Muß der Nachbar seine Hecke Schneiden?

coli

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Hallo,
unser Grundstück liegt etwa 1,70m tiefer als das unseres Nachbarn. Es ist abgetrent durch eine Mauer, auf der sich ein kleiner Jägerzaun befindet. Von seiner Seite steht eine Hecke die leider sehr selten geschnitten wird. Da er sie sehr nah an den Zaun gesetzt hat, muß man auf der ca 15 cm breiten Mauer balancieren um sie zu schneiden. Ist der Nachbar verpflichtet die Hecke zu schneiden? oder muß ich das vieleicht selber machen?

Gruß coli
:(:evil:
 
  • karlh

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    Hallo coli,

    schau mal im Nachbarschaftsgesetz nach. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich.

    Viele Grüße

    Karl-Heinz
     

    Amselmädchen

    Neuling
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    Das stimmt. Jedes Bundesland koch da leider sein eigenes Süppchen. So weit ich weiß, gibt es da auch in den Kommunen unterschiedliche Regelungen. Ich bin mir auch nicht so sicher, inwieweit juristisch gesehen, auch das Gewohnheitsrecht eine Rolle spielt.
     
  • lostcontrol

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    Ich bin mir auch nicht so sicher, inwieweit juristisch gesehen, auch das Gewohnheitsrecht eine Rolle spielt.
    also bei uns ist es so, dass eine falsche pflanzung (also z.b. baum zu nah an der grenze) nach 10 jahren als verjährt gilt und man dann nicht mehr auf fällung bestehen kann.

    was die hecke angeht:
    die wird der nachbar in jedem falle schneiden müssen, dafür könnt ihr ihm ein zugangsrecht zu eurem garten einräumen oder eben ihr macht das mit dem schnitt. solltet ihr aber in jedem falle erstmal drüber sprechen!
     
  • A

    Apisticus

    Guest
    Na klar schneidet jeder die Hecke die auf seinem Grundstück wächst. Wäre ja komisch wenn es anders wäre. Ausnahmen sind Grenzhecken, die im Einvernehmen der Nachbarn genau auf der Grenze stehen. Da schneidet in der Regel jeder seine Seite. Aber auch da wäre möglich, dass es ausschließlich einer übernimmt oder abwechselnd geschnitten wird.
    Jedenfalls muss man keinem Nachbarn zum Heckenschnitt ein Zugangsrecht zum eigenen Grundstück gewähren. Daher muss der Nachbar von seinem Grundstück aus seine Hecke schneiden. Man muss nicht dulden, dass die Hecke des Nachbarn auf das eigene Grundstück wächst.

    Gruß
    Apisticus
     

    coli

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    Hallo, erst mal vielen Dank für eure Antworten!
    Ich hab jetzt mal im Nachbarschaftsgesetz für NRW nachgeschaut:
    Der Nachbar ist verpflichtet seine Hecke zu schneiden, wenn er es nicht tut können wir allerdings auch nichts machen. Echt super.
    Und zwar daher nicht, da die Hecke für uns ja erst in 1,80m Höhe anfängt, und somit unsere Gartennutzung ja nicht beeinträchtigt ist.
    Wir dürfen sie ja von ihm aus schneiden, aber wir wollen nicht auf einer 1,80m hohen und 15 cm breiten Mauer rumturnen, freihändig mit Heckenschere!!!

    Gruß coli
     
  • lostcontrol

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    Wir dürfen sie ja von ihm aus schneiden, aber wir wollen nicht auf einer 1,80m hohen und 15 cm breiten Mauer rumturnen, freihändig mit Heckenschere!!
    wie wär's mit 'ner leiter?
    ich würd mich an eurer stelle auch mal schlau machen, was mit dem schnitt passiert, d.h. wer den entsorgen muss - da hab ich ja grad auch ein bisserl ärger...
     
    A

    Apisticus

    Guest
    wie wär's mit 'ner leiter?
    ich würd mich an eurer stelle auch mal schlau machen, was mit dem schnitt passiert, d.h. wer den entsorgen muss - da hab ich ja grad auch ein bisserl ärger...

