Die Kosten sind in der "BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien" vom b.v.s. festgehalten und richten sich nach dem ermittelten Verkehrswert (Marktwert). Allerdings sind die Kosten heute (2017) wohl nicht mehr verbindlich und frei verhandelbar. Beispiel (Verkehrswert - Honorar in €)
bis 100.000 - 750
bis 125.000 - 860
bis 150.000 - 970
(...)
bis 200.000 - 1.200
bis 300.000 - 1.450
bis 400.000 - 1.650
bis 500.000 - 1.800
bis 1.000.000 - 2.400
bis 1.500.000 - 2.900
etc.
(Stand Dez. 2010, also schon alt, heute wohl frei verhandelbar)
Gutachter bewerten nach Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
Qualitativ hochwertige Gutachten beim Gutachterausschuss des jeweiligen Kreises oder der Stadt anfragen. Im Internet:
Beispiel Berlin: berlin.de/gutachterausschuss
Diese öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter können auf die sog. 'Kaufpreissammlungen' zurückgreifen. Die Notare müssen nach Abschluß eines Kaufvertrags den Kaufpreis dem Gutachterausschuss melden.
Heute bieten viele Firmen im Internet Online-Bewertungen an, zum Beispiel ImmoScout24 oder Immowelt oder auch Sprengnetter. Um nur die ganz großen zu nennen. Bei Eigentumswohnungen klappt das wohl (so leidlich), aber bei EFH ist das sehr viel schwieriger (Problem: Hauswert u. Grundstückswert fallen auseinander daher kann man nicht einfach über die WFL berechnen, private EFH wurden nicht-standardisiert gebaut, etc.). Außerdem sind viele Online Anbieter eigentlich nur Plattformen zur Vermittlung an Makler (ohne echte Bewertung).
Es gibt einen seriösen Online Anbieter, der sich auf EFH spezialisiert hat und auf der Grundlage einer großen Datenbank Häuser bewertet. Die Plattform wurde von Statistikern der Freien Universität Berlin entwickelt, erfasst die meisten relevanten preisbildenden Faktoren und ist kostenlos. Man muss weder Namen noch Telefon angeben.
Diese Datenbank deckt die 70 größten Städte in D. ab. Auf dem Lande, wo es so gut wie keine Vergleichsobjekte gibt, findet aber auch diese (qualitativ sehr hochwertige Plattform) ihre Grenzen. Da bleibt dann nur der Makler vor Ort (Erfahrungswissen) oder der Gutachter vom örtlichen Gutachterausschuss oder ggf. die Feuerversicherung (die müsste nämlich auch den ungefähren Wert kennen, den sie ja schließlich versichert).