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Alt 05.01.2007, 15:22   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 19
Standard Heckenhöhe



Hallo Forum!
Stimmt das? Habe gehört dass es keine Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Ich spreche jezt von der Strassenseite und nicht vom Grundstücksnachbarn! Kann mir einer das bestätigen? Bitte? Und ich dachte immer nur so 2-3 Meter! Bei Google auch schon geschaut, aber nur über Vorschriften für GrundstücksNachbarn gelesen!
Danke
Urban
Übrigens, wohne in München, falls es da Unterschiede gibt!
urban ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 05.01.2007, 17:54   #2 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von bolban
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Nur ein Berg
Beiträge: 4.319
Standard AW: Heckenhöhe

Ich denke das sowas regional sehr verschieden sein kann. Die Gemeinden können glaube
ich Zusatzregeln erlassen. Frag' doch mal bei Deinem Ordnungs-oder Landratsamt nach.

Ade
__________________
"mungokernsprossen schmecken am besten, wenn man sie
kurz vor dem servieren durch ein saftiges steak ersetzt"
bolban ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2007, 19:44   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von avenso
 
Registriert seit: 19.11.2006
Ort: Pocking Nby
Beiträge: 1.864
Standard AW: Heckenhöhe

genau die richtige Adresse die bolban vorschlöägt, denn es gibt ganz unterschiedliche vorschriften von Bundesland zu Bundesland . Allerdings halten sich nicht alle dran, jedenfalls gibts bei uns Unterschiede in der Höhe da legst dich nieder.
avenso ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2007, 21:15   #4 (permalink)
 
Benutzerbild von Luna
 
Registriert seit: 25.09.2006
Beiträge: 1.372
Standard AW: Heckenhöhe

Moin !

Hier frisch aus Bayern kopiert:

Gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände
Das Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer schreibt bestimmte Mindestabstände von Bäumen, Sträuchern und Heckenpflanzungen zum Nachbargrundstück vor. Maßgebliches Kriterium zur Festlegung des Grenzabstandes ist dabei die endgültige Höhe der Pflanzung. Im bayerischen Nachbarrecht sind folgende Grenzabstände festgelegt:

Gehölze, die über 2 m hoch werden, sind mit einem Mindestabstand von 2 m zum Nachbargrundstück zu pflanzen. Bei Pflanzen mit einer endgültigen Höhe von maximal 2 m, ist ein Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine landwirtschaftliche Nutzfläche, so ist der doppelte Abstand einzuhalten.

Bei Sträuchern und Hecken gilt der Abstand von der Grundstücksgrenze bis zur Mitte der Triebe, die der Grenze am nächsten sind. Gemessen wird an der Stelle, an der die Triebe aus dem Boden wachsen. Bei Bäumen ist der Abstand von der Mitte des Stammes aus zu messen, ebenfalls an der Stelle, an der der Stamm aus dem Boden wächst.

Da diese Regelungen sich im Rahmen der Gesetzgebung ändern können und je nach Gemeinde auch Sonderregelungen möglich sind, ist es sinnvoll, bei der jeweiligen Gemeinde die aktuell gültigen Vorschriften zu erfragen.

Mit Einverständnis des Nachbarn können die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände unterschritten werden. Die Anlage einer gemeinsamen Hecke auf der Grundstücksgrenze ist ebenfalls möglich und stellt eine platz- und geldsparende Lösung dar.
__________________
Grüßle Luna
Luna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2007, 21:52   #5 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.294
Standard AW: Heckenhöhe

Zitat:
Zitat von Luna Beitrag anzeigen
Mit Einverständnis des Nachbarn können die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände unterschritten werden. Die Anlage einer gemeinsamen Hecke auf der Grundstücksgrenze ist ebenfalls möglich und stellt eine platz- und geldsparende Lösung dar.
bei der Pflanzung auf der Grundstücksgrenze empfehle ich einen "Vertrag" zwischen den beiden Parteien aufzusetzen

niwashi, der dem jetzigen Nachbarn traut ... aber in 20 Jahren?
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2007, 15:12   #6 (permalink)
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.151
Standard AW: Heckenhöhe

Luna, was Du gefunden hast ist jetzt aber nicht das, was wonach Urban gefragt hatte.
Er wollte nicht wissen, welcher Grenzabstand einzuhalten ist, sondern wie hoch seine Hecke wachsen darf.

