hallo ihr beiden,
diese 3 meter zum nachbargrundstück sind eigentlich "standard" für alle arten von bebauungen, in manchen bundesländern sind z.b garagen und carports auch als grenzbebauung erlaubt......... hier in brandenburg ist es z.b so: entweder direkt auf die grenze oder 3 m weg, dazwischen gibts nichts, was erlaubt ist......
in einigen bundesländern braucht man für nen gewächshaus ab ner bestimmten größe auch ne baugenehmigung...........
am besten rufst du mal bei eurem zuständigen bauamt (entweder gemeinde oder kreisverwaltung, das kannst aber online rausfinden) an und fragst nach, so bist du auf der sicheren seite........... nicht dass ihr euch jede menge arbeit macht und nachher muss das gewächshaus wieder weg.........
