Wieviel Nebenkosten zahlt Ihr?

thomash

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Hallo

Ich habe gerade die Nebenkostenvorauszahlung berechnet für die Wohnung die ich neu vermieten will und finde diese recht hoch.

Was findet zahlt Ihr an Nebenkosten voraus und müßt Ihr was nachzahlen oder bekommt ihr sogar etwas heraus?

Hier meine Berechnung:

75 € für Heizung
30 € für Wasser
30 € für Poolnutzung
20 € Sonstige Nebenkosten
Gesamt 155 €
 
  • Lieschen M

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    Keine Ahnung aus Erfahrung, da eigenes Haus.

    In Berlin spricht man von der 2. Miete.

    Wasser finde ich in deiner Berechnung etwas hoch. Entweder Wasser in Rechnung stellen oder Poolbenutzung. Sonst ist das Wasser für den Pool doch zweimal berechnet.
     

    thomash

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    Die Wasserkosten machen mir auch zu schaffen.

    Das Poolwasser ist in den 30 Euro für den Pool enthalten.

    Ich rechne mit einem Verbrauch für einen 3 Personen Haushalt von 100qm pro Jahr
    Bei uns kostet der Kubikmeter mit Be- und Entwässerung rund 5 € das sind 500 € / 12 da komme ich auf 41 €

    Unser Pool ist deutlich günstiger im Verbrauch. Jährlich 15-20 Kubikmeter a 2 €, da wir für den Pool keine Entwässerung zahlen müssen, das sind gerade mal 40 € im Jahr.
     
  • Feli871

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    155 Euro finde ich jetzt nicht übertrieben hoch,
    aber als Mieter würde mir die Poolnutzung etwas aufstoßen.
    Das sollte anders zu regeln sein.

    Vielleicht will ich den Pool gar nicht nutzen, vielleicht nutze ich ihn
    nur 5 mal im Jahr? Und da dann jeden Monat 30 Euro dafür bezahlen?

    Würde diesen oder einen ähnlichen Betrag dann eher in die Miete mit
    rein nehmen, Poolnutzung eingeschlossen.

    Und was sind sonstige Nebenkosten?
     
  • thomash

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    Sonstige Nebenkosten beinhaltet
    - Versicherungen fürs Haus
    - Steuern
    - Kaminfeger

    Selber zahlen muss der Mieter
    - Strom
    - DSL/KAbel

    Zum Pool:
    Die Poolnutzung ist dem Mieter frei gestellt. Wenn er ihn aber nutzt, muss er auch das ganze Jahr zahlen.

    Schließlich muss ich auch 8 Monate lang für den Pool zahlen ob ich ihn nutzen kann oder wie z.b. jetzt eher nicht.

    Ferner beeinhaltet die Poolnebenkosten
    - Strom für Betrieb
    - Wasserkosten
    - Chemie
    - Wärmepumpe

    Tatsächlich ist je nach witterung geplant den Pool satte 8 Monate auf über 25 Grad zu beheizen. Also fast tägliche Poolnutzung ist möglich. Luxus pur;)

    Und das alles mit Traumausicht (unverbaut soweit das Auge reicht), 20m. langer und 4m. breiter Terasse + zusätzlicher Pergola
    75 qm Wohnfläche 3 Zimmer (alle Zimmer mit Südsonne) für 470 € kalt
     

    tina1

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    Zum Pool kann ich nichts sagen, da habe ich keinerlei Werte, da meiner erheblich kleiner ist.

    Allerdings wenn ich von die Kosten meines 170 Quadratmeter Hauses ausgehe, finde ich die Heiz-und Wasserkosten sehr hoch und die sonstigen Kosten recht niedrig. Wohngebäudepflichtversicherung sind bei mir schon fast 20€ mtl., dazu Grundsteuer, Schornsteinfeger, Abfall, Abwasser und Niederschlagswasser.
     
  • Lieschen M

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    Wie schaut es mit der ortsüblichen Miete aus?

    Wenn du bei der Wasserberechnung zu hoch liegst, zahlst du sie ja sowieso zurück.

    Du hast die Hausmeisterkosten gar nicht drin.

    Rasenmähen und Schneefegen z. B.

