Hilfe bei rechtlichen Fragen zum Garten

Meld84

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Hallo...Wir haben im September 2015 eine Neubau EG Wohnung mit Gartenanteil gekauft, worauf die erste Aussaat vom Bauherren getätigt wurde. Nach Unterschrift des Kaufvertrags sind aber nochmal LKWS drüber gefahren und haben alles zerstört, woraufhin nochmal vom Bauherrn geglättet und ausgesät wurde. Nun habe ich überall Moos, unkraut und das Regenwasser sickert an mehreren Stellen nicht ab, bald habe ich garkein Rasen mehr...habe ich hier eine rechtliche Handhabe irgendwelchen Schadenersatz geltend zu machen?! Evtl hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht...
 

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  • Meld84

    Neuling
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    Ist mein Sondernutzungerecht und die erste Aussaat erfolgt durch den Bauherrn...keine nähere Beschreibung...oder wie meinsz Du das?!
     
  • Meld84

    Neuling
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    Nein...aber daß sie eine Drainage legen, Grün ansäen und ein paar Büsche pflanzen...keine Chance? ?!
     
  • andyb

    Neuling
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    Hallo Miteinander

    Hab ne Frage zum Thema Dachflächen im Kleingarten.
    Meine Laube hat 23,58 Quadratmeter. Also genau wie es sein darf. Mir ist gesagt worden, das eine Terrassenüberdachung, die keine DAUERHAFTE VERBINDUNG hat, nicht zur Dachfläche zählt. Hab ich's also gemacht und keiner hat gemeckert!!! Jetzt soll ich diese über den Winter abbauen, nur um zu zeigen das sie nicht verschraubt oder so, ist.
    Frage: Muss ich diese nur aufgelegte Überdachung (nur gesichert, das sie nicht vom Wind verweht wird) über den Winter entfernen? Kann ein Vorstand darauf bestehen?
     

    thomash

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    Ich würde mal nachfragen auf welchem Gesetz des Bundeskleingartengesetztes diese Anordnung beruht.
    Häufig kommen dann die Verantwortlichen ins straucheln und auf einmal ist alles erlaubt;) Hab ich auch schon beim Finanzamt erfolgreich praktiziert *grins*

    Tatsächlich vermute ich jedoch den wahren Hintergrund, der hinter dieser idotisch klingenden Anordnung steckt. Laut Bauordnung benötigt man für Gebäude welche auf Dauer ausgelegt sind und in der Menschen sich aufhalten einen umfangreicheren Bauantrag. Ist das Gebäude jedoch nicht auf Dauer ausgelegt sondern nur vorügergehend , dann entfällt diese.
    Durch die Demonatage des Daches stellst du somit sicher dass dies kein Gebäude ist weil es nicht auf Dauer ausgelegt ist. so oder so ähnlich könnte die Begründung lauten. Man umgeht mit solchen idiotischen Regelung durchaus sinnführende Bauauflagen, weil das Gebäude zwar eher einem Haus ähnelt aber doch eher in den Paragrafen fällt für Zelte .... oder so ähnlich.

    Im Bauwesen gibt es einige sehr verschlungene Paragrafen deren Sinn einem aus den ersten Blick nicht verständlich werden. So gibt es z.b. auflagen über das vorhanden sein von Toiletten oder Brandschutzverordnungen und vieles mehr.
    Meist muss man einen sehr großen Sachverstand haben um die sinnhaltigkeit bestimmter Paragrafen zu verstehen und manchmal sind sie vermutlich auch mit Sachverstand nicht zu verstehen.
    Wenn man sich nun im Grenzbereich bewegt - mit einer Laube z.B. - dann sind diese Regeln nur noch mit viel Alkohol zu ertragen. *grins*

    Dennoch ist das meiste im Bauwesen sehr sinnführend und der Grund wieso bei uns seltener Häuser einstürzen oder in Brand aufgehen als in anderen Ländern. So z.b. das Hochhaus dass in England nach dem Brand soviel Todesopfer gefordert hatte hätte in Deutschland so nicht gebaut werden dürfen und vieles mehr.

    Am sinnvollsten ist du redest nochmal mit den Verantwortlichen und zeigst Ihnen dass es keine Dauerlösung darstellt. evt reicht es aus. Im Zweifelsfall bessen nicht mit denen anlagen. Und nicht selten versuchen sie nur durch die Konrtolle ihnen auferlagte Anordnungen durchzusetzen ohne die der Kleingartenverein nicht mehr weiter fortbestehen dürfte.
     

    andyb

    Neuling
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    Moin moin

    Ich glaube Du hast mich ein wenig missverstanden...
    Die Laube ist ein fester Bau (Blockbohlenhaus). Es geht einzig und allein um die Überdachung der Terrasse (ca.2m x 6m). Verschraubt man diese an der Laube, zählt sie mit zur Dachfläche. Hat sie keine feste Verbindung entfällt das (kleines Schlupfloch). Mal übertrieben gesagt... Könnte man den ganzen Garten so überdachen, ohne das der Vorstand was sagen könnte.
    Muss ich so ein aufgelegtes Dach abbauen oder nich? Hab ehrlichgesagt keinen Bock drauf. Bin froh das alles passt, wackelt und dicht is.
     
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