Sichtschuzt oder Bauwerk?

tina1

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Wie die meisten wissen, werde ich in meinem Garten fast ständig beobachtet.
Nun habe ich an der Gartengrenze ein (sehr renovierungsbedürftiges) Rankspalier.
Dort steht der Nachbar und alle, die bei ihm ein-und ausgehen, um zu mir herüber zu glotzen. Meist ignoriere ich das, aber im Pool möchte ich nicht ständig beobachtet werden.
Und hinter meinem Gartenhäuschen in Richtung Carport ist noch so ein Beobachtungsposten.
Nun ist mir folgende Idee gekommen.
Das wacklige Rankgitter würde ich gern durch ein fächerförmiges ersetzen. Die drei Pfosten sind noch stabil und in Ordnung. Oben an der Pergola möchte ich nun eine Querverblendung anbringen.
Und an der linken hinteren Ecke meines Carports auch gern eine Querlatte. Diese will ich an einem Pfosten, der an der hinteren Schuppenmitte( die Perspektive täuscht, Schuppenmitte und dieser Pfeiler der Nachbarsmauer sind in einer Front) angebracht werden kann, und an der Carportecke befestigen.
Nun das rechtliche Problem.
Bauwerke dürfen bis 3m hoch sein.
Einfriedungen und Zäune dürfen 2m hoch sein.
Diese Bedingungen werden vom Carport und vom Rankgitter erfüllt.
Die Mauer des Nachbarn ist 2.60m, ist nicht erlaubt, er hat sein Grundstück aufgeschüttet, ist auch nicht statthaft. Aber egal, dagegen will ich nichts unternehmen.
Mir wäre geholfen, wenn ich meine geplanten Maßnahmen durchsetzen könnte.
Meine Frage ist, zählt mein Vorhaben als Bauwerk, als Zaun oder als....???
 

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  • tina1

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    Ich kenne die Rechtslage.
    Nur bin ich mir unsicher wegen der Definition. Ein Zaun ist es lt.Definition nicht, auch kein Sichtschutzzaun. Was anderes kommt im Nachbarschaftsgesetz nicht vor. Das kenne ich gut, hatte schon zweimal vor Gericht die Ehre.
    Wozu zählt also mein geplantes Bauvorhaben?
     
  • Rumbleteazer

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    Rein vom Gefühl her und vom Verstand aus... ein Sichtschutz. Das ist die Bestimmung und somit auch die Definition.
     
  • Rumbleteazer

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    Du willst doch eine Art Fächer bauen. Dazu braucht es ja irgend ein Gerüst, mit dem man anfängt. Ergo Sichtschutz.

    Man kann so etwas von mehreren Seiten aus sehen. Je nachdem ob man es positiv oder negativ auslegen will. Wenn ich in deiner Situation wäre (ja, ich kenne deinen Fred und die Probs mit deinen Nachbarn), würde ich an beiden Standorten den Sichtschutz so hoch bauen, das ein Einblick nicht mehr möglich ist.

    Wenn der Typ dich deswegen anspricht, kannst Du ihn ja mal auf seine Baulichen Mängel ansprechen und fragen, ob er es darauf ankommen lassen will. Du bist da eindeutig im Recht. Es gibt da auch entsprechende Gerichtsurteile drüber, die bindent sind.

    Bleistift: Kinder glotzten immer durch ein Fenster in eine fremde Wohnung. Das Gericht erließ eine Unterlassung. Keiner hat das Recht in die Privatsphäre eines anderen einzudringen, auch nicht durch Blicke.
     
  • tina1

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    Ich will das Gitter an den drei Pfosten vor der Mauer, durch fächerartige Streben tauschen.
    Und oben ran noch eine ca.15cm breite Querleiste.
    Ich habe mich mit diesem Nachbarn bereits vor Gericht gezofft.
    Er hatte damals die Mauer fast 3m hoch gezogen.
    Ich hätte darauf bestehen können, daß sie komplett wieder entfernt wird.
    Da ich aber dann ohne jeglichen Schutz gewesen wäre, habe ich eingelenkt und nur auf die Entfernung des obersten Segments bestanden. Somit ist sie immer noch höher als erlaubt, aber es war ja ein Entgegenkommen meinerseits.
    Und ich bin davon ausgegangen, daß er sich nicht unmittelbar dahiner postiert, um darüber zu glotzen. Ich dachte ja, die dahinter liegende Terrasse wird normal genutzt, also daß man dort vorwiegend sitzt. Keiner konnte ahnen, daß der stundenlang dort steht und schaut. Und seine wesentlich kleinere Lebensgefährtin scheint auf irgendwas zu steigen, um etwas erspähen zu können.
    Und mit dem zu reden, das kann man getrost lassen. Da eher red ich mit ner Kuh chinesisch.
    Wir hatten vor Jahren Ärger wegen Lärmbelästigung. Da lief tagsüber das Radio so laut, daß das Geschirr in der Vitrine gescheppert hat.
    Verständnis gab es von ihm aus nicht. Er hat gemeint, wir sollten doch gefälligst wegziehen.
    Und ich hörte einmal, wie er zu einem Besucher gesagt hat, daß er uns auch noch hier wegekeln würde.
     

