Garagenbenutzung !! Wir machen uns alle strafbar

jola

jola

Foren-Urgestein
Hallo,
habe grade auf SWR einen interessanten Bericht gesehen .
Alles was in meiner Garage steht, darf da nicht rein !!! :mad:
Nur das Auto, Reifen und was sonst noch zum Auto gehört .
Selbst die Versicherung kann sich weigern zu bezahlen, wenn mein Auto brennt,
und es stehen nutzungsfremde Dinge in der Garage :
Rasenmäher, Fahrräder, Gartenwerkzeuge usw.
Außerdem werden bis zu 500 .- Euro Bußgeld fällig .

http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.html

Irgendwie hab ich das Gefühl, ich bin im falschen Film !!!
 
  • Stupsi

    Stupsi

    Foren-Urgestein
    Die Versicherungen sind alle pleite und versuchen jetzt mit jedem Trick nicht zahlen zu müssen.
    Hier bei uns wurden in den letzten Tagen alle alte Gebäudeversicherungen gekündigt und wenn man neu abschließen will soll man 100-200% mehr zahlen.
    Die drehen alle am Rad mitlerweile.
    Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln......
     
  • Feli871

    Feli871

    Foren-Urgestein
    Ich finde es auch bescheuert. Wer hat nicht irgendwelchen
    Kram in der Garage stehen? Das sind wohl die wenigsten.

    Auch wenn bei uns kein Rasenmäher oder Gartengeräte darin
    zu finden sind, ist sie doch mit manch anderem vollgestellt.
    Gut dass mein Auto nicht so groß ist :roll:
     
  • R

    Rentner

    Guest
    Die Steuergesetze finde ich auch bescheuert. Ulli Hoeneß hat sie übertreten und alle geifern.
    Dann gibt es da die nahezu bundeseinheitliche Bau- und Garagenverordnung. Fast alle mißachten sie und regen sich darüber auf, wenn dann tatsächlich mal rechtlich einwandfreie Konsequenzen eintreten.
    Wo fängt Recht an und wo hört es auf?
    Irgendwo steckt doch in uns allen ein kleiner Ulli Hoeneß.
     
    jola

    jola

    Foren-Urgestein
    Wie heißt es doch so treffend : Wo kein Kläger, da kein Richter !!
    Hab es heute vormittag mal meinem Nachbarn erzählt, bei dem hat das Auto gar keinen
    Platz in der Garage, da er sie zum Partyraum umgebaut hat !
    Der wollte mir das gar nicht glauben, und will nachher erst mal googeln, ob ich auch nicht spinne!
     
    tina1

    tina1

    Foren-Urgestein
    Das kenne ich schon seit Jahren. Ist mir aber wurscht. Hier haben alle das in Garage und Carport stehen, was nicht im Freien stehen kann oder soll.
    Gibt auch die, da steht der fahrbare Untersatz davor, weil er drinnen keinen Platz mehr hat.
     
    Heinzenberg

    Heinzenberg

    Mitglied
    Bei uns steht das alles in der Garage.

    Nur das Auto nicht, da ist kein Platz für. :D

    LG Martina
     
  • Mr.Ditschy

    Mr.Ditschy

    Foren-Urgestein
    Hammer (Kopfschüttel)!!!

    Dies müsste ja dann, wenn wir bürokratisch bleiben, also "nur" für Garagen die über einen Bauantrag genehmigt wurden gelten, so sind alle genehmigungsfreien Garagen/Carport die gebaut wurden außen vor, oder?

    Und wie schaut es mit Scheunen und Unterstellplätzen aus, da kann doch alles rein?

    Aber in der Versicherungspolice wird da sicher auch etwas stehen, mal sehen ...
     
    Zuletzt bearbeitet:
    R

    Rentner

    Guest
    Die Garagenverordnung gilt für den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen. Ein Carport ist im Sinne der Verordnung ein überdachter Stellplatz.

    Dazu ein wirklich guter informativer und umfassender link mit entsprechenden Urteilen.

    P.S. Wir machen uns übrigens nicht strafbar, sondern wir begehen "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit.
     
    Bandito76

    Bandito76

    Mitglied
    Ich habe mir den Fernsehbeitrag nicht angesehen, ich bezweifle aber mal das es generell verboten ist in der Garage Gegenstände zu lagern.
    Ich bin damals Hals über Kopf mit meiner Lebensgefährtin zusammen gezogen - so kam es das wir plötzlich mit zwei kompletten Wohnungseinrichtungen da standen. Also haben wir kurzerhand eine Garage angemietet und dort den überschüssigen Hausrat und etliche Möbel eingelagert. Ganz geheuer war mir nicht dabei, denn was wenn jemand die Garage aufbricht und leer räumt oder aus welchem Grund auch immer ein Feuer ausbricht?
    So habe ich bei meiner Versicherung nachgefragt und dort hieß es dann das alles über meine Hausratversicherung abgedeckt sei, die würde auch einspringen wenn ich vorrübergehend Dinge außerhalb des Haushaltes einlagere.
     
    tina1

    tina1

    Foren-Urgestein
    Wahrscheinlich geht es darum, daß nicht der fahrbare Untersatz samt einer Wohnungseinrichtung zusammen in einer Garage stehen darf. Meist ist ja in einem Auto auch Benzin drin.
    Wenn du dir eine Garage mietest und drinnen wohnst, wird wohl keiner was dagegen haben.:rolleyes:
     
    R

    Rentner

    Guest
    Lest doch einfach mal die besagte Verordnung. Ihr werdet euch wundern.
     
    Gärtnerneuling

    Gärtnerneuling

    Mitglied
    Auch wenn es darum geht, dass die Straßen nicht zugeparkt werden sollen, wenn es doch Garagenstellplätze gibt, ist das für mich kein Problem. Wir haben auf unserem Grundstück außerhalb der Garage einen Stellplatz. Die Garage hatte damals mein Opa selbst gebaut und der hatte wohl nicht damit gerechnet, dass es mal größere Autos als seinen kleinen Lloyd geben könnte ;-) Abgesehen davon klemmt die eine Tür, dass die Garage auch nur noch halb zu öffnen ist. Daran dort ein Auto hinein zu bekommen, ist gar nicht zu denken. Also kann sie ja wohl auch als Lagerraum genutzt werden...
     
    djnele

    djnele

    Mitglied
    Hallo,
    habe grade auf SWR einen interessanten Bericht gesehen .
    Alles was in meiner Garage steht, darf da nicht rein !!! :mad:
    Nur das Auto, Reifen und was sonst noch zum Auto gehört .
    Selbst die Versicherung kann sich weigern zu bezahlen, wenn mein Auto brennt,
    und es stehen nutzungsfremde Dinge in der Garage :
    Rasenmäher, Fahrräder, Gartenwerkzeuge usw.
    Außerdem werden bis zu 500 .- Euro Bußgeld fällig .

    http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.html

    Irgendwie hab ich das Gefühl, ich bin im falschen Film !!!
    So ein Quatch-gesetzt gibts bei uns in der Schweiz nicht.

    Garagen sind Privatplätze und man darf dort lagern was man will(sofern nicht sichtbar für die Öffentlichkeit). Wenn man eine Hausrat/Haftpflichtversicherung abschliesst, begutachtet meistens der Versicherungsexperte das Guthaben, um dann die Versicherungshöhezu empfehlen. In einer Tiefgarage mit mehreren Parkplätzen sieht es anders aus, da legt der Vermieter fest, was stehen darf und was nicht.

    Und was das strafen betrifft, ohne richterliche Verfügung, darf niemand eine private Garage durchsuchen, also gibts auch keine Strafen ohne Beweis, dass da was drin ist was nicht sein darf. Und wenns mal soweit kommt, sind da höchstwahrscheinlich Menschen drin, die da nicht hingehören oder Drogen....
     
    tina1

    tina1

    Foren-Urgestein
    In Deutschland ist vieles durch sinnlose Gesetzte oder Vorschriften geregelt.
    Wie ich mal hörte, kann man in D keine 10 min. das Haus verlassen, ohne nicht mindestens gegen ein Gesetz verstoßen zu haben.
     
    Mr.Ditschy

    Mr.Ditschy

    Foren-Urgestein
    In Deutschland ist vieles durch sinnlose Gesetzte oder Vorschriften geregelt.
    Wie ich mal hörte, kann man in D keine 10 min. das Haus verlassen, ohne nicht mindestens gegen ein Gesetz verstoßen zu haben.
    Ja, und in Kraft treten tun die nur wenn ein Kläger ..., da das Garagendingens nun aber alle Besitzer als Problem haben und nicht einhalten werden, braucht man sich wegen einer Anzeige keine weiteren Sorgen machen!

    Interessant wird es nur bei einem Versicherungsschutz ...
     
    Mr.Ditschy

    Mr.Ditschy

    Foren-Urgestein
    Ja, und in Kraft treten tun die nur wenn ein Kläger ..., da das Garagendingens nun aber alle Besitzer als Problem haben und nicht einhalten werden, braucht man sich wegen einer Anzeige keine weiteren Sorgen machen!

    Das erzähl mal dem Garagenbesitzer Carsten B. aus dem Eingangs-link.
    Bitte richtig verstehen, ich meinte lediglich, wenn ein Garagenbesitzer einen anderen Garagenbesitzer Anzeigen würde, sollte er erst mal vor seiner eigenen Haustüre kehren, denn der Schuss könnte nach hinten los gehen. Hoffe dies ist nun verständlich!

    Bei Carsten B. war es ja eine Behörde oder die Stadt, aber wie die auf die Anzeige kam konnte ich aus dem Artikel leider nicht heraus lesen, oder hab ich da etwas übersehen!?
     
    tina1

    tina1

    Foren-Urgestein
    Privat würde hier keiner einem Nachbarn ans Bein pieseln. Die haben alle gegen das Gesetz verstoßen. Und wenn die Behörde erst mal da ist, wer weiß, was die dann noch finden.
     
    jola

    jola

    Foren-Urgestein
    Ich kenne überhaupt gar nicht keinen, der seine Garage nur als Garage benutzt,
    wenn überhaupt .
    Ich bin ja schon zufrieden, wenn ich mein Auto da noch reinkriege ! ;)
     
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