Hauseingang zugeparkt - was mach' ich am besten?

Zauberfee

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Hallo,

so, ich hoffe, hier mit dem Thema richtig zu sein.

Habe folgendes Problem:

seit dem letzten Herbst wohnen wir in unserem Haus und haben ständig das Problem, daß uns irgendwelche Leute unser Eingangstor zuparken. Dabei sind das nicht etwa Anwohner (habe mit meinen Nachbarn gesprochen), sondern anscheinend Leute, die hier jemanden besuchen.
Habe schon verschiedentlich Höfliche noch!!! Zettelchen an die Wagen gehängt, mit der Bitte, doch ein paar Meter weiter zu parken - aber nix!

Es gibt auf unserer Seite keinen direkten Bürgersteig, da ist nur eine Kiesfläche von ca. 50 cm Breite - also nicht wirklich viel Platz zum Duchkommen.

da ich oft am Nachmittag zur Arbeit muss, hab ich auch nicht die Zeit, ständig am Fenster zu stehen und vor allem so lange zu warten, bis derjenige mal wieder weg fährt, um ihn anzusprechen.
Bin ja eigentlich nicht so pingelig und es gibt sicher schlimmeres, aber es nervt doch ganz schön, kommst vom Einkaufen und kannst mit deinem Fahrrad nicht zu deiner Eingangtür, weil da schon wieder einer parkt... und wenn ich das Auto mal zerkratze, bin ich womöglich noch die Dumme, oder wie?
Auch mein Besuch muss sich oft regelrecht an den Autos vorbeiquetschen.

Gerade im Moment (sh. Foto) ist es wieder so - seit ca. 2 Stunden steht das Auto da und ich muss bald los, also werd' ich den Fahrer/in wohl wieder mal nicht erwischen (mit dem rechts daneben kann ich leben, der steht ja nicht direkt vorm Eingang).

So, nu genug geschimpft, aber im Ernst - wenn schriftliche Bitten nichts nützen - was mach ich? Etwa mal einen einfach abschleppen lassen? Das will ich nicht unbedingt, bin eigentlich ein friedlicher Mensch, aber so langsam geht es mir über die Hutschnur, daß sich so viele einfach das Recht herausnehmen, ohne Rücksicht anderer Leute Haustor zuzuparken.

Vlt. hat einer ne Idee, wie ich dem noch beikommen könnte, vielleicht blöd von mir, aber ich ärger mich im Moment schon so, daß mir nix einfällt!

LG Zauberfee
 

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  • Gärtnerneuling

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    HH
    Hallo Zauberfee,

    das kann ich echt verstehen, dass dich das ärgert. Würd mir da genauso gehen.
    Für mich sieht das auf dem Foto so aus, als würde sich von der Straße aus das Gartentor kaum vom restlichen Zaun abheben. Vielleicht ist das von den Autofahrern einfach blinde Ignoranz ohne böse absicht? Oder sind es immer wieder die selben Parksünder, die alle schon die Briefchen von dir bekommen haben? Dann wäre das keine "Ausrede" mehr... Falls es jedesmal andere Leute sind, würde VIELLEICHT ein Schild an der Pforte "Zufahrt bitte freihalten" o.ä. helfen?
    Wünsche dir jedenfalls viel Erfolg im Kampf gegen die zuparkenden Autos!

    Gruß Gärnerneuling
     
  • vogelspinnen-netz

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    hessen
    HALLO

    die tür bzw das tor geht doch nach innen auf - also nicht nach aussen wo du etwas beschädigen könntest!

    mit was willst du denn aus dem tor raus ? fahrrad etc. - ich denke solange ihr keinen richtigen bürgersteig habt - wirst du das problem nicht lösen - da solltest du dich evt. an die gemeinde wenden oder wer auch immer für den strassenplatz zuständig ist
     
  • Zauberfee

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    ja, es sind z. T. immer die Gleichen, das ärgert mich ja am meisten - das die so ignorant sind - Schild hat nicht geholfen.

