Todesfall

Stupsi

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Hallo zusammen,

mein Onkel ist verstorben und ich wollte mal fragen ob sich jemand mit der Regelung zu Sonderurlaub auskennt?
Finde nichts im Internet, da steht nur es sei im ermessen des Arbeitgebers.
In meiner alten Firma gab es für Ehemann/frau, Kinder und Geschweister 2 Tage und für, Onkel/Tante usw.. 1 Tag.
Wisst ihr was dazu?
Meine Firma ist nicht an Tariifverträgen gebunden.

LG Stupsi
 
  • T

    Tono

    Guest
    Ich bin ja jetzt nun nicht der Arbeitsrechtler... :rolleyes:
    Aber ich habe es von früher noch so in Erinnerung: Nur der Erholungsurlaub ist gesetzlich geregelt. Dessen Dauer kann (tarif-)vertraglich verlängert werden.
    Regelungen zum Sonderurlaub gibt es nur für Beamte und Richter.

    Wenn das alles für dich nicht zurtrifft, dann müsstest Du nachsehen, ob es sonst eine betriebliche Praxis gibt oder, in kleinener Unternehmen, einfach mal mit dem Chef reden.
    Einen Tag gibt es meistens schon, aber wie gesagt, ohne Betriebsvereinbarung ohne Anspruch darauf.

    Vielleicht weiss Siri mehr, die steckt ja noch voll im Examen :D


    Tono... der dir auch sein Beileid ausspricht
     

    Commander

    Moderator
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    irgendwo im nirgendwo
    diese sonderurlaube sind nur in betriebsvereinbarungen geregelt.
    der gesetzgeber sagt dazu nichts aus.

    bei uns ( recht großes Unternehmen ist das klar geregelt ) gibt es diesen "Urlaub"
    nur bei nahen angehörigen. dazu zählen allerdings onkel und tante nicht.

    schau mal in den folgenden link, vielleicht kannst du dich ja mit deinen chef in irgendeiner form einigen.

    Bundesurlaubsgesetz - Ferien - Reise - Urlaub - Sonderurlaub -Fussball - Weltmeisterschaft - 2006 - Umzug - Heirat - Geburt - Taufe - Dauer - Antrag - Bewilligung - Ablehnung - Abfindung - Abgeltung - Frist - Folgejahr - Kuendigung - Verfall
     
  • Stupsi

    Foren-Urgestein
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    Im BGB Paragraph 616 soll dazu was stehen, find einfach nix konkretes oder in der Betriebsvereinbarung, scheint es hier in dem kleinen Unternehmen wo ich bin aber nicht zu geben.
    Hab den Chef angesprochen ich kann wohl frei für die Beerdigung bekommen aber wird mir wohl von meinem wenigen Urlaub abgezogen.
    Kollege meinte ich soll mich krank schreiben lassen wenn sie mir den Tag nicht geben aber ich find den vorschlag nicht so toll.

    LG Stupsi
     
  • T

    Tono

    Guest
    Stupsi, Du hast vorhin zwei ziemlich kompetente Antworten erhalten. Warum kommst Du jetzt plötzlich mit vagen "Expertentipps" (war doch sicher einer :D) daher (§ 616 regelt etwas völlig anderes)?
    Wenn Du Fisch kaufen willst gehst Du doch sicher auch nicht in den Käseladen, oder? :rolleyes:

    Tono... seine Augen verdrehend
     

    Okolyt

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    Oh Tono, da möchte ich jetzt mal ein Veto einlegen, denn so verkehrt ist der § 616 BGB gar nicht.

    Sonderurlaub ist eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen. Sie ist in Paragraf 616 BGB geregelt - nicht im Bundesurlaubsgesetz

    Sicher bedarf es dazu noch weitergehender Regelungen.
    Der TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) konkretisiert in § 21 die Fälle des § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt werden.

    Aber im öffentlichen Dienst gilt das nur bei Tod eines Ehe- oder Lebenspartners, Elternteils oder Kindes.

    Gruß
    Okolyt
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • T

    Tono

    Guest
    ok, Teilrücknahme. § 616 BGB regelt auch den Sonderurlaub, aber nur, wenn es sich um Gründe handelt, die in der Person des Dienstverpflichteten (und des Arbeitnehmers) handelt. Das ist ja hier nicht der Fall.

    Das sagt jedenfalls mein Kommentar.

    Tono... urlaubsreif
     

    Okolyt

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    Der TVöD scheint (auf der Basis von § 616 BGB) da etwas weiter zu gehen, so erhält der Arbeitnehmer auch einen Tag Sonderurlaub bei Niederkunft der Ehefrau.
    Ist dies nun ein Grund, der in der Person des Arbeitnehmers liegt? :D:D:D

    Du hast bestimmt den Arbeitgeber-Kommentar? :D
     

    Stupsi

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    Hab das genauso gelesen bzw. aufgefasst wie okolyt.

    Tono:Wenn man trauert und neben sich steht geht man schon mal in einen Fischladen und verlangt nach Käse!

    Egal, soll er mir den Tag abziehen, der Verlust ist für mich eh schlimmer als der besch........ Urlaubstag!


    LG Stupsi
     
  • T

    Tono

    Guest
    Der TVöD scheint (auf der Basis von § 616 BGB) da etwas weiter zu gehen, so erhält der Arbeitnehmer auch einen Tag Sonderurlaub bei Niederkunft der Ehefrau.
    Ist dies nun ein Grund, der in der Person des Arbeitnehmers liegt? :D:D:D

    Also erstmal ganz ohne Spam:
    Auch der Kommentar verweist im Zusammenhang mit § 616 auf die betriebliche Praxis. Aber das steht schon in den beiden ersten Antwortpostings von Bernd und mir.

