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Alt 12.01.2007, 14:21   #16 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.495
Standard AW: Heckenhöhe

Zitat:
Zitat von Chaos Beitrag anzeigen
Achtung, Verjährungsfrist !
Hecken, die geschnitten werden können unterliegen keiner Verjährungsfrist ... hier muß lediglich "nachgebessert" werden.

niwashi, der sich immer im Vorfeld einer Pflanzung um solche Paragraphen kümmern würde ...
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2007, 15:38   #17 (permalink)
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.387
Standard AW: Heckenhöhe

Zitat:
Zitat von Apisticus Beitrag anzeigen
M.E. teleologische Auslegung - also nach Sinn und Zweck der Vorschriften
Nicht nur deines Erachtens. Steht so ja auch in der Begründung des Gerichts:
"Vielmehr ist dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift entsprechend..."


Tono... stimmt dem natürlich ebenfalls zu
__________________
Ich schreibe hier nur aus Spaß!
Tono ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2007, 14:07   #18 (permalink)
 
Benutzerbild von O.v.F.
 
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 3.645
Standard AW: Heckenhöhe

Hallo zusammen,

hier ein Urteil des AG Schwetzingen

AZ: 51 C 39/00

Ein Grundstücksbesitzer hatte an der Grenze zu seinem Nachbarn Bambus gepflanzt - als Sichtschutz und wegen der exotischen Schönheit dieser Pflanze. Die Hecke gedieh prächtig und hatte bald die Ausmaße von 6 Metern Länge und 5 Meter Höhe. Das war dem Eigentümer des Nachbargrundstückes entschieden zuviel. Er vertrat die Meinung, bei dem Bambus handle es sich um Gehölz, weswegen die dafür üblichen Abstands- und Höhenbeschränkung gelte müsse. Der Bambusfreund dagegen wartete mit einem botanischen Erklärung auf:
Dies Pflanze zähle zu den Gräsern. Und dafür gebe es die genannten rechtlichen Beschräkungen nicht.
Nach dem der zuständige Richter die Hecke persönlich begutachtete, kam er zu der Erkenntnis es handelt sich hier - rechtlich gesehen - um ein Gehölz. Schließlich weise die Pflanze eindeutig verholzte Stämme auf. Der Nachbar mußte deshalb einen ausreichenden Abstand zum anderen Grundstück wahren und seine Hecke bei Bedarf schneiden.



Gut 5 Meter Höhe ist auch gewaltig. Wie ist es aber mit der Dichte, Sichtschutz? Wie dicht muß man den Bambus pflanzen, um einen gutenSichtsSchutz zu haben? Wäre eine andere Heckenart nicht besser und billiger?

LG

Dieter,.....der nur so mal frägt
__________________
Lieben Gruß
Dieter, der Opa

Wir mögen keinem gerne gönnen,
daß er was kann, was wir nicht können.


Wilhelm Busch
O.v.F. ist offline   Mit Zitat antworten


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