Überziehungszinsen - lohnendes Geschäft?

Mursik

Neuling
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Hallo Ihr Lieben,


leider kann man nicht alles selber machen, so müssen wir auch immer wieder für größere Bauarbeiten die Handwerker beauftragen.
Sommer 2012 haben wir eine Firma beauftragt neue Heizungsanlage einzubauen und die Bodenheizung zu verlegen.
Die Rechnungen kamen auch nach und nach, für jeden Bauabschnitt, haben eigentlich auch alles brav bezahlt.
Heute, Sommer 2015, schauten wir nicht schlecht als ein Brief mit 2ter Mahnung über eine kleinere Rechnung kam.
Auch wenn wir wirklich eine Rechnung vergessen haben zu bezahlen und somit "Schuldig" sind, die 1 Mahnung haben wir nie bekommen und mich überkommt ein Verdacht, dass es sehr wohl die Absicht war, die Mahnung erst fast 3 Jahre danach zu schicken!
Nämlich so lange wie möglich den Kunden nicht daran erinnern und sich erst kurz vor Ablauf der Frist (3 Jahre) melden.
Komischer weise haben sie das erst jetzt entdeckt, das da was offen seien soll, 15 Tage bis zu Ablauf der 3 Jahre.


12,5% Zinsen verlange die! Das bekommen die bei keiner Bank, also lohnt es sich sehr wohl mit Mahnungen und Erinnerungen zu warten, gut "angelegtes" Geld...
Dieser Verdacht lässt mich wirklich nicht los!


Was meint ihr?


LG Mursik
 
  • thomash

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    Meines Wissens verlängert sich die Verjährung nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt.

    Ich würde die Verjährung abwarten und dann alehnen.

    Ferner müssen - meines Wissens - die Gläubiger nachweisen, dass sie dich in Verzug gesetzt haben und damit müssten sie auch nachweisen dass du eine Mahnung erhalten hasst.

    Alternativ würde ich den Rechnungsbetrag überweisen ohne Zinsen und abwarten ob die Firma wegen den Zinsen tatsächlich einen Mahnbescheid ausgibt. Falls ja dann Einspruch erheben und es auf eine Klage ankommen lassen.
    Darauf folgt erst ein Vergleich 50% der Verfahrenskosten + eigener Anwalt + 50 % Gerichtskosten den dann annehmen oder das eigentliche Verfahrensende abwarten.

    Ein Richter wird wohl kaum 3 Jahre Verzugszinsen zustimmen nur weil eine Mahnung missachtet wurde. Ferner dürfen die Zinsen auch nur für den Zeitraum zwischen Zahlung und 1. Mahnung erfolgen, da bei einer Handwerkerrechnung der Gläubiger zunächst in "Verzug" gesetzt werden muss. Anderst wäre dies z.B. bei einer Mietzahlung, da man dann bereits mit dem ersten Tag der Fälligkeit in Verzug ist.

    Es erübrigt sich zu erwähnen, dass ich nur Laie bin also keine Garantie das alles richtig ist;)

    Bitte gib Bescheid wie es ausgegangen ist.
     
  • Roy Bär

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    wenn du alles bezahlt hast, dann kannst du das ja belegen.
    also kontoauszug oder quittung raussuchen.

    ist die firma ortsansässig? dann nimm die mahnung, geh hin und red mit
    den leuten.
    es ist schon sehr unüblich fast 3 jahre mit einer mahnung zu warten,
    obwohl, auch bei ner firma kann mal was vergessen werden.
    sicher können die dir aber eine kopie der rechnung und der 1. mahnung
    vorlegen.
     
  • karlh

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    Ich bin auch nicht fachkundig. Es ist aber mehr als komisch, nach fast 3 Jahren eine 2. Mahnung zu schicken. Vermutlich ist die Rechnung bei der Firma durchgerutscht. Aus meiner Sicht ist die Sache nicht ganz koscher. Die entscheidende Frage ist auch, ob die betreffende Leistung vertraglich vereinbart worden war.
    Klar kann man das juristisch regeln, mit ungewissen Ausgang. Recht haben, bedeutet nicht, Recht bekommen. Außerdem verdienen nur die Anwälte. Ich würde, wie schon geschrieben, die Nachweise der Rechnungen einfordern. Können die vermutlich nicht, es sei denn, die wurden per Einschreiben verschickt.

    Ich würde versuchen mit der Firma einen Deal auszuhandeln, bevor Anwälte bemüht werden, ggf. Verbraucherschutz einschalten.

    Gruß Karl
     

    fruitfarmer

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    Sooooo, mal wieder Zeit für ein paar neue Freunde (zu machen).

    Natürlich überwiegt hier die Anzahl der entrüsteten Verbraucher über das schamlose Handwerker Pack. Solange man für seine eigene Arbeit entsprechend entlohnt wird, kann man dem Handwerk ruhig noch verbal ein paar einschenken.

