Willkommensgruss

Thema: Gartenzaun-Regeln

  1. #1

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    Gartenzaun-Regeln
    Hallo noch mal,
    wie siehts denn mit der rechtlichen Lage um den Gartenzaun aus?
    Genauer: Bisher ist unser Garten von dem des Nachbarn durch einen ca. 1 m hohen Maschendrahtzaun getrennt. Wir würden aber gerne eine Zaun haben, der uns mehr von den neugierigen Blicken der Nachbarn schützt. Also am liebstens so an die 2 m hoch (Palisaden, oder begrüntes Rankgitter).

    Die Frage: dürfen wir unseren Zaun einfach vor den alten Maschendraht stellen (natürlich von unserer Grundstücksseite aus gesehen)?

    Müssen wir den Nachbarn fragen, ob er mit unserem neuen Zaun einverstanden ist, oder heißt es: Was ich auf meine Seite des Gartens stelle ist allein meine Sache???

    •   Alt 

       

  2. #2

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    Solange du nicht gegen die bei euch in der Region herrschenden Bauvorschriften verstößt darfst du auf deinem Grundstück hinstellen was du willst. Gilt auch für Ranken etc., solange sie nicht in Nachbars Garten rüberwuchern - soll Leute geben, die das dann stört

  3. #3

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    Lächeln AW: Gartenzaun-Regeln
    Zitat Zitat von Mrblackman
    Hallo noch mal,
    wie siehts denn mit der rechtlichen Lage um den Gartenzaun aus?
    Genauer: Bisher ist unser Garten von dem des Nachbarn durch einen ca. 1 m hohen Maschendrahtzaun getrennt. Wir würden aber gerne eine Zaun haben, der uns mehr von den neugierigen Blicken der Nachbarn schützt. Also am liebstens so an die 2 m hoch (Palisaden, oder begrüntes Rankgitter).

    Die Frage: dürfen wir unseren Zaun einfach vor den alten Maschendraht stellen (natürlich von unserer Grundstücksseite aus gesehen)?
    Müssen wir den Nachbarn fragen, ob er mit unserem neuen Zaun einverstanden ist, oder heißt es: Was ich auf meine Seite des Gartens stelle ist allein meine Sache???
    Hallo - habe die selbe Frage wie oben.
    Wie sieht die Rechtslage aus ?
    Geändert von Rosemarie Galli (26.08.2006 um 17:00 Uhr)

  4. #4
    Moderator Avatar von niwashi
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    AW: Gartenzaun-Regeln
    im Bebauungsplan, sofern es einn gibt, ist so was vermerkt; ansonsten in der Gemeindeverwaltung fragen ...

    niwashi, der dafür keine pauschale Antwort geben kann ...

  5. #5
    Flughexe
    Gast
    AW: Gartenzaun-Regeln
    jop is von Stadt zu Stadt verschieden,isses Naturschutzgebiet,Wohngebiet oder freier Garten.Sind Nachbarn da die sich an allem und jeder Änderung stören.Muss alles bedacht werden,einfach mal bei der Stadt nachfragen wegen Bebaungsplänen is sicherer.Könnte sonst sein das gibt mächtig Ärger und kann sogar Strafe kosten wenn sich wer dran stösst und das meldet.


    mfg Flughexe

  6. #6
    Avatar von brunnenbohrer
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    AW: Gartenzaun-Regeln
    hm , gibt es da nicht so eine art schattenregelung :
    heißt man darf dem nachbarn nicht die sonnenstrahlen klauen .

    ist jedenfalls bei mir in der siedlung so :
    rechte gartenseite kann ich machen was ich will und links nicht .


    mfg dieter

  7. #7

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    AW: Gartenzaun-Regeln
    Sträucher und Bäume die Grenznah stehen dürfen nicht höher als 3 m hoch sein. DH Tannen die höher sind müssen, wenn der Nachbar das wünscht von Zeit zu Zeit vom Eigentümer auf 3 m gekappt werden.
    Ansonsten kannst du einen Zaun, eine Pergola o.ä. ohne weiteres auf deiner Seite der Grenze als Sichtschutz aufstellen.

  8. #8

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    AW: Gartenzaun-Regeln
    Zitat Zitat von brunnenbohrer
    hm , gibt es da nicht so eine art schattenregelung :
    heißt man darf dem nachbarn nicht die sonnenstrahlen klauen .

    ist jedenfalls bei mir in der siedlung so :
    rechte gartenseite kann ich machen was ich will und links nicht .


    mfg dieter
    egal auf welcher Seite (Osten oder Westen, Norden oder Süden) du bist, irgendeinem klaust du immer die Sonne! entweder die Morgen oder die Abendsonne. Und wenn es nicht die Sonne ist die du im vorenthältst, dann ist es die Aussicht!

  9. #9
    Apisticus
    Gast
    AW: Gartenzaun-Regeln
    Es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt welche Höhen bei welchen Abständen einzuhalten sind, oder umgekehrt.

    In Baden Württemberg ist es im Nachbarrechtsgesetz geregelt.

    Also selber nachlesen in den einschlägigen Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes: guter Überblick hier: http://www.baurecht.de/gesetze.htm

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