    Oder gibt es das bei euch nicht? Wie regelst du das?
     

    thomash

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    Zum Pool kann ich nichts sagen, da habe ich keinerlei Werte, da meiner erheblich kleiner ist.

    Allerdings wenn ich von die Kosten meines 170 Quadratmeter Hauses ausgehe, finde ich die Heiz-und Wasserkosten sehr hoch und die sonstigen Kosten recht niedrig. Wohngebäudepflichtversicherung sind bei mir schon fast 20€ mtl., dazu Grundsteuer, Schornsteinfeger, Abfall, Abwasser und Niederschlagswasser.

    Zum Wasser:

    Der Durchschnittliche Wasserverbrauch liegt bei 120qm / Jahr für eine 3 köpfige Familie. Ich halte dies für zu hoch und ging bei der Berechnung von 100qm aus.
    Leider muss man bei uns 5 € je qm rechnen.

    Aber der Mieter darf kostenlos unser Zisternewasser für Gartenbewässerung nutzen und wenn dieses leer ist, darf er ebenfalls kostenlos unser Gartenwasseranschluss verwenden.

    Sollte ich nach einem Jahr feststellen, dass der Mieter weniger Wasser verbraucht hat, wird die Pauschale reduziert, bei mehr erhöht insofern ist dies weniger von belang.

    Sonstige Nebenkosten
    Stimmt ich denke die sind zu niedrig:( Ich werde mal recherieren müssen.

    Müll muss der Mieter aber selbst bezahlen.

    Hausmeisterkosten / Gartenpflege
    Ich bin am überlegen ob ich diese aufnehmen soll. Insbesondere nach den misserablen Erfahrungen von den letzten drei Mietern.

    Er hat folgende Gartenrechte
    - Mit-Nutzung Poolbereich
    - Mit-Nutzung von 2 Gewächshäusern
    - Mit-Nutzung Beerengarten 150 qm
    - Alleinnutzung Terasse mit Wiese und 3 Beete (150qm)
    - Mitnutzung Obstbaum-"Plantage" (300qm mit aktuell 18 später 26 Obstbäumen)

    Dies beinhaltet jedoch auch der Pflege dieser Bereiche.

    Ferner muss er noch den Hauszugang und die Terasse wenigstens 3 mal im Jahr gründlich reinigen (Kärcher) und Unkraut zwischen Platten entfernen.

    FRAGE: Ich würde gerne im Mietvertrag als Hausmeister und Gartenpflegekosten 150 € / Monat ausnehmen mit der Option dies in Eigenleistung selbst vorzunehmen.

    Ist dies arg unverschämt?
    wieviel Hausmeisterkosten/ Gartenpflege/ Poolreinigung haltet ihr für angemessen?
     

    tina1

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    Keine Ahnung, ob das in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, hier darf man die Grundsteuer umlegen. Sonst hätte die Arge meinem Mieter längst den Geldhahn zugedreht.
     
  • Plaste

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    Tatsächlich! Giggel sagt, wenn es im Mietvertrag steht, darf die Grundsteuer umgerechnet werden.
    Da muss ich bei neuen Mietverträgen drauf achten - dickes Danke Tina :)
     
  • Feli871

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    Ich verstehe auch heute noch nicht, was der Wasserverbrauch mit
    der Wohnfläche zu tun hat, finde diese Umlegung total bescheuert.

    Ich kann nur 70 qm Wohnfläche haben, und doch mehr Wasser brauchen
    als jemanden der in 120 qm wohnt. Das bissel Wischwasser macht den
    Braten nämlich nicht fett.



    Mit den Kosten für die Poolbenutzung, meinte ich das so, dass du
    gleich eine etwas höhere Miete verlangst, aber die Poolkosten nicht
    extra aufführst.


    Hausmeisterkosten 150 Euro - bist du jeck? :D
    Hier zahlt man meist so um die 30-60 Euro im Monat für den
    Hausmeister. Man rechnet ungefähr 0,25 Euro - 0,55 Euro pro
    Quadratmeter der Wohnung.
     

    tina1

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    Man muß den Wasserverbrauch nach Verteilerschlüssel umlegen. Dieser ist entweder pro Quadratmeter oder nach Anzahl der Mieter in der Wohnung gefordert.
    Das ist ein Problem, worüber sich wohl viele Mieter ärgern. Meiner Mutter, die alleinstehend ist, geht es auch so. Im Haus wohnen sonst nur Mietparteien mit mehreren Kindern, wo täglich die Waschmaschine läuft.
     
