Unkraut - vor allem Rasen - aus Fugen entfernen

Malepartus

Neuling
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Liebe Gemeinde,
zu der Thematik habe ich kein Ergebnis finden können.
Es geht um folgendes:
Unkräuter und vor allem Gräser zieren regelmäßig die Einfahrt, die etwa 250 qm hat.
  • Totalherbizide wie Vorox, Roundup - jeweils ohne Glyphosat - wirken meiner Erfahrung nach nicht zufriedenstellend (Pflanzen werden braun, wachsen dann aber weiter); Glyphosat war da schon eine andere Hausnummer, über die Gefährlichkeit kann man trefflich streiten, bringt aber nichts, da Glyphosat nicht mehr erhältlich ist.
  • Mechanische Mittel haben den Nachteil, dass die Wurzeln nicht beseitigt werden. Händisch und motorisiert (Skill Weedbuster) sind die Übungen mehr oder weniger anstrengend und nur von kurzer Dauer. In kürzester Zeit feiern Unkräuter und Gräser fröhliche Urständ.
  • Hausmittel bestehend aus Essig, Salz, Spülmittel, Natron etc. sind in verschiedenen Mischungsverhältnissen und Konzentrationen ausprobiert worden. Die Wirkung ist meist Null oder nicht nachhaltig.
  • Fugenfüller (Feste Fuge, Sande) sind nicht praktikabel, da die relevanten Abstände zwischen den Pflastersteinen zu gering sind.
Mein Latein ist am Ende. So wie es ausschaut sind Unkräuter und Gräser in Fugen ein Dauerbrenner mit Kosten- und Arbeitsfaktor. Oder sollte da noch etwas sein, was ich nicht kenne? Wenn ja habe ich die Hoffnung, dass das Forum helfen kann.

Grüße
 
  • hofergarten

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    Urgesteinsmehl ist ein guter Füller gegen Unkraut.
    Nicht 100% aber sehr viel weniger wächst in Gesteinsmehl.
     

    Pyromella

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    Wenn deine Pflastersteine hitzebeständig sind und du sonst nichts Brennbares in Reichweite hast, könntest du deine Fugenvegetations abflämmen. Durch die Hitze sollte auch die Wurzel absterben.

    Aber natürlich produzierst du so wieder freie Fläche, auf der sich neue Pflanzen ansäen werden. Es ist immer eine Maßnahme auf Zeit.
     
  • Elkevogel

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    Hallo,
    die Idee mit dem abbrennen von Pyromella hatte ich ebenfalls und wir praktizieren sie im Garten, wenn der alte Betonweg mal wieder zu viele Wildkräuter in den Riss-Fugen beherbergt.
    Ergänzend würde ich vorschlagen:
    erst abfackeln und anschließend den alten Fugensand/Erdeinflug - was auch immer - rausholen (z.B. mit Hochdruckreiniger)
    Wenn die Fläche sauber und wieder trocken ist mit "fester Fuge" auffüllen.
    Wo Platz für Wildkraut zum keimen war, ist auch Platz für Fugensand!
    Ist ein bisschen Geduldsarbeit beim einfegen und nach Anleitung einschlämmen.
    Es muss aber wirklich furztrocken dafür sein. Sonst bleibt das Zeug in Bollen auf dem Pflaster und ist kaum wieder zu entfernen
    Aber es hilft :cool:

    Essig, Salz … sind übrigens verboten!
    Liebe Grüße und viel Erfolg

    Elkevogel
     
  • Rosabelverde

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    So wie es ausschaut sind Unkräuter und Gräser in Fugen ein Dauerbrenner mit Kosten- und Arbeitsfaktor.

    Ganz recht. Außer Betonieren und grün Anstreichen gibt es keine dauerhafte Lösung für das Fugenunkraut. Die Natur hat das Grünzeug erfunden, damit es wächst, und das nutzt schlau jede noch so mickrige Möglichkeit dazu.

    Abflämmen haben wir auch eine Zeitlang probiert. Die Wurzeln kriegt man damit nicht komplett weg bzw. hat keine Kontrolle über die Wirkung; man schafft eine Ascheschicht, über die sich Wurzelreste und neu angeflogene Samen freuen ... und Kollateralschäden sind nicht ganz zu vermeiden.