    Rumbleteazer

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    Hm,

    ob Du dann hier im Forum richtig bist? Ich denke eher, das da ein Anwalt die erste Anlaufstelle ist. Wenn Du jetzt anfängst zu basteln, wird der Depp sich das sicher nicht angucken.

    Es dürfte auf eine Unterlassungsklage hinauslaufen = keine Gegaffe mehr über den Zaun. Das ist Law and Order.
     

    tina1

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    Dann werde ich das nächste mal die Feuerwehr rufen, wenn wieder 1m hohe Flammen über unseren Carport zu sehen sind, wobei höchste Waldbrandwarnstufe ausgerufen wurde.
    Bei uns ist denmächst wieder öffentliche kostenfreie Rechstsprechstunde. Da werd ich wohl mal Gebrauch davon machen.
     

    Rumbleteazer

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    Tina,

    lass dich von dem Arsch nicht veräppeln. Würg dem eine rein, wo es nur geht.

    Sorry, das ich dir bei dem Prob mit dem Zaun nicht wirklich helfen konnte.

    *lol*

    Der Depp würd gut zu der Hexe von Stupsi passen ;)
     
  • tina1

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    Hatte inzwischen ein Telefonat mit einem, der sich auskennt.
    Die Pergola mit dem Rankgitter steht schon und ist auch so statthaft.
    Ich könnte sie durchaus durch ein dichtes Zaunfeld ersetzen. Damit verschwindet der Spalt zwischen seiner Mauer und der oberen Latte der Pergola.
    Ist mir zu teuer, zu viel Aufwand und mein Wein würde schlecht ranken können.
    Also ist eine Abänderung der Pergola mit einer Querlatte auch erlaubt.
    Und mal sehen, was ich am Carport noch fummeln kann.
     
  • tina1

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    Zumindest habe ich jetzt gemessen. Die Höhe der Pergola ist 1,80m, sicher deshalb, weil das vor Jahren noch die erlaubte Höhe der Einfriedung war.
    Auch war der vorherige Besitzer dieses Anwesens nicht neugierig.
    Habe mir überlegt, ob das Anschrauben einer Querlatte von 20cm das Problem lösen könnte.
    Dann muß ich halt mal darauf achten, wie weit seine Birne über die Mauer glotzt.
    Alternativ kaufe ich drei neue Posten von 2m Höhe und bastel mir dann meinen "Fächer".
     

    Supernovae

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    Huhu Tina,

    Du, ich bin mir nicht ganz im klaren ob ich mir das Problem richtig vorstelle.

    Du hast die Pergola mit 1,80 auf der linken Seite, daran anschließend steht das Gartenhaus, richtig?
    Hinter dem Gartenhaus ist so eine Art Aufgang des Nachbarhauses was zu einem Balkon etc. führt, richtig?

    Wo willst du denn deinen Fächer anbringen? Auf die Pergola und übers Gartenhaus?

    Von wo aus kann der Nachbar denn in dein Grundstück schauen, von dem Aufgang, oder von einer anderen Stelle an der Pergola?

    Den Austausch der Pergolapfosten sehe ich etwas kritisch, da du damit ja dein Bauwerk veränderst. Deswergen hat sich dein Gesprächspartner warscheinlich darüber ausgelassen, dass du die Mittelteile der Pergola austauschen kannst.
     

    tina1

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    Huhu Tina,

    Du, ich bin mir nicht ganz im klaren ob ich mir das Problem richtig vorstelle.

    Du hast die Pergola mit 1,80 auf der linken Seite, daran anschließend steht das Gartenhaus, richtig?
    Das Gartenhaus steht zwar neben der Pergola, aber weiter nach vorn gesetzt. Es schließt an seiner hintern Seite nicht mit der Pergola ab.
    Hinter dem Gartenhaus ist so eine Art Aufgang des Nachbarhauses was zu einem Balkon etc. führt, richtig?
    Nein, nicht zu einem Balkon, der Garten des Nachbarn hat unterschiedliche Höhen. Diese gleicht diese Treppe hinter der Mauer aus. Und an der Stelle, wo die Treppe ist, ist die Mauer nicht so hoch und man kann gut drüber schauen.