    Ja, und das Gartentor geht nach innen auf, aber wie man auf dem Foto sieht, wird es eng, wenn ich mit meinem Fahrrad (vollbepackt) von aussen wieder rein will, bei 50 cm zwischen Auto und Zaun nicht wirklich einfach. Also beschädigen ist nicht mit dem Törchen gemeint, sondern mit dem Rad oder auch mal mit Getränkekiste u.ä.. Will ja alles ins Haus gebracht werden...

    Ich versuch es vlt. noch mal mit einem größeren Schild (vlt. sind ja Brillenträger dabei, die aber ihre Brille vergessen haben - lach!).

    ...die Sprüche werd' ich mal genau durchforsten, vielleicht ist was dabei.

    So, nu muss ich erst mal was tun, danke schon mal für die ersten Antworten - schön, daß man hier auch mal seinen Frust loswerden kann ohne gleich zu hören "bist du aber kleinlich" - bin ich nämlich nicht, es geht mir nur langsam auf die Nerven

    und lieben Gruß

    Zauberfee
     

    Castellane

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    das ist ärgerlich - besonders, wenn es immer die gleichen Fahrer sind. Die Idee mit der Mülltonne finde ich gar nicht so abwegig. Vielleicht würde auch ein Pflanztopf oder etwas hohes, schmales direkt in die Nähe Deines Törchens gestellt die Leute daran hindern, genau dort zu parken? Vielleicht sogar ein kleiner Fahrradständer :grins:?

    Ich befürchte, die Dauernddortparker haben Dein Problem nicht richtig erfasst und denken bei sich, dass doch wohl Platz genug wäre...?!

    Und Du bist zwar nicht das Ordnungsamt - aber Du könntest eventuell ein selbstgezimmertes freundliches Schild "bitte nicht direkt vor unserem Eingangstor parken - ich komme an Ihrem Auto nicht vorbei, ohne es zu zerknautschen ;)..."(an einer Baulatte in einen Blumenkübel gesteckt) an den Straßenrand vor das Tor stellen - zumindest ein paar Tage lang...und notfalls immer wieder.

    Viel Glück und Erfolg, Sabine
     
  • R

    Rentner

    Guest
    Vlt. hat einer ne Idee, wie ich dem noch beikommen könnte,....
    Es ist ganz einfach:

    Kennzeichne dein Gartentor als Grunstücksein- bzw. Ausfahrt. Dann haben übrige Verkehrsteilnehmer §12 (3) Nr.3 zu beachten.

    Dein Tor ist deine Fahrradeinfahrt! ;)

    Siehe dazu OLG Oldenburg VRS 32 153:

    "Grundstückseinfahrten müssen vom Grundsatz her deutlich als solche zu erkennen sein. Ein abgesenkter Bordstein ist nicht erforderlich. Freizuhalten ist in der Regel der einer normalen Toreinfahrt entsprechende Raum, wobei auf die Art des zu erwartenden Ausfahrtsverkehrs Rücksicht zu nehmen ist. Geschützt ist die geradinige Ein-/Ausfahrt (Fluchtlinie der linken bzw. rechten Begrenzung zur Fahrbahn hin). Das Verbot gilt auch vor Einstellplätzen."
     

    Kraeuterfreund

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    Ich befürchte, da wirst du wenig machen können. Das ist ein Fußgängereingang und keine Einfahrt, auch wenn du da mit Fahrrad, Roller, Moped oder Skateboard einfahren möchtest. Eine Pflicht zum Freihalten von Fußgängereingängen gibt es aber m.W. in unserer StVO nicht.

    Du könntest bei deiner Gemeinde versuchen, ein Parkverbot zu erreichen. Wird aber sicher nicht einfach.

