PantaRhei
Mitglied
- Registriert
- 09. Dez. 2018
- Beiträge
- 42
Schönen guten Morgen,
so wirklich hat mich kein besserer Themenbereich angesprochen und vielleicht tummeln sich ja dennoch Leute mit (selbst gemachten) Erfahrungen dazu hier herum.
Also, es geht darum, dass wir durch unsere Gemeine im Bebauungsplan unter anderem auch ein Pflanzgebot auferlegt bekommen haben. Beim Erschließen der Grundstücke hier im Baugebiet durch die Gemeinde wurde auf jedes Grundstück unserer Straße durch die Stadt ein Baum gepflanzt, der NICHT im Pflanzgebot vorkommt, nämlich eine Fleischrote Rosskastanie und die auch in unser Eigentum übergegangen ist.
Wichtig hierbei, nur unsere Straße mit 15 Häusern, hat die Kastanie bekommen, alle anderen Straßen im Baugebiet sind gemäß Pflanzgebot bestückt worden.
Wir machen uns jetzt natürlich Sorgen, weil dieser Baum eine stattliche Höhe erreichen kann und ziemlich nah an unserem Haus und der Nachbargarage steht.
Wir würden also die Kastanie durch einen Baum ersetzen, der auch tatsächlich im Pflanzgebot enthalten ist.
Folgende Überlegungen:
- Die Kastanie "heimlich" umhauen und durch den anderen Baum ersetzen
- Auf der Gemeinde anrufen und sich erkundigen, ob man den Baum ersetzen darf, was
a) dazu führen könnte, dass man die Erlaubnis nicht erhält und die Gemeinde dann auf sich aufmerksam gemacht hat oder
b) die Ja sagen und wir es offiziell machen können.
Aufgrund meiner Erfahrungen mit dem Amtsschimmel würde ich also vermuten, dass die Tendenz eher zu "Nein, dürfen Sie nicht!" tendiert, weil wir dann die einzigen Eigentümer in der Straße mit einem korrekten Baum, unter vielen falsch gepflanzten Kastanien, wären.
Wir würdet ihr es einschätzen? Folgen wir mit dem Ersetzen der Kastanie nur den Auflagen des Pflanzgebots und die Stadt kann uns im Zweifel gar nix oder setzen wir uns der Gefahr aus, dass die Stadt - WENN sie es mitbekommt- uns auffordert, den Baum wieder durch die Kastanie zu ersetzen und wir dann im Zweifel, das ganz gerichtlich klären lassen müssten.
Gruß
so wirklich hat mich kein besserer Themenbereich angesprochen und vielleicht tummeln sich ja dennoch Leute mit (selbst gemachten) Erfahrungen dazu hier herum.
Also, es geht darum, dass wir durch unsere Gemeine im Bebauungsplan unter anderem auch ein Pflanzgebot auferlegt bekommen haben. Beim Erschließen der Grundstücke hier im Baugebiet durch die Gemeinde wurde auf jedes Grundstück unserer Straße durch die Stadt ein Baum gepflanzt, der NICHT im Pflanzgebot vorkommt, nämlich eine Fleischrote Rosskastanie und die auch in unser Eigentum übergegangen ist.
Wichtig hierbei, nur unsere Straße mit 15 Häusern, hat die Kastanie bekommen, alle anderen Straßen im Baugebiet sind gemäß Pflanzgebot bestückt worden.
Wir machen uns jetzt natürlich Sorgen, weil dieser Baum eine stattliche Höhe erreichen kann und ziemlich nah an unserem Haus und der Nachbargarage steht.
Wir würden also die Kastanie durch einen Baum ersetzen, der auch tatsächlich im Pflanzgebot enthalten ist.
Folgende Überlegungen:
- Die Kastanie "heimlich" umhauen und durch den anderen Baum ersetzen
- Auf der Gemeinde anrufen und sich erkundigen, ob man den Baum ersetzen darf, was
a) dazu führen könnte, dass man die Erlaubnis nicht erhält und die Gemeinde dann auf sich aufmerksam gemacht hat oder
b) die Ja sagen und wir es offiziell machen können.
Aufgrund meiner Erfahrungen mit dem Amtsschimmel würde ich also vermuten, dass die Tendenz eher zu "Nein, dürfen Sie nicht!" tendiert, weil wir dann die einzigen Eigentümer in der Straße mit einem korrekten Baum, unter vielen falsch gepflanzten Kastanien, wären.
Wir würdet ihr es einschätzen? Folgen wir mit dem Ersetzen der Kastanie nur den Auflagen des Pflanzgebots und die Stadt kann uns im Zweifel gar nix oder setzen wir uns der Gefahr aus, dass die Stadt - WENN sie es mitbekommt- uns auffordert, den Baum wieder durch die Kastanie zu ersetzen und wir dann im Zweifel, das ganz gerichtlich klären lassen müssten.
Gruß