Liebe Gartenfreunde in Kleingartenanlagen!
ich habe ein etwas spezielles Problem zum leidigen Thema Pflichtstunden im Kleingartenverein.
Bei uns sind 5 Stunden pro Jahr angesetzt, bei Nichtableistung sind 20€/Std. zu zahlen. Soweit so gut und auch im normalen Rahmen.
In 2014 konnte ich nur 2 der geforderten 5 Stunden ableisten, da ich zu den angesetzten Terminen beruflich verhindert war. Im September war ein Termin angesetzt; ich und ein paar andere Gartenfreunde waren angetreten doch der Verantwortliche des Vorstands hat den Termin "verdaddelt" (eigene Aussage). Es gab keinen anderer Termin mehr in 2014 und ich hatte somit keine Möglichkeit, meine Stunden abzuleisten.
Darf der Verein die Bezahlung der Stunden verlangen obwohl mir keine Möglichkeit gegeben wurde, die Sunden sinnvoll abzuleisten?
Hat jemand von euch Erfahrung in dieser Richtung oder gibt es irgendwo sowas wie ein "Grundsatzurteil" zum Thema? Mir hat Tante Google nichts verraten
LG
Ingrid
ich habe ein etwas spezielles Problem zum leidigen Thema Pflichtstunden im Kleingartenverein.
Bei uns sind 5 Stunden pro Jahr angesetzt, bei Nichtableistung sind 20€/Std. zu zahlen. Soweit so gut und auch im normalen Rahmen.
In 2014 konnte ich nur 2 der geforderten 5 Stunden ableisten, da ich zu den angesetzten Terminen beruflich verhindert war. Im September war ein Termin angesetzt; ich und ein paar andere Gartenfreunde waren angetreten doch der Verantwortliche des Vorstands hat den Termin "verdaddelt" (eigene Aussage). Es gab keinen anderer Termin mehr in 2014 und ich hatte somit keine Möglichkeit, meine Stunden abzuleisten.
Darf der Verein die Bezahlung der Stunden verlangen obwohl mir keine Möglichkeit gegeben wurde, die Sunden sinnvoll abzuleisten?
Hat jemand von euch Erfahrung in dieser Richtung oder gibt es irgendwo sowas wie ein "Grundsatzurteil" zum Thema? Mir hat Tante Google nichts verraten
LG
Ingrid