    Gehört denn der 50cm Kiessttreifen zu eurem Grundstück? Dann könntest du natürlich links und rechts, vielleicht so jeweils ca. 1m neben dem Tor, einen dicken Betonblumenkübel hinstellen (wenn dann ein Auto allerdings ganz eng an diesen Kübeln parkt, kommst du gar nicht mehr durch).

    Du könntest dir auch auf einem Flohmarkt o.ä. ein spottbilliges altes Fahrrad kaufen (muss ja nicht mehr fahren) und das dort auf der Straße parken. Das ist nicht verboten und blockiert den Parkplatz :)


    Und: ja, wenn du das dort parkende Auto mit deinem Fahrrad zerkratzt, bist du die Dumme. Das würde ich vermeiden.
     
    R

    Rentner

    Guest
    Das ist ein Fußgängereingang und keine Einfahrt,...
    Was macht dann beispielsweise ein Rollstuhlfahrer? Braucht der etwa eine Garageneinfahrt oder geht der dann zu Fuß?
    Der Begriff Einfahrt kann sich sowohl auf mehrspurige als auch auf einspurige Fz beziehen, oder sogar auf sogenannte "Besondere Fortbewegungsmittel".
     

    Kraeuterfreund

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    Der Begriff Einfahrt kann sich sowohl auf mehrspurige als auch auf einspurige Fz beziehen, oder sogar auf sogenannte "Besondere Fortbewegungsmittel".

    Ich hab mal ein bisschen gegoogelt und verschiedene Rechtssprechungen und Kommentare gefunden. Danach hast du Recht. Und auch nicht. Mit anderen Worten: in den Kommentaren zur StVO ist es derzeit noch umstritten, ob eine Zufahrt auch dann eine Zufahrt im Sinne der StVO ist, wenn "nur" ein einspuriges Fahrzeug die Zufahrt nutzen will.

    Ich würds anders aufziehen: Das parkende Auto behindert eindeutig die Radfahrerin, die das Grundstück erreichen oder verlassen will. Damit ist ein Verstoß gegen §1 StVO "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Sollte das also der Fall sein: Polizei oder Ordnungsamt anrufen, Situation prüfen lassen.
     
  • R

    Rentner

    Guest
    Hi Peter,

    ich muss in solchen Fragen nicht gugeln. Die StVO begleitet mich neben anderen einschlägigen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Kommentaren und Urteilen seit nunmehr 37 Jahren von Berufs wegen.
     
  • Rhoener55

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    Hi,

    und rein spontan wurde ich den unbürokratischen Weg gehen und rechts und links vom Tor etwas hübsches hinstellen - beispielsweise ein Dreiecksgestell mit Pflanzen. Dann wurde ich in Ruhe abwarten ob jemand meckert........

    LG,
    Mark
     
    R

    Rentner

    Guest
    Das ist sehr bedenklich!
    Sogenannte (gefährliche) Eingriffe in den Straßenverkehr oder das Bereiten von Hindernissen im öffentlichen Straßenverkehr sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Da kann der Schuss sehr schnell nach hinten losgehen.
     

    Rhoener55

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    Bayer. Rhön
    Hi,

    ist mir klar - daswegen stabil (nicht daß der Wind es wegweht und gut sichtbar (und wenn jemand zu arg meckert schnell entfernbar).

    Alternativ könnte man den (zugelassenen) PKW Anhänger (mehr oder weniger)dauerhaft abstellen. Geht lediglich darum ein Parken direkt vor'm Eingang zu verhindern.

    LG,
    Mark
    der sein gesunden Menschenverstand ein tatsächlichen und echten "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" von vornherein verbietet.
     

    Stellschnecklein

    Mitglied
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    Es liegt doch ein durchaus berechtigtes Anliegen vor, das man den Behörden in Hoffnung einer offiziellen Regelung unterbreiten könnte. Jeder Hinz und Kunz, der auf seinem Grundstück Ausfahrten (mit Bordsteinkantenabsenkung) hat, bekommt doch ein absolutes Halteverbotsschild spendiert.

