hersteller gibt eine lange Garantie. Dies müsste der Glaser, der die Fenster geliefert hat, wissen. So wie ich das jetzt sehe, ehe zu spät, Scheibe Bruch und alter Lieferant nicht greifbar.
    Also schluck die 500 € und überprüfe die Fensterflügel ob sie alle gut schließen und beim öffnen nicht nach unten fallen!
     
    fredman

    fredman

    Mitglied
    Hier ist mal ein Interessanter Link zum Thema.
    Wir hatten vor 5 Jahren auch mal eine Eigenstumwohnung ins Visier genommen, aber ich konnte meine Frau innerhalb von 5min das Thema wieder zu Beenden, denn was gehört einen an der Wohnung:Eigentlich nichts , gut das war nur so ne Randbemerkung.
    fredman
    PS. Glasversicherung!! das wäre schön, wenn die auch noch Dichtungen und angelaufene Scheiben zahlen würden:rolleyes:
     
    O.v.F.

    O.v.F.

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    Hallo Mo,

    die Wohnungseigentümer zahlen doch einen Erhaltungsbetrag in eine Kasse,
    daraus soll doch die Fenster, die defekt sind, bezahlt werden.
    Wie Du schon geschrieben hast, wurde in der Eigentümerversammlung festgelegt, daß die Fenster von der Gemeinschaft gezahlt werden, also aus der Erhaltungskasse.

    Meines Wissens, gehören die Fenster zum Gemeinschaftseigentum, es sei denn, ein Eigentümer will ein besonderes Fenster (dreifach Verglast).

    Werde mich am Montag mal genauer erkundigen.

    Hast ein PN.
     
    Stupsi

    Stupsi

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    Hallo MO,
    würde denen schriftlich mitteilen das es keine Schönheitreperatur war (Kratzer im Glas oder sowas also kein optischer Mangel ) sondern das das Fenster alt war und undicht und Du deshalb sowohl Wärmeverlust wie Feuchtigkeit in der Wohnung hattest (ruhig übertreiben)und das Fenster ausgetauscht werden mußte!
    Vielleicht übernehmen sie es dann.

    LG Stupsi
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Mo9

    Mo9

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    Hallo Mo,
    ... Deine Scheibe ist nicht wegen den Dichtungen angelaufen, sondern weil die Verbindung zwischen Steg und Scheibe sich gelöst hat. Bei Thermopane und einigen anderen Herstellern, die mit dieser starren Verbindung arbeiten, sind ab und an ganze Fertigungsserien reklamiert worden. Dies ist eigentlich ein Reklamationsfall! Der Hersteller gibt eine lange Garantie. Dies müsste der Glaser, der die Fenster geliefert hat, wissen. ........
    Also schluck die 500 € und überprüfe die Fensterflügel ob sie alle gut schließen und beim öffnen nicht nach unten fallen!

    Hi Ruppi,

    die Fenster sind von 1980 unmd ich befürchte, da iast keine Garantie mehr drauf.. das sagte uns schon der Hausverwalter!

    Aber das verstehe ich jetzt nicht, unsere Fensterflügel fallen teilweise etwas nach unten???? Das sollte der Schreiner beheben, ist aber nicht gemacht worden?

    Mo, die jetzt nicht weiß was Du damit meinst? PN?
     
    R

    rendai

    Mitglied
    Aber das verstehe ich jetzt nicht, unsere Fensterflügel fallen teilweise etwas nach unten???? Das sollte der Schreiner beheben, ist aber nicht gemacht worden?
    Wenn die Flügel "hängen" gibt es die Möglichkeit am Beschlag zu drehen damit der unten nicht schrabt.
    Aber sinnvoller wäre es den Flügel gleich beim Einbau der neuen Scheibe so hoch zu "klotzen" (Fachbegriff) das der nicht scheuern kann.
    Für mich hört sich das immer mehr an wie eine große Abzocke...

