Nebenbei Geld verdienen mit dem eigenen Garten - Rechtliches?

Mandler

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Hallo liebe Hausgarten Community. Mein Partner und ich sind schon fleißig in der Planung für die kommende Pflanzsaison. Wir haben neuerdings eine große Gartenfläche zur Verfügung, die wir gerne für uns selbst zur Gemüse- und Beerenproduktion nutzen würden. Ziel: Selbstversorger. Da die Fläche allerdings so groß ist und wir aber nicht ausreichend Innenräume/Keller haben, um alles durch Fermentieren, Einkochen oder Trocknen für uns haltbar zu machen, wollten wir uns erkundigen, welche Regelungen es gibt, wenn wir ein "Zu viel" vor Ort verkaufen wollen.

Ich bin schon so weit gekommen, dass ich herausgefunden habe, dass dies zur "Urproduktion" gehört und somit kein Gewerbe benötigt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, welche weiteren Regelungen gelten - man kennt ja aus der Lebensmittelherstellung ein ganzes komplexes Bündel an Vorschriften bezüglich der Hygiene, des Verarbeitungsraums, usw. usf. was wir vermutlich nicht alles sicherstellen könnten, auch allein deswegen nicht, weil wir hier nichts anbauen können - Mietwohnung mit größerer Gartenfläche.
Wer hier verkauft denn eigenes Gemüse und kann mir kurz Auskunft geben? Ich bin unendlich dankbar! :paar:

Weiterhin spielen wir mit dem Gedanken, ob denn ein weiterer Nebenverdienst durch den Verkauf von Pflanzenzöglingen unkompliziert möglich wäre. Letztendlich hätten wir durch den Eigenverbrauch auch einiges an Saatgut, welches wir entweder mitessen würden oder eben lagern und anziehen. Ich könnte mir vorstelllen, dass das Heranziehen von bspw. Tomatenpflänzchen somit ebenso unter eine "Urproduktion" fällt, konnte hierzu allerdings im Netz bisher nichts finden (ich suche fleißig weiter). Wenn ich sehe, dass so eine junge Tomatenpflanze in manchen Fachgeschäften für um die 1,50€ oder mehr (je nach Alter und Sorte) erhältlich ist, fände ich es schon schade, wenn man das nicht auch nutzen könnte, wenn das Saatgut sowieso anfällt.

Kann mir dazu jemand Auskunft geben? Herzlichen Dank! :love:
 
  • Supernovae

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    Hat mich auch schon mal interessiert.
    Letztendlich hätten wir durch den Eigenverbrauch auch einiges an Saatgut, welches wir entweder mitessen würden oder eben lagern und anziehen. I
    Rechtlich gesehen ist es so, dass ganz viele Sorten keine Zulassung haben und das kann sehr gefährlich werden.
    Eine Zulassung kostet ca. 200€ einmalig und dann im laufendem Betriebsjahr so ca. 1000€
     

    Mandler

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    Danke @Supernovae für deine Antwort. Wo finde ich mehr zu dem Thema?
    Ich habe nun diesen Artikel gefunden, in dem geschrieben wird, dass sog. Nachbau nur Landwirten erlaubt sei. Es sei rechtlich nicht erlaubt, Saatgut oder Pflanzenteile weiter zu verkaufen, da das nur die Inhaber der Sorte dürfen... Eigenes Gemüse-Saatgut verkaufen: Was ist erlaubt?

    Das ist eine ziemlich klare Ansage, aber ich suche mal noch weiter... irgendwie muss es doch möglich sein, hie und da ein paar Zöglinge zu verkaufen :unsure:
     
  • verbus

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    Hallo, ich kenne Leute, die Kleinstmengen an Tomaten (alte, tradierte Sorten) und Jiaogulan verkaufen. Da z.B. Jiaogulan unter das Novel Food-Gesetz fällt, haben sie es nur als "Potpourri" bzw. zu Dekorationszwecken verkauft, ihre Tomaten bieten sie als Tierfutter an. Was dann letztendlich die Käufer / Konsumenten daraus machen, bleibt ihnen überlassen.
    Ob das ein Weg ist, die harten Richtlinien und Gesetze zu umgehen (bzw. so legal und straffrei zu bleiben) mag ich als Laie nicht beurteilen. Aber ich würde an Deiner Stelle in diese Richtung recherchieren.
     