    M

    mikaa

    Guest
    Eine Wasseruhr pro Wohnung sollte längst Standard sein ......:schimpf:
     

    thomash

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    wasser sehe ich nicht so als Problem an, denn es gibt einen extra Wasserzähler.
    Demnach geht es nur um die Vorauszahlung.

    Heizung ist eher das Problem aber vermutlich vermiete ich warm, dann gibt es die wenigsten Konflikte. Ferner werde ich eine Klausel in den Mietvertrag einbauen, daß bei überhöhten Kosten die Heizkosten nach Grundfläche aufgeschlüsselt werden können.

    Zu den Hausmeisterkosten
    Wie gesagt, ist hier Eigenleistung vorgesehen.

    Kommt der Mieter aber seinen Aufgaben nicht nach, werden die Hausmeisterkosten fällig.

    150 € für 150qm eigene Gartenfläche und ca. 700 qm Gemeinschaftsfläche + großer Terasse + Gewächshäuser und Poolreinigung und und und da kommt ganz schön viel Aufwand zusammen, der sich nur auf 2 Mietparteien verteilt.

    Außerdem sollen die 150€ einen erhöhten Anreiz bieten, daß der Mieter auch seinen Aufgaben nachkommt.
     
    M

    mikaa

    Guest
    Heizung ist eher das Problem aber vermutlich vermiete ich warm, . Ferner werde ich eine Klausel in den Mietvertrag einbauen, daß bei überhöhten Kosten die Heizkosten nach Grundfläche aufgeschlüsselt werden können.


    wenn du warm vermietest interessieren die wahren Heizkosten niemanden mehr .

    Entweder ...oder..... und nicht wie es grad am besten passt !
     

    Plaste

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    Sich mit einem Mieter soooo viel Gemeinschaftsfläche und auch noch zwei Gewächshäuser zu teilen, sehe als problematisch an.
    Das kann viel Sprengstoff liefern für die "Vermieter-Mieterbeziehung".


    Außerdem schränkt es die Auswahl an potentiellen Mietern sehr ein, denn nur wirklich gartenbegeisterte kommen noch infrage - und die haben dann noch meist ganz überraschende Gartenpflegevorstellungen...
     

    thomash

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    Sich mit einem Mieter soooo viel Gemeinschaftsfläche und auch noch zwei Gewächshäuser zu teilen, sehe als problematisch an.
    Das kann viel Sprengstoff liefern für die "Vermieter-Mieterbeziehung".


    Außerdem schränkt es die Auswahl an potentiellen Mietern sehr ein, denn nur wirklich gartenbegeisterte kommen noch infrage - und die haben dann noch meist ganz überraschende Gartenpflegevorstellungen...

    Natürlich sehe ich die Einschränkung, daß nur Gartenbegeisterte in Frage kommen und daher steht dies auch ganz ausdrücklich in der Ausschreibung.

    Wenn dabei die Mieter eigene Vorstellungen haben, dann bin ich hierbei nicht nur kompromissbereit, sondern sogar hilfsbereit. Außerdem sind die Ansprüche nicht mehr so hoch, nachdem ich bei den meisten Flächen bereits dafür gesorgt habe, daß sich der Arbeitsaufwand in Grenzen hält, und zum anderen, daß ich in jedem Fall den Großteil der Arbeiten in Eigenleistung erbringe.
     

    thomash

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    wenn du warm vermietest interessieren die wahren Heizkosten niemanden mehr .

    Entweder ...oder..... und nicht wie es grad am besten passt !

    Das läßt sich durchaus vereinbaren.

    Es wird eine Heizkostenpauschale erhoben, die aus den Erfahrungwerten entnommen wird. Das heißt in aller Regel erfolgt keine Nachberechnung.

    Wenn dann jedoch z.b. Ölkrise oder erheblicher Mehrverbrauch eine Änderung bedürfen, kann auch eine Pauschale durchaus angepasst werden.
     
    M

    mikaa

    Guest
    Sicherlich kann man alles ändern, aber nicht rückwirkend...
    Die Brutto-Warmmiete entspricht sozusagen einer Inklusivmiete. Sie setzt sich zusammen aus der Grundmiete inklusive aller umlagefähigen Betriebskosten.

