Selbstistdermann
Neuling
- Registriert
- 04. März 2009
- Beiträge
- 2
Hallo zusammen,
bin auf der Suche nach meinen Problemlösungen auf dieses Forum gestoßen.
Zur Erklärung muss ich kurz ausholen:
Wir konnten unlängst unser Grundstück (Doppelhaushälfte in reinem Wohngebiet in Baden Württemberg) durch den Kauf von Ackerland um ca. 100 qm erweitern. Mit den beiden Nachbarn zur Rechten und Linken gab es diesbezüglich keinerlei Probleme, da sie selber auch Ackerland erwarben. Der Bauer hingegen, der nur einen Bruchteil seines gepachteten Landes abtreten mußte, macht uns seitdem etwas Ärger.
Nach Nachbarschaftsrecht B.-W. haben wir alle brav den erforderlichen Abstand von 0,50 m zum weiterhin von ihm zu bewirtschafteten Ackerland im sog. Außenbereich eingehalten (ehem. Schwengelrecht).
Auf eine Länge von ca. 11 Meter habe ich eine junge ca. 1,20 cm hohe Thuja-Hecke als natürliche Einfriedung/Grenze zum Bauern gesetzt. Bin von Thujas zwar nicht so begeistert, dachte aber ein tote Einfriedung wie ein Zaun hätte größere Probleme bereitet und ich wollte jedem Ärger aus dem Weg gehen.
Jetzt behauptet der Bauer, dass ich diese Hecke nicht stehen lassen könnte, weil sie ggfalls zuviel Schatten auf seine Erntefläche spenden könnte. Ich habe aber auch nicht vor die Hecke über 1,80 m wachsen zu lassen.
Gibt es hier jemand der mir handfeste Argumente zum Bestehen meiner Hecke liefern kann oder muss ich sie tatsächlich entfernen. Bin für jede Hilfe dankbar
bin auf der Suche nach meinen Problemlösungen auf dieses Forum gestoßen.
Zur Erklärung muss ich kurz ausholen:
Wir konnten unlängst unser Grundstück (Doppelhaushälfte in reinem Wohngebiet in Baden Württemberg) durch den Kauf von Ackerland um ca. 100 qm erweitern. Mit den beiden Nachbarn zur Rechten und Linken gab es diesbezüglich keinerlei Probleme, da sie selber auch Ackerland erwarben. Der Bauer hingegen, der nur einen Bruchteil seines gepachteten Landes abtreten mußte, macht uns seitdem etwas Ärger.
Nach Nachbarschaftsrecht B.-W. haben wir alle brav den erforderlichen Abstand von 0,50 m zum weiterhin von ihm zu bewirtschafteten Ackerland im sog. Außenbereich eingehalten (ehem. Schwengelrecht).
Auf eine Länge von ca. 11 Meter habe ich eine junge ca. 1,20 cm hohe Thuja-Hecke als natürliche Einfriedung/Grenze zum Bauern gesetzt. Bin von Thujas zwar nicht so begeistert, dachte aber ein tote Einfriedung wie ein Zaun hätte größere Probleme bereitet und ich wollte jedem Ärger aus dem Weg gehen.
Jetzt behauptet der Bauer, dass ich diese Hecke nicht stehen lassen könnte, weil sie ggfalls zuviel Schatten auf seine Erntefläche spenden könnte. Ich habe aber auch nicht vor die Hecke über 1,80 m wachsen zu lassen.
Gibt es hier jemand der mir handfeste Argumente zum Bestehen meiner Hecke liefern kann oder muss ich sie tatsächlich entfernen. Bin für jede Hilfe dankbar