Terrasse im Vorgarten -- alles schief...

haeusle_bauer

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hallo Zusammen,

wir haben einen Gartenbaubetrieb bestellt, der uns fast den ganzen Vorgarten pflastern sollte und auch hat. Leider war die Qualität sehr schlecht, er hat schon den Randstein bestimmt dreimal gelegt, weil immer irgendetwas ganz schlecht war (Gefälle, Schnitte, Richtung...).

Für uns ist neben vielen Kleinigkeiten und den Pfützen auf der Terrasse ganz unangenehm, dass alles schief aussieht. Anstatt die Pflaster-Reihen an der Treppe zum Hauseingang auszurichten, hat er sie am Gehweg ausgerichtet. Nun gibts massenweise Keilschnitte an der Treppe und am Haus entlang.

Er sagt, es geht nicht anders, weil dann müsste er ja beim Verlegen über den frisch abgezogenen Split laufen. Aber er kann ja auch von der Seite ran, oder?

Ich bin doch sehr unglücklich mit dieser Optik. Weiss jemand, ob ich erwarten kann, dass er das Pflaster komplett wieder aufnimmt und neu verlegt? Wir hatten uns schon während des Verlegens nach den ersten Quadratmetern beschwert.

Vielen Dank schonmal :)
 

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  • EvaKa

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    Hi,
    das schaut ja grauslich aus.
    Zur rechtlichen Situation kann ich Dir nicht viel sagen...
    ich weiß nur eines, ICH würde diesen Schund nicht bezahlen!!!
    Geld gäbe es erst, wenn das vernünftig gemacht ist.
    Drück' Dir die Daumen, daß dies ein gutes Ende für Dich nimmt.
     

    Moorschnucke

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    Hi,
    das Gleiche wie Eva würde ich auch raten: Ja nicht die Schlussrechnung ohne Nachbesserung bezahlen!!!

    Wenn du Hilfe benötigst, wenn dich bitte an die Handwerkskammer in Düsseldorf - dort kann man dir evtl. eine Schlichtungsstelle nennen.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:eek:
     
  • Heide

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    Sorry, aber da bekommt man ja schon beim Hinschauen, Gleichgewichtsstoerungen.
    Ich seh das genauso wie Eva und das Schnuckchen, so eine Pfuscherei sollte man nicht bezahlen.
    Ist jetzt nur die Frage, ist diese "Arbeit" schon bezahlt ???
    Sonst wuerd auch ich dringendst auf Nachbesserung bestehen.

    Gruss
    Heide, die bei sowas Augenschmerzen bekommt :grins:
     
  • haeusle_bauer

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    hallo Zusammen,

    vielen Dank fuer Eure Kommentare. Da bin ich ja schonmal erleichtert, dass ich mit meiner Meinung nicht alleine stehe. Die gezeigte Perspektive ist nicht einmal die schlimmste, wenn ich frontal vor oder auf der Treppe stehe, finde ich es noch irritierender. Ich hatte nur gestern abend kein "schlechteres" Bild...

    Nun wuerde "Nachbesserung" ja bedeuten, dass er das ganze Pflaster wieder aufnehmen, am Hauseingang und der Hauswand (sind parallel) anlegen und dann bis zum Gehweg verlegen und dort schneiden muesste. Ich bin mal gespannt, wie er auf diesen Vorschlag reagiert.

    Sehr schade das ganze. Der Mann ist eigentlich sehr nett, hat auch schon vieles korrigiert, aber die Qualitaet war von Anfang an erschreckend. Ich haeng bei Gelegenheit noch ein paar Fotos an. Wichtig ist fuer mich erstmal die Frage, ob ich ihn wirklich "zwingen" kann, die Verlegerichtung zu aendern.

    Viele Gruesse aus Duesseldorf :)

    p.s.: Ach ja, wir haben noch nicht bezahlt. Eilig hat er's leider trotzdem offenbar nicht.
     