    Ja.Ich denke manchmal schlecht über meine Ex-Kollegen.

    Gruß

    rendai
     
    Mo9

    Mo9

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    Wenn die Flügel "hängen" gibt es die Möglichkeit am Beschlag zu drehen damit der unten nicht schrabt.
    ......Für mich hört sich das immer mehr an wie eine große Abzocke...
    Gruß
    rendai

    Hallo rendai,

    leider handelt es sich hier um eine feste Scheibe, mit neben stehender Türe.. Die hängt mal nicht und ist auch vom Glas nicht kaputt, nur beschlagen...

    Mo, die Dir aber dennoch dankt
     
    Marie

    Marie

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    hallo Mo, für das Geld hättest Du schon ein ganz neues Fenster haben können. Grüße von marie, die ihre Fenster immer selber kaufen muß.
    Da fällt mir ein, wir hatten auch schon Ärger mit den Thermop. scheiben. Hatten eine Garantie von 20 Jahren dass die Scheiben nicht anlaufen, und exakt nach Ende der Garantiezeit kam eine Scheibe nach der anderen und wurde weiß. tschüss
     
    Mo9

    Mo9

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    hallo Mo, für das Geld hättest Du schon ein ganz neues Fenster haben können...... tschüss

    Ja Marie,

    das meine ich auch! Aber nu mal abwarten, GG spielt noch nicht so richtig mit,
    Er meint ja, die Anderen hätten Recht, aber leider komme ich z. Zt. nicht an die Unterlagen um es zu prüfen.. aber GG will schon mal Zahlen!:rolleyes:.. Er meint, wir bekämen das Geld dann wieder, wenn wir im Rech sind!

    Grüße von Mo,
    die das in der heutigen Zeit stark bezweifelt! tschü hüss :D
     
    O.v.F.

    O.v.F.

    Foren-Urgestein
    Hallo Mo,

    bitte nimm GG das Geld weg und die Überweisungen,

    warte mit dem Bezahlen, bis Du die Unterlagen eingesehen hast,

    denke wenn GG bezahlt, ist Geld weg
     
    Mo9

    Mo9

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    Heee.. ihr seid echt.... cool!

    Also ich weder Kosten noch Mühen gescheut und bin in Kartons versunken, um an die Unterlagen heran zukommen!
    Na, ich glaube mal, es hat sich erledigt!!!


    Berichtigung der Abrechnung für 2008

    Die Aufteilung der Fensterreparaturrechnung war nicht korrekt zugeordnet.
    Die Fenster sind zwar Gemeinschaftseigentum und somit ist die Gemeinschaft für Reparaturen an den Fenstern zuständig.
    Obwohl auch die Verglasung Gemeinschaftseigentum ist, trägt der jeweilige Eigentümer die Kosten für Glasschäden. diese Regelung steht in der Teilungserklärung im §7 Abs. 3 Instandsetzung.

    Ob unter Glasschaden nur der Glasbruch oder auch der undichte Zwischenraum zu verstehen ist, läßt sich reichlich nach Meinung unseres Rechtsanwaltes streiten. Er tendiert eher zu der Ansicht, dass jegliche Beeinträchtigung der Verglasung als Schaden anzusehen ist und somit der Eigentümer, in diesem Fall die Fam.xxxx kostenpflichtig. MfG....


    Nun dazu der §7 Absatz 3

    Die Behebung von Glasschäden an Fenster und Türen im räumlichen Bereich des Sondereigentums,auch wenn sie zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören, obliegt, ohne Rücksicht auf die Ursache des Schadens dem Wohnungseigentümer. Die rechtzeitige Vornahme von Schönheitsreparaturen ist Sache des Wohnungseigentümers
    Tja, so ist die Sachlage, das ist Fakt!

    Mo, die da keinen Ausweg findet, sich aber bei Euch sehr herzlich bedankt!
     
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