    Warum sollte das so schwierig sein? Steht heute im Gegensatz zum alten Obriglkeitsstaat nicht die bürgernahe Dienstleistung im Vordergrund?
     
    T

    ToLu

    Guest
    @Zauberfee, (auch mal meinen Senf dazu gebe
    zwinker0005.gif
    )

    wie wäre es denn, wenn ihr euch bei einem Schilderservice eures Vertrauens (ich glaube sogar, das so was jeder Schuster/Schlüsseldienst macht) ein Kunststoffschild anfertigen lasst mit z.B. folgender Aufschrift: "BITTE DIE TÜR NICHT ZUPARKEN! DANKE. - selbiges auf einer Art Metallständer (Platte [auf der das Schild befestigt wird] - Stange - Fußplatte mit Löchern [um auf einen der Pfähle zu schrauben) befestigt und diesen Ständer (schön in PKW-Sitz- bzw. Augenhöhe ;) - sprich so in etwa 80cm ... 1 Meter Höhe ab Weg) dann auf einen der Türpfähle montiert (entweder parallel zur Straße oder aber im ca. 45° Winkel zur Fahrtrichtung [damit es schon von 'weitem' zu lesen ist ;)])...

    Und wenn das dann immer noch nicht fruchtet, bleibt euch imo nur noch der Weg zur Gemeinde...

    Viel Erfolg.
     
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    T

    ToLu

    Guest
    ...ein absolutes Halteverbotsschild...

    Für diese Aktion brauchts aber zwei dieser Halteverbotsschilder (Anfang und Ende) - und ein solches Verkehrsschild durch die Gemeinde aufstellen und montieren zu lassen kostet (zumindest hier in Brandenburg) über 300,- € ...
    Und das für ein 1 Meter Türchen - hm... würde mich wirklich mal interessieren was der Gemeinderat dazu zu sagen hat...

    -> Standard-Verkehrszeichen
     
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    R

    Rentner

    Guest
    Man braucht kein Haltverbotschild und schon gar keine 2, weil nach §12(3), Nr. 3 StVO das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, verboten ist. Und wenn der Grundstückseigentümer, so wie bereits empfohlen:

    Kennzeichne dein Gartentor als Grunstücksein- bzw. Ausfahrt. Dann haben übrige Verkehrsteilnehmer §12 (3) Nr.3 zu beachten.

    sein Gartentor kennzeichnet, dann kann er im Bedarfsfall auch schon mal die örtliche Polizeidienststelle informieren.
     
    M

    Marsusmar

    Guest
    Das Problem hab ich sogar an der Stellplatzeinfahrt denn wir haben zwar keine ausgewiesene Anliegerstrasse aber auch nur 3m und keine Fusswege. Wir 8 Anlieger bringen, weil das riesige Müllauto zwar in die doppelte Sackgasse rein, aber hinterher nicht rauskommt, die Mülltonnen zu Zufahrtstrassenecke. Die hat zwar einen Bürgersteig, der ist aber auch abgesenkt, um im Notfall als zweite Fahrspur genutzt werden zu können.
    Mit dem Kombi reinzukommen, wenn schräg gegen über was steht, wo wir sonst reindrehen, ist auch nicht so einfach.

    Die einzigen ein älteres Pärchen die mal direkt vor unserer Zufahrt standen, waren wirklich betriebsblind. Das aus dem Jägerzaun rausgeschnittene Flügel Tor sieht man geschlossen wirklich kaum, was ja Absicht ist. Nur das dahinter stehende Auto war dann doch höher. Wir haben kurz gesprochen das half. Aber es sind auch hier nur Gäste, die auch sonst keine Chance haben zu parken.

    Vielleicht sollte man da mit den Nachbarn selbst reden.

