Mrblackman
Neuling
- Registriert
- 17. Juni 2005
- Beiträge
- 19
Hallo noch mal,
wie siehts denn mit der rechtlichen Lage um den Gartenzaun aus?
Genauer: Bisher ist unser Garten von dem des Nachbarn durch einen ca. 1 m hohen Maschendrahtzaun getrennt. Wir würden aber gerne eine Zaun haben, der uns mehr von den neugierigen Blicken der Nachbarn schützt. Also am liebstens so an die 2 m hoch (Palisaden, oder begrüntes Rankgitter).
Die Frage: dürfen wir unseren Zaun einfach vor den alten Maschendraht stellen (natürlich von unserer Grundstücksseite aus gesehen)?
Müssen wir den Nachbarn fragen, ob er mit unserem neuen Zaun einverstanden ist, oder heißt es: Was ich auf meine Seite des Gartens stelle ist allein meine Sache???
:?: :?: :?:
wie siehts denn mit der rechtlichen Lage um den Gartenzaun aus?
Genauer: Bisher ist unser Garten von dem des Nachbarn durch einen ca. 1 m hohen Maschendrahtzaun getrennt. Wir würden aber gerne eine Zaun haben, der uns mehr von den neugierigen Blicken der Nachbarn schützt. Also am liebstens so an die 2 m hoch (Palisaden, oder begrüntes Rankgitter).
Die Frage: dürfen wir unseren Zaun einfach vor den alten Maschendraht stellen (natürlich von unserer Grundstücksseite aus gesehen)?
Müssen wir den Nachbarn fragen, ob er mit unserem neuen Zaun einverstanden ist, oder heißt es: Was ich auf meine Seite des Gartens stelle ist allein meine Sache???
:?: :?: :?: