Hab jetzt mal aus der gesamten Urteilsbegründung nur die Passagen zitiert die um Biotope und deren Schutz gehen, die einzelnen §§ des Bundesnaturschutzgesetzes hab ich nicht extra rausgesucht.
Auch wenn es im Tenor des Urteils um Froschgequake und einen evtl. Unterlassungsanspruch des Kläger geht, geht der BGH doch intensiv um den grundsätzlichen Schutz von Biotopen inkl. der künstlich angelegten Gartenteiche ein..............
Interpretiere ich jetzt aus den von dir hervorgehobenen Passagen richtig, dass, sobald ein Frosch in meinen Teich springt, ich diesem bis zu seinem Lebensende Asyl gewähren muss?
Gilt das Asylrecht auch für Kermits Nachkommen?
Darf ich den Teich dann nie mehr zuschütten, auch wenn ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin, mein Biotop zu pflegen oder erteilt mir dann die Untere Naturschutbehörde eine Ausnahmegenehmigung in diesem besonderen Fall?
Gilt das Zuschüttverbot auch für die Erben meines Grundstückes?
Hier will ich mal meine Fantasie bremsen, bevor die Gäule mit mir durchgehen.
Du merkst aber schon, dass ich das Urteil völlig anders interpretiere. Es geht hier in diesem Einzelfall um Lärmimmission durch Froschgequake. Daraus jetzt zu folgern, dass kein Teich mehr zugeschüttet werden darf, halte ich doch für sehr abenteuerlich.
Gilt eigentlich dieses "Zuschüttverbot" deiner Ansicht nach auch für Goldfisch- oder Koiteiche oder nur für Froschteiche?
Ist schon erstaunlich, dass sich der BGH so intensiv mit diesem Thema beschäftigen muss. Aber die Frösche haben eben eine Lobby. In meiner Stadt auch! Da wird eine Hauptverkehrsstraße für mehrere Tage gesperrt, bis die letzte Kröte dieselbe überquert hat. Aber ist eine Kröte überhaupt ein Frosch oder ganz was anderes? Manchmal bekomme ich Zweifel, ob ich das mit zunehmendem Alter noch alles richtig zuordne und verstehe. Wahrscheinlich nicht
. Frosch- und Libellenlarvenfreund(e)innen jetzt nicht mit mir schimpfen
, aber mal über die Bedeutung dieses Urteils nachdenken, wenn die Interpretation von feiveline die richtige ist.
Fragen über Fragen, aber sei's drum, wir interpretieren das Urteil unterschiedlich, was ja nicht weiter schlimm ist. Aber wir starten jetzt keine juristische Debatte - gell? Dazu habe ich weder Lust und schon gar keine Zeit. Im Übrigen würde das dann auch nicht mehr in dieses Form gehören.