    Gruß Suse
     

    Michi32

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    Hallo,


    wir hatten das Problem früher auch mal, aber auf der anderen Straßenseite, da wurde munter geparkt (obwohl zwei große Parkplätzevorhanden sind) man kam mit dem Wagen schlecht raus. Es wurden meinem Vater Bilder gemacht und ab zur Stadtbehörde, die konnten nicht viel machen, sagten uns aber wenn wir die Kosten für die Verbotsschilder selber zahlen geht es in Ordnung.

    Heute hängen noch die Schilder (selbst gekauft) und alle parken nicht mehr da.

    Was mich z.b. persönlich stört ist mein Nachbar gegenüber (eine Straße verbindet uns), aber er parkt auf meine Seite (kann er doch seiner Seite machen). Wenn man die Hecke schneiden will, kommt man nicht ran, ohne zu klingeln.

    Gruß
    Michi
     

    tina1

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    Es gibt einfach Leute, die sind rücksichtslos und egoistisch.
    Ich hab eine abgesenkte Bordkante und gegenüber wird trotzdem munter so geparkt, daß ich nicht aus dem Grundstück komme. Habe Rücksprache mit der Gemeinde genommen und es wurden auch zwei große Parkverbosstschilder auf die Straße gesprüht. Geholfen hat es nichts. Mir wurde geraten, Fotos zu machen und es der Gemeinde zu melden. Nun habe ich keine Lust, mich mit F....z und Feuerstein anzulegen. Ich habe Zettelchen an die Windschutzscheibe gemacht, die Fahrer angesprochen, ohne Wirkung.
    Einer riet:Sie MÜSSEN ein Schild "Nicht hier parken" an ihren Zaun machen. Das mißfällt mir. Ein abgesenkter Bordstein oder eine deutlich zu erkennende Einfahrt(hier eine Gartentür) müßten einfach reichen.
     

    Stellschnecklein

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    Ich würde…

    … einfach mal einen derart parkenden Wagen abschleppen lassen. Das spricht sich in der Nachbarschaft herum und zeigt, dass Du es ernst meinst.
     
    I

    ingistern

    Guest
    Ähm....so einfach abschleppen ist glaub ich nicht möglich....die Kosten trägt erst mal Zauberfee....und dann??

    ich täte auch erst mal eine Mülltonne hinstellen...oder zwei.....Papier und Müll.....:eek:
     

    Stellschnecklein

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    Die Lösung: Systematisches Vorgehen nach Punkteplan.

    Ähm....so einfach abschleppen ist glaub ich nicht möglich....die Kosten trägt erst mal Zauberfee....und dann?…
    Kostet natürlich was, aber ist billiger, als offizielle Behördenschilder selber zu finanzieren. Viel wichtiger ist doch die abschreckende Wirkung: Wer andere Autos auf eigene Kosten abschleppen lässt, der sind noch ganz andere Sachen zuzutrauen, da parkt man dann lieber woanders.

    Natürlich kann die TE sich mit sinnlosen Aktionen lächerlich machen, wie z.B. mein ehemaliger Nachbar (Beitrag #22).

    Jetzt mal wieder im Ernst: Entweder ein eigenes, gut sichtbar aufgestelltes Schild mit der Bitte, nicht zuzuparken, anbringen. Vielleicht noch den Hinweis auf Rollstuhl oder Kinderwagen dazu packen, oder bei der Gemeinde vorstellig werden und eine Lösung erwirken. Lass Dich nicht von den ewigen Paragraphenzitierern oder Kosten-Luftnummern-Nennern im Vorfeld verrückt machen.
    Erst wenn Du in dieser Hinsicht alles ausgelotet hast und man Dir von höchster Instanz schriftlich bestätigt hat, dass es seitens der Gemeinde keinerlei Einflussmöglichkeit und Entgegenkommen gibt, damit Du dein Grundstück betreten kannst, ist es immer noch früh genug für unkonventionelle Maßnahmen.