    Geht die Frage dahin, ob der Heckenschnitt dem Eigentümer der Hecke gehört, oder dem auf dessen Grundstück er fällt, oder dem der die Hecke schneidet?
     

    lostcontrol

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    Geht die Frage dahin, ob der Heckenschnitt dem Eigentümer der Hecke gehört, oder dem auf dessen Grundstück er fällt, oder dem der die Hecke schneidet?
    hi apisticus - die frage GING dahin wer sich um den schnitt kümmern muss.
    ich hab aber zwischenzeitlich mit dem ordnungsamt telefoniert und mich über unsere lokalen begebenheiten schlau gemacht (damit ich fürs gespräch mit dem nachbarn auch wegen der mauergeschichte gewappnet bin).
    den schnitt muss er entsorgen und auch ansonsten ist unser nachbarschaftsrecht nicht abweichend von dem allgemeinen in bawü.
    was die gefahr des mauerabbruchs angeht sollte ich ihn wohl drauf aufmerksam machen, und weils hinterher immer schwer zu beweisen ist wenn man's nur mündlich gemacht hat, werde ich ein entsprechendes brieflein aufsetzen...
     

    tina1

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    Hallo,

    also Hecken und Nachbarn sind wohl hier ein sehr oft diskutiertes Thema.
    Ich hab da auch Probleme und werd nicht so richtig schlau.
    Auf der einen Seite steht fast an meinem Zaun die Berberitze der Nachbarin, seit mehr als 10 Jahren von dieser noch nie geschnitten. Bei der Pflanzung damals sagte sie uns, daß das gut schnittverträglich sei. Mag ja sein. Doch nur ich schneide, weil sie arg durch und über den Zaun wächst und entsorge auch.
    Immer, wenn man sie diesbezüglich ansprach, wurden wir vertröstet. So geht es nun schon Jahre und inzwischen ist die Eigentümerin verzogen und die Mieter kümmert es nicht. Wieso auch, es geht sie ja nichts an.
    An der hinteren Gartengrenze ist ein neuer Nachbar eingezogen, der gleich knapp hinter unseren Carport Koniferen pflanzte, damit diese das 3m hohe Bauwerk verdecken sollen. Die Koniferen stehen ca.30 cm entfernt. Als ich kurz nach der Pflanzung dies bemerkte, meinte er, wir können ja auf unserer Seite schneiden, er hätte nichts dagegen.
    Ich möchte ihn ehrlich gesagt nicht in meinen Garten lassen. Ich seh irgendwo nicht ein, daß er von vornherein so pflanzt, daß es nur für uns zu plegen ist. Den Abfall müßten wir dann auch entsorgen. Wobei sich die Frage ergiebt, wie kommen wir hinter den Carport und wie kriegen wir den Koniferenabschnitt dort hervor?

    LG tina1
     
  • karlh

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    Hallo Tina1,

    mein Nachbar kümmert es auch nicht, wenn seine zu dicht an die Grenze gepflanzten Büsche über den Zaun wuchern. Eigentlich gibt es in Thüringen klare Abstände, die einzuhalten sind.
    Allerdings gilt bei uns, was länger als 5 Jahre steht, hat Bestandsschutz. Ich habe dann allerdings das Recht, den Rückschnitt (was wesentlich drüber hängt) zu verlangen. Dann muss ich den Nachbarn auf mein Grundstück lassen. Wenn ich das nicht will, muss ich es selbst machen.
    Kommt der Nachbar der Aufforderung nach Rückschnitt wiederholt nicht nach, kann ich eine Fachfirma beauftragen und er muss zahlen. Wenn beim Nachbarn nichts zu holen ist, bleibe ich auf den Kosten sitzen.
    Das ganze ist eine mehr als heikle Angelegenheit ggf mit Rechstbeistand.