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    EvaKa

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    Sollte er weiterhin der Meinung sein, daß er "ordentliche Arbeit" abgeliefert hat....
    1. gute, aussagefähige Bilder machen
    2. Handwerkskammer kontakten - ihn auch wissen lassen, daß Du dies vorhast....
    sollte er nicht umgehend diese "offensichtlichen Mängel" beheben.
    Lass' uns doch bitte wissen, wie die Sache weitergeht,
    toi, toi, toi!
     
  • smaugthegolden

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    Hallo Häuslebauer,
    zur rechtlichen Situation kann ich dir nur soviel sagen, dass bei jeder Bauleistung der Auftraggeber eine Bauabnahme leisten muss. Dies hast du ja offensichtlich nicht getan. Es gibt da eine gewisse zeitliche Frist, am besten ist es, wenn du deinen Widerspruch so schnell wie möglich schriftlich bei dem Handwerker einreichst. Nett oder nicht, das kann in so einem Fall nicht zählen, wenn dir jemand einen Pfusch in dein Auto einbaut, wehrst du dich ja auch. Die Gewährleistung für alle handwerklichen Leistungen am Bau ist übrigens fünf Jahre, sollten da Schäden auftreten, muss der Dienstleister nachbessern. Wenn dieser Handwerker das aber nicht kann, dann sollte er es bestätigen, damit du den Auftrag an einen anderen vergeben kannst. Super wäre es natürlich, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hättest. Dann kannst du einen Gutachter beauftragen, sonst musst du die Kosten erst mal vorstrecken um sie später über eine Gerichtsverhandlung wieder zu bekommen. Das macht man mit so einer Versicherung im Rücken natürlich lieber.
    Liebe Grüße und drücke die Daumen
    Birgit
     
    J

    Juma_2nd

    Guest
    Hallo!
    Ich würde auch bei der Handwerkskammer nach einem Gutachter fragen, oder mal einen andern Gartenbuer nach der Meinung fragen.
    So, würde ich das auch nicht akzeptieren.
    L.G. Juma
     

    aLuckyGuy

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    Peine
    Ähm ... nun ja. Ich will es mal so ausdrücken. Das man für sein Geld auch eine ordentliche Leistung erwarten kann, ist schon klar. Aber ehrlich gesagt würde es für mich Wichtigeres geben, als solche Dinge.

    Der Eingangsbereich erinnert mich ein ganz klein Wenig an unsere neuen Nachbarn. Die haben für eine neue Eingangstreppe, die ganz ähnlich aussieht und die Verlegung neuer Wegplatten im Garten, den gesamten seit 40 Jahre gewachsenen Garten in eine grau-braune Wüste verwandelt. Ok. die Treppe und der Weg ums Haus ist nun fertig, aber sonst? :rolleyes:
     
  • tina1

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    Hallo,

    Geschmack liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters.
    Aber hier ist man sich wohl einig, das geht so gar nicht.
    Ich bekomme da förmlich Augenkrebs.
    Wenn Steine oder Fliesen zu teilen sind, dann macht man das an unauffälliger Stelle, meist am Rand. Hier springt es einem ja direkt ins Auge.
    Also wenn er währen des Arbeitens, als du deine Bedenken angemeldet hast, trotzdem weitergepfuscht hat, also ich weiß nicht. Bei mir wäre der nicht soweit gekommen. Ich hätte das Machwerk nicht angenommen.
    Alles andere ist ja schon geklärt, wie du dich verhalten kannst. Damit kenne ich mich nicht aus. Hatte zum Glück noch nie Probleme. GG macht immer alles selbst, und die Bestrafung, wenn was nicht wunschgemäß ist, folgt auf dem Fuß:):):):):)

