Als Sperrgut gelten Sendungen bis max. 31,5 kg, die
in Quaderform die Paketmaße von 120 x 60 x 60 cm überschreiten,
in Rollenform mehr als 5 kg wiegen oder in der Länge 120 cm bzw. im Durchmesser 15 cm überschreiten,
weder quader- noch rollenförmig sind,
abstehende Teile oder lose Umschnürungen aufweisen oder
keine formstabile Außenverpackung aus Wellpappe, Vollpappe oder Papier haben.
Für den Sperrgutversand benötigen Sie zusätzlich eine Sperrgutmarke.
Für Sperrgut gelten besondere Auslieferungsbestimmungen.
Der Service Sperrgut ist nicht in Kombination mit Express-Services möglich.
Reisegepäckstücke gelten nur als Sperrgut, wenn sie die Höchstmaße 120 x 60 x 60 cm überschreiten. Verpackungsform und -material sind hierbei unerheblich.
Innerhalb der Paketmaße 120 x 60 x 60 cm und dem Pakethöchstgewicht von 31,5 kg sind Reisegepäckstücke deutschlandweit mit der DHL Paketmarke bis 31,5 kg freizumachen. Höchstmaße Sperrgut Preis in EUR
Quaderform: max. Länge 200 cm,
max. Gurtmaß (= Länge plus 2x Breite plus 2x Höhe) 360 cm
+20,00 (zusätzlich zum Paketpreis)
Rollenform: max. Länge 200 cm,
max. Ø 60 cm, Länge plus gemessener Umfang zusammen max. 360 cm