Wie ist die Abwicklung bei Erwerb von einem Schrebergar

Turrican2k

Neuling
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Hallo erstmal, ich freue mich dieser Community beigetreten zusein.

Ich und meine Lebensgefährtin träumen von einem eigenen Schrebergarten und sind kurz davor diesen Traum umzusetzen. Wir haben auch gestern einen wunderschönen Garten besichtigt aber nun sind ein paar Fragen offen.

Unser Interesse ist groß aber wir haben gemerkt das dieser Garten gegen Auflagen verstößt; so hat z.b. der bisherige Besitzer heimlich eine Toilette mit Spülung eingebaut und mit dem Abfluss der Spüle verbunden.
Ansich eine tolle Sache! Aber wenn wir den Garten kaufen, wie ist dann die Abwicklung bei sowas; Macht der Gartenverein nochmal eine Übergabe mit Kontrolle so das die Toilette entdeckt werden kann und wir den Ärger bekommen?

Der Garten soll 2000 € kosten, wird der Kaufvertrag unter 4 Augen gemacht oder wird das alles mit dem Gartenvorstand zusammen gemacht? Die Kosten, meinte der Vorbesitzer, sind bei ca. 300€/Jahr (Pacht, Strom, Wasser) und dazu muss ich den Garten noch versichern. Wo/wie kann man das nochmal genau bestätigen lassen bevor man kauft?

Der Garten hat vorneeinemn Sichtschutz aus Gewächsen, dahinter ist eine Gartenlaube ebenfalls nicht gestattet. Kann der Vorstand beliebig den Garten betreten und auch die Laube kontrollieren? Oder habe ich das Recht zusagen das keiner, auch nicht die Gartenkontrolle, meinem Garten betreten darf?

So würde ich den Garten nehmen, wenn ich das weiterhin geheim halten kann. Der Vorbesitzer meinte der Garten wäre nicht streng und ich könnte hinterm Sichtschtz locker einen Pool aufstehen dieser vorgeschriebene Maße übertrifft.

Danke schonmal.
 
  • M

    marsusmar

    Guest
    Deine Fragen werden gewöhnlich in der Satzung der Garten Sparte beantwortet und alles was dagegen verstöst. Na das kennt man ja aus dem Leben, führt nicht gleich hinter Gitter. Kann aber Kosten verursachen. Insofern wenn ihr keinen Ärger wollt geht doch zum Vorstand, redet ganz offen mit dem, das zeigt euch dann was der vom Vorbesitzer hält und zeigt dem das ihr ehrlich und offen seid.

    So fahrt ihr am besten und nicht gleich hintenrum. Was definitiv der falsche Weg wäre.

    Suse
     

    Pflanzbert

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    Gewohnheitsrecht (also etwas, das schon lange vorhanden ist, darf bleiben) greift glaube ich erst nach 30 Jahren. Eigentümerwechsel beeinflusen die Frist glaube ich nicht. D.h. Toilette geheim halten oder hoffen, dass sie akzeptiert wird.
     
  • scheinfeld

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    Hallo,

    bei uns im Kleingartenverein werden die abzugebenden Gärten bewertet. Diese Personen werden extra dazu geschult und betreten diese Gärten auch nicht alleine.

    In unserem Übergabevertrag stand damals auch, mit wieviel welche Pflanze bewertet wurde.
    Dazu kommt dann die Gartenhütte-je nach Zustand und auch der Wasserzulauf mit Uhr. Gebe ich den Garten wieder ab, wird er auch wieder bewertet und erst nach Abgabe an einen Nachfolger werde ich den Erlös bekommen.

    Wir haben bei ca 250 m² Jahreskosten von ca 200-250 €. Da sind Pacht+Wasser+ Strom +Versicherung+Kosten für Toiletten am Gelände bereits enthalten.

    Deer Vorstand betritt unsere Gärten nur bei Gefahr, beim Austausch der Wasserzähler und nach Vorankündigung.

    Für Kleingartenvereine gibt es schriftliche Verträge mit allen Auflagen, was gepflanzt werden darf, was nicht, wie groß die bebaute Fläche sein kan..usw.
    Laßt euch doch vom Vorstand so einen Vertrag zeigen

    Viel Spaß im Schrebergarten

    Sigi

    Auf die eingebaute Wasser/Toiletteninstallation würde ich unbedingt hinweisen. Sollte das auffallen, müßtet ihr evtl den Rückbau bezahlen... Ist bei euch überhaupt Abwasser vorhanden? Oder gibts eine Sickergrube im Garten oder oder...
     
  • karlh

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    Geheim halten kann man nichts. So eine Toilettenspülung ist vermutlich weder nach den Statuten noch nach den Umweltgesetzen erlaubt. Müsste zurück gebaut werden. Den Schätzer bestellt der Gartenverein. Der legt fest, was alles kostet. Was nicht geduldet wird, wird durch den Schätzer auch nicht bewertet. M.E. solltest du darauf achten, dass die eventuellen Rückbaukosten vom Kaufpreis abgezogen werden. Dann gibt es ein Schätzungsprotokoll und danach wird bezahlt, alles unter Beteiligung des Vorstandes.

    Gruß Karl
     

    salvadora

    Mitglied
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    Meine Schwester hat nach dem Tod unserer Mutter ihren Schrebergarten übernommen. Bedingung war, dass die Gartenhütte verkleinert und ein großer Birnbaum gefällt wurde. Sowohl die Gartenhütte wurde seinerzeit in der Größe von meinen Eltern übernommen und auch der Birnbaum hatte schon eine stattliche Größe. Ein Gespräch mit dem Vorstand des Gartenvereins halte ich für unabdingbar, um später keine Überraschungen zu erleben.
     
  • J

    Joes

    Guest
    Kommt in vielen Fällen darauf an, ob es eine Gartenanlage
    nach dem Bundeskleingartengesetz ist.

    Wenn ich eine Übernahme von einer nicht erlaubten Einrichtung
    abhängig machte, würde ich auf den Garten verzichten, um nicht
    laufend meinen Erholungswert deswegen zu schmälern.

    Am besten gleich ein klärendes Gespräch mit dem Vorstand.
     

    Zelda4

    Mitglied
    Registriert
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    Ich würde alle schriftlich mit Unterschrift aller Parteien festhalten.
     
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