  • Zero

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    Hallo,

    wir hatten (vor ca. 30 Jahren allerdings) oftmals das zuviel an Obst an die Nachbarschaft verkauft. Gerne durften die Beeren im Eimer auch schon im Saft stehen. Fast alle haben dann ihre Marmeladen damit gekocht.

    Ich selbst hatte noch einen Obst- und Gemüsehändler an der Hand. Der nahm ebenfalls mit Kusshand die Obstsorten.

    Den Verkauf am Gartentor hatte damals mein Vater sehr!!! schnell wieder eingestellt. Glaube, er hatte wohl eine Verwarnung bekommen.

    An Selbstpflücker haben wir aus rechtlichen Gründen nie in Erwägung gezogen, falls mal jemand vom Baum fallen sollte.

    LG Karin
     
    L

    Lauren_

    Guest
    Ich würde gerne anmerken, dass es bei den meisten Gemüsesorten auch Samen älterer, samenfester Sorten ganz offiziell auch von großen Saatgutherstellern oder offiziell zertifizierten Saatguterhaltern (Arche Noah, Bingenheimer usw.) zu kaufen gibt. Sogar Kiepenkerl hat bei den Tomatensorten einige im Sortiment.
    Würde ich nun Pflanzen oder Früchte für den Verkauf ziehen wollen, würde ich mich vermutlich einfach an die halten - es müssen ja nicht zwingend absolute Raritäten sein, die man verkauft.

    Aber wie sieht es denn rechtlich mit dem Verkauf von Pflanzen und Früchten zugelassener Sorten aus?
    Ist der auch untersagt?
    Ich meine, dass hier im Forum ein junger User war, der jedes Jahr ein GWH voller Jungpflanzen für den Verkauf vorzog. Nicht illegal, wenn ich mich recht erinnere.
    Ich steige bei diesem Thema auch jedesmal wieder nicht durch...

    Dass es einer Privatperson hier offiziell pauschal untersagt ist (?) Obst und Gemüse zu verkaufen, finde ich nach wie vor völlig absurd.
    Irgendwann werden wir armen Würstchen uns bei der Geburt offiziell eine Erlaubnis zum Atmen ausstellen lassen müssen. :rolleyes:
     

    Chilli-Willi

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    Wenn nach alter fränkischer Tradition Verfahren wird; ist folgendes noch nicht mal anmelde oder steuerpflichtig... Stelle das; was Du anbietest vor Tor oder Tür und dabei eine zugeklebt Kiste..z.b. Zigarren Kiste mit Schlitz und diejenigen werfen dann ihren Obulus nach eigenem God will....so hat man wenigstens einwenig die Kosten gedeckt....
     

    Tubi

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    Hallo @Mandler, Du hast zwar auch in meinem Thread dazu gefragt, aber ich möchte dazu an dieser Stelle antworten. Ich verkaufe meine Pflanzen und Tomaten nicht, weil ich nebenbei Geld verdienen möchte, sondern weil ich meine Arbeit und Umkosten decken möchte. Die Pflanzen entstehen durch Überschussproduktion = doppelte Anzucht der geplanten Pflanzen (ca. 100 Tomaten und 40 Paprika, Zucchini, Kürbis und Gurke in Kleinstmengen). Tomatenfrüchte verkaufe ich nur in den wenigen Wochen der Überproduktion an Kollegen. Das meiste der Ernte ist tatsächlich für den eigenen Bedarf. Ich mache keinerlei Werbung, auch nicht durch Aushänge. Meine Einnahmen bleiben unter der jährlichen Freigrenze. Also muss ich auch nichts anmelden oder versteuern. Das ist natürlich auch schade, weil ich sonst meine Ausgaben absetzen könnte. Aber eine Gewinnerzielungsabsicht kann ich so nicht nachweisen.
    Meine Pflanzen und Gemüsen sind Dekopflanzen. Aber jeder weiß, dass die Früchte gut bekömmlich sind und isst sie trotzdem.
    Ich denke, Dein Plan ist ein anderer. Da kann ich Dir leider nicht helfen. Vielleicht fragst Du mal bei den Bauern nach, die ihre Milch via Selbstbedienungsautomat verkaufen.
    Vielleicht kannst Du auch mit den Betreibern im Netz dazu Kontakt aufnehmen wie z.B. LilaTomate und andere.
     