    LG tina1
     
  • Mei Gärdle

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    Pfusch ? Aus deiner und wohl der Sicht einiger meiner Vorredner wohl schon. Aber es ist doch eher so, daß Du die falsche Firma, nämlich einen Gartenbaubetrieb mit der Arbeit beauftragt hast. Zwar haben große
    Gartenbaubetriebe in der Regel auch einen gelernten Pflästerer im Personalstamm, aber eben nur die ganz großen.
    Pflästerer ist ein Lehrberuf und wie Du an der bei Dir abgelieferten Arbeit selbst erkennen kannst, nicht ohne Grund.
    Natürlich kannst Du die Handwerkskammer einschalten, oder einen Gutachter beauftragen - aber kannst Du auch nachweisen, das der "nette Mann" Dir gesagt hat er könne pflästern ? Vermutlich nicht.
    Vielleicht kannst Du den Mann dazu bringen einige grobe Schnitzer auszubessern, aber ob jetzt von Gehweg her gerade verlegt und zur Treppe das Pflaster geschnitten wird - oder umgekehrt, das ist auch Ansichtssache und der Mann sah es wohl anderst als Du.
     

    tina1

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    Hallo,

    wenn ich einen Betrieb beauftrage, Pflasterarbeiten auszuführen und diese Firma nimmt den Auftrag an, gehe ich davon aus, sie kann die geforderten Arbeiten auch ausführen.
    Ansonsten hätte die Firma es ablehnen müssen.
    Da kommt mir eine unangenehme Begebenheit in den Sinn, wenn ich bei dir folgenden Satz lese:
    aber kannst Du auch nachweisen, das der "nette Mann" Dir gesagt hat er könne pflästern ?
    Ich bin von meinem Hausarzt mit einer Überweisung zu einem Chirurgen zwecks einer Hand-OP überwiesen worden.
    Da ich keinen kannte, hab ich mir aus dem Telefonbuch eine Praxis gesucht, die ich auch öffentlich erreichen kann.
    Lange Rede, kurzer Sinn, ich wurde operiert, totaler Pfusch und am Ende bin ich von der Berufsgenossenschaft gefragt worden, ob ich gefragt hätte, ob der Herr wirklich ein Chirurg gewesen sei.
    Wenn er dazu nicht in der Lage gewesen wäre, hätte er doch sagen können, er sei nur der Hausmeister.:rolleyes:

    LG tina1
     

    haeusle_bauer

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    Ist lange her. Aber hier sollte mal ein Abschluss drunter.
    Wir haben damals auf unsere Kosten einen Fachmann beauftragt, seine Meinung dazu schriftlich niederzulegen. Die war ähnlich wie die hier im Forum.
    Das war kein "Gutachten", also finanziell durchaus im Rahmen.
    Nichtsdestotrotz hat es dem Auftragnehmer ein Stückchen mehr klargemacht, dass seine Arbeit nicht gut war -- und dass wir das nicht so einfach hinnehmen würden.
    Am Ende haben wir ihm angeboten, etwa den halben Preis zu zahlen und damit das Auftragsverhältnis und alle Ansprüche auf Nachbesserung zu beenden. Er hat eingewilligt. Bis dahin hat er das Pflaster insgesamt dreimal bei uns verlegen lassen, zweimal mit ernsthaften Versprechen, diesmal würde es bestimmt nicht wieder so schlimm werden.
    Das Pflaster liegt immer noch so wie damals. Die ein oder andere Kuhle ist inzwischen drin, aber leider hatten wir mittendrin wenig später auch noch eine Baustelle wegen eines Wasserrohrbruchs.
    Wir haben uns damit abgefunden.
    Auch hier nochmal nachträglich vielen Dank für Eure Ratschläge :)
     
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    alexklar

    Neuling
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    Meine Bekanntin hat auch so ein Probelm. Konntest du bislang was machen? Neu oder Geld zurück? Gruß
     

    haeusle_bauer

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    hmm... ich habe gar nicht mitbekommen, dass hier in "meinem" Thread eine Rueckfrage kommt...
    Wir haben kein "Geld zurueck" bekommen, sondern einfach weniger bezahlt. Siehe auch meine letzte Nachricht von April 2020.
     
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