Hebeanlage im Keller Pflicht bei Waschmaschine?

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MMBB

Guest
Guten Tag,

zunächst vielen Dank für dieses tolle Forum.

Wir wohnen in einem 2008 erbauten Haus. Im Keller möchte ich neben der Waschmaschine einen Spültisch anschließen. Der Keller liegt mit der Oberkante auf Straßenniveau. Eine Hebeanlage wurde nicht eingebaut.

Ein Bekannter hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass laut DIN EN 12056-1 hätte eine Hebeanlage eingebaut werden müssen, da die Waschmaschine im Keller vorgesehen war und auch dort betrieben wird.

Im Internet habe ich nichts (für mich als Laien) eindeutiges und verständliches gefunden. Daher habe ich folgende Fragen:
* Hätte eine Hebeanlage vom Bauträger bzw. vom Sanitärbetrieb eingebaut werden müssen?
* Welche Möglichkeiten habe ich nachträglich, da wohl die Schleife der Hebeanlage 25 cm über Bodenniveau sein sollte?

Vielen Dank und viele Grüße vom Bodensee

Michael
 
  • Castellane

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    Hallo Michael,

    zunächst: Ich bin keine Fachfrau ;)

    Da bereits eine Waschmaschine installiert ist, wird ja wohl eure Abwasserleitung darunter liegen - sonst würdet ihr ja das Wasser gar nicht aus dem Keller bekommen :d Grundsätzlich müsst ihr also das Wasser nicht anheben, um es loszuwerden.

    Die Stadt hat wohl die Genehmigung bis zum Straßenniveau Wasser in den Rohren zu führen (so ist es bei uns am Niederrhein). Das bedeutet, dass im Falle eines starken Regengusses die Abwasserrohre an der Straße eben bis zu diesem Niveau gefüllt sein könnten. Das wiederum würde bedeuten, dass das Wasser über die darunter liegenden Abwasserleitungen in den Keller (Waschmaschine/Spülbecker) drücken könnte. In der Regel kann man da wohl eine "Sperre" - vielleicht heißt das auch Rückschlagventil einbauen, damit soetwas nicht passiert.

    Zur Hebeanlage kann ich Dir nichts raten, außer Dich an die Abwasserbehörde in Deinem Landkreis zu wenden. Falls sich herausstellt, dass der Bauträger da gepfuscht hat, kannst Du ihn eventuell ja noch zur Nachbesserung auffordern - ich weiß allerdings nicht, wie lange eine Gewährleistungspflicht nach dem Bau läuft.

    Viel Erfolg - und berichte bitte, wie es ausgegangen ist. Sabine
     
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