Schulplatz in Gefahr?

Knöpfchen

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hallo ihr Lieben,

mich beschäftigt grad akut folgende Frage: Unser Eigenheim, in dem wir hauptwohnsitzlich gemeldet sind, soll für 1 Jahr an eine Freundin der Familie vermietet werden, wir haben noch einen Nebenwohnsitz, den wir in der Zeit bewohnen werden. Wir haben für unseren Sohn nun die Schulzusage für unsere Wunschschule bekommen(wurde aufgrund unseres Hauptwohnsitzes so zugeteilt), im August ist Einschulung. Wird vom Schulamt registriert, daß der Hauptwohnsitz vermietet wird? Gefährden wir unseren Schulplatz dadurch? Oder ist nach dem Bescheid, daß man den Schulplatz sicher hat, das Thema durch und es interessiert dann keinen, wenn man einen Mieter hat und sich in der Zeit nur im Nebenwohnsitz aufhält?

Ich hoffe, ich habe mein Problem verständlich formulieren können, in meinem Schädel schwirren die Gedanken nämlich wild umher...
ich hoffe, ihr wisst Rat????

ganz liebe Grüße vom Knöpfchen und danke vorab...
 
  • Stupsi

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    Hi, ich denke das Thema ist durch, denn wenn die Familie ich sag mal im 2. Schuljahr umzieht bekommt man ja auch nicht eine neue Schule zugeteilt und müsste sich dann gegebenenfalls darum selber kümmern (An-Abmeldung).

    Außerdem bleibst du doch Hauptmieter und vermietest nur unter...oder?
     
    H

    *Hope*

    Guest
    Hallo Knöpfchen,

    selbstverständlich mußt du den korrekten Wohnort deines Kindes angeben.
    In deinem Fall die Anschrift des Nebensitzes.

    Das Kind hat die Zusage der Schule. Einfach mitteilen, dass ihr umgezogen seit.



    Liebe Grüße

    Hope
     
  • Mr.Ditschy

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    Ja, wenn der Nebenwohnsitz das selbe Stadtteil ist sollte es keine Probleme geben.
    Wenn es aber eine andere Stadt ist.. hmm. Weiterer Schulweg... wer übernimmt dies?

    Zumindest musst du der Schule schon die neuen Daten mitteilen, denke auch mal wenn da etwas passiert usw. ....
     
  • CHS411

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    Wir sind gerade umgezogen und haben dabei auch den Schulsprengel gewechselt. Obwohl das Mitte der 2. Klasse war, habe ich für meine Tochter einen Gastschulantrag an der bisherigen Schule stellen müssen.
    Diesen müssen auch bei einem "nachträglichen Umzug" beide Schulen (also "abgebende" und "aufnehmende" Schule) und das Schulamt genehmigen.

    Bei uns war es kein Problem und der Gastschulantrag ging nun erstmal bis zum Ende der 3. Klasse durch - danach werde ich wohl nochmal einen stellen müssen.

    Ob ich bei einer reinen Adressänderung ohne Gastschulantrag von der Schule bzw. vom Schulamt gehört hätte, weiß ich natürlich nicht - mir war es jedenfalls zu heikel denn rein rechtl. muss das Kind in die Sprengelschule und die ist nach Umzug nunmal eine andere.
     
    M

    marsusmar

    Guest
    Das kommt auf die Stadt an, einfach mal die Schulverwaltung anrufen. Zumal ihr sicher wisst wie er zu seiner Schule kommt, dürfte das kein Problem sein.

    Wenn doch, als wir nach zwei Jahren zurück in die Stadt zogen hatte unser Junior damals zu Beginn der 6 Klasse, freies Schulwahlrecht. Heisst er kam ohne weitere Probleme in eine Schule die ihre Klassensitze im Losverfahren vergibt.

    Suse
     
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