Dies hängt vom Bundesland ab.
Aber selbst dann wenn es bis zu einer gewissen Größe verfahrensfrei ist, dann muss immer noch der jeweilige kommunale Bebauungsplan berücksichtigt werden.
Wir brauchten für unser Schwimmbad - obwohl in BW verfahrensfrei - eine Befreiuung der Bebauungsanordnung.
Selbst wenn keine Bebauungsanordnung vorliegt (was selten ist) müssen immer noch andere Richtlinien wie z.B. Abstand zum Grundstücksnachbarn etc eingehalten werden.
Sofern du 3 m. Abstand zum Grundstücksnachbarn einhälst und keine Sichtbeeinträchtigung vorliegt, dürfte dem aber wenig entgegenstehen. Dies gilt selbst dann wenn NAchbarn bei der üblichen Nachbarschaftsbefragung Einwände dagegen erheben.
Das vereinfachte Verfahren "Befreiung der Bebauungsanordnung" beinhaltete bei mir auch eine Nachbarschaftsbefragung die du kostenlos selber durchführe kannst. Bekommst du die Unterschriften, dann dürfte das Verfahren binnen 3 Monate spätestens genehmigt sein. Bekommst du sie nicht, dauert es bis zu einem halben Jahr.