Gartenbewertung

di_di

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Frankfurt(Oder)
Liebe Gartenfreunde,
ich bin auf der Suche nach einer geeigneten Software zur Gartenbewertung. Ich habe als Gartenbewerter gelehrt bekommen wie man die Bewertung vornimmt, aber alles nur handschriftlich. Im Zeitalter der Computer sollte es sicher auch schon eine Software geben, die das alles besser und schneller macht.
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Liebe Grüße
Didi
 
  • H

    harzfeuer

    Guest
    :grins::D

    Ich vermute ja eine Falschübersetzung.
    Geht es vielleicht um Gartenplanung?

    Das war nämlich auch eine meiner ersten Fragen in diesem Forum.

    Gruß
    Anett
     
  • H

    harzfeuer

    Guest
    Mag ja sein,

    aber das mit der Software gibt mir zu denken...:grins:
     
  • H

    harzfeuer

    Guest
    Ah jetzt ja...:grins:
    Und wie soll man sich das vorstellen?
    Da läuft dann jemand rum,
    und gibt seinen Kommentar zu einem Garten ab?

    Und mal angenommen "ersiees" ist ein Verfechter kleinkariert bepflanzter und geharkter Beete.
    Dann fallen alle anderen durch?

    Herrschafft, was für ein Schmarrn...:grins:
     
    H

    harzfeuer

    Guest
    Da bin ich froh, dass der Verein jenseits meines Gartenzauns,
    ein ganz feiner, bunter ist.
    Nicht nur was die Nationalitäten betrifft...:)
     

    Lieschen M

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    Quark!

    Wenn ein Kleingarten (Bundeskleingartengesetz) seinen Besitzer wechselt, muß er bewertet werden. Selbst wenn es innerhalb der Familie ist oder ein geschiedener Ehemann oder die -frau aus dem Vertrag austritt. Das alte Vertragsverhältnis wird beendet und ein neues beginnt.

    Da tippt man dann, wenn es ein Programm gäbe, ein, welchen Wert die Laube hat, die Bäume, Sträucher usw. Schließlich ist nur der Boden gepachtet. Der Rest oben drauf ist Eigentum.

    Und dafür soll es wirklich noch kein Programm geben? Na, vielleicht weil es doch zu viele Eventualitäten gibt. Aber eigentlich gibt es doch für alles Programme.

    Viel Erfolg beim Suchen, Didi!

    Erzählst du uns bitte noch etwas mehr über die Bewertungen?
     
  • Lieschen M

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    Das heißt aber nicht "bewertet" sondern "begutachtet" wie du ganz richtig schreibst.

    Und das macht der Vorstand. Bei uns im Geheimen. :mad: Er darf über den Gartenzaun gucken. Und deswegen darf keine Hecke höher als 1,60 sein, damit die Zwerge was sehen können. :grins:
     
    M

    mikaa

    Guest
    Ich hau mal noch ein Wort dazu zur "Wortklauberei"
    Lt Bundeskleingartengesetz wird die Parzelle bei Pächterwechsel geschätzt, dazu gibt es in jedem Verein sogenannte Schätzer. Diese ermitteln nach festen Richtlinien die Entschädigungssumme für den scheidenden Pächter. Da Kleingärten kein Objekt der freien Marktwirtschaft sind, und somit auch nicht einfach an den höchstbietenden vergeben werden dürfen, ist die Summe der geschätzten Entschädigung auch nicht verhandelbar. Und das ist auch gut so. Schrebergärten sind gemeinnützig.

    Ein Programm welches das handschriftliche Ausfüllen und zusammenrechnen vereinfacht nennt sich Exel ...
     

    Lieschen M

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    Mußte ja auch nicht. Ist nicht Pflicht.

    Ich mag sie auch nicht. War aber die einzige Möglichkeit in der DDR einen Garten zu bekommen (jedenfalls für Ottilie Normalverbraucher ohne Bonbon am Jackett.)

    Und dieses Bundeskleingartengesetz ist ätzend. Da war ja noch die DDR-Variante akzeptabel. Und glaub mir - ich kenne beide.

    Hier geht es um eine 49-m²-Laube mit Schuppenanbau, in dem Dusche und Toilette eingebaut sind, die in der DDR gebaut worden war und nicht dem Bundeskleingartengesetz entspricht.

    Danach müssten sich die Kläger bei eigener Kündigung des Pachtverhältnisses nur an den Abrisskosten b e t e i l i g e n. Die Anbauten gelten als nach den Vorschriften der DDR rechtmäßig errichtet, auch wenn die Kläger keine Baugenehmigung nachweisen können. Selbst wenn es Schwarzbauten waren, wurden sie zu DDR-Zeiten nach fünf Jahren legalisiert. Das trifft auch im vorliegenden Fall zu.
    http://www.hinterhof-antiquariat.de/kgaw/docs/nd4.pdf

    Nach Bundeskleingartengesetz ist sogar eine Dusche in der 24-m²-Laube umstritten. :d
     
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