Eiche fällen? Gesetze?

Nadine1406

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Hallo,

ich hoffe, das ist das passende Forum für meine Frage?

Wir haben vor unserem Haus eine riesige Eiche stehen, die mittlerweile nicht nur an unser, sondern auch an das Dach der Nachbarn stößt.
Die störenden Äste haben wir immer geschnitten, nur sieht das nach einigen Jahren nicht mehr wirklich gut aus (halt einseitig).

Dazu kommt, dass wir durch diese Eiche ein extrem schattiges Zimmer haben, im Hochsommer vielleicht noch angenehm, in den restlichen 10 Monaten im Jahr eher als duster und drückend einzustufen.

Nach fünf Jahren hin- und herüberlegen würden wir diese Eiche nun gerne fällen lassen.
Auf dem Gemeindeamt leichte Ratlosigkeit, scheinbar hat da noch nie einer gefragt, bevor er fällt.
Eine Baumschutzsatzung gäbe es für unser Dorf nicht, jedoch könne ja evtl. das Naturschutzgesetz gelten mit allgemeinen Beschränkungen...

Ich bin nicht schlau draus geworden, die Unsicherheit des Gemeinemitarbeiters hat mich noch mehr verunsichert.

Weiß jemand da Rat? Darf man wirklich fällen, wenn es für den Ort ausdrücklich KEINE Baumschutzsatzung gibt? Oder greift dann automatisch irgendwas "höheres"?

Ich würde da ungern später Ärger für bekommen- notfalls müssten wir uns andere Lösungen einfallen lassen.

Kann man Eichen eigentlich "runterschneiden" lassen? Oder sieht das völlig daneben aus?

Ich hoffe auf eure Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende!

Nadine
 
  • feiveline

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    In HH gibt es die Baumschutzverordnung nach der z.B. ein Baum (auch auf Privatgrund!) nicht gefällt werden darf wenn der Stammdurchmesser in 1m Höhe 25 cm oder mehr beträgt.

    Ähnliches dürfte auch in allen anderen Bundesländern gelten.

    Solltest Du trotzdem eine offizielle Fällgenehmigung bekommen (was bei einem gesunden Baum ziemlich schwierig ist), müsstest Du dafür einen neuen Baum in "ausreichender" Größe pflanzen.
    Und der Preis für so einen Baum (inkl. der Firma die in fachgerecht einbuddelt) dürfte im nicht niedrigen vierstelligen Bereich liegen.
     
    S

    schweden-geli

    Guest
    hallo nadine

    wenn deine gemeinde keine verordnung fürs bäumefällen hat, sieht es gut aus für euch.
    die naturschutzverordnung, nachder man nur in bestimmten jahreszeiten fällen durfte, ist seit diesem jahr hinfällig.
    wir haben dieses jahr auch 2 bäume gefällt bekommen, der betrieb war sich anfänglich nicht sicher,eben wegen dieser naturschutzverordnung, hat aber dann zu hören bekommen, dass ab sofort ganzjährig gefällt werden darf.

    gruß geli.
     
  • malcolm

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    Hallo

    Wo kein Kläger, da kein Richter...
    Nee, im Ernst, Sehr heikel, die Sache. Schlimm nur, wenn sich da nichtmal die beim Gemeindeamt auskennen. Wenn er dann weg ist, der Baum, dann werden genau die ehemals Ratlosen tätig. Da hast du jetzt schonmal schlafende Hunde geweckt.
    Mein Nachbar hat auch vor Jahren ein paar Birken umgehauen, aus genau den gleichen Gründen. Da kam garnichts.
    Ein anderer Kumpel von mir hat das ebenfalls getan, hat vorher beim Amt gefragt mit gleichem Ergebnis wie bei dir. Er hat von genau denselben Leuten dann eins aufgebraten bekommen. !000 DM und 10 neue Bäume waren zu pflanzen.

    Maik
     
  • A

    Apisticus

    Guest
    Viele Gemeinden haben so eine Baumschutzsatzung, viele auch nicht. Andere haben sie wieder abgeschafft, weil kaum noch Bäume gepflanzt wurden die mal groß werden könnten. Wenn es keine Satzung gibt darf man den Baum fällen. Man muss halt die Zeiten einhalten.
    Der Baum ist ja kein Naturdenkmal, das dem Landschaftsschutz ein Schätzchen wäre. Wenn dem so wäre, hinge ein Schild dran, wie an der Kastanie 2 Häuser von mir entfernt. Die darf deshalb nicht gefällt werden, obwohl hier in meiner Gemeinde keine Baumschutzsatzung besteht. Aber das ist auch ein sehr alter großer Baum.

    Gruß Apisticus
     
  • Tilia

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    Hallo Nadine,

    wenn es keine Baumschutzsatzung gibt darfst Du fällen. Da gilt dann nichts "Höheres" das dürfen die Städte/Gemeinden festlegen oder eben nicht.

    Wenn Du ganz sicher sein willst, frag noch mal ob es einen Bebauungsplan gibt, in dem ev. etwas über den Erhalt des Baumes steht. Wenn nicht darfst Du fällen.