Das regelt nicht das Nachbarschaftsrecht, sondern jede Gemeinde selbst.
Für München gilt meines Wissens lediglich eine lichte Höhe von 2,50 bei Fussgängerwegen und 4,50m bei Straßen. Also keine generelle Wuchsgrenze, sondern lediglich eine Regelung, bis zu welcher Höhe nichts über das Grundstück hinaus auf Gehwege und Straßen wachsen darf.
Dies aber bitte unter Vorbehalt, da ich auf die Schnelle nichts anderes gefunden habe.


Tono... würde auch mal direkt im Rathaus nachfragen
__________________
Ich schreibe hier nur aus Spaß!
Tono ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2007, 13:38   #7 (permalink)
 
Benutzerbild von iceteddy
 
Registriert seit: 17.09.2006
Ort: Oberbayern
Beiträge: 74
iceteddy eine Nachricht über Yahoo! schicken iceteddy eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard AW: Heckenhöhe

Die Grundstücke grenzen ja nicht nur zu "dem" Nachbar, auch zur Strasse gibt es einen Nachbarn (Die Stadt bzw. Gemeinde). Ich vermute mal, dass die Abstände für jede Grenze gelten. Und ich schließe mich der Empfehlung, die örtlichen Behörden zu befragen, an.
__________________
liebe Grüße
Iceteddy


Hier könnte eine Signatur stehen
iceteddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2007, 18:36   #8 (permalink)
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 19
Standard AW: Heckenhöhe

Hallo!
Werde Euren Rat befolgen, und mich bei den Behörden schlau machen! Schon deswegen, weil ich die dann frage, od das noch ne Hecke ist, wenn man zum Beispiel in einer Bambus-"Hecke" alle paar Meter ne Lücke lässt!
urban ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2007, 18:42   #9 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.294
Standard AW: Heckenhöhe

ha, ein Grenzfall, weil Bambus ein Gras ist und kein Heckengehölz!

@Urban
halt uns auf dem Laufenden, denn die Bambusgeschichte interessiert mich auch brennend

niwashi, der jetzt gespannt ist ...
__________________
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niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2007, 18:52   #10 (permalink)
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 19
Standard AW: Heckenhöhe

Ein Grenzfall--- es wird immer spannender! Ich seh sie schon vor mir, meine Bambushecke! Rings um das Grundstück( Eckhaus) so 50 Meter, 5 Meter hoch...aber nur auf der Strasssenseite! Hallo!
Werde Euren Rat befolgen, und mich bei den Behörden schlau machen! Schon deswegen, weil ich die dann frage, od das noch ne Hecke ist, wenn man zum Beispiel in einer Bambus-"Hecke" alle paar Meter ne Lücke lässt! Versteht sich!
Werde euch auf den laufenden Halten!
urban ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 03:22   #11 (permalink)
 
Registriert seit: 31.05.2006
Beiträge: 1.626
Reden AW: Heckenhöhe

Laut ständiger Rechtsprechung wird Bambus obwohl ein Gras wie ein Gehölz behandelt.
Begründungen spar ich mir, kann auch jeder nachlesen.

In der Tat ist die Frage aber interessant, ob an der Grundstücksgrenze zur Straße das Nachbarrecht gilt.
Wäre da nicht Straße, sondern ein bebautes oder unbebautes Grundstück, das der Gemeinde gehört, wäre die Sachlage klar. Privatrechtliche Angelegenheit, die Gemeinde tritt offensichtlich nicht als Hoheitsträger auf.

Bei Straßen sieht die Sache schon anders aus. Diese sind nicht mehr privat, sondern durch Widmung der Allgemeinheit zugänglich. Nachbarschaftsrechtsgesetze dürften somit keine Anwendung finden. Auch im Umgekehrten Fall nicht.
Denn wir erleben es umgekehrt immer wieder, dass an innerörtlichen Straßen Waldbäume als Allee gepflanzt werden. Bei mir vor dem Grundstück stehen 2 Bergahorn in 2 Meter Entfernung von der Grundstücksgrenze, was sie nicht dürften, wenn das Nachbarrecht anwendbar wäre.

Apisticus meint: So long, and thanks for all the fish...
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~Eleanor Roosevelt
Apisticus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2007, 17:25   #12 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.294
Standard AW: Heckenhöhe

@Api
aber den Link dazu hättest reinstellen können ...

niwashi, der einfach nur zu faul zum Googeln ist ...
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niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2007, 13:02   #13 (permalink)
 
Benutzerbild von Chaos
 
Registriert seit: 10.01.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 18
Standard AW: Heckenhöhe

Hecken-Paragraphen

Wenn Hecken im Garten zum Streitfall werden, dann geht es meistens um Grenzabstände oder Heckenhöhen. Leider gibt es dazu keine einheitliche Regelung. Die Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer nennen die erlaubten Maße.


