Mietrecht Katze/Hund?!

Supernovae

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Heyho Community!

Ich würde gerne euer Schwarmwissen anzapfen, bevor ich irgendwelche Schritte in Richtung Mieterverein gehe.

Als wir hier 2016 in das Mietreihenhaus eingezogen sind, habe ich ausdrücklich die Nebenabrede, im Vertrag manifestieren lassen, dass meine Katzenhaltung erlaubt ist.
Es war immer die Rede von vier Katzen, die ich damals hatte.
Jetzt sind es noch drei 😢

Ist es Mietrechtlich egal, ob ich Katzen, oder Hunde halte?

Wir wünschen uns schon so lange einen treuen Gefährten.

Wir würden natürlich auch versichern-in einer Haftpflicht etc...
 
  • T

    Tinchenfurz

    Guest
    Ich habe gerade noch den Sachkundenachweis für Hunde gemacht. Da lernt man, dass wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich die Haltung von Hund oder Katze ausgeschlossen wird, die Haltung grundsätzlich erlaubt ist bzw. im Nachhinein nicht verboten werden kann.
     
  • Pepino

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    Wenn du das extra so im Mietvertrag festhalten lassen hast, ist es wahrscheinlich nicht egal. Vl kannst du bei einem anderen Mieter nachfragen, was er im Allgemeinen drin stehen hat. Vl ist es dem Vermieter ja insgesamt egal, dann wäre es kein Problem. Sollte es aber eigentlich ein Haustierhalteverbot gibt, bleibt dir wahrscheinlich nur ein klärendes Gespräch.
     
  • Supernovae

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    Ich würde gerne nicht auf gefühlte Dinge eingehen sondern auf Tatsächliche.

    Da lernt man, dass wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich die Haltung von Hund oder Katze ausgeschlossen wird, die Haltung grundsätzlich erlaubt ist.
    Aha...
    Und heißt das im Umkehrschluss, dass wenn die Katzen im Mietvertrag sind, darf der Vermieter die Hunde nicht verbieten darf?

    Vl kannst du bei einem anderen Mieter nachfragen, was er im Allgemeinen drin stehen hat.
    Wir wohnen in einem gemieteten Reihenhaus, ganz alleine, ohne anderer Mieter
     

    Frau B aus C

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    Wenn Katzen im Miertvertrag genannt/ genehmigt sind, trifft das sicher auch für Hunde zu. Also Vermieter fragen.
     
  • C

    Chrisel

    Guest
    Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?
    Ein generelles Haustier- oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.
     
  • Pepino

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    Ich finde, es ist genau gesagt( oben in meinem Link), was man darf:
    "Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. "
     
    H

    Herr Hübner

    Guest
    Und wenn es doch aber nur ein ganz kleiner Hund ist?
    Bewertet man dann das Zwerg bei Zwerg(Kaninchen) und Zwerg(Pinscher) oder (Kaninchen) und (Pinscher = Hund)?
     

    Supernovae

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    Ich finde, es ist genau gesagt( oben in meinem Link), was man darf:
    "Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. "
    Ganz klar...
    Sehe ich persönlich auch so.

    Wo ist aber der Unterschied zwischen Hund und Katze?
     

    Pepino

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    Wenn sie dir die Katzen erlaubt haben, kannst du die Katze nicht einfach gegen einen Hund austauschen! Punkt. Das ist meine persönliche Meinung. Einfach mal nett anfragen, vl ist dann das Problem schon gelöst.
    Und wenn sie es dir nun schon verboten haben, ist es eben so und du musst damit leben.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Konstanze

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    Von Mietrecht habe ich zwar keine Ahnung, aber vom reinen Menschenverstand her finde ich doch die Unterschiede ausgesprochen maßgeblich und wollte als Vermieter definitiv gefragt sein!

    Per se ist eine Katze ja nun einmal in ihrer Endgröße beschränkt - abgesehen von etwas dickeren Exemplaren wird sie niemals einen Meter hoch sein - ein Hund kann das durchaus!
    Wo Katze quasi Katze bleibt, ist beim Hund zwischen Rehpinscher und Berhardiner alles inbegriffen.