    Gibt es bei Euch so etwas wie eine offene Bürgersprechstunde? Lokalzeitung mit Leserbriefspalte, ggf. Gratis-Anzeigenblätter die froh sind, ihre Seiten mit so einem Bericht zu füllen?

    Negative Publicity wegen unfreundlichem Verhalten den Bürgern gegenüber oder verkehrstechnischer bzw. straßenbaulicher Schildbürgerstreiche mag kein Lokalpolitiker oder Stadtrat gerne, da zeigt man lieber, was man für seine Bürger tun kann, wenn man will.

    Zum Glück ist es ja in Niedersachsen und nicht in Preußen bzw. Brandenburg, wo man offensichtlich noch stolz darauf ist, seine Bürger in altbekannter Weise zu schikanieren.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    billymoppel

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    hinter dem tor ist kein bürgersteig? d.h., wenn da wirklich in reihe geparkt wirkt, kommst du nicht rein und raus?
    wenn man dann parkt, erfüllt das den tatbestand der nötigung, d.h. die polizei wäre im ernstfall verpflichtet, autos abschleppen zu lassen, nicht etwa du. außerdem ist die gemeinde nach meinem dafürhalten verpflichtet, alle eingriffe in deine grundrechte so gering wie möglich zu halten (falls es eine kommunale straße ist - ansonsten halt der kreis oder bund) - also für entsprechende markierungen zu sorgen. eine fahrbahnmarkierung wäre ja ausreichend.
     
    T

    ToLu

    Guest
    ...Es gibt auf unserer Seite keinen direkten Bürgersteig, da ist nur eine Kiesfläche von ca. 50 cm Breite...

    ...eine fahrbahnmarkierung wäre ja ausreichend.

    Macht sich auf einer Kiesfläche - und dann sicher auch noch eine dauerhafte Fahrbahnmarkierung - aber so was von schlecht...
    Dat ward nix!
    Bei diesen Straßen'zuständen' dort vor Ort bringt m.M.n. nur das Anbringen (resp. das Aufstellen) von (Straßen)Schildern Abhilfe.

    ...Zum Glück ist es ja in Niedersachsen und nicht in Preußen bzw. Brandenburg, wo man offensichtlich noch stolz darauf ist, seine Bürger in altbekannter Weise zu schikanieren.

    Wir wollen doch jetzt bitte mal sachlich bleiben, oder?

    Anhand dieses Threads 'sieht' (liest) man ja, was 'da drüben' - sprich in der (z.B.) Lüneburger Heide - auch so an Schikanierungen möglich sind bzw. dementsprechend selbige auch praktiziert werden...

    In diesem Sinne.
     
    Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

    billymoppel

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    hä? die markierung muss ja auf die fahrbahn - und die ist sicher nicht aus kies...
     

    tihei

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    Wenn's der einzige Zugang zu Eurer Haustür ist, dann ist der Bereich vor der Pforte ein Rettungsweg. Dort ist automatisch absolutes Halteverbot. Man kann entsprechende Schilder kaufen und an den Zaun machen, das kostet nicht viel. -Till
     
    R

    Rentner

    Guest
    Wenn's der einzige Zugang zu Eurer Haustür ist, dann ist der Bereich vor der Pforte ein Rettungsweg. Dort ist automatisch absolutes Halteverbot.
    Rettungswege sind nur dann solche, wenn sie amtlich gekennzeichnet sind (siehe Bauordnungsrecht und Brandschutz).
     

    Motte12

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    Ich hatte diesbezgl. mal einen Polizisten angesprochen und der meinte, ich soll ein Bild mit Uhrzeit machen und die Gemeinde darüber informieren. Diese stellt dann einen Strafzettel aus. Wenn du ihn abgeschleppen lässt, musst du für die Kosten aufkommen und wenn er dir das Geld nicht zurück gibt, pech. Hänge ein Schild ans Auto mit dem Hinweis, dass du seine Daten aufgenommen hast und beim nochmaligen Zuparken die Angelegenheit an die Stadtverwaltung meldest. Wenn das Auto wieder da steht, nochmals ein Bild machen und beide Vorfälle melden. Rufe aber davor die Gemeinde an, ob sie da was macht. Viel Glück!
     

