Nachbarschaftsrecht - Wertminderung

Sonny

Neuling
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Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben. Es geht um eventuelle Wertminderung meines Grundstücks durch Umbau des Hauses auf dem Nachbargrundstück.

An der Südseite meines Grundstücks steht ein Einfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück. Der Eigentümer ist verstorben. Die Erben wollen nun umbauen. Bis jetzt zeigt nur ein kleines Küchenfenster und im Anbau ein kleines Fenster auf meine Grundstücksseite. (Für die Nachbarn ist das die Nordseite des Hauses). Das Dachgeschoß ist zwar ausgebaut, hat aber zu meiner Seite keine Fenster.

Nun möchte ich fragen, was nach dem Umbau für Fenster genehmigt sind. Kann der neue Eigentümer beim Dachausbau oben beliebig viele Fenster einbauen, so dass man mein Grundstück einsehen kann oder ist die Anzahl begrenzt? Darf er nach Westen weiter ausbauen, so dass ich dadurch mehr Hausfront vor Augen habe. Wie gesagt, es geht nicht um mich, sondern um die Wertminderung, die mein Grundstück dadurch bekommen kann.

Ich lebe in Hamburg.:eek:

Vielen Dank für eine Antwort

Viele Grüße von Sunny
 
  • Moorschnucke

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    AW: Nachbarschaftsrecht

    Hallo Sonny/Sunny,
    herzlich willkommen im Forum.:):eek:

    Vermutlich können wir dir hier nicht weiterhelfen, denn das ist eine Angelegenheit eurer Bau-Genehmigungsbehörde.

    Hier der Link zu eurer Bauordnung - Fassung 2010:

    Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg

    Von NRW kann ich dir mitteilen, dass bei der Genehmigung eines Um-/Anbaus - so weit ich mich erinnere - nur die Grenzabstände eine Rolle spielen. Bei uns wurde sogar eine Dachterrasse genehmigt, obwohl wir von dort alle Nachbargrundstücke überblicken konnten.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:eek:
     

    Tilia

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    AW: Nachbarschaftsrecht

    Hallo Sonny,

    schau mal hier Suche - hamburg.de

    da kannst Du den Bebauungsplan anfordern, der für Dich und Deine Nachbarn gilt. Der "überbaubare Bereich" ist meist farbig dargestellt, dann weißt Du wenigstens schon mal, wie weit in den Garten hinein gebaut werden darf. Bei Fragen zum Plan wende Dich einfach an die zuständige Behörde.

    LG Tilia

    Ich seh grad das klappt nicht ganz, gib einfach unter "Suche" Bebauungsplan ein.
     
  • Sonny

    Neuling
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    AW: Nachbarschaftsrecht

    Ganz lieben Dank an alle!

    So komme ich schon weiter.

    Ich wünsche Euch einen schönen Abend.

    Gruß

    Sonny
     
  • billymoppel

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    AW: Nachbarschaftsrecht

    falls es keinen bebauungsplan gibt in der gegend (was relativ oft der fall ist), gelten die jeweiliigen landesbauordnungen. da werden abstandsflächen etc. p.p. gereglt. zuzüglich möglicher kommunaler satzungen, brandschutzvorschriften.....
    aber innerhalb dieser fenster in deine richtung zu verhindern - das wird nix.
    eine wertminderung deines grundstücks liegt dann auch nicht vor: die möglichkeit eines solchen umbaus innerhalb geltender bauschvorschriften bestand ja immer, bei einer bewertung fließt ja nicht nur ein ist-zustand ein....
    umgekehrt ist es ja genauso - ein unbebautes grundstück, das grundsätzlich bauland ist, hat ja anderen wert als ein gartengrundstück.
    die wirkliche a-karte hat man natürlich gezogen, wenn man glaubte, ein grunstück in alleinlage zu haben und dann weist die kommune ein baugebiet aus...
    aber was den nachbarn grundsätzlich möglich ist, sollte man beim kauf eines grundstücks halt berücksichtigen....
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Mutschekiepschen

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    AW: Nachbarschaftsrecht

    Moin Moin
    Da hilft nur Hoffen das dies nicht eintrifft. Dies war Grund einer Bekannten das Sie umzug; Ihr Nachbarhaus damals wurde umgebaut und die genehmigung lief so das dass Haus nicht höher gebaut werden darf als das alte Haus; Die Neuen Nachbarn machten kurz darauf ein Flachdach und oben war der neu Sitzplatz....somit hatten Sie total Einsicht auf ihr Grundstück!!
    Mutschekiepschen
     
  • tina1

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    AW: Nachbarschaftsrecht

    Hallo,

    wo soll denn hierdurch der Wert deines Grundstückes gemindert werden?
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß hier eine Wertminderung gegeben ist.
    Obwohl, ich kann dich verstehen und mir würde es auch nicht gefallen.
    Das Haus nebenan hat einen Balkon, der bisher nie genutzt wurde. Nun sind neue Mieter eingezogen, die scheinen draußen zu leben.:)
    Und der hintere Nachbar hat ein Baumhaus errichtet, eine wahre Trutzburg. Von dieser kann man jeglichen Winkel unseres Gartens bestens beglotzen, zumal wir den Pool dort haben. Privatspäre adee.
    Machen kann man nichts und Wertminderung ist wohl auch nicht gegeben.
    Ein Beispiel meiner Bekannten. Sie haben eine ehemalige Gaststätte als Wohnung ausgebaut. Das Bad hatte kein Fenster. So haben sie ganz unter der Decke ein kleines Fenster eingebaut, welches ein Querformat hat. Öffnen konnte man es nur mit so einem ganz langen Hebel, da konnte man es nur damit ankippen.
    Und was hätte man gesehen? Nichts. Das Fenster geht nicht ganz zu öffnen und ist nicht durchsichtig. Und hätte man auch rausschauen können, hätte man auf die fensterlose Wand des Nachbarhauses gesehen, da dieses nur im Traufabstand steht. Ein Abstand, den es heute nicht mehr gibt. Das sind ca. 50cm.
    Aber der Nachbar hat sich beschwert und Recht bekommen. Sie mußten den Hebel abbauen.
    Manche Regelungen versteht man nicht.

    LG tina1
     
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