    Wenn du als Vermieter jetzt nach einem Jahr feststellst das die in der Inklusivmiete enthaltenen Kosten für die Heizung nicht ausreichend kostendeckend für dich waren weil z.B. der Ölpreis unterm Jahr mal wieder unerwartet gestiegen ist, kannst du diese Zusatzkosten nicht über irgendwelche Zusatzschlüssel beim Mieter geltend machen.

    Und wenn ich mich recht erinner ist die im Mietvertrag vereinbarte Brutto oder Warmmiete sowieso nicht (mehr) zulässig.
    In irgend einer Heizkostenverordnung steht das die Heizung und Warmwasser-Versorgung Verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss.
     

    thomash

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    Wenn du unsere Mietwohnung sehen würdest, dann würdest du es dir evt doch anderst überlegen.

    Stichwort: "Wohnen wie am Urlaubsort";)

    Im Prinzip hast du aber Recht, daß man hier ein erhöhtes Risiko eingeht. In unserem Falle allerdings besteht da kaum ein Risiko, sofern der Mieter dies nicht selbst durch sein Verhalten verschuldet.
     

    Commander

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    thomash,


    du schreibst 30€ für die poolnutzung. ok, aber dafür darf er den pool dann auch noch säubern??? wer soll das denn akzeptieren???
     

    thomash

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    Schau Dir mal den Pool an ....

    k-P1080157.JPG

    8 m. lang, 3,68 m. breit und 1,5m. tief und diesen kann er nahezu ständig nach Lust und Laune alleine nutzen.

    Reinigen muss er übrigens auch nur im Frühjahr und Herbst unter dem Jahr werde ich mir kaum den Spaß nehmen lassen ihn zu reinigen und dies nahezu täglich.
    Es gibt nichts schöneres als Pool zu reinigen - ich mein das ehrlich;)

    Im Frühjahr und Herbst ist der aufwand zwar höher aber da bin ich natürlich auch dabei und auch ich muss zusätzlich zum Mieter 30€ für den Pool bezahlen, wieso dann nicht auch der Mieter?
     

    thomash

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    wohl bemerkt .... es handelt sich um einen beheizten und nahezu 100% keimfreien Pool den man 8 Monate im Jahr täglich nutzen kann, also nicht wie sonst bei vielen wo man nur 4 mal im Jahr ins Wasser gehen kann weil es sonst zu kalt ist.

    Es ist nunmal ein Hauch von Luxus, den der Mieter annehmen kann aber nicht muss.

    FRAGE sind hier 30 € im Monat teuer?
     

    Commander

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    irgendwo im nirgendwo
    ich verstehe dich schon. auch verstehe ich das du deine kosten gedeckt bekommen möchtest. aber mit diesen ganzen einzelposten wird es absolut undurchsichtig.
     

    Pflanzbert

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    Bei mir hiess es einfach "mit Gartennutzung" ohne dass hier extra aufgeführt ist, was oder wie viel das alles ist.

    Ich denke eine Pauschale für alles wäre besser, als jeden Posten einzeln aufzuführen.

    Gas, Wasser, Strom, Heizung etc. werden hier extra abgerechnet, jede Wohnung hat einzelne Zähler.
     

    thomash

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    ich verstehe dich schon. auch verstehe ich das du deine kosten gedeckt bekommen möchtest. aber mit diesen ganzen einzelposten wird es absolut undurchsichtig.

    Auf keinem Fall - da hast du Recht;)

    Nur hier in der Diskussion schlüssle ich die einzelnen Nebenkosten etwas auf, wenn die Frage auftaucht - ob berechtigt oder nicht.

    Ich fasse mal zusammen:

    • Heizkosten : Vorauszahlung 75 € und Umlage auf qm der Wohneinheiten dürfte am gerechtesten sein.
    • Wasser: Vorauszahlung kann zwischen 20€ und 40€
      Variieren je nach Anzahl Personen die einziehen und deren Wasserbedarf wird jährlich überprüft und ggfs. ausgeglichen und angepasst.
    • Poolnutzung: 30 € + Anteil an der Poolreinigung (nur falls Mieter Poolnutzung wünscht)
    • Strom : Mieter schließt selbst Vertrag mit einem Stromanbieter seiner Wahl.
    • Internet Kabel: wie beim Strom
    • Müll: Mieter zahlt selbst an die Gemeinde
    • Hausmeister / Garten: ???? / Eigenleistung
    • Sonstige Kosten: 30 € (Steuern/ Versicherung/ Entwässerung überbauter Flächen, Warmwasser, Schreibgebühr)

    Hab ich was vergessen?