Gültige Grenzabstände in
Baden-Württemberg
bis 1,50 m Höhe 0,5 m; darüber 0,5 m plus Mehrhöhe

Bayern
bis 2 m Höhe 0,5 m; darüber 2 m

Berlin
bis 2 m Höhe 0,5 m, darüber 1m

Brandenburg
kein Nachbarschaftsgesetz

Hamburg
Zweige bis zur Grenze erlaubt, die maximale Heckenhöhe beträgt 1,8 m

Hessen
bis 1,2 m Höhe 0,25 m; bis 2 m 0,5 m; über 2 m 0,75 m

Mecklenburg-Vorpommern
kein Nachbarschaftsgesetz

Niedersachsen
bis 1,2 m Höhe 0,25 m; bis 2 m 0,5 m; bis 3 m 0,75 m; bis 5 m 1,25 m; bis 15 m 3 m; darüber 8 m

Nordhein-Westfalen
bis 2 m 0,5 m; darüber 1 m

Rheinland-Pfalz
bis 1 m 0,25 m; bis 1,5 m 0,5 m; darüber 0,75 m

Saarland
bis 1 m 0,25 m; bis 1,5 m 0,5 m; darüber 0,75 m

Sachsen und Sachsen-Anhalt
kein Nachbarschaftsgesetz

Schleswig-Holstein
bis 1,2 m keine Vorschrift; darüber ein Drittel der Höhe

Thüringen
bis 1 m 0,25 m; bis 1,5 m 0,5 m; darüber 0,75 m

Achtung, Verjährungsfrist !
Und wenn das erlaubte Hecken-Maß überschritten wurde? Dann kann der Nachbar die Beseitigung beziehungsweise den Rückschnitt der Sträucher auf das richtige Maß verlangen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Einige Bundesländer gestatten den Rückschnitt nur außerhalb der Wuchsperiode (16. März bis 30. September). Besonders zu beachten ist die Verjährungsfrist: Zu nah gepflanzte Hecken müssen nur beseitigt werden, solange sie nicht älter als fünf Jahre sind. Die Bestimmungen über die Verjährung unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern etwas, so daß man im Streitfall bei der örtlichen Gemeindeverwaltung die gültige Regelung erfragen sollte.

Ein Tipp zum Schluß: Da sich in vielen Bundesländern der Grenzabstand nach der Heckenhöhe richtet, sollten Sie sich schon vor der Pflanzung über den voraussichtlichen Zuwachs Gedanken machen. So vermeiden Sie am einfachsten unnötigen Ärger.



das hab ich gerade gefunden^^ vielleicht brauchbar???

grüßle aus dem sonnigen Karlsruhe
Chaos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2007, 13:33   #14 (permalink)
 
Registriert seit: 31.05.2006
Beiträge: 1.626
Standard AW: Heckenhöhe

Zitat:
Zitat von niwashi Beitrag anzeigen
@Api
aber den Link dazu hättest reinstellen können ...

niwashi, der einfach nur zu faul zum Googeln ist ...
Mein schöner Garten online


Bambus, gehört zu den Gräsern, ist aber wie ein Strauch im Sinn der Nachbarrechtsgesetze zu behandeln. (AG Stuttgart, Urt. v. 12. 12. 1995 - 11 C 322/95 -)


Kriterium ist die Verholzung und das Überdauern des Winters, also kein Absterben der oberirdischen Pflanzenteile.
M.E. teleologische Auslegung - also nach Sinn und Zweck der Vorschriften

Apisticus, der das schon lange wusste.
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Apisticus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2007, 13:45   #15 (permalink)
 
Registriert seit: 31.05.2006
Beiträge: 1.626
Standard AW: Heckenhöhe

Zitat:
Zitat von Chaos Beitrag anzeigen
Hecken-Paragraphen

Gültige Grenzabstände in
Baden-Württemberg
bis 1,50 m Höhe 0,5 m; darüber 0,5 m plus Mehrhöhe
heute gilt:
Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg
Stand: 8. Januar 1996
§ 12
Hecken

(1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.

(2) Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden. Das gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage).

(3) Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.
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