    Zauberfee

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    joi, da sind ja viele Tipps gekommen, danke euch allen dafür.

    Ich denke, ich mache es so - bevor ich ganz massiv werde:

    Werd' es einfach noch mal mit einem größeren Schild versuchen und beim nächsten Mal auch wieder Zettelchen an die Scheibe hängen, aber diesmal nicht mehr mit der höflichen Bitte - sondern doch mal mit weiteren Schritten drohen - scheint ja nicht anders zu gehen.

    Sollte das dann auch nichts helfen, muss ich mir aus den Antworten hier doch wohl mal was drastischeres raussuchen - hilft ja nix. Hab nämlich keine Lust, mich die nächsten Jahre noch damit rumzuärgern.

    Zusätzlich werde ich aber doch mal die Stadtverwaltung anrufen, mal sehen, was die sagen. Ach, und die Idee mit den Blumenkübeln find ich nicht schlecht, würde ja auch gleich den Eingang verschönern. Aber was, wenn dann wirklich da einer parkt - dann hab ich ein noch größeres! Problem und zweitens, darf ich das überhaupt? - die Kübel ständen dann ja direkt an der Straße, bei dem wenigen Platz - wie ist es dann z. B. mit der Straßenreinigung, ob die da mit ihrem Tütüt noch lang kommen? Da frag ich auch gleich mit nach.
    Werde dann mal berichten.

    Danke nochmal und liebe Grüße

    Zauberfee
     
    R

    Rentner

    Guest
    ...zweitens, darf ich das überhaupt? - die Kübel ständen dann ja direkt an der Straße...
    Auf öffentlichen Flächen ohne amtliche Genehmigung definitiv nicht.

    Ein Beispiel:

    "Sollte dort ein Betrunkener oder ein Sehbehinderter oder sonst wer stolpern und sich verletzen, dann stehst Du straf- und haftungsrechtlich gesehen voll in der Verantwortung."
     

    Georg79

    Mitglied
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    Da muss man sich nicht wundern wenn man in der Politik nur hin und her diskutiert...

    Da das alles außerhalb von deinem Zaun / Grundstück der Fall ist, ist für die Einhaltung der Rechte und Pflichten die Gemeinde zuständig. Zudem ist irgendwo im Gesetz verankert, dass das Parken vor Grundstückseingängen ob nun Fußweg zum Gartentürchen oder Garageneinfart / Hofeinfahrt einem Mindestabstand unterliegt. In diesem Falle gilt dies als Falschparken und dazu hast du als geschädigter, der sein Grundstück nicht mehr erreichen kann das Recht diese Fahrzeuge über die zuständige Polizeidienststelle kostenpflichtig abschleppen zu lassen. In manchen Fällen werden die Abschleppkosten dann dem jeweiligen Fahrzeughalter aufgebrummt.

    Ruf doch mal die Polizei an und frage nach (auch bezüglich der Abschlepkosten).

    Die Polizei, dein Freund und Helfer ;-)
     
    M

    Marsusmar

    Guest
    Also wenn bei euch die stadtreinigung kommt kann es nicht eng sein, hier kommt wie geschrieben nicht mal die Müllabfuhr zum Haus. Das einzige ist das ein Hang wegen Unterschiedlicher Bodenhöhe regelmäßig gemäht wird. Aber sauber machen muss hier jeder allein.

    Stell uns doch mal ein Foto von der strasse rein.

    Gruß Suse
     

    feiveline

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    Nordlicht
    § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO):
    Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
    Jetzt stellt sich nur die Frage nach dem Kiesstreifen... ist dort mit Zusatzzeichen das Parken vorgeschrieben, ist die Fahrbahn vom Kiesstreifen baulich getrennt?
     