    Problem bleibt was man gerechterweise ansetzen kann, wenn der Mieter seine Verpflichtungen im Garten im groben Maße verletzt.

    Es soll schon hoch sein, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt aber eben auch nicht unangemessen hoch.

    Im aktuellen Fall sind 3 junge Obstbäume und eine Kiwi vertrocknet weil der Mieter nicht gegossen hat. In der wiese (Rasen konnte man das nicht nennen) wuchs das Unkraut meterhoch und die Blumenbeete waren mit Unkraut übersäht.
    Das ist aber nur seine unmittelbare Gartenfläche, der Gemeinschaftsgarten war gepflegt - weil ich es alleine gemacht hatte.

    mein Vorschlag hohe 150 € anzusetzen, die der Mieter nur zahlen muss wenn er weder Wege, Terasse reinigt noch die zumutbaren Gartenarbeiten ausführt.
     

    Pflanzbert

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    Problem bleibt was man gerechterweise ansetzen kann, wenn der Mieter seine Verpflichtungen im Garten im groben Maße verletzt.

    Es soll schon hoch sein, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt aber eben auch nicht unangemessen hoch.

    Im aktuellen Fall sind 3 junge Obstbäume und eine Kiwi vertrocknet weil der Mieter nicht gegossen hat. In der wiese (Rasen konnte man das nicht nennen) wuchs das Unkraut meterhoch und die Blumenbeete waren mit Unkraut übersäht.
    Das ist aber nur seine unmittelbare Gartenfläche, der Gemeinschaftsgarten war gepflegt - weil ich es alleine gemacht hatte.

    Kosten für Gärtner + Zeitwert der verdorrten Bäume in Rechnung stellen.

    Ich glaube nicht, dass die Nebenkosten das richtige Mittel sind, um solche Probleme zu lösen. Eventuall auch klar machen, was genau die Pflichten des Mieters sind.
     

    Feli871

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    Zu den Hausmeisterkosten
    Wie gesagt, ist hier Eigenleistung vorgesehen.

    Kommt der Mieter aber seinen Aufgaben nicht nach, werden die Hausmeisterkosten fällig.

    150 € für 150qm eigene Gartenfläche und ca. 700 qm Gemeinschaftsfläche + großer Terasse + Gewächshäuser und Poolreinigung und und und da kommt ganz schön viel Aufwand zusammen, der sich nur auf 2 Mietparteien verteilt.

    Außerdem sollen die 150€ einen erhöhten Anreiz bieten, daß der Mieter auch seinen Aufgaben nachkommt.




    150 qm sind dem Mieter sein eigener Garten, 700 qm sind im prinzip
    dein Garten, den du bewirtschaftest, ob du einen Mieter in der Wohnung hast oder nicht.

    Du suchst nicht nur einen Mieter, sondern jemand der in deine Wohnung zieht
    und dir den Gärter macht. Macht er es nicht, muss er 150 Euro im
    Monat bezahlen - so sieht das für mich aus.

    Genau so ähnlich sehe ich es mit deinem Pool, den Pool hast du für dich
    gebaut - nicht für den Mieter.
    Mir würde das als Mieter sehr aufstoßen, das ich monatl. da bezahlen soll.

    Darum würde ich es als Vermieter eher so machen, das ich die Miete
    der Wohnung um 50 Cent den qm rauf setze .... dann hast du auch deine
    30 Euro, aber der Mieter fühlt sich nicht ausgenommen, nur weil er vielleicht
    5 mal über den Sommer in den Pool springt.
     

    thomash

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    Vermutlich hast du recht.

    Ich werde stattdessen recht ausführlich die wichtigsten Aufgaben offenlegen, dass ein Mieter weiß worauf er sich einläßt und gleichzeitig werde ich ihm auch viel Spielraum einräumen sich selbst im Garten zu verwirklihen und bin gerne bereit selbst Kompromisse einzugehen, denn mein wichtigstes Ziel ist

    DER MIETER SOLL SICH WOHL FÜHLEN!!!!!

