Zitat aus der einer BUND Homepage:
(Bei uns sind die Tanks auch meldepflichtig)
Abwassergebühren bei Regenwassernutzung
In vielen Kommunen werden zur Zeit Gebühren für Regenwassernutzer eingeführt. Dabei werden die Regenwassernutzer verpflichtet, bis zu 3 Wasseruhren zu installieren (Erfassung Einleitung zur Toilette etc., Nachfüllung von Trinkwasser in die Zisterne, Abzweig Gartenbewässerung). Grundsätzlich gilt, dass für eingeleitetes Schmutzwasser, das aus einer Zisterne stammt, Gebühren zu entrichten sind. Allerdings darf für diesen Teil des Regenwassers dann nicht auch noch die Niederschlagswassergebühr berechnet werden (2malige Kostenberechnung).
Dabei spielt es eine Rolle, nach welchem Maßstab die Kommune die Gebühren erhebt. Beim sogenannten Einheitsmaßstab/Einheitsgebühr berechnet die Kommune die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nur nach dem Trinkwasserverbrauch. D. h., wer bei diesem Maßstab Regenwasser nutzt, hat bereits auch für die Einleitung aus der Zisterne die Gebühren entrichtet. Verlangt nun die Kommune die gesonderte Erfassung der eingeleiteten Menge Schmutzwasser aus Regenwasser, um dafür Gebühren zu berechnen, muss sie gleichzeitig Niederschlagswassergebühren zurückerstatten.
Siehe zu diesem Thema auch einen umfassenden Beitrag in der Kommunalen Steuerzeitschrift
http://www.bund-lemgo.de/download/wasser/abwasser-regenwasser.pdf
In Kommunen mit gesplitteter Abwassergebühr (Schmutzwasserbeseitigungskosten werden nach dem Trinkwasserverbrauch veranlagt, Niederschlagswasserbeseitigungskosten nach versiegelter Fläche mit Kanalanschluss) empfiehlt sich die Regelung der Stadt Lemgo. Zisternennutzer werden von der Niederschlagswassergebühr befreit, weil sie praktisch kaum Regenwasser einleiten und zudem einen Beitrag zur Hochwasservorsorge durch die Regenwasserrückhaltung leisten (Einsparung von Kosten für die Kommune).