    Ich schneide des Nachbars Zweige die rüberhängen selbst und mache Kompost draus. Um meine Äste, die zu ihm rüberwuchern, kümmere ich mich nun auch nicht mehr. Mal sehen, wie es ausgeht.

    Viele liebe Grüße

    Karl-Heinz
     

    tina1

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    Hallo,

    das mit den Grenzabständen ist auch bei uns klar geregelt.
    Aber ich verstehe nicht, daß von vornherein eine Beplanzung so angelegt wird, daß man dann später zum Schneiden auf Nachbars Gnade angewiesen ist und ihm durch seine Beete latschen will. Sollte man nicht lieber gleich eine Neupflanzung so gestalten, daß sie den entsprechenden Abstand bei geplanter Höhe von Beginn an hat? Also, die Koniferen sollen unseren 3m hohen Carport verdecken und müßten demzufolge 1,50m vom Zaun weg sein. Das war Nachbars Ansinnen. Warum setzt er sie denn dann bloß 0,30 m nah an den Zaun. Man programmiert doch dann den Ärger vor.
    Bestandsschutz hätte die Berberize der anderen Nachbarin nur, wenn wir innerhalb dieser 5 Jahre nie einen Rückschnitt verlangt hätten. Wir haben uns aber seit 10 Jahren das Maul fusselig geredet und es erfolgte keine Reaktion.
    Nun ist sie(zumindestens für uns)unbekannt verzogen und ich darf den Stachelkram verschneiden, mich dran kratzen und mir die Klamotten zerreißen und den Schiet dann auch noch zur Kompostierung fahren. So ein Schwachsinn hoch dreizehn. Da kann einem schon der Hut hochgehen.

    LG tina1
     

    lostcontrol

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    ... und den Schiet dann auch noch zur Kompostierung fahren. So ein Schwachsinn hoch dreizehn. Da kann einem schon der Hut hochgehen.
    letzteres musste eben nicht - darum muss sich der nachbar kümmern.
    zudem kannst du deine arbeit in rechnung stellen.
    vielleicht sollteste ja wirklich einfach mal den schnitt rüberschmeissen und für deine arbeit 'ne rechnung schicken?
     

    tina1

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    Hallo,

    die dusselige Mieterin auf der "Berberitzen-Seite" hat mich mal über den Zaun angemault, was mir einfiele, meinen Abfall in ihren Garten zu werfen. Ich fragte, vom welchem Abfall sie denn rede. Da meinte sie, es läge lauter Berberize hinter dem Zaun. Ich sagte:"Berberitze, tut mir leid, hab ich nicht. Ist wohl Ihr Abfall und ich habe kein Entsorgungsunternehmen und bin auch nicht die öffentliche Kompstieranlage."

    LG tina1
     

    lostcontrol

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    Ich sagte:"Berberitze, tut mir leid, hab ich nicht. Ist wohl Ihr Abfall und ich habe kein Entsorgungsunternehmen und bin auch nicht die öffentliche Kompstieranlage."
    richtige antwort, aber ich hätt's vielleicht erstmal bisschen weniger pampig versucht, nach dem motto: "ich habe jetzt die arbeit mit dem heckenschnitt für sie übernommen, ob sie selbst kompostieren wollen oder entsorgen steht ihnen frei" - irgend sowas halt.

    wahrscheinlich wissen die berberitzer garnicht dass sie dafür zuständig sind, das solltest du dann vielleicht einfach mal aufklären.
     

    Luckylok

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    Ich seh irgendwo nicht ein, daß er von vornherein so pflanzt, daß es nur für uns zu plegen ist.

    Darum muß man immer aufpassen und von Vorn herein die nachbarliche Anpflanzung widersprechen, ggf, per einstweilige Verfügung, wenn zu Nahe bzw. mit Pflegefolgen zu rechnen ist.
    Denn von den Folgen will ja hinterher der Pflanzer nix wissen.

    Wenn kein Mensch mehr drum kümmert, soll man vielleicht zu einer Endlösung
    greifen. :mad:
     
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