    Weiters kann eine Katze ausschließlich in der Wohnung gehalten werden (ob das für die Katze schön ist, sei mal vernachlässigt) - ein Hund hingegen benötigt mehrmals täglich seinen Spaziergang.

    Die Katze ist ein eher stilles Tier, egal wie sie sonst drauf ist - Lärm macht sie nicht.
    Beim Hund kann man einen üblen Kläffer erwischen, oder einen besonders "aufmerksamen", der bei jedem, der im Treppenhaus vorbeigeht, anschlägt.

    Von daher...
     

    Shantay

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    Ich sehe es wie Pepino. Wenn allerdings adere Mieter des gleichen Vermieters einen Hund haben, sieht das schon wieder anders aus. Frag doch mal im Mieterverein nach, wie hier die Rechtslage ist. Die geben meines Wissens auch Auskunft ohne daß man Mitglied ist.

    LG Shantay
     

    verbus

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    Mietrecht.org ist da immer eine recht gute Adresse. Liest Du:

    @Pepino Sehe gerade erst Deinen Link ;)
     

    Beates-Garten

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    Nach meinem Wissen (bin in der Hausverwaltung tätig) bedarf die Hunde- und Katzenhaltung die Genehmigung des Vermieters, aber der Vermieter darf nicht generell, sondern nur mit Begründung ablehnen.

    Begründungen waren bei uns schon: bekannte Allergie eines Nachbarn oder Wohnung zu klein für eine Dogge

    im Hinterkopf habe ich noch ein Urteil (find es nur leider nicht), wo ein Vermieter einen Yorki in der Mietwohnung genehmigen musste, weil der Richter den Yorki größenmäßig mit einem Meerschweinchen verglichen hat
     

    Supernovae

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    Und wenn sie es dir nun schon verboten haben, ist es eben so und du musst damit leben.
    Was soll das denn?
    Bin ich dir irgendwo auf den Schlips getreten und habe es nicht gemerkt?

    Mir geht es einfach um ein sachliches Gespräch, kann man doch mal machen.

    Wenn ich das richtig habe, dann ist die generelle Untersagung also unzulässig.
    Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass es generell erlaubt ist.
    Die Zustimmung zur Katzenhaltung inkludiert nicht automatisch auch Hunde (selbst wenn sie die selbe Schulterhöhe hätten?!- Was für mich aber eh nicht in Frage käme)

    Die Ablehnung bedarf eines Grundes.

    Soweit richtig, ja?
     

    Pyromella

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    Wenn ich das richtig habe, dann ist die generelle Untersagung also unzulässig.
    Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass es generell erlaubt ist.
    Die Zustimmung zur Katzenhaltung inkludiert nicht automatisch auch Hunde (selbst wenn sie die selbe Schulterhöhe hätten?!- Was für mich aber eh nicht in Frage käme)

    Die Ablehnung bedarf eines Grundes.

    Soweit richtig, ja?

    Ich würde die Informationen, die hier gesammelt wurden, auch so zusammenfassen.

    Nur eines verstehe ich nicht: Wieso sprichst du nicht einfach mit deinem Vermieter, statt hier ein theoretisches Was-wäre-wenn durchzuspielen? Hast du so ein nerviges Exemplar, dem man mit der Gesetzeslage kommen muss, weil er sonst garantiert nein sagt? Wohl kaum, sonst hätte er die Katzen ja auch schon nicht erlaubt. :fragend:
     

    Pepino

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    Nein, du bist mir nicht auf den Schlips getreten, nur verstehe ich dich nicht.
    Ein Vermieter kann dir immer verbieten, einen Hund zu halten, wenn er gut informiert ist, d.h. sich mit der Materie auseinandergesetzt hat und Gründe und Argumente gesammelt hat. Darum hilft einfach ein gutes Gespräch. Und irgendwelche Spitzfindigkeiten zu finden, mit denen du das Verbot umgehen kannst, finde ich nicht gut, wenn du weiterhin ein gutes Verhältnis zum Vermieter haben möchtest.
     
