Knöpfchen
Mitglied
hallo ihr Lieben,
mich beschäftigt grad akut folgende Frage: Unser Eigenheim, in dem wir hauptwohnsitzlich gemeldet sind, soll für 1 Jahr an eine Freundin der Familie vermietet werden, wir haben noch einen Nebenwohnsitz, den wir in der Zeit bewohnen werden. Wir haben für unseren Sohn nun die Schulzusage für unsere Wunschschule bekommen(wurde aufgrund unseres Hauptwohnsitzes so zugeteilt), im August ist Einschulung. Wird vom Schulamt registriert, daß der Hauptwohnsitz vermietet wird? Gefährden wir unseren Schulplatz dadurch? Oder ist nach dem Bescheid, daß man den Schulplatz sicher hat, das Thema durch und es interessiert dann keinen, wenn man einen Mieter hat und sich in der Zeit nur im Nebenwohnsitz aufhält?
Ich hoffe, ich habe mein Problem verständlich formulieren können, in meinem Schädel schwirren die Gedanken nämlich wild umher...
ich hoffe, ihr wisst Rat????
ganz liebe Grüße vom Knöpfchen und danke vorab...
mich beschäftigt grad akut folgende Frage: Unser Eigenheim, in dem wir hauptwohnsitzlich gemeldet sind, soll für 1 Jahr an eine Freundin der Familie vermietet werden, wir haben noch einen Nebenwohnsitz, den wir in der Zeit bewohnen werden. Wir haben für unseren Sohn nun die Schulzusage für unsere Wunschschule bekommen(wurde aufgrund unseres Hauptwohnsitzes so zugeteilt), im August ist Einschulung. Wird vom Schulamt registriert, daß der Hauptwohnsitz vermietet wird? Gefährden wir unseren Schulplatz dadurch? Oder ist nach dem Bescheid, daß man den Schulplatz sicher hat, das Thema durch und es interessiert dann keinen, wenn man einen Mieter hat und sich in der Zeit nur im Nebenwohnsitz aufhält?
Ich hoffe, ich habe mein Problem verständlich formulieren können, in meinem Schädel schwirren die Gedanken nämlich wild umher...
ich hoffe, ihr wisst Rat????
ganz liebe Grüße vom Knöpfchen und danke vorab...