Verträgt Thuja einseitiges Schneiden?

heiteck

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Moin.

Nachdem im Urlaub unsere Heinbuchenhecke wieder mal kräftig zugelegt hat, wurden wir von den Nachbarn schriftlich per Einschreiben aufgefordert, die Hecken zu ihnen nach Vorschrift des Nachbarrechtsgesetzes Schleswig-Holstein zu schneiden. Sie meinen damit auf 1,20 m.
Dort steht jedoch: "Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen."
Die Hainbuche können wir also entsprechend schneiden und trotzdem auf 1,70 m kommen. In der Verlängerung gibt es jedoch noch eine Thuja. Wenn wir die Abstand-ein-Drittel-der-Höhe-Regel einhalten wollen, müssten wir alle Äste an der Seite zu den Nachbarn entfernen. Dass es dann hässlich für die Nachbarn aussehen wird, ist deren Problem.
Doch: Vertragen die Pflanzen das? Überleben sie? Ich hatte die Stämme bereits schon einmal gekappt ... so bei 1,50 (10-15 cm Stammdurchmesser). Das haben die Thujen ganz gut verkraftet. Aber nun die einseitige Radikalrasur ...?

Danke für Eure Antworten,
heiteck.
 
  • jola

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    Heiteck,
    mach es ruhig, ich mußte meine auch einseitig runterschneiden, weil der Nachbar
    rummaulte.
    Das sieht von seiner Seite jetzt wirklich Sche--- e aus, aber er wollte es ja so.
    Auf meiner Seite wächst sie immer noch buschig und schön :grins:
     

    Linserich

    Schoggifreak
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    Vorschlag: sag dem Nachbarn, dass du bereit dazu bist, weise ihn aber auf das genannte Problem hin. Vielleicht verzichtet er dann lieber auf den Sch...anblick und du kannst dir die Arbeit sparen? Das dürfte auch den Thujen entgegen kommen. :)

    Wenn sie dann immer noch wollen, dann halt. ;)
     
  • heiteck

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    Danke, Jolantha und Wasserlinse, für Eure ermutigenden Antworten.

    Vorschlag: sag dem Nachbarn, dass du bereit dazu bist, weise ihn aber auf das genannte Problem hin. Vielleicht verzichtet er dann lieber auf den Sch...anblick und du kannst dir die Arbeit sparen? Das dürfte auch den Thujen entgegen kommen.

    Ja. Das hab ich vor.

    Und wenn Sie doch wollen und sich hinterher über den Sch...-Anblick ärgern, könnten wir Ihnen Sichtschutzwände anbieten und dahinter in Ruhe die ollen Thujen durch eine schöne Buchenhecke ersetzen.
    ;)

    Gruß,
    heiteck.
     
  • jola

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    Hi,
    wenn sie die Optik nicht mögen, können sie ja selber eine Sichtschutzwand
    ziehen, kostet dann wenigstens nicht Euer Geld. :pa:
     

    heiteck

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    Das stimmt schon. Ich würde es aber lieber selbst machen. Damit die Nachbarn ihre Wand nicht gleich wieder abbauen, sobald wir die Thuja ausgegraben haben ...
     
  • Zero

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    :grins:

    Es geht doch nichts über nette Nachbarschaft.

    Würde aber wahrscheinlich genauso handeln.

    LG Karin
     

    heiteck

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    Wir haben 5 direkte Nachbarn. Da ist die Wahrscheinlichkeit schon recht groß, dass mal eine Niete dabei ist...
     

    Marmande

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    Bei uns ist es nicht 1:5 sondern 2:3.
    Unsere Sichtschutzwand muß ab und zu angestrichen
    werden, das mache immer, wenn die Affen / Nachbarn weg sind. Muß dazu etwas herumklettern , aber wenigstens nicht ihren geheiligten Boden betreten.:rolleyes:
     

    ralph12345

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    Doch: Vertragen die Pflanzen das? Überleben sie?
    Ein Glückspiel. Kann gut gehen, muss aber nicht.

    Gegenfrage: Wozu willst Du das wissen? Du bist zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtet. Wenn Du Pflanzen so setzt, dass sie das nicht können, müssen sie beschnitten werden, wenn sie dabei eingehen - Pech gehabt. Das nächste Mal niedrigere Büsche wählen oder weiter weg von der Grenze pflanzen.

    Übrigens.. Falls das zur gütlichen Einigung hilft: Nachbarrechtsgesetz SH,
    § 40 Ausschluß des Anspruchs auf Zurückschneiden
    (1) Der Anspruch auf Zurückschneiden von Anpflanzungen ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzungen über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe oder den nach diesem Gesetz zulässigen Abstand hinausgewachsen sind und nicht bis zum Ablauf des zweiten darauffolgenden Kalenderjahres Klage auf Zurückschneiden erhoben worden ist.
     
  • heiteck

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    Danke für den Paragraphen. (Ich hatte ja ebenfalls aus ebendiesem Gesetz zitiiert.) Zur gütlichen Einigung ist er wahrscheinlich weniger geeignet, da wir also den Nachbarn sagen könnten: "Ätschi, bätschi, wenn Ihr mal gegen die Vorbesitzer unseres Grundstückes rechtzeitig geklagt hättet ..."

    Wir haben die Hecke so nicht gesetzt, sondern bereits in beträchtlicher Höhe übernommen und die Stämme - zur gütlichen Einigung - bereits einmal bei 1,50 m gekappt (s.o.).

    Wir sind nur verpflichtet nach dem Gesetz zu schneiden, wenn der Nachbar das verlangt. Das werden wir auch tun. Wir werden ihn aber vorher fragen, ob er sich nicht lieber den Anblick auf die nackten Stämme ersparen will.

    Wir könnten alternativ - wenn ein Überleben unwahrscheinlich ist - auch schonmal etwas davorpflanzen und auf eine Klage warten, bis wir einseitig abschneiden ...
    D.h. die Frage macht Sinn.

    Herzliche Grüße!
     
  • heiteck

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    Die Nachbarn haben sich nun entschieden: an ihrer Seite soll alles Weg - auch damit ich den Streifen hinter der Hecke besser sauber halten kann.
    ;)

    Erstaunlich, wie es Leuten gelingen kann, einen Fehler von oben herab zuzugeben: "Schön dass Du nun Deine Rechte kennst und Deine Pflichten."
    Unkraut hinter der Hecke zu zupfen, gehört - glaube ich - nicht dazu...
     

    heiteck

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    Übrigens: bisher hat die Hecke das gut vertragen.

    Die Rückseite im März:

    IMGP0300.JPG
     

    heiteck

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    Uns stört der Anblick nicht. Wir gucken ja von der anderen Seite. Die Nachbarn scheinen auch ganz zufrieden zu sein.
    Sie sind sehr oft draußen, so dass ich bisher nicht dazu kam, ein aktuelles Foto zu schießen. Es hat sich auch nicht viel geändert, außer dass der Giersch dort herauswächst, wo ich an den Stämmen die Unkrautfolie aufschneiden musste.
     
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