    Im Gegenzug bekommt der Mieter aber auch sehr viel als Gegenwert:
    z.b.

    • Soviele Tomaten bis er Bauchweh bekommt
    • täglich bis zu 3 Gurken in der Saison
    • Soviel Obst bis er es nicht mehr sehen kann (sobald die fast 30 OBst- Bäume soweit sind;))
    • ein 12qm GWH daß er bei Interesse ganz alleine für sich nutzen kann.
    • ca. 70 Himbeersträucher und weitere 15 Beerenarten
    • Soviel Rhabarber bis er körperlich erkennt, daß zuviel Rhabarber gesundheitsschädlich sein kann;) ab nächstem Jahr 6 erntefähige Rhabarer ab dem übernächsten 10.
    • Einen Risenpool, in dem er die meiste Zeit über alleine shwimmen kann.
    • Eine unverbaute Aussicht
    • erträgliche Nachbarn links und rechts nur die von gegenüber das sind alles Rindviecher (keine Beleidigung die grasen wirklich und muhen auch)
    • und einen Vermieter der nur dann zum Kotzbrocken wird, wenn mal wieder ein Mieter meint keine Miete zahlen zu müssen;)
    • und vieles mehr

    Im vorliegenden Falle haben wir uns übrigens so geeinigt, daß alle Parteien glücklich darüber sind - wie oft gibt es sowas schon;)

    Ihr habt mir alle sehr geholfen und ich Bedanke mich für die rege Beteiligung.

    DENNOCH dürft Ihr weiter diskutieren und Vorschläge unterbreiten
     

    thomash

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    150 qm sind dem Mieter sein eigener Garten, 700 qm sind im prinzip
    dein Garten, den du bewirtschaftest, ob du einen Mieter in der Wohnung hast oder nicht.

    Du suchst nicht nur einen Mieter, sondern jemand der in deine Wohnung zieht
    und dir den Gärter macht. Macht er es nicht, muss er 150 Euro im
    Monat bezahlen - so sieht das für mich aus.

    Genau so ähnlich sehe ich es mit deinem Pool, den Pool hast du für dich
    gebaut - nicht für den Mieter.
    Mir würde das als Mieter sehr aufstoßen, das ich monatl. da bezahlen soll.

    Darum würde ich es als Vermieter eher so machen, das ich die Miete
    der Wohnung um 50 Cent den qm rauf setze .... dann hast du auch deine
    30 Euro, aber der Mieter fühlt sich nicht ausgenommen, nur weil er vielleicht
    5 mal über den Sommer in den Pool springt.

    Wenn der Mieter halb soviel im Garten macht wie ich, dann bin ich überglücklich.
    Mir reicht es schon wenn er 1/4 soviel macht.

    Die Poolnutzung ist ohnedies freigestellt, wenn er ihn nicht nutzen will ist es ebenso ok, nutzt er ihn muss er die Hälfte von dem zahlen als wenn es sein eigener wäre und er kann ohne Einschränkung dann schwimmen wenn er will.

    Er profitiert vom Garten ebenso wie ich und darf auch unbegrenzt ernten, hatte jedoch nicht den Aufwand den Garten anzulegen und profitiert auch noch davon, daß die meisten Pflanzen - bis auf die OBstbäume alle - bereits Erträge bringen. Zahlen muss er dafür nichts - nicht einmal für die Samen und die Jungpflanzen.

    Das ganze kann natürlich nur gut gehen, wenn der Mieter Interesse an einem Garten hat. Wenn nicht, dann ist dies natürlich auch von vornherein zum scheitern verurteilt.

    ABER ICH GEBE EUCH RECHT!!!!

    Ich werde die 150 € für Gartenpflege nicht aufnehmen, wohl aber die Gartenpflege als Eigenleistung.
     