    H

    Herbstrose

    Guest
    Hallo Zauberfee,

    lass Dich von dem für Dich zuständigen Ordnungsamt beraten (Bei Eurer Stadt- oder Gemeindeverwaltung). Dann erhälst Du Tipps, wie Du gegen die Halter der parkenden Fahrzeuge vorgehen kannst und wie Du vorsorgen kannst, damit Deine Zufahrt frei bleibt. Zumindest könnte das Ordnungsamt öfter mal kontrollieren, dann kostet es die Fahrzeugführer ein Verwarnungsgeld.

    LG Herbstrose
     

    Lieschen M

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    Land Brandenburg z.Z. La Marina
    Auf öffentlichen Flächen ohne amtliche Genehmigung definitiv nicht.

    Ein Beispiel:

    "Sollte dort ein Betrunkener oder ein Sehbehinderter oder sonst wer stolpern und sich verletzen, dann stehst Du straf- und haftungsrechtlich gesehen voll in der Verantwortung."


    Bin ich mir nicht so ganz sicher, ob das so richtig ist, was du schreibst.

    Denn es gibt schließlich nix was in Deutschland nicht geregelt ist.

    In Berlin gilt folgendes:

    Keine Sondernutzung liegt vor bei:
    ...
    Herausstellen von Waren im Bereich von 1,5 m vor den Schaufenstern, sofern damit keine Störung des Straßenbildes durch sperrige Gegenstände oder durch unordentliches Her-ausstellen von Waren, Behinderungen des Fußgängerverkehrs oder ähnliches verbunden ist.

    und weiter

    Allerdings ist nicht jede Nutzung des öffentlichen Straßenlandes gebührenpflichtig. So sind z.B. weihnachtliche Festbeleuchtungen oder Ausschmückungen (wie Pflanzenkübel) gebührenfrei.

    http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/1386426/.9./data/Merkblatt_Sondernutzungserlaubnis-data.pdf

    Also einfach beim Ordnungsamt nachfragen. Was für Geschäftstreibende gilt, kann ja für Privatiers nicht verboten sein.
     

    Stellschnecklein

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    436
    Was macht denn die Stadt, wenn ein Betrunkener in der Fußgängerzone über einen Blumenkübel stürzt oder sich beim Überfahren eines Verkehrsberuhigungsbuckels versehentlich die Zunge abbeißt?

    :confused:

    Anderseits: Vielleicht ist es doch besser, den Ball flach zu halten, denn wenn die Stadt aufgrund der ganzen Beschwerden deinerseits beschließt, eure Straße vollumfänglich zu erschließen, also Bürgersteige, offizielle Parkbuchten, offizielle Parkverbotsschilder, etc. dann wird es für alle richtig teuer, und die Nachbarn werden Dich ins Herz schließen, denn nicht nur dass sie ein paar tausend Euro für die Erschließung zahlen müssen, sie haben jetzt bestimmt auch viel weniger Parkfläche und machen DICH dafür verantwortlich…
     

    Stellschnecklein

    Mitglied
    Registriert
    09. Juni 2009
    Beiträge
    436
    Ach nööö...

    Wenn nur noch geprüfte sachdienliche Hinweise zugelassen würden, könnten die meisten Foren dichtmachen. Man muss halt lernen, zwischen den Zeilen zu lesen und schauen, was man von den vielen Hinweisen verwerten kann und was nicht.

    Es kann allerdings nie schaden, etwas auch mal von einer ganz anderen Seite zu betrachten, vor ellem, wenn man sich in eine Sache verrannt hat und nicht mehr weiterkommt.

    Natürlich gibt es immer wieder Leute, die gleich ihre Ignoreliste erweitern, sobald mal etwas geschrieben wird, was ihnen nicht in den Kram passt, aber die wissen ja vielleicht gar nicht, was ihnen auf ihre Weise alles entgeht.
     
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