    Wo willst du denn deinen Fächer anbringen? Auf die Pergola und übers Gartenhaus?
    Ich will von der Pergola drei Pfosten stehen lassen und das olle Gitter durch was fächerartiges ersetzen.
    Von wo aus kann der Nachbar denn in dein Grundstück schauen, von dem Aufgang, oder von einer anderen Stelle an der Pergola?
    Von beidem.

    Den Austausch der Pergolapfosten sehe ich etwas kritisch, da du damit ja dein Bauwerk veränderst. Deswergen hat sich dein Gesprächspartner warscheinlich darüber ausgelassen, dass du die Mittelteile der Pergola austauschen kannst.
    Die 1,80m hohen Pfosten würde ich evtl.durch 2m hohe tauschen.
     

    tina1

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    Tausche die beiden angehängten Fotos einfach. Der Schuppen ist rechts, die Pergola links daneben.
    Neues Foto anbei.
    An der linken Ecke des Carports ist die Stelle, wo die Mauer niedriger ist(dort beim Regenrohr)-also die Treppe ist dahinter.
     

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    Rumbleteazer

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    Kannste nicht noch, zu den dann 200cm, 20cm mehr drauf packen? Bei einer Gesamthöhe von 220cm bräuchte es dann Stelzen, um zu spannen.
     

    Knuffel

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    Sorry für meine Neugier, aber wie ging das weiter?

    Zu dem drauf packen fällt mir nur Häppchenweise ein.
    Bei uns im Ort Hat jemand keine Garage genehmigt bekommen, nur einen Carport.
    Irgendwann hatte der mal eine Rückwand, dann eine Seitenwand, dann noch eine. Dann wurde das ganze mal gestrichen und irgendwann war das Ding vorne zu und hatte ein Tor....
    Und irgendwie hat er das so schön häppchenweise gemacht, dass es nicht immer gleich aufgefallen ist.
    Also deinem Nachbarn wird es ja schon auffallen, wenn er nix mehr sieht. Aber wie du schon sagtest, hat er ja auch Leichen im Keller....
     
    L

    Lauren_

    Guest
    Tina, bin gerade auf dieses Thema gestoßen, und mich würde auch interessieren wie es weitergegangen ist?
    Hoffentlich zu deinen Gunsten...?

    Es gibt Nachbarn, die gehörten verboten! :rolleyes:

    Allerdings denke ich auch, dass hier in diesem Fall deine Chancen nicht so schlecht stehen dürften, wenn der Mann doch selbst mehrfach gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen hat? :confused:
    Ich meine, wenn man ihn zwingen würde, diese Dinge wieder rückgängig zu machen, könnte "der Gute" doch einpacken. Da würde ich - an seiner Stelle - lieber kleine Brötchen backen und deinen etwas höheren Sichtschutz akzeptieren.
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Wir werden irgendwann im September eh den Carport neu eindecken müssen.
    An besagter hinterer Dachseite hat er eine quer verlaufende Regenrinne.
    Diese muß als Sündenbock herhalten, denn sie wird eine Verkleidung bekommen.
    So muß der Nachbar nicht mehr auf diese "unschöne" Blechrinne schauen, sondern diese bekommt jetzt eine super tolle Holzverkleidung, die schön zum Carport paßt, nicht gegen irgendein Gesetzt verstößt und zudem den Nachbarn von seiner ewigen Spannerei abhält.
    Drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
    1.hübsch verkleidet, passend zum Carport
    2.Rinne geschützt
    3.dem Nachbarn mehr Freizeit beschert. Nun kann er in der Zeit, wo er immer geglotzt hat, sinnvollere Dinge erledigen.
     

    elis

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    Wir werden irgendwann im September eh den Carport neu eindecken müssen.
    An besagter hinterer Dachseite hat er eine quer verlaufende Regenrinne.
    Diese muß als Sündenbock herhalten, denn sie wird eine Verkleidung bekommen.
    So muß der Nachbar nicht mehr auf diese "unschöne" Blechrinne schauen, sondern diese bekommt jetzt eine super tolle Holzverkleidung, die schön zum Carport paßt, nicht gegen irgendein Gesetzt verstößt und zudem den Nachbarn von seiner ewigen Spannerei abhält.
    Drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
    1.hübsch verkleidet, passend zum Carport
    2.Rinne geschützt
    3.dem Nachbarn mehr Freizeit beschert. Nun kann er in der Zeit, wo er immer geglotzt hat, sinnvollere Dinge erledigen.


    Recht hast Du, sowas würde mich auch aufregen.

    lg. elis
     
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