    Sorry, Team Handwerker (die Wirtschaftsmacht von nebenan, muahahahaha)!

    Vorweg (vorm ersten Krach): Es geht in dem einen einzigen Post von Mursik lediglich darum, dass nie eine 1. Mahnung sondern gleich (mehr oder weniger) die 2. Mahnung kam. Die Richtigkeit bzw. der Erhalt der betreffenden Rechnung wurde nie in Frage gestellt. Eine Abnahme der Leistung hat unter verschiedenenen Faktoren als stattgefunden betrachtet zu werden.
    Komischer weise haben sie das erst jetzt entdeckt, das da was offen seien soll


    Handwerker halt! Die rennen noch nicht mit Tablet und Smartphone aufn Lokus. Komisch ist nur, dass Dir, Mursik, in den fast (leider) 3 Jahren, ergalso min. 2 Heizperioden, nicht aufgefallen ist, dass da noch eine kleine Rechnung offen ist! Solange man die Deppen noch brauchte, hat man immer schön brav bezahlt (wie Du ja berichtetest), Arbeit abgeschlossen, Zahlung eingestellt.
    Komisch, dass Dir nicht auffiel, dass Du Schulden hast! Währe Dir das anders herum entfallen?

    ein Brief mit 2ter Mahnung über eine kleinere Rechnung


    Find ich nett, echt nett, also von dem Handwerker, versteht sich! Also, das er sich richtig um Dich bemüht und Dir ´ne Mahnung schickt. Guuut, ich find es auch reichlich dumm von ihm, aber das ist meine alleinige Meinung.
    Zahlungserinnerungen, 1. Mahnung, 2. Mahnung, ach wat jibet es alles für schöne Dinge des alltäglichen Lebens, in Kombi mit ungerechtfertigt einbehalten Skonto und Rabatten ein Verbrauchertraum. Und das dolle Internet mit den dollen Ratschlägen, wie man was wie nicht bezahlen müsste.

    Um mal mit einem Irrglauben aufzuräumen! Niemand ist verpflichtet auch nur ansatzweise eine Zahlungserinnerung oder ähnlichen Sch..ß an einen Schuldner zu schicken. Auf der erhaltenen Rechnung (welche hier in diesem Fall nicht ein einziges Mal angezweifelt, oder gar verleugnet wurde, es geht lediglich um die verzweifelt gesuchten Zahlungsaufforderungen!) steht ein Zahlungsziel, bei Handwerkerrechnungen setzt sich aus eben diesem Sachverhalt immer mehr die Rechnungsfloskel "Handwerkerrechnung, zahlbar sofort" druch. Aus dieser Terminierung ergibt sich das Zahlungsziel und der Beginn des Zahlungsverzuges.

    Punkt.

    Alles andere sind Höflichkeitsfloskeln und der Versuch des Gläubigers, kostengünstiger an sein ihm zustehendes Geld zu kommen. Kein muss, er kann sofort die Gerichtlichkeiten bemühen!

    Die Rechnung wurde ja nicht angezweifelt, und selbst jetzt nach fast 3 Jahren hat eine stillschweigende Abnahme stattgefunden, in mehreren Punkten.

    12,5% Zinsen verlange die! Das bekommen die bei keiner Bank


    Nun, Du warst ja auch nicht bei einer Bank, sondern bei einem Handwerker! Und allein der hat Dir fast 3 Jahre Kredit gewährt! Für eine Leistung, die Du Dir bereits seit fast 3 Jahren gütlich zu Gemüte geführt hast. Sorry, aber das ist hier Jammern auf hohem Niveau. Du hättest doch zur Bank gehen können und um einen Kredit zu besseren Konditionen bitten können, keiner hat Dich zur "Handwerkerbank" geprügelt! Oder war Dein Limit erschöpft, und die dämlitsche "Handwerkerbank" kam gerade Recht?

    Du jammerst wegen 12,5%. Nun, die hättest Du umgehen können.
    Meinst Du eigentlich, dass Deine Güter des tägl. Bedarfes, Dein Läpi, Dein Smarti, Kupferrohre, Fittings, Regler, etc. heute noch zum gleichen Preis wie vor 3 Jahren erhältlich sind?

    Sorry für die harten Worte! Aber wir reden hier über eine kleine Rechnung, erbrachte, genutzte Leistung und einen säumigen, jammernden Schuldner.

    Hab Eier in der Hose und bezahl Deine Schulden.
     

    karlh

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    Also Obstler,

    ich kann jetzt nicht ganz erahnen, wo dein Frust her kommt.

    Wenn ja Handwerker alles Engel wären, würde ich dir zustimmen. Es gibt auch gewissenlose Halsabschneider in der Gilde. Da hat jeder so seine eigenen Erfahrungen gemacht, also Ball schön flach halten.