    Commander

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    hmmm, ich weiß gar nicht ob solche klauseln, wie du sie möchtest, überhaupt rechtlich zulässig sind. wer entscheidet denn ob etwas gepflegt wird oder nicht?
    wo liegt die richtlinie? bestimmst du die richtlinie? eine sehr schwieriges unterfangen.
    wenn ich eine wohnung mit gartenanteil miete, dann muß der vermieter mir schon überlassen was ich schön finde oder nicht.


    was die bewässerung anbetrifft...
    da kannst du doch selbst abhilfe schaffen. installiere ne bewässerungsanlage, dann kann nix mehr vertrocknen.
     

    thomash

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    oh Mann ....

    ich merke schon das Thema ist schwierig.

    In erster Linie darf der Mieter fast alles selbst bestimmen.

    Er darf den firsch eingesääten Rasen rausmachen und einen Gemüsegarten anlegen - wenn er - nach Auszug wieder den Originalzustand nach aufforderung herstellt.

    Wenn ein Rasen bleibt, dann bestimmt die Natur und die gängigen PFlegeanleitungen wie ein Rasen zu pflegen ist. z.B. einmal in der Woche zu mähen. Er darf auch Unkraut im Rasen wachsen lassen mit Ausnahme von Löwenzahn und Wegerich (gegen letzten ist meine Muitter allergisch).
    Natürlich braucht ein Rasen dünger und gießen, auch dass bestimmt die Natur, wobei ich sogar das wasser für das gießen stelle.

    Im GWH kann er anbauen was er will - auch gar Nichts und er kann es auch alleine beernten. Baut er was an, dann muss er es Unkraut frei halten baut er Nichts an, dann baue ich was an und übernehme die Pflege.

    Selbst bei den Obstbäumen die noch gepflanzt werden sollen darf er mitentscheiden was angebaut wird.

    Einschränkungen gibt es nur dort, wo etwas dauerhaft verändert wird, deren Urzustand nicht wiederherstellbar ist. z.b. würde ich mich wehren wenn er will daß ich meine jungen OBstbäume die bereits gepflanzt sind wieder rausreiße, wobei ich selbst dort - woe es möglich ist - nichts gegen eine Umpflanzung an anderen Standort einzuwenden habe.
     

    Pflanzbert

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    Ich glaube all die Punkte gehören in die Hausordnung und nicht in den Mietvertrag.
     

    thomash

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    Ich glaube all die Punkte gehören in die Hausordnung und nicht in den Mietvertrag.

    Klarer Fall

    und soviel Arbeit ist es letzlich auch nicht. Rasen mähen, Himbeeren hochbinden , zweimal im Jahr mit der Sense durch die Obstbaumwiese und zusammen mit den Obstbaumschnitt vornehmen, denn 4 Augen sehen mehr als zwei. Alles andere ist freiwillig und bietet dem Mieter die Möglichkeit seine eigenen Vorstellungen im Garten umzusetzen.
     

    Pflanzbert

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    Bin mal gespannt wie es ausgeht. Ich kann mir vorstellen, dass es Leute gibt, die meinen, dass du _weniger_ Miete verlangen müsstest, dafür, dass sie im Garten mithelfen.
     

    thomash

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    Davor ziehe ich lieber selber ein, dann mache ich auch gerne den Garten ganz allein.

    Durch Mieter hab ich in den letzten 20 Jahren über 15.000 € verloren. Wir hatten schon alles Mietnomaden, Messi und die nervende Tussi, die sich daran gestört hat, weil ein kleiner Teil unserer Außentreppe abgebrochen ist. Ich hab von Mietern so die Nase voll.

    Mieter die 1 Jahr keine Miete bezahlt haben und das Gericht bestimmt hat, daß ich auch noch deren Nebenkosten zahlen muss. Mieter die alles kaputt machten ....

    Die Wohnung ist 20% unter Marktwert, dafür erwarte ich auch einen Mieter, der das Grundstück und die wohnung so liebt wie ich - und wenn nicht ziehe ich ein oder die Wohnung bleibt leer.

    Ich könnte ein Buch schreiben aber ich fürchte daß dies keine Komödie werden würde.
     

    Plaste

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    Also, ich an deiner Stelle würde:
    Den Gärten selber machen ( die Gefahr, dass es bei gemeinsamer Gartennutzung Ärger gibt, wäre mir zu hoch)
    Der Mieter bekommt, eine Terrasse und ein kleines Stück "eigenen" Garten, am besten blickdicht zu mir. Diesen Mieterbereich würde ich weder betreten noch seinen Pflegezustand kommentieren ( um Ärger im Vorfeld aus dem Wege zu gehen)
    Ich würde den ortsüblichen Mietpreis ohne Abschlag verlangen,
    Eine Mieterselbstauskunft verlangen und mich bei z.B. Creditreform ( kostet ca 30 Euro) über den Mieter informieren - dies schließt Mietnormaden meistens aus.