    H

    Herr Hübner

    Guest
    Das ist also der Unterschied zwischen Mietzwohnung und Grundbesitz
     

    Frau B aus C

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    Als Vermieter würde ich mir genau überlegen, wen und was ich aufnehme. Über sein Eigentum muss ein Vermieter schon entscheiden können.
    Diese Einstellung gefällt vielen nicht, aber so ist es nun mal.
     

    Pyromella

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    Als Vermieter würde ich mir genau überlegen, wen und was ich aufnehme. Über sein Eigentum muss ein Vermieter schon entscheiden können.
    Diese Einstellung gefällt vielen nicht, aber so ist es nun mal.

    Und was hat das mit der Frage zu tun? Supernovae will nicht neu mieten, sondern in ihr bestehende Mietverhältnis eventuell noch einen Hund aufnehmen. :unsure:
     

    wilde Gärtnerin

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    Will nur mal eine kleine Geschichte dazu erzählen.
    Nach dem Tod meiner Schwiegermutter, die im kleinen Häuschen bei uns auf dem Grundstück lebte, stand dieses nach einigen Renovierungsarbeiten zur Vermietung an.
    Es meldete sich eine ältere Dame.... eigentlich schien alles in Butter, bis sie meinte, ob sie uns "ihren Hermann" noch vorstellen dürfe, der draußen im Auto warte (wir dachten natürlich an Lebensgefährten und waren schon etwas aufmerksam, da die Vermietung nur für 1 Person ausgeschrieben war - und wen holte sie aus dem Auto? Einen Terrier mit den Worten, dass er auf das Wort folge...

    Und was machte Hermann (es war Winter mit ganz viel Schnee im Garten, aber nicht mehr eiskalt)?
    Er rannte in den Garten, genau auf den kleinen Teich und versank mit Eis und Schnee darin.
    Und ich: dahinter her und rettete Hermann patschnass; Frauchen stand daneben und beteuerte immer wieder: Aber er folgt doch aufs Wort.
    Wer trocknete den Hund? Ich!
    DAS Mietverhältnis war natürlich gestorben, aber sie hätte gar nicht erst zu uns kommen müssen , da es ja schon den Aldo hier gab!
    So viel zu ehrlichem Verhalten ....
     

    Supernovae

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    Mir geht es nicht um
    irgendwelche Spitzfindigkeiten
    die ich suche.
    Das ist vollkommener Quatsch und auch nicht Sinn meiner Anfrage hier.

    Mir geht es darum, ob es überhaupt-und zunächst theoretisch- möglich wäre, bevor ich die Pferde scheu mache.
    Generell beschäftige ich mich im Vorhinein erstmal mit einem Gedanken, ich dachte, das kennt ihr mittlerweile von mir?!

    Wohl kaum, sonst hätte er die Katzen ja auch schon nicht erlaubt. :fragend:
    Meine Vermieter kenne ich nicht so gut.
    Wir sind halt Vertragsparteien und mehr nicht.
    Die Katzen habe ich aufnehmen lassen, damit es nachher keine Unstimmigkeiten gibt.
     

    wilde Gärtnerin

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    Das ist doch wirklich ganz einfach: du fragst nach, dann weißt du Bescheid.
    Wenn er "Nein" sagt, ist es halt einfach so - und das kann er und das musst du akzeptieren.
    Ohne seine Zustimmung geht nichts.
     

    Pyromella

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    Jenny, du musst so oder so mit deinem Vermieter sprechen. Also bring es hinter dich, er wird dich schon nicht fressen. Und häufig bekommt man auf eine freundliche Frage eine freundliche Antwort.