    Gruß Karl
     

    fruitfarmer

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    Hallo Karl,

    ich schiebe keinen Frust, danke der Nachfrage, aber keine Sorge. Ich bin umgeben von zufriedener Kundschaft, rechtschaffend erzogen, kurzum, anständig.

    Natürlich stimme ich Dir zu, dass nicht jeder Handwerker ein Engel ist! Ich gehe gar so weit zu behaupten, dass ein gewisser Prozentsatz den Titel "Handwerker" gar nicht erst führen dürfte. Die ganzen "All you can eat, Allroundmangroups,Facility Manager" möcht ich hier gar nicht erst beurteilen.

    Wir kennen weder den User, die Firma, noch die Leistung. Es ist ein leichtes seinen Standpunkt ins Netz zu stellen und auf manigfalltiges Echo zu hoffen. Eine einseitige Betrachtung ist schon geil, ein geteilter Chor umso mehr. Man könnte es ja mal ansatzweise aus Sicht der Handwerksfirma betrachten. Ach nö, Quatsch, wer will das schon.

    Aber all das darf dem geneigten Verbraucher nicht die Augen davor verkleistern, dass im Vergleich zu all den schwarzen Schafen der Handwerker Gilde prozentual gesehen ein ungleich größerer Batzen an säumigen Schuldner gegenübersteht. Das ist nicht nur meine Meinung, zum Glück auch nicht meine Erfahrung, das sind einfach Tatsachen.

    Aber da ich ja bewusst den Ball flachhalten soll/will, möchte ich dies gar nicht ausweiten. Es ging und geht um eine nie in Frage gestellte erhaltene Leistung, eine nie in Frage gestellte Rechnung, sondern darum, dass die dämlitsche Handwerkerfirma die vermaledeite Rechnung sooooo kurz vor der Verjährung gefunden hat, Merde! Wie konnte die nur! Wo doch schon so schön das "auf Zeit Spiel" - Spiel hier eingebracht wurde. Und dann auch noch 12,5 % VZ! Auch wenn der Basiszinsatz bei derzeit unglaublichen -0,83 % (in Worten: MINUS)liegt und wir nicht wissen, ob Mursik Privatperson oder Unternehmer ist, so wissen wir auch nicht, wie die Rechnungsaufstellung, die VZ-Zusammensetzung, etc. sich gestaltet. Daher kann und möchte ich gar nicht explizit auf die 12,5 v% eingehen.

    Ich gehe hier mal von einem Meisterbetrieb, einer Heizungsbaufirma aus. Das Ärschchen wird Mursik sicherlich schön warm. Die Leistung wurde nach wie vor nie in Frage gestellt. Ich gehe gar soweit zu behaupten, dass die Firma die offene Rechnung täglich auf dem Radar hatte (wir haben gaaaanz schön aufgerüstet, aufrüsten müssen), und ich behaupte mal, dass die Rechnung ursprünglich unter 500 EUR war! Nun hätte eben diese Firma sicherlich diese Rechnung gar storniert! Gut, nicht einfach so, aber wenn man dieser Firma den Wartungsvertrag übertragen hätte, maybe? wer weiß? Hat er aber nicht, ein "Allyoucanarroundaclocker" (mit Zertifikat selbstredend) wird sich die Wartung geschnappt haben, und so denkt sich der Handwerker "okay, dann eben kein Rabatt".

    Wer tatsächlich glaubt, dass heutzutage eine Firma eine offene Rechnung "verliert", ist sich über das Ausmass der vernetzten Buchhaltung nicht bewusst.

    Okay, ich vetrete die Lobby des Handwerks. Und wenn ich dafür Prügel einstecken sollte, okay. Wird aber nichts an meiner Meinung ändern. Es schadet nie, ein weng über den Tellerrand zu schauen und die Sache von mehreren Seiten aus zu betrachten. Es gibt A....cher auf beiden Seiten der "verfeindeten" Lager, auf welcher Seite sich in diesem betr. Fall das, das, mmhhh faule Ei befindet, werden wir hier nie klären können.

    Lieber Karl, bitte glaube mir aufrichtig, dass ich hier wahrlich und bewusst den Ball flach gehalten habe. Denn ansonsten wäre mein Beitrag kürzer, aber rotstichiger ausgefallen, halt der A-Karte näher, und wer will das schon (okay, darauf müsst ihr nun wirklich nicht antworten).

    Meine Meinung. Mein Standpunkt. Meine Erziehung (liebe Grüße an meine Mami an dieser Stelle)


    Überziehungszinsen - lohnendes Geschäft?

    ist der schöne Titel dieses Freds. Nun, Mursik hätte dem gierigen Handwerker dieses Geschäft doch eigenhändig und trefflichst verhageln können.
     