    LG Tilia
     
    S

    schweden-geli

    Guest
    @api
    die vorschrift mit dem einhalten bestimmter zeiten ist anscheinend gefallen. mein landschaftsgärtner meinte erst, er kann den baum nicht mehr fällen, weil es zu spät sei, man müsse den winter abwarten, dann kam er doch und erklärte, er hätte es auch erst jetzt erfahren, dass inzwischen ganzjährig gefällt werden darf. nun...die buche ist weg.

    ob das gemeindeabhängig ist, entzieht sich allerding meiner kenntnis.

    gruß geli...die nadine rät, nochmals aufs gemeindeamt zu gehen und sich notfalls was schriftl. geben lässt
     
    A

    Apisticus

    Guest
    @ geli
    In Rechtsfragen sollte man lieber nicht einem Landschaftsgärtner trauen, sondern einen Arzt oder Apotheker fragen. :grins:

    Seit 1. März gilt das neue Bundesnaturschutzgesetz, das jetzt Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege heißt.

    Da heißt es in § 39 V Nr.2
    Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen

    Wenn man also einen Baum fällt in dieser Zeit, ist das eine OWi

    Also darf der Baum erst im Oktober gefällt werden.

    Hecke schneiden verboten? - SWR4 Rheinland-Pfalz :: Ratgeber :: Haus & Garten | SWR.de

    Gruß Apisticus
     
  • M

    Marsusmar

    Guest
    Bei uns dürfen neuerdings Nadelbäume ohne Genehmigung gefällt werden. Laubbäume sind nicht genung da, deswegen darf man die nicht ohne Antrag fällen aber das ist Satzungsrecht der Stadt und überall anders.
    Wenn die nichts weiss gib dem Mitarbeiter ein paar Tage und frag dann noch mal.

    Gruß Suse
     
  • swiffer

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    Ich würde bei der Gemeinde per Mail anfragen. Dann hast du wenigstens schwarz auf weiß, dass es keine Baumschutzverordnung gibt. Bei uns gibt es ebenfalls keine und ich wurde an die untere Naturschutzbehörde verwiesen, welche sich die Finger leckte. Eine 15 m hohe Birke durften wir im eigenen Garten fällen, die Zweite leider nicht. Wir konnten dafür zwei "Ausgleichsbäume" im eigenen Garten oder in der Gemeinde pflanzen oder 400 Euro an die Gemeindekasse zahlen.
    Die Nachbarschaft hat uns im Nachhinein versichert, dass es KEINE Verordnung gibt und wird uns dieses in den nächsten Tagen schriftlich zu kommen lassen.
    Sobald ich schriftlich habe, dass es keine Verordnung gibt wird der Baum fallen.
    Schwarz auf weiß ist immer besser als mündlich, finde ich
     

    Nadine1406

    Mitglied
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    Hallo,

    danke für eure Tips und Antworten!

    Das mit dem "schlafende Hunde geweckt" ist mir schon klar gewesen, aber ich kann hier keinen riesigen Baum einfach so fällen, der steht vorne und das fällt sofort auf, wenn der weg ist.

    Wir werden das jetzt per Mail machen, dann müssen sie sich ja klar äußern.
    Ganz kahl soll die Ecke nicht bleiben, wir würde in die Nähe einen neuen Baum pflanzen, aber halt einen, der nur wenige Meter hoch wird. Vielleicht einen Kugel-Ahorn oder sowas in der Art.

    Ich bin gespannt, was wir da für Antworten bekommen und wie der Baum nächstes Jahr um diese Zeit ausschaut :) !
     

    unmuzzled

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    Hallo Nadine,

    ich weiss nicht, ob das mit der Mail an die Gemeinde eine gute Idee ist.
    Damit zwingst du die Gemeinde, zu etwas Stellung zu nehmen, wozu sie nicht unbedingt Stellung nehmen moechte. Und da wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Absage bekommen. Denn man moechte sich ja nicht aus Versehen in die Nesseln setzen.

    Besser waere es, einen ausgebildeten Landschaftsgaertner mit der Arbeit zu betrauen.
    Wenn der den Baum faellt, traegt er die Verantwortung. Und er wird ihn nur faellen, wenn er das verantworten kann.

    Das waere eine einfache saubere Loesung.
    Er koennte dich auch beraten, was zu tun ist, falls er nicht faellt.

    Gruesse

    Harry
     

    Nadine1406

    Mitglied
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    Hallo,

    das macht aber auch nciht jeder. Wir waren in einer Baumschule (die u.a. auch auf Auftrag BÄume fällt) und da meinte der Besitzer, dass man das im Vorfeld auf jeden Fall abklären muss.

    Na mal sehen, irgendwie werden wir da schon weiter kommen- notfalls, wenn gar nicht anderes geht, wird es ein sehr "kurzer" BAum mit runder Krone, da kann ja keiner was gegen haben.

    VIele Grüße
    Nadine
     
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