    Die bisher beste aller schlechten Lösungen ist der elektrische Fugenreiniger. Es geht damit nur unwesentlich schneller als mit dem Brenner, die Zeitspanne bis zum Nachwachsen ist vergleichbar, und wenn man sich selbst suggeriert, es sei eine Mediationsübung, ist es vergleichsweise noch am besten auszuhalten. ;)
     

    ralph12345

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    Pflanzenschutzgesetz §12,
    (2) Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen [...]angewendet werden.

    Soweit klar oder?
    Roundup ist übrigens Glyphosat.

    Wenn man keine Fugen will, hilft es, glaube ich nur, großflächig zu betonieren oder zu asphaltieren oder fugenfreies Pflaster auf Knirsch zu verlegen. Sind Fugen da, kommt Unkraut. Immer.
     
  • Malepartus

    Neuling
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    Pflanzenschutzgesetz gilt nicht für Essig und Salz. Das OLG Oldenburg hat in seiner Entscheidung aus 2017 (Aktenzeichen 2 Ss OWi 70/17, Beschluss vom 25.04.2017) verkündet, dass weder Essig noch Salz Pflanzenschutzmittel sind und damit deren Einsatz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten ist.

    Roundup ist kein Glyphosat. Dieser Stoff war enthalten ist es aber nicht mehr.
     
    T

    Tinchenfurz

    Guest
    ........dann lass den gemeinen Leser auch daran teilhaben. Nur weil etwas nicht verboten ist, macht es etwas deswegen nicht unbedingt richtig.

     
    M

    mikaa

    Guest
    Pflanzenschutzgesetz gilt nicht für Essig und Salz. Das OLG Oldenburg hat in seiner Entscheidung aus 2017 (Aktenzeichen 2 Ss OWi 70/17, Beschluss vom 25.04.2017) verkündet, dass weder Essig noch Salz Pflanzenschutzmittel sind und damit deren Einsatz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten ist.

    Roundup ist kein Glyphosat. Dieser Stoff war enthalten ist es aber nicht mehr.


    Ok ....das mit den Akten und § Zeichen spar ich mir mal

    Trotz eines entsprechenden Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg bleibt die Anwendung von Essig oder Salz oder einer Mischung aus beiden Stoffen zur Unkrautbekämpfung auf allen Nichtkulturlandflächen weiterhin verboten. Darauf weist das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Zu den Nichtkulturlandflächen zählen zum Beispiel Wege, Bürgersteige, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätze und Hofflächen.
    Quelle


    Für die These das in Round up kein Glyphosat mehr enthalten ist , würde ich dich bitten eine seriöse Quelle zu benennen ..
     

    Malepartus

    Neuling
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    ... das Aktenzeichen für solche, die seriöse Quellen wollen. Das ist zumindest Fakt, alles andere ist Ansichtssache.

    Ich spreche von den Produkten, die für den Kleingärtnerbereich erhältlich sind. Schau bei Amazon nach, dann wirst Du fündig. Die dort angebotenen Roundup-Produkte sind frei von Glyphosat. Ansonsten benötigst Du einen Sachkundenachweis, der dem gewerblichen Anwender vorbehalten ist.
     
  • M

    mikaa

    Guest
    Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ..
    Das das OLG Oldenburg festgestellt hat das es sich bei einer Kochsalz-Essig Lösung nicht um ein Pflanzenschutzmittel im eigentlichen Sinne handelt , legitimiert ja in keinster Weise eine Anwendung dieser. Und so steht es auch in der Urteilsbegründung.

    Wenn Sie eine Kochsalz -Essig Lösung anwenden um auf versiegelten Flächen das Unkraut zu bekämpfen handeln sie rechtswiderig und riskieren eine bußgeldbewehrte behördliche Anordnung in Höhe von 175 €.
    Das ist Fakt !
     
  • Malepartus

    Neuling
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    Fakt ist, dass das OLG mit seinem Urteil ein entsprechendes Bußgeld aufgehoben hat. Nicht mehr u. nicht weniger.
     
    M

    mikaa

    Guest
    Fakt ist, dass das OLG mit seinem Urteil ein entsprechendes Bußgeld aufgehoben hat. Nicht mehr u. nicht weniger.