  • Roy Bär

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    Oberschwaben
    nur noch ganz kurz dazu.

    die wenigsten bedenken, dass sie dem handwerker nicht nur seine
    "arbeitszeit" schulden, nein er hatte ja darüber hinaus auch andere kosten
    auf deren rückerstattung er warten muss bis der kunde bezahlt, die er
    aber schon lange bezahlen musste.
    seien es materialkosten samt beschaffungskosten, lohnkosten, kosten
    für anfahrt usw. usw.


    ich kann fruitfarmer da sehr gut verstehen.
     
  • Parzival

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    Das Thema hat zwar nichts mit Rasensprengern zu tun…

    Jemandem nach fast drei Jahren, eine Mahnung für eine offene Rechnung zu senden und VZ iHv. 12,5% in Ansatz zu bringen, ist - ob nun Handwerker oder nicht – aus meiner Perspektive etwas ungewöhnlich.

    War die erbrachte Leistung unstrittig, würde ich den fraglichen Rechnungsbetrag, ohne weiteren Verzug sofort bezahlen. Bezüglich der erhobenen Verzugszinsen würde ich jetzt einfach auf einen Mahnbescheid warten und diesem wiederum begründungslos wiedersprechen. Dann klärt sich das auf dem Wege eines (hoffentlich außergerichtlichen) Vergleichs.

    Bedingt durchs eigene Tagewerk, habe ich wenig Verständnis für säumige „Zahlern“. Aber sich nach beinahe drei Jahren an eine offene Rechnung zu erinnern und dann VZ zu veranschlagen, für deren Höhe ich auf die Schnelle keinerlei wählbaren Ansatz finde, ist möglicherweise wirklich prüfenswert.

    Der Blutdruck des Users Mursik scheint in dieser Angelegenheit offenbar nicht zu hoch zu sein…
     

    thomash

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    Genau so ....

    Es ist klar, dass ein Handwerker kein Buchhalter ist. Ich bin auch Dienstleister und musste auch schon mal eine Mahnung mit mehr als einem Jahr verzögerung schicken.
    Aber anstatt Abzockerzinsen zu verlangen habe ich mich dafür entschudigt, dass ich die ausstehende Zahlung so spät entdeckt habe. Das hat auch etwas mit Stil zu tun und mit der Absicht den Kunden zu behalten.

    Ich habe in 15 Jahren Dienstleistung nur in einem FAll eine Rechnung nicht bezahlt bekommen. Zugegeben ist es manchmal schwer sein Geld zu bekommen aber bei mir reichte es immer aus dem Kunden anzudrohen nicht mehr weiter für ihn zu arbeiten.

    Ich bleibe dabei 12,5% Zinsen ist eine Unverschäntheit oder besser moderner Straßenraub.
     

    Parzival

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    Sorry thomas, beim intensiven Studium von fruitfarmers Einlassungen hatte ich völlig überlesen, dass Du die einzig vernünftigen Schritte in dieser Situation ein paar Postings weiter oben schon beschrieben hattest.
    Keine Frage: Verzugszinsen halte ich für legitim – immerhin geht der Handwerker in Vorleistung und belastet sein Kontokorrent. Preis und vereinbartes Zahlungsziel sind darauf abgestimmt.

    Man muß natürlich auch im Blick behalten, dass die Zahlungsmoral einiger privater und mancher gewerblicher Kunden inzwischen Formen angenommen hat, die mich nicht Handwerker sein lassen wollen. Es scheint ein Sport zu sein, mit dem verspäteten Zahlen einer Rechnung sich via einer Art nicht vereinbarten Kredit, noch etwas von seinem Handwerker zurück zu holen.
    Zahlen vor der zweiten Mahnung kommt nicht in Frage, wenn überhaupt…da muß dann die zweite Mahnung schnell kommen und vielleicht nicht erst nach drei Jahren und dann mit 12,5%
     

    thomash

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    Zumal - so wie ich es verstanden habe - es sich um eine größere Baustelle handelte wovon die meisten Rechnungen zeitnah bezahlt wurden und nur eine kleine Rechnung übersehen wurde.

    Gerade bei solchen Baustellen wo ständig eine Rechnung reinflattert, kann man es dem Kunden nicht verdenken, wenn er eine Rechnung übersieht.

    Ich vermute mal, dass es aber dem Unternehmer hier nicht um das Kundenabzocken geht, sondern dass der Handwerker selbst in zahlungsschierigkeiten ist und ggfs. die Mahnung sogar nicht von ihm, sondern von einem Konkursverwalter in Auftrag gegeben wurde. Zumindest wäre dies eine denkbare Lösung, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Handwerker soviel Kunden hat, dass er es sich leisten kann seine Kunden zu verärgern.
     
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