Ich würde mal nachfragen auf welchem Gesetz des Bundeskleingartengesetztes diese Anordnung beruht.
Häufig kommen dann die Verantwortlichen ins straucheln und auf einmal ist alles erlaubt
Hab ich auch schon beim Finanzamt erfolgreich praktiziert *grins*
Tatsächlich vermute ich jedoch den wahren Hintergrund, der hinter dieser idotisch klingenden Anordnung steckt. Laut Bauordnung benötigt man für Gebäude welche auf Dauer ausgelegt sind und in der Menschen sich aufhalten einen umfangreicheren Bauantrag. Ist das Gebäude jedoch nicht auf Dauer ausgelegt sondern nur vorügergehend , dann entfällt diese.
Durch die Demonatage des Daches stellst du somit sicher dass dies kein Gebäude ist weil es nicht auf Dauer ausgelegt ist. so oder so ähnlich könnte die Begründung lauten. Man umgeht mit solchen idiotischen Regelung durchaus sinnführende Bauauflagen, weil das Gebäude zwar eher einem Haus ähnelt aber doch eher in den Paragrafen fällt für Zelte .... oder so ähnlich.
Im Bauwesen gibt es einige sehr verschlungene Paragrafen deren Sinn einem aus den ersten Blick nicht verständlich werden. So gibt es z.b. auflagen über das vorhanden sein von Toiletten oder Brandschutzverordnungen und vieles mehr.
Meist muss man einen sehr großen Sachverstand haben um die sinnhaltigkeit bestimmter Paragrafen zu verstehen und manchmal sind sie vermutlich auch mit Sachverstand nicht zu verstehen.
Wenn man sich nun im Grenzbereich bewegt - mit einer Laube z.B. - dann sind diese Regeln nur noch mit viel Alkohol zu ertragen. *grins*
Dennoch ist das meiste im Bauwesen sehr sinnführend und der Grund wieso bei uns seltener Häuser einstürzen oder in Brand aufgehen als in anderen Ländern. So z.b. das Hochhaus dass in England nach dem Brand soviel Todesopfer gefordert hatte hätte in Deutschland so nicht gebaut werden dürfen und vieles mehr.
Am sinnvollsten ist du redest nochmal mit den Verantwortlichen und zeigst Ihnen dass es keine Dauerlösung darstellt. evt reicht es aus. Im Zweifelsfall bessen nicht mit denen anlagen. Und nicht selten versuchen sie nur durch die Konrtolle ihnen auferlagte Anordnungen durchzusetzen ohne die der Kleingartenverein nicht mehr weiter fortbestehen dürfte.