    Wenn ihr allein im Haus wohnt, hast du wirklich gute Chancen, dass es dem Vermieter Wurst ist, ob du einen Hund hältst. Weder hat er selbst das Gebelle am Ohr, noch werden sich, wie in einem Mehrfamilienhaus, andere Mieter über den Hund bei ihm beklagen.
     

    Taxus Baccata

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    Wenn er "Nein" sagt, ist es halt einfach so - und das kann er und das musst du akzeptieren.

    Anscheinend nicht unter allen Umständen, wenn ich das richtig verstehe..?
    im Hinterkopf habe ich noch ein Urteil (find es nur leider nicht), wo ein Vermieter einen Yorki in der Mietwohnung genehmigen musste, weil der Richter den Yorki größenmäßig mit einem Meerschweinchen verglichen hat

    Ich bin immer wieder erstaunt, in welchen Fällen in Deutschland Mieter ihre Vermieter verklagen und Recht bekommen.
    Es scheint genügend Leute zu geben, die kein Problem damit haben, in einer Mietsache zu sitzen, wenn das Verhältnis völlig zerrüttet ist.

    (Das ist natürlich nicht auf dich bezogen, Supernovae, sondern auf das obige Urteil und viele weitere Fälle, von denen ich gelesen habe. Du hattest ja nirgends etwas von einklagen geschrieben. Ich drücke die Daumen, dass euer Vermieter nichts gegen euren Hundewunsch einzuwenden hat.)
     

    Taxus Baccata

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    Das wurde ja schon beantwortet.
    Ich schrieb nur, dass ich den Sinn der Anfrage so verstanden hatte.
     

    schreberin

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    Was steht denn in deinem Mietvertrag zum Thema Hundehaltung? Hab ich das überlesen? Ein pauschales Verbot ist unzulässig, wenn da steht " bedarf der Zustimmung des Vermieters" ist das rechtens, wobei der Vermieter sein Ermessen ausüben muss, sprich nicht pauschal alle Hunde ablehnen, Listen- oder Problemhunde darf er schon ablehnen.
    Das Gespräch (vor!) Anschaffung suchen ist auf jeden Fall der beste Weg.
    Viel Glück!
     

    Supernovae

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    Hab ich das überlesen?
    Nee, hast du nicht.
    Ich habe gerade extra nochmal nachgelesen, weil mir die Klausel nicht mehr präsent war.
    Es bedarf der Zustimmung.

    der Vermieter sein Ermessen ausüben muss
    Das klingt sehr juristisch...
    (Das mit den Kampfhunden und so habe ich natürlich verstanden.)
    Könntest Du das nochmal etwas näher ausführen, bitte?
    Das Gespräch (vor!) Anschaffung suchen ist auf jeden Fall der beste Weg
    Ja, natürlich.
    Wenn wir uns einen weiteren Gefährten ins Haus holen wollen würden, denken wir darüber so nach, das niemand zu Schaden kommt.
    Das wäre dem Tier gegenüber überhaupt nicht fair!
     

    schreberin

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    Das heisst, der Vermieter muss seine eigenen Interessen, die Interessen des Mieters und alle ggf.noch eine Rolle spielenden Faktoren (welche Hunderasse? Ist der Hund tagsüber allein? Ist Hundehaltung bei Nachbarn erlaubt u.a..) gründlich abwägen.

    Erfolgsfördernd ist sicherlich, bei der Anfrage an den Vermieter konkretere Angaben zu machen, wir man sich das Zusammenleben mit Wauzi vorstellt (Stichwort Betreuung).
     

    RotFuchs31

    Neuling
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    Wenn nichts ausdrücklich im Vertrag verboten ist, dann darfst du es. Nachträglich darf der Vermieter das nicht verbieten, so weit ich weiß. außer es gibt einen triftigen Grund.

    Aber auch wenn es rechtlich vielleicht erlaubt ist, fördert es ja nicht das Zusammenleben im Haus wenn man macht was man will. Ich empfehle also immer mit dem Vermieter zu sprechen und abzuklären wo es Probleme gibt und was erwünscht ist, ansonsten gibt es nur Ärger..
     
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