Bei den Heizkosten würde ich nochmal überlegen. Sie nach wohnraum umzulegen ergibt nur Sinn, wenn die Bewohner jeder Wohnung gleichermaßen Heizen und gleichviel Zeit im Haus verbringen (also nicht zB häufiger Reisen und dadurch vergleichsweise weniger viel heizen müssen). Wenn du dir noch Gedanken über die Heizkostenumlage machst, informier dich mal bei einem Heizungsbauer deines Vertrauens- ich bin nicht mehr ganz sicher, wie die Dinger heißen, aber bei uns in der Mietwohnung hing an jedem Heizkörper so kleine dinger, die rechneten den Heizverbrauch mit. Einmal im Jahr kam dann der Gaslieferant, hielt ein Piepsegerät davor, und las so den Verbrauch jeden einzelnen Gerätes ab. Dadurch kam eine vollkommen gerechte Gaskostenrechnung für jede Mietpartei im Haus an.
Die Regelung zum Garten finde ich ok - aber die "Pflegepflichten" kannst du meiner Ansicht nach (egal ob in Hausordnung oder Mietvertrag) nur für die 150 qm Garten einfordern, die auch zur Wohnung gehören. Wenn er tatsächlich den restlichen Bereich mitnutzen will, kann man eine gemeinsame Regelung treffen. Aber es muss auch vollkommen gerechtfertigt sein, wenn der Mieter nur den "eigenen" Teil nutzen und demzufolge pflegen will. Obwohl, wenn man sich die Fotos von deiner Wiese anguckt (ich meine ich hätte da was in einem Thread gelesen), kann ich deine Pflege-sorge verstehen. Eine Freundin von mir hat sich gerichtlich gegen eine Nebenkostenrechnung für einen Gärtner gewehrt, der wöchentlich (!!, auf Wunsch der restlichen deutlich älteren Mietparteien im Haus) sämtliche Blumenkästen neu bepflanzte (übrigens: mit Erfolg gewehrt). Auch die entstehung von Nebenkosten muss sich demzufolge in einem "verständlichen und rationalen" Rahmen halten.
Ansonsten denke ich, lässt sich mit einem sympathischen Mieter auf richtiger wellenlänge alles, was so an Kosten anfällt, bereits bei Abschluss des Mietvertrages alles einzeln besprechen und beschließen. Nur unbedingt jeden entschluss gemeinsam schriftlich festhalten, damit es im zweifelsfall keine Diskussionen geben muss.