AW: Heckenhöhe Hallo zusammen,
hier ein Urteil des AG Schwetzingen
AZ: 51 C 39/00
Ein Grundstücksbesitzer hatte an der Grenze zu seinem Nachbarn Bambus gepflanzt - als Sichtschutz und wegen der exotischen Schönheit dieser Pflanze. Die Hecke gedieh prächtig und hatte bald die Ausmaße von 6 Metern Länge und 5 Meter Höhe. Das war dem Eigentümer des Nachbargrundstückes entschieden zuviel. Er vertrat die Meinung, bei dem Bambus handle es sich um Gehölz, weswegen die dafür üblichen Abstands- und Höhenbeschränkung gelte müsse. Der Bambusfreund dagegen wartete mit einem botanischen Erklärung auf:
Dies Pflanze zähle zu den Gräsern. Und dafür gebe es die genannten rechtlichen Beschräkungen nicht.
Nach dem der zuständige Richter die Hecke persönlich begutachtete, kam er zu der Erkenntnis es handelt sich hier - rechtlich gesehen - um ein Gehölz. Schließlich weise die Pflanze eindeutig verholzte Stämme auf. Der Nachbar mußte deshalb einen ausreichenden Abstand zum anderen Grundstück wahren und seine Hecke bei Bedarf schneiden.
Gut 5 Meter Höhe ist auch gewaltig. Wie ist es aber mit der Dichte, Sichtschutz? Wie dicht muß man den Bambus pflanzen, um einen gutenSichtsSchutz zu haben? Wäre eine andere Heckenart nicht besser und billiger?
LG
Dieter,.....der nur so mal frägt
__________________ Lieben Gruß
Dieter, der Opa
Wir mögen keinem gerne gönnen,
daß er was kann, was wir nicht können.
Wilhelm Busch |