  • L

    Lauren_

    Guest
    Meine Einnahmen bleiben unter der jährlichen Freigrenze. Also muss ich auch nichts anmelden oder versteuern.
    @Tubi, darf ich an dieser Stelle nochmal nachhaken - wenn man also unter bestimmten Einnahmegrenzen bleibt, muss man den Verkauf von Gemüse/Pflanzen offiziell nicht anmelden?


    Meine Pflanzen und Gemüsen sind Dekopflanzen. Aber jeder weiß, dass die Früchte gut bekömmlich sind und isst sie trotzdem.
    Liegt das an den Sorten, die offiziell keine Zulassung (mehr) haben oder an einer fehlenden Lizenz?
    Ich frage aus Interesse (eben wegen dieser Unkosten-Deckungsgeschichte und weil ich da an Jardins Garagenverkäufe denke, die sie ja auch zu diesem Zweck macht)
    Wäre es also offiziell erlaubt und legal, in einem bestimmten, kleinen Rahmen Pflanzen und Früchte zu verkaufen, wenn dafür Samen von offiziell zugelassenen Sorten verwendet wurden?
     
  • Tubi

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    @Lauren_ , das ist eine allgemeine Aussage und bezieht sich nicht allgemein auf Obst und Gemüse oder Pflanzen, sondern auf Dinge, Du verkaufst oder Dienstleistungen, die Du privat erbringst (Einkommenssteuergesetz).
    Wie das in Canada ist, kann ich Dir nicht sagen. Die Sorten, die nicht zugelassen sind darf man nicht vermehren und vertreiben. Und welche Sorten sind dann zugelassen F1 Sorten? Also es sind zwei paar Schuh über die wie hier diskutieren, der Handel/Verbreitung von nicht zugelassenen Samen und der Verkauf von Dingen als Privatperson überhaupt.
     
    L

    Lauren_

    Guest
    Tubi, hier werden auch sehr viele samenfeste, offiziell zugelassene Sorten verkauft. Nicht nur Hybridsorten.
    Ich wollte nicht wissen wie die Rechtslage in Kanada ist, mir ging es mehr um das Thema "Garagenverkauf zur Unkostendeckung".
    Habe jetzt ein bisschen gegoogelt und mir scheint dass man für eine rechtlich belastbare Aussage in diesem Bereich einen Juristen fragen müsste.
     

    Tubi

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    Ja, ich wüsste aber nicht wie das gehen soll mit dem Garagenverkauf ohne Werbung. Und die ist nicht erlaubt. Da verschwimmt es dann zum Kleinstgewerbe.
     
    L

    Lauren_

    Guest
    Tubi, herumerzählen in der Nachbarschaft reicht in einem kleineren Ort u.U. völlig aus, wenn man man nicht 200 Pflanzen verkaufen möchte, aber wie gesagt - ich denke zu der gesamten Thematik müsste man grundsätzlich einen Juristen befragen.
    Auf die schnelle habe ich nur die möglicherweise nicht belastbare Info gefunden, dass Marktverkäufe (von Jungpflanzen!) in ganz kleinem Stil grundsätzlich möglich seien, aber wer weiß ob das stimmt, da würde ich mich nun nicht darauf verlassen.
     

    Tubi

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    Gut. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Und ich persönlich werde es auch so belassen, da ich keinen Laden aufmachen will. Sonst würde ich natürlich einen Juristen befragen. Vor allem bevor ich mich strafbar mache. Aber umgehen kann man das alte Gesetz von 1930, das den Handel von Samen mit nicht zugelassener Gemüsesorten verbietet, indem man sie eben zu Dekozwecken verkauft. Und gut ist.
     