    Wenn es irgend möglich ist, würde ich den Mietvertrag in der alten Wohnung des Mieters unterschreiben lassen, dabei ruhig überpünktlich eintrudeln - dieses um Messies möglichst auszuschließen.

    Aber, wie gesagt, dass ist nur, was ich tun würde :))
     
    K

    käferli

    Guest
    150 qm sind dem Mieter sein eigener Garten, 700 qm sind im prinzip
    dein Garten, den du bewirtschaftest, ob du einen Mieter in der Wohnung hast oder nicht.


    Diese Trennung erscheint mir absolut sinnvoll. Auch ein Mieter hat schließlich das Bedürfnis nach einem "eigenen Reich", über das er innerhalb gewisser Grenzen (z.B. bei Auszug den Originalzustand wiederherstellen) nach freiem Gutdünken verfügen kann.

    Eine gemeinsame Bewirtschaftung eines großen Gartens kann imho nur funktionieren, wenn eine gewisse "Augenhöhe" bei allen Fragen der Ausgestaltung vorliegt. Was bei einem Vermietungsverhältnis naturgemäß nicht der Fall ist.
     

    thomash

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    In der Theorie gut, in der Praxis schlecht

    Ich weiß nicht wie lange ich den Garten noch selbst bearbeiten kann. Vor allem bei den schweren Arbeiten brauche ich Hilfe.

    Weitgehend ist der Garten in diesem Jahr auf "Rentnergarten" umgestellt. Es ist unglaublich was wir alles erreicht haben - auch mit besonderem Dank an meinen aktuellen Mieter. Diesem ist die Wohnung aber zu klein und zieht nun in unser früheres Wohnhaus.

    Letzlich hört es sich so an, als ob der neue Mieter viel machen müßte. Eher das Gegenteil ist der Fall, fast alle Beete sind gepflegt und groteils bereits mit Bodendeckern bepflanzt oder werden bepflanzt.

    Ich vermute daß es in den meißten Gärten mehr zu tun gibt.

    Gerade die Mieterbeet habe ich nun mit viel Aufwand neu angelegt und will natürlich nicht, daß diese Arbeit - mal wieder - für die Katz war.
     

    thomash

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    Diese Trennung erscheint mir absolut sinnvoll. Auch ein Mieter hat schließlich das Bedürfnis nach einem "eigenen Reich", über das er innerhalb gewisser Grenzen (z.B. bei Auszug den Originalzustand wiederherstellen) nach freiem Gutdünken verfügen kann.

    Eine gemeinsame Bewirtschaftung eines großen Gartens kann imho nur funktionieren, wenn eine gewisse "Augenhöhe" bei allen Fragen der Ausgestaltung vorliegt. Was bei einem Vermietungsverhältnis naturgemäß nicht der Fall ist.

    Er hat 150qm für sich + 12 m Gewächshaus
     
    K

    käferli

    Guest
    Ich drücke dir auf jeden Fall feste die Daumen, dass du einen gartenbegeisterten Mieter nach deinen Vorstellungen findest.

    Du wirst uns ja sicherlich nicht im Ungewissen lassen, wenn es so weit ist. :rolleyes:
     

    Pflanzbert

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    Mieter die 1 Jahr keine Miete bezahlt haben und das Gericht bestimmt hat, daß ich auch noch deren Nebenkosten zahlen muss. Mieter die alles kaputt machten ....

    Die Wohnung ist 20% unter Marktwert, dafür erwarte ich auch einen Mieter, der das Grundstück und die wohnung so liebt wie ich - und wenn nicht ziehe ich ein oder die Wohnung bleibt leer.

    Eine billige wohnung zieht "billige" Mieter an. Mach die Wohnung teuer, und es kommen nur Leute die sich wirklich für das Angebot interessieren.
     

    Karla Kaktus

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    Den Pool würde ich erst einmal völlig raus lassen (Wohnungsanzeige), ansonsten hast du da eventuell jeden Tag Poolparty.
     
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