    Und jetzt mit bisschen Spam:
    Möglich wär's ja. Aber was ist dann mit den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nur meint, er sei der Grund der Niederkunft? :D
    Müsste der dann nicht Gefahr laufen, den bereits genommenen Sonderurlaub zurück zu nehmen, wenn sich herausstellt, dass er gar nicht der Vater des Kindes ist?
    Also... das macht keinen Sinn. Und deshlab hat sich der Gesetzgeber das auch ganz genau überlegt und gesagt, Stau ( hüstel... :D) und Verkehrsunfälle (räusper.... :D) zählen nicht! :D :D


    Du hast bestimmt den Arbeitgeber-Kommentar? :D
    Selbstverständlich! Ich weiss doch, wer mich bezahlt! :D

    Tono...
     

    Okolyt

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    Hmmmmm, ich sollte unseren Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub mal dringend überarbeiten.... :D:D:D
     

    Xena

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    Also erstmal ganz ohne Spam:
    Auch der Kommentar verweist im Zusammenhang mit § 616 auf die betriebliche Praxis. Aber das steht schon in den beiden ersten Antwortpostings von Bernd und mir.

    Und jetzt mit bisschen Spam:
    Möglich wär's ja. Aber was ist dann mit den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nur meint, er sei der Grund der Niederkunft? :D
    Müsste der dann nicht Gefahr laufen, den bereits genommenen Sonderurlaub zurück zu nehmen, wenn sich herausstellt, dass er gar nicht der Vater des Kindes ist?
    Also... das macht keinen Sinn. Und deshlab hat sich der Gesetzgeber das auch ganz genau überlegt und gesagt, Stau ( hüstel... :D) und Verkehrsunfälle (räusper.... :D) zählen nicht! :D :D

    Und die Unfälle in der BEsenkammer auch nicht ????


    Selbstverständlich! Ich weiss doch, wer mich bezahlt! :D

    Tono...

    Stupsi wenn es nicht anders geht nimm einen TAg URlaub ich finde das wichtig , daß man sich von geliebten MEnschen so verabschiedet....:(
     

    Stupsi

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    Danke für die Beileidsbekundungen.

    Xena: Mach ich auch , in dem Momnet noch mit Chef rumzudiskutieren war mir zu anstrengend und blöd.

    Kam noch son blöder Kommentar von Ihm vonwegen sie sehen ja fertig aus geht ihnen das denn nahe?
    Hab auf die dumme Frage gesagt nee ich habe vor Freude getanzt und gesungen als ich es erfuhr woraufhin er das Büro verließ, warte jetzt noch auf eine Abmahnung wegen Beleidigung des Chefs oder so...
    Was man sich manchmal alles so anhören muß im Leben echt krass!

    LG Stupsi
     

    Siri

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    Vielleicht weiss Siri mehr, die steckt ja noch voll im Examen :D

    Nö, weiß ich nicht. :D Aber ihr habt das ja schon ganz gut aufgearbeitet. Ich werf noch mal ein im Arbeitsvertrag nachzugucken, was vereinbart ist, wenn denn was vereinbart ist.
    Ansonsten auch von mir herzliches Beileid Stupsi.

    LG Siri
     

    Stupsi

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    Bin gerade auf diesen alten Beitrag von nun fast 12 Jahren gestoßen, keinen Schreck bekommen!!!!

    ....aber ich bekomme heute noch die Wut über diesen Chef wenn ich das jetzt lese, man war das ein A.... habe 2010 dann gekündigt da ich die Faxen dann endgültig dicke hatte ,da er ständig so war und ich zum Schluß Magengeschwüre bekommen habe, ein paar Jahre später hat er mich auf der Strasse angesprochen und sich entschuldigt das er ja nicht immer nett zu mir war und ich ja doch gute Arbeit geleistet hätte :rolleyes:

    Ja so ist das Leben aber irgendwie interessant das mal so im Nachhinein zu lesen, man hat sich über Dinge so aufgeregt und ist auch noch krank darüber geworden, die heute nicht mehr die Bohne wichtig sind für einen persönlich.
     

    Schneefrau

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    Ja, da bist Du nicht die einzige.Ich hab mich mal über eine nahe Verwandte so aufgeregt, dass mein GG sie aus der Wohnung geschmissen hat und ich daraufhin auch noch einen Anfall bekommen habe. Heute kann ich Dir nich mal mehr sagen, worum es damals ging. Aber seit damals herrscht Funkstille
     

    Stupsi

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    Privat gehe ich auch Energieräubern (sag ich immer dazu) aus dem Weg, Kontakt abbrechen und gut aber bei der Arbeit geht das ja leider schlecht, da muss man sich wirklich überlegen ob man das auf Dauer aushält oder doch besser einen neuen Job sucht, da sollte man abwägen ob die Gesundheit nicht wichtiger ist als Geld, oder auch die Familie wenn man nur noch schlecht gelaunt täglich nach Hause kommt.

    Man sagt ja immer wenn man eine Tür schließt, tut sich eine neue auf, muss sagen meist war es auch so bei mir im Leben auch wenn es schon mal gedauert hat.
    Manchmal muss man einfach den Mut haben ins Ungewisse zu laufen.
     
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