    L

    Lauren_

    Guest
    Tubi, ich meinte ja nicht, dass du einen Juristen fragen solltest :fragend: und wie du die Dinge privat handhabst stand hier (für mich) nicht zur Debatte, ich meinte das mit der juristischen Absicherung allgemein aufs Thema bezogen, es richtete sich mehr an den Threadsteller (und mich selbst, da ich bei solchen Themen auch immer mal wieder ins Grübeln komme und überlege ob es nicht nett wäre die Gartenkasse durch so kleine Verkäufe aufzubessern, wobei das Thema für mich derzeit auch keine wirklich hohe Priorität hat.)
     

    Tubi

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    Ja, ich habe ja auch nur gesagt, wie ich es handhabe. Ich brauche keinen Juristen zu befragen, da ich als Privatperson Pflanzen zu dekozwecken verkaufe. Und unter der Freigrenze liege, deshalb muss ich auch kein Kleinstgewerbe anmelden. Ich kann dem Threadersteller leider nichts raten, als die schon benannten Tipps.
     

    Caramell

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    Ich denke es gibt es zwei Seiten zu beachten, einmal das mit den Finanzen, wann Gewerbe und wann nicht.
    Und dann wie muss ich die Leebensmittel beschriften, vor allem bei verarbeiteten um die verkaufen zu können.
    Will man das machen, sollte man sich genau kundig machen, den wie heißt es so schön, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Ich verkaufe Überschüsse nicht, sondern verschenke die oder tausche die ein, gegen Obst oder Gemüse was ich nicht habe. Marmeladen und alle anderen verarbeiteten Lebensmittel, da lohnt sich der Verkauf kaum, wenn man die Arbeit bedenkt, die man damit hat, für sich oder als Geschenk in der Familie ist eins, verkaufen nein.

    Mandler, eine Frau habe ich noch, Anzucht ist eins für ein paar Pflanzen zum Eigengebrauch, aber Mengen erfordern eine Menge Platz, habt Ihr den und wie sieht es mit Erfahrungen in der Anzucht von solchen Mengen aus? Darüber wurde nichts geschrieben, den 100 Tomatenpflanzen brauchen Platz und Licht damit die gut gedeihen um die zu verkaufen und das eventuell bis Mitte Mai.
     

    Kappesbuur

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    Spannendes Thema. Wie soll ein Privatmann durch EU- und nationales Recht blicken...
    Ich verkaufe auch regelmäßig meine Überschüsse, halte mich aber auch an gewisse Grenzen,
    die ich mir hier und da mal angelesen habe, und nach denen das ganze wohl regelmäßig als
    Hobby und Liebhaberei durchgeht, und nicht als Landwirtschaft angesehen wird.
    Meine Flächen sind unter 2000m², ich erwirtschafte weniger als 2000€ Gewinn im Jahr,
    gebe nirgendwo Sorten- oder Markennamen an, und verkaufe auch zu 99% an Leute
    aus dem Dorf oder der Familie.

    Noch vorsichtiger bin ich wenn ich mal verarbeitetes Obst abgebe, Marmelade oder Saft z.B..
    Das bekommen wirklich nur Familienmitglieder, keine Lust dass mich mal jemand abmahnt oder
    wegen Durchfall verklagt :)
    Da gibt es ja hundert Gesetze und Verordnungen, wenn du ein olles Glas Mus abfüllen
    und in den Verkehr bringen (verkaufen, verschenken etc.) willst.

    Ein interessantes Video zum Thema Selbstversorger, Verkauf von eigenen Lebensmitteln und Rechtslage:
     

    Tubi

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    Verarbeitetes verkaufe ich nicht. Obwohl es viele Leute gibt, die mich gefragt haben, das rechnet sich einfach nicht. Das Video hat das was ich gelesen haben bestätigt. Ich verkaufe als Privatperson meine Urproduktion, mehr nicht.
     

    hofergarten

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    In Österreich ist der Verkauf natürlich erlaubt.
    Wo die Grenze zum Gewerblichen liegt?
    Wenn dich der Lokale Gemüsebauer oder Blumenhändler anzeigt.
    Ist wie Kuchen Verkauf eines Vereins oder Adventkranz Binden und Verkauf für einen guten Zweck.
    Fischteich ist auch immer Thema.
    Wenn du jedes Jahr, immer dieselben Überschüsse hast, wird der Gemüse oder Obst Bauer mal anfragen.
    Hier kann man Überschüsse aus dem Garten verkaufen.
     
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