Der Dachs unterliegt in NRW dem Jagdrecht und darf von 01.08- 31.10. bejagt werden.
Die Pauschale Aussage, es handele sich um einen Schädling könnte suggerieren, es dürfe ihm auf seinem eigenen befriedeten Grund und Boden nachgestellt werden.
Ich bitte dieses vorher abzuklären.