Kiwi und leidende Nachbarschaft

G

gardener02

Guest
Hallo miteinander

Meine Mutter hat heute geklönt, und das nicht zum ersten Mal, über Nachbars Kiwi, die sie ganz gern weghaben möchte. Ich habe das Gefühl, dass man da nicht viel machen kann...Situation ist Folgende:
Meine Eltern leben in einer Eigentumswohnung, 1.Stock. Der Nachbar gleich unter innen (mit Gartensitzplatz) hat meinen Vater vor Jahren gefragt, ob er unterhalb des Balkons meiner Eltern ein Spalier für eine Kiwi befestigen dürfe. Vater hat damals eingewilligt (das war wohl ein Fehler...).
Die Kiwi ist gut gewachsen und macht natürlich jeweils lange Triebe, die Mutter nerven, insbesondere, da der Nachbar diese ihrer Meinung nach viel zu selten zurückschneidet. Beherzt wie sie ist hat sie selbst zur Schere gegriffen, seitdem grüsst der Nachbar nun nicht mehr. (Schlechte Voraussetzungen für ein einvernehmliches Gespräch...)
Haben meine Eltern überhaupt irgendeine Handhabe, Chance gegen die Kiwi, oder müssen sie sich halt einfach mit der Situation abfinden, nachdem vor Jahren eine Einwilligung gegeben wurde?
 
  • Pomeranze

    Foren-Urgestein
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    09. Jan. 2010
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    Dresden
    Ich würde dem Nachbarn zu so einer prächtigen Pflanze gratulieren und ernten, sobald sich eine zur Mutti verirrt. Vielleicht ist Mutti ja auch nur neidisch über Nachbars "grünes Händchen". Knips doch die Pracht und zeig es uns.
     
    G

    gardener02

    Guest
    Vielleicht ist Mutti ja auch nur neidisch über Nachbars "grünes Händchen".

    Ist sie nicht, sein "grünes Händchen" entspricht nicht ihrem eher geordneten Geschmack (Sie selbst hätte sicher niemals eine Kiwi gesetzt, sie mag die Pflanze nun mal ganz einfach nicht, v.a. nicht in ihrem Balkonbereich.)
    Hat sie das Recht, die Pflanze wegen "Belästigung" entfernen zu lassen oder nicht? (Eigentlich geht es mir nur um diese Frage.)
     
  • B

    barisana

    Guest
    unterhalb des Balkons meiner Eltern ...
    was ist genau damit gemeint? welche balkonteile sind von der kiwi bewachsen?
    grundsätzlich gilt: tragende balkonteile gehören zum gemeinschaftseigentum einer eigentumsanlage. wenn die kiwi stört, dann müssen deine eltern bei der nächsten EG-sitzung dieses thema zur sprache bringen. bzw. einen antrag -auf was auch immer- stellen.
    andererseits darf deine mutter ranken, die ihr in den eigenen balkon wachsen und sie stören, m.e. abschneiden. besser wäre es aber gewesen, den nachbarn in der vergangenheit auf die wuchernde kiwi anzusprechen. u.u. eine frist zum rückschnitt zu geben.
    meiner meinung ist die damalige erlaubnis zum anbringen eines rankgitters nicht rechtskräftig. diese erlaubnis darf nur die ET-gemeinschaft per mehrheitsbeschluss geben.
    ich schreibe das so, wie es in unserer ET-Anlage aussehen würde. wie das bei deinen eltern geregelt ist, weiss ich nicht. einfach mal den verwalter fragen.

    das könnte euch interessieren:
    http://www.fibucom.com/instandhaltu...gentum-und-was-ist-gemeinschaftseigentum.html
     
  • G

    gardener02

    Guest
    welche balkonteile sind von der kiwi bewachsen?

    Ein Holzspalier verläuft über die gesamte Balkonlänge und ist ca. im unteren Drittel des Balkon"geländers" (Beton) befestigt.

    grundsätzlich gilt: tragende balkonteile gehören zum gemeinschaftseigentum einer eigentumsanlage. wenn die kiwi stört, dann müssen deine eltern bei der nächsten EG-sitzung dieses thema zur sprache bringen. bzw. einen antrag -auf was auch immer- stellen.

    Dies zu Wissen ist eine gute Grundlage, danke. Das mit dem Besprechen und dem Antrag, keine Ahnung ob sie das Wagen..(sonst wird sich ja aber nichts ändern).

    andererseits darf deine mutter ranken, die ihr in den eigenen balkon wachsen und sie stören, m.e. abschneiden. besser wäre es aber gewesen, den nachbarn in der vergangenheit auf die wuchernde kiwi anzusprechen. u.u. eine frist zum rückschnitt zu geben.

    Der Nachbar ist sehr sauer, dass meine Mutter einfach geschnitten hat (nur was zu ihr reinwuchs). Die Situation ist unerfreulich. Ich verstehe nicht, weshalb sie nicht schon viel früher mit dem Nachbarn gesprochen hat. Vielleicht weil sich dieser generell, wenn es um Pflanzenschnitt geht, sehr unkooperativ und besserwisserisch gibt.

    meiner meinung ist die damalige erlaubnis zum anbringen eines rankgitters nicht rechtskräftig. diese erlaubnis darf nur die ET-gemeinschaft per mehrheitsbeschluss geben.

    Das ist interessant!

    einfach mal den verwalter fragen.

    Die verwalten sich selbst, Aufgabenteilung. Für diesen Fall wäre ein Verwalter als neutrale Person ganz hilfreich...
     
    B

    barisana

    Guest
    Die verwalten sich selbst, Aufgabenteilung.
    das ist nicht gut und funktioniert nur, wenn es eine kleine gemeinschaft ist (bis 3 Partien) und die sich gut verstehen.
    bei wiki steht folgendes:
    Nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann die Bestellung eines Verwalters nicht ausgeschlossen werden, d. h. es muss ein Verwalter bestellt werden, auch wenn nur ein Eigentümer dies verlangt
    den ganzen artikel kannst du nachlesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentumsverwaltung

    was die kiwi betrifft, ist deine mutter m.e. im recht. sie sollte dem nachbarn einen brief schreiben. dort weist sie darauf hin, dass die pflanze in ihren balkon wächst und stört. sollte er nicht regelmässig stutzen, würde sie die entfernung der pflanze verlangen. diesen brief stellt sie den anderen WE zur information zur verfügung. evtl. kann eine kleine Sitzung unter den Wohnungseigentümern zur klärung beitragen.

    zu mehr kann ich momentan nicht raten, denn das WE-Gesetz ist eine komplexe angelegenheit. wenn keine verwaltung da ist, wird die angelegenheit schwierig.
    besonders dann, wenn ein Eigentümer quer schiesst.
    ich kann noch dazu raten, dass sich etwas ändern sollte. ein Eigentümer könnte als verwalter eingesetzt werden. streitigkeiten wird es immer geben.
     
  • G

    gardener02

    Guest
    Ich danke dir für deine Infos, barisana!
    Vorerst warten wir jetzt mal bis im Frühling: Adventszeit kommt, Kiwi ruht und Mutter hat jetzt andere Sorgen...(Vielleicht wollte sie sich davon ablenken?).
    Die Idee mit dem Brief finde ich gut, weil man darin die Situation ruhig und sachlich darlegen kann, das werde ich ihr vorschlagen.
     
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