    Ok , weil ich heute so gute Laune habe , entweder haben sie das Urteil nie durchgelesen , oder sie verstehen es einfach nicht , was kein Makel sein muss.
    Das Bußgeld gegen diesen Mann wurde aufgehoben , weil er nicht wie in der Klageschrift angegeben gegen
    § 12 - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) verstoßen hat . WEIL es sich nach Feststellung des OLG bei der verwendeten Essig-Salz Lösung NICHT um ein Pflanzenschutzmittel im eigentlichen Sinne handelt . Somit kann gegen den Beklagten kein Bußgeld beruhend auf § 12 - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) verhängt werden .
    Klassischer Formfehler ...

    Diese Geschichte legitimiert aber nicht die Verwendung einer Essig -Salz Lösung sondern es bleibt verboten .
    zwar nicht nach § 12 - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) aber dennoch.

    Nicht mehr und nicht weniger
     

    Malepartus

    Neuling
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    Ebenso gut gelaunt und ebenso gut informiert folgendes:
    Sie bestätigten doch genau das, was ich geschrieben habe - nur mit dem Unterschied, dass ich mir nicht anmaße, dem OLG einen 'klassischen Formfehler' zu attestieren.
     
    M

    mikaa

    Guest
    und tschüss

    nur als Absatz , das OLG hat keinen Formfehler gemacht , das OLG hat geprüft und den Beklagten vom Vorwurf freigesprochen.. aber egal .

    lesen scheint nicht .........
     

    Malepartus

    Neuling
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    Schade, mit der Sache hat das nichts mehr zu tun. Vielleicht eine Sache für den Moderator.
     
    H

    Herr Hübner

    Guest
    Oh, fürs Fugenkratzen bezahle ich immer jemanden.
    Der nimmt ca. 20€ die Stunde und ist ziemlich schnell fertig.
     

    Shantay

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    Ebenso gut gelaunt und ebenso gut informiert folgendes:
    Sie bestätigten doch genau das, was ich geschrieben habe - nur mit dem Unterschied, dass ich mir nicht anmaße, dem OLG einen 'klassischen Formfehler' zu attestieren.

    Ich streu auch noch mal etwas Salz und Essig in die Wunde:

    Es handelt sich hier eben genau deshalb um einen Formfehler, WEIL das Bußgeld gem. § 12 PflSchG ausgesprochen wurde und wie das dann eben in der deutschen Rechtsprechung üblich ist, kann man nicht mal so eben sagen "oh ups, falscher Paragraph, na, dann schauen wir doch mal, ob wir einen anderen Paragraphen finden". Nur aus diesem einzigen Grund MUSSTE das Bußgeld aufgehoben werden, da sowohl Essig als auch Salz zu Lebensmitteln gehören.

    Leider wurden für eine Gefährdung des Bodens oder des Grundwassers aufgrund anderer Vorschriften keine weiteren Anhaltspunkte von diesem Gericht gesehen. Das heißt aber nicht, daß ein anderes Gericht zu demselben Urteil kommen muß, es sei denn, es ist ein höchstrichterliches Urteil oder gar ein Präzedenzfall.

    Hier noch ein anderer Auszug, der den Einsatz von Salz und Essig als rechtswidrig ansieht, diesmal § 3 PflSchG

    "Hausmittel zur Unkrautvernichtung: Verstoß gegen "gute fachliche Praxis"
    Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachen hingegen weist trotz dieses weitreichenden Urteils darauf hin, dass der Einsatz derartiger Substanzen als Herbizid auf sogenannten Nichtkulturlandflächen laut §3 des Pflanzenschutzgesetzes als rechtswidrig einzustufen ist, da er gegen die „gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ verstößt. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet generell den Einsatz aller Präparate, die keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel haben, aber andere Organismen schädigen können. Auch wenn das in den Augen vieler Hobbygärtner nicht nachvollziehbar ist, hat die Vorschrift gute Gründe, denn gerade die sogenannten Hausmittel sind für die Umwelt oft wesentlich schädlicher, als die meisten Anwender ahnen. Auch Essig und insbesondere Salz sind keine empfehlenswerten Hausmittel zur Unkrautvernichtung – weder auf versiegelten Flächen noch auf bewachsenen Böden." Quelle: Mein schöner Garten.

    LG Shantay
     

    Malepartus

    Neuling
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    Man kann versuchen sich die Sache zurechtbiegen - z.B. mit Zitaten aus 'Schöner Garten' oder Verlinkung auf die foreneigene Seite. Meinungen gibt's wie Sand am Meer. Das Urteil spricht eine klare Sprache - zumindest bis auf Weiteres.
     

    Caramell

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    Malepartus, ja das Urteil mag für Dich eindeutig sein, aber es ist eben ein Einzelfallurteil und nicht auf jeden anwendbar.. Bekommt man eine Strafzahlung wegen den Einsatz von Essig und Salz, der sich nicht auf § 12 PflSchG beruft, dann nützt auch das Urteil nichts.

    RoundUp, egal ob mit oder ohne Gyphosat darf nicht auf den versiegelten Flächen eingesetzt werden, das steht auch in der Anleitung drin.

    Ja das Unkraut dauerhaft wird man wohl kaum bekämpft bekommen, man kann nur die Fugen versiegeln oder eben fleißig Unkraut zupfen. Auch wenn es eben doch Arbeit macht.
     
    M

    mikaa

    Guest
    Ich streu auch noch mal etwas Salz und Essig in die Wunde:

    Es handelt sich hier eben genau deshalb um einen Formfehler, WEIL das Bußgeld gem. § 12 PflSchG ausgesprochen wurde und wie das dann eben in der deutschen Rechtsprechung üblich ist, kann man nicht mal so eben sagen "oh ups, falscher Paragraph, na, dann schauen wir doch mal, ob wir einen anderen Paragraphen finden". Nur aus diesem einzigen Grund MUSSTE das Bußgeld aufgehoben werden, da sowohl Essig als auch Salz zu Lebensmitteln gehören.

    Leider wurden für eine Gefährdung des Bodens oder des Grundwassers aufgrund anderer Vorschriften keine weiteren Anhaltspunkte von diesem Gericht gesehen. Das heißt aber nicht, daß ein anderes Gericht zu demselben Urteil kommen muß, es sei denn, es ist ein höchstrichterliches Urteil oder gar ein Präzedenzfall.

    Hier noch ein anderer Auszug, der den Einsatz von Salz und Essig als rechtswidrig ansieht, diesmal § 3 PflSchG

    "Hausmittel zur Unkrautvernichtung: Verstoß gegen "gute fachliche Praxis"
    Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachen hingegen weist trotz dieses weitreichenden Urteils darauf hin, dass der Einsatz derartiger Substanzen als Herbizid auf sogenannten Nichtkulturlandflächen laut §3 des Pflanzenschutzgesetzes als rechtswidrig einzustufen ist, da er gegen die „gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ verstößt. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet generell den Einsatz aller Präparate, die keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel haben, aber andere Organismen schädigen können. Auch wenn das in den Augen vieler Hobbygärtner nicht nachvollziehbar ist, hat die Vorschrift gute Gründe, denn gerade die sogenannten Hausmittel sind für die Umwelt oft wesentlich schädlicher, als die meisten Anwender ahnen. Auch Essig und insbesondere Salz sind keine empfehlenswerten Hausmittel zur Unkrautvernichtung – weder auf versiegelten Flächen noch auf bewachsenen Böden." Quelle: Mein schöner Garten.

    LG Shantay


    Lass gut sein , wenn man etwas nicht verstehen will , dann gibt es nur zwei Möglichkeiten..entweder reicht der geistige Horizont nicht aus , oder man will nur Stunk machen ..
     

    Supernovae

    Foren-Urgestein
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    Darf ich mal bitte fragen was du an den Fakten nicht erkennen kannst, @Malepartus ?
    Das OLG hat nur gesagt, dass Salz kein Unkrautmittel ist und deshalb der § 12 PflSchG nicht zur Anwendung kommen kann und somit das Bußgeld nicht verhängt werden kann.
    Hierzu und zu der Salzgeschichte:
    Und für alle die nicht lesen auf den Link klicken wollen:

    [B]Umweltbundesamt[/B] schrieb:
    Der Einsatz von Herbiziden auf befestigten oder versiegelten Flächen ist grundsätzlich verboten!Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet. Grundsätzlich verboten – sowohl auf gärtnerischen wie auf befestigten oder versiegelten Flächen – ist auch die Anwendung von Hausmitteln wie Essig und Salz. Das Pflanzenschutzgesetz untersagt ausdrücklich den Einsatz von Präparaten, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Dies ist keine Schikane des Gesetzgebers, sondern liegt darin begründet, dass Hausmittel meist gefährlicher sind und mehr umweltschädliche Nebenwirkungen haben, als von den Anwendern vermutet.
     
    H

    Herr Hübner

    Guest
    Ich lerne hier gerade unglaublich viel und habe mir die verschiedenen Quellen zu dieser Thematik angeschaut und werde dabei bleiben, dass meine Terrasse und die Auffahrt weiterhin nur kalten Stahl zu spüren bekommen werden.
     

    Malepartus

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    Was gibt es da nicht zu verstehen? Wenn ein Bußgeld durch OLG-Urteil aufgehoben wird, liegt kein Gesetzesverstoß vor. Dabei ist es unerheblich, wie man das Urteil persönlich interpretiert.
     

    Supernovae

    Foren-Urgestein
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    NRW -zwischen Duisburg/Venlo
    Wenn ein Bußgeld durch OLG-Urteil aufgehoben wird, liegt kein Gesetzesverstoß vor.
    Das stimmt nicht!
    Du hast so keinen Plan und du hast auch kein Bock dich damit auseinander zu setzen.
    Das ist keine Dummheit, sondern Starrsinn.

    Mach mal mit Salz und Essig...
    Hast ja das Gesetz gelesen! 🙄 und selbst schon die Erfahrung gemacht, dass es überhaupt nix bringt!
    Beherzige die ersten paar Beiträge und mach anstatt dich über Spitzfindigkeiten zu streiten!

    Ich bin hier raus!
     

    Caramell

    Foren-Urgestein
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    Dabei ist es unerheblich, wie man das Urteil persönlich interpretiert.

    Genau so ist es, mach weiter so und warte einfach bis jemand der Meinung ist Deine Art die Zufahrt frei zu halten ist falsch. Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt, hast Du die Wahl, bezahlen oder Klagen. Was billiger wird muss man dann entscheiden.
    Den auch an ein Urteil vom OLG muss sich nicht jede Behörde halten, auch weil die Vorschriften überall unterschiedlich sind und es hier nur um den einen Fall ging, es ist kein Grunsatzurteil, wie es der BGH fällt.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Malepartus

    Neuling
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    Interessant, was so alles aus dem Hinweis auf das OLG-Urteil entstehen kann. Habe nicht einmal erwähnt, dass ich Essig oder Salz anwende. Scheint auch keine Rolle zu spielen. Es war jedenfalls sehr unterhaltsam.
     

    Linserich

    Schoggifreak
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    Hausmittel bestehend aus Essig, Salz, Spülmittel, Natron etc. sind in verschiedenen Mischungsverhältnissen und Konzentrationen ausprobiert worden. Die Wirkung ist meist Null oder nicht nachhaltig.
    Ich finde es zwar blöd, noch darauf herum zu reiten, aber deinem ersten Post nach zu entnehmen, hast du sehr wohl mit Salz und Essig gepröbelt.

    Dennoch würde ich das Ganze jetzt bleiben lassen, du hast ja einige neue Ideen zur Beseitigung vom Unkraut erhalten. Viel Erfolg, ich weiss, wie mühsam das sein kann. Aber eigentlich finde ich es nicht so schlimm, wenn ein bisschen Grün aus den Fugen guckt. Das macht das Ganze nicht so steril. :freundlich:
     
    H

    Herr Hübner

    Guest
    Und das kannste von der Steuer absetzen?
    Ja, das scheint zu klappen.
    Das ist kein gelernter Gärtner, sondern jemand, der sich im Nebenerwerb angemeldet eine Mark dazu verdient, mit dem was ihm Freude bereitet. Find ich ok, wenn er meint, dass bei 20€ im Stundenlohn genug für ihn hängen bleibt.
    Ansonsten muss er mir einen anderen Preis nennen.
     
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