cbpanther1
Mitglied
- Registriert
- 26. Sep. 2010
- Beiträge
- 43
Hallo und guten Tag zusammen,
ich habe heute nur eine frage aus reinem Interesse.
Angenommen Nachbar A und B haben eine gemeinsame Grundstücksgrenze.
Nachbar A liegt ca 20 CM höher und musste deshalb seine Grenze absichern.
Das die Erde nicht zum Nachbarn B abrutschen kann.
Das hat er getan.
Aber jetzt zur eigentliche frage.Nachbar B hat eine Sichtschutzwand aus Holz angebracht diese auch als Zaun dienen soll.
Mit dieser Holzmauer ist er aber ca 15 cm von der Grenze weggeblieben so das jetzt hinter dieser Sichtschutzwand das Unkraut und alles so hoch wachsen kann das es dann auf das Grundstück von Nachbarn A wuchert.
Wer ist verpflichtet das Unkraut zu entfernen ? Nachbar A oder B ?
Vielen dank an alle Antworter!
ich habe heute nur eine frage aus reinem Interesse.
Angenommen Nachbar A und B haben eine gemeinsame Grundstücksgrenze.
Nachbar A liegt ca 20 CM höher und musste deshalb seine Grenze absichern.
Das die Erde nicht zum Nachbarn B abrutschen kann.
Das hat er getan.
Aber jetzt zur eigentliche frage.Nachbar B hat eine Sichtschutzwand aus Holz angebracht diese auch als Zaun dienen soll.
Mit dieser Holzmauer ist er aber ca 15 cm von der Grenze weggeblieben so das jetzt hinter dieser Sichtschutzwand das Unkraut und alles so hoch wachsen kann das es dann auf das Grundstück von Nachbarn A wuchert.
Wer ist verpflichtet das Unkraut zu entfernen ? Nachbar A oder